﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20001124</id><updated>2025-06-24T22:15:42Z</updated><additionalIndexing>08;12;internationale Sanktion;IAO;Zwangsarbeit;Menschenrechte;Myanmar</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2413</code><gender>m</gender><id>349</id><name>Rennwald Jean-Claude</name><officialDenomination>Rennwald</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-12-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4605</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0702030216</key><name>Zwangsarbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050202</key><name>Menschenrechte</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10020105</key><name>internationale Sanktion</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03030306</key><name>Myanmar</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K15040303</key><name>IAO</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-02-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-12-05T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2001-02-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2413</code><gender>m</gender><id>349</id><name>Rennwald Jean-Claude</name><officialDenomination>Rennwald</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.1124</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Myanmar (damals Burma) hat am 4. März 1955 das Übereinkommen Nr. 29 (über Zwangsarbeit) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifiziert, welches zu den acht so genannten fundamentalen Arbeitsübereinkommen gehört. Während fast 30 Jahren befassten sich die verschiedenen Überwachungsorgane der IAO mit der Nichteinhaltung der Verpflichtungen der Regierung Myanmars. Dabei wurde systematische, schwere und verbreitete Zwangsarbeit festgestellt, ohne dass die Regierung Myanmars bereit gewesen wäre, ihr Verhalten zu ändern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich stellte ein eigens eingesetzter Untersuchungsausschuss der IAO am 2. Juli 1998 folgende drei Forderungen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. auf der juristischen Ebene die Anpassung der Zwangsarbeit erlaubenden "village- and town acts" an die Anforderungen des Übereinkommens Nr. 29;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. auf der praktischen Ebene das effektive Umsetzen des Verbotes von Zwangsarbeit, auch dann, wenn die Zwangsarbeit von Armeeangehörigen verlangt wird; zusätzlich ist die ganze Bevölkerung und die ganze Militärhierarchie öffentlich von den Exekutivorganen über die Gesetzes- und Praxisänderungen in Kenntnis zu setzen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. auf der strafrechtlichen Ebene ist Zwangsarbeit strengstens zu ahnden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Forderungen wurden nicht erfüllt: Die Internationale Arbeitskonferenz (IAK) beschloss daher anlässlich ihrer 88. Sitzung im Juni 2000, erstmals Artikel 33 ihrer Verfassung anzurufen. Dieser erlaubt es der Organisation, notwendige Massnahmen zu ergreifen, damit ein Mitglied die von einer Untersuchungskommission oder von dem Internationalen Gerichtshof verlangten Empfehlungen einhalte. Am 14. Juni 2000 beschloss die IAK mit 257 zu 41 Stimmen bei 31 Enthaltungen folgende Massnahmen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Spezialsitzungen der IAK zum Thema Myanmar, bis dieses seinen Verpflichtungen nachkommt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Aufforderung an die Mitgliedsstaaten der IAO und deren Sozialpartner, ihre zwischenstaatlichen Beziehungen im Lichte der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses zu überprüfen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit die Beziehungen die Zwangsarbeit in Myanmar nicht unterstützen, sondern zur Einhaltung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses beitragen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Auftrag an den IAO-Generaldirektor, internationale Organisationen über das Problem mit Myanmar zu informieren und sie aufzufordern, im Rahmen ihres Mandates die Zusammenarbeit mit Myanmar zu überprüfen und alle Aktivitäten, welche direkt oder indirekt zur Förderung der Zwangsarbeit beitragen können, möglichst rasch einzustellen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Auftrag an den IAO-Generaldirektor, dem Ecosoc und der Uno-Generalversammlung ein Traktandum zum Thema Myanmar zu beantragen, damit diese den Punkten 2 und 3 der Resolution der IAK entsprechende Aufforderungen an die Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen verabschieden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um der Regierung von Myanmar eine letzte Chance zu geben, wurde das Inkrafttreten der Massnahmen auf den 30. November 2000 verschoben und von der Bedingung abhängig gemacht, dass der Verwaltungsrat der IAO in seiner Novembersitzung nicht von der Umsetzung der Empfehlungen der Untersuchungskommission durch die Regierung Myanmars überzeugt werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im November nahm der Verwaltungsrat mit Befriedigung die in letzter Minute erfolgten, massgeblichen Anpassungen auf Gesetzesstufe zur Kenntnis. Es konnten jedoch weder deren praktische Umsetzung, d. h. das Ende der Zwangsarbeit in Myanmar, noch die Information von Bevölkerung und militärischen Entscheidungsträgern über die juristischen Anpassungen von den Vertretern Myanmars schlüssig dargelegt werden. Von grosser Bedeutung war Myanmars Ablehnung einer permanenten, mit allen notwendigen Freiheiten ausgestatteten Präsenz der IAO vor Ort zur Überwachung dieser Forderungen. Die Massnahme traten somit am 30. November 2000 in Kraft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz hatte sich während der vergangenen Jahre konsequent gegen die Zwangsarbeit in Myanmar ausgesprochen und im Verwaltungsrat und in der IAK entsprechend gestimmt. Aufgrund der mangelnden Fortschritte im Demokratisierungsprozess und der systematischen Verletzung der Menschenrechte in Myanmar hat der Bundesrat bereits am 2. Oktober 2000 eine Verordnung über Massnahmen gegen Myanmar erlassen (SR 946.208.2), welche sich eng an einen entsprechenden Beschluss der EU anlehnt. Die Schweizer Verordnung verbietet die Lieferung von Rüstungs- und Repressionsgütern an Myanmar; ausserdem richten sich Finanzsanktionen (Einfrieren von Guthaben in der Schweiz und Verbot, Gelder zur Verfügung zu stellen) sowie ein Ein- und Durchreiseverbot gegen Mitglieder des Regimes und deren Familien.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 8. Dezember 2000 bat der Generaldirektor der IAO deren Mitgliedstaaten, die  Massnahmen umzusetzen und ihm bis Februar 2001 Meldung zu erstatten. Das Seco erstellt zurzeit mit den betroffenen Stellen eine Liste aller bi- und multilateralen Beziehungen mit Myanmar. Dort aufgeführte Tätigkeiten werden anschliessend auf ihren Einfluss auf die Zwangsarbeit bzw. deren Förderung untersucht. Dabei werden die Sozialpartner im Rahmen der eidgenössischen Kommission für IAO-Angelegenheiten beigezogen und damit wird der dreigliedrigen Struktur der IAO entsprochen. Auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der Position der wichtigsten Handelspartner der Schweiz wird der Bundesrat entscheiden, ob die Ergreifung zusätzlicher Massnahmen gegenüber Myanmar angebracht und zweckmässig ist.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes hat sich vor kurzem für die Verhängung von Sanktionen gegenüber dem burmesischen Militärregime ausgesprochen. Dem Regime wurde vorgeworfen, das Volk "systematisch und generell" zur Zwangsarbeit zu verpflichten (beinahe eine Million Burmesen müssten demnach Zwangsarbeit verrichten). Infolge dieses beispiellosen Entscheids hat die Internationale Arbeitsorganisation seinen Mitgliedern (Staaten, Arbeitgeber und Gewerkschaften) sowie den anderen internationalen Organisationen empfohlen, ihre Beziehungen zu Burma zu überprüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Kann uns der Bundesrat sagen, wie er diese Empfehlung und diese Sanktionen umzusetzen gedenkt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Zwangsarbeit. Sanktionen gegen Burma</value></text></texts><title>Zwangsarbeit. Sanktionen gegen Burma</title></affair>