{"id":20001135,"updated":"2025-11-14T08:09:10Z","additionalIndexing":"12;2811;Flüchtling;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Bosnien-Herzegowina;Aufenthalt von Ausländern\/-innen;Rückwanderung","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-12-13T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4605"},"descriptors":[{"key":"L04K03010202","name":"Bosnien-Herzegowina","type":1},{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":1},{"key":"L04K05060101","name":"Aufenthalt von Ausländern\/-innen","type":1},{"key":"L05K0502020302","name":"Verbrechen gegen die Menschlichkeit","type":1},{"key":"L04K01080309","name":"Rückwanderung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-04-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(976662000000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(986940000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"00.1135","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Lebensbedingungen für traumatisierte bosnische Rückkehrerinnen und Rückkehrer sehr schwierig sind. Diese Bedingungen können jedoch nicht pauschal, sondern nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.<\/p><p>Grundsätzlich sind psychotherapeutische Behandlungen in den neuropsychiatrischen Abteilungen grösserer Krankenhäuser wie in Sarajevo oder Tuzla erhältlich. Berücksichtigt werden muss allerdings, dass die Psychotherapie in Bosnien und Herzegowina wenig Tradition hat und ihr angesichts der Finanzknappheit, die im medizinischen Sektor herrscht, auch heute keine Priorität eingeräumt wird. Verschiedene Nichtregierungsorganisationen bieten, auch mit ausländischer Unterstützung, traumatisierten Menschen psychologische Hilfe an; sie führen Einzel- oder Gruppentherapien durch, helfen traumatisierten Kindern und unterstützen Rückkehrer und Rückkehrerinnen in psychosozialer Hinsicht. Die Schweiz unterstützt seit Jahren solche Organisationen, beispielsweise \"Vive Zene\" in Tuzla.<\/p><p>2. Das System Auper (Automatisierte Personenregistratur), auf dem die statistischen Auswertungen des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) basieren, wurde zur Unterstützung der Geschäftsabwicklung im Asylverfahren konzipiert. In diesem System werden seit 1985 Personen- und Geschäftsdaten erfasst. Mittels Zahlencodes und dazugehörenden Datumsangaben sind die einzelnen Geschäftsstände und Erledigungen gekennzeichnet und auswertbar. Weiter gehende Angaben zu Fluchtgründen oder gesundheitlichen Problemen von Asylsuchenden sind im System nicht verfügbar, weshalb entsprechende statistische Auskünfte nicht möglich sind.<\/p><p>3. Es trifft zu, dass die deutsche Innenministerkonferenz am 23. November 2000 für Personen aus Bosnien und Herzegowina, die bürgerkriegsbedingt unter schwerer posttraumatischer Belastungsstörung leiden, den weiteren Aufenthalt in Deutschland ermöglicht hat. Vorausgesetzt wird jedoch, dass die betroffenen Personen vor dem 15. Dezember 1995 als Bürgerkriegsflüchtlinge in Deutschland eingereist sind, in einer längerfristig angelegten fachärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung stehen und bis anhin aufgrund ihrer geltend gemachten Traumatisierung zumindest im Besitz einer Duldung gewesen sind. Der Bundesrat zieht in dieser Frage eine einzelfallspezifische Asyl- und Wegweisungspraxis einer Gruppenregelung, die an mehrere Bedingungen geknüpft ist, vor.<\/p><p>In Einklang mit der Rechtsprechung der Schweizerischen Asylrekurskommission gewährt das BFF Asylsuchenden aus Bosnien-Herzegowina, die besonders leidvollen und intensiven Verfolgungsmassnahmen wie etwa jenen in Srebrenica vom Juli 1995 ausgesetzt waren und dadurch unter einem Langzeit-Trauma leiden, grundsätzlich Asyl, sofern sie ihre Heimat vor dem 14. Dezember 1995 (Rahmenabkommen von Dayton) beziehungsweise ausnahmsweise spätestens bis zum 12. Dezember 1996 (Verabschiedung der UN-Resolution Nr. 1088) verlassen haben (EMARK 2000\/2, Grundsatzurteil). Bei derart leidgeprüften Asylsuchenden wird angenommen, es würden zwingende Gründe im Sinne von Artikel 1 C Ziffer 5 Absatz 2 der Flüchtlingskonvention vorliegen, die eine Rückkehr ins Heimatland trotz Wegfall der Verfolgungsgefahr im heutigen Zeitpunkt aus psychischen Gründen unmöglich erscheinen lassen (EMARK 1997\/14, Grundsatzurteil).<\/p><p>In denjenigen Fällen von traumatisierten Menschen, in denen die Voraussetzungen für eine Asylgewährung nicht gegeben sind, wird die Zumutbarkeit des Vollzugs der Wegweisung durch das BFF sorgfältig und nach Massgabe aller wesentlichen Umstände geprüft. In diese individuelle Beurteilung werden insbesondere Faktoren wie die Schwere der Traumatisierung, der gesamte Gesundheitszustand und die konkrete Möglichkeit der allenfalls notwendigen medizinischen Behandlung der Betroffenen vor Ort einbezogen. Gegebenenfalls kann diesen ausserdem medizinische Rückkehrhilfe gewährt werden. Beim Vorliegen einer konkreten Gefährdung ordnet das BFF an Stelle des Wegweisungsvollzugs eine vorläufige Aufnahme an. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Antworten auf die Motion Bühlmann 98.3200, \"Spezielle Gruppen von bosnischen Flüchtlingen\", und auf die Interpellation Bäumlin 98.3079, \"Härtefälle bei ausreisepflichtigen Bosnierinnen\".<\/p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Anlass, von seiner bisherigen, differenzierten und einzelfallbezogenen Asyl- und Wegweisungspraxis, über welche die \"Vereinigung der Überlebenden aus dem Drinatal-Srebrenica\" durch die zuständigen Behörden bereits informiert worden ist, abzuweichen.<\/p><p>4. Die nationalistischen Parteien sind fünf Jahre nach der Unterzeichnung des Abkommens von Dayton noch immer an der Macht. Ihre weit reichenden Erfolge auch bei den letzten allgemeinen Wahlen vom 11. November 2000 machen deutlich, dass zwischen den ethnischen Volksgruppen noch immer viel Misstrauen vorhanden und die Versöhnung ein schwieriger und langwieriger Prozess ist. Angesichts dessen können die Rahmenbedingungen, die für den Versöhnungsprozess sowie für die Demokratisierung und wirtschaftliche Erholung des Landes nötig sind, nur allmählich geschaffen werden.<\/p><p>Der Bundesrat teilt die in der Einfachen Anfrage formulierte Ansicht, wonach eine Rückkehr der betroffenen Personen in die Republika Srpska und speziell ins Srebrenica-Gebiet zurzeit noch nicht zu verantworten ist. Deshalb erfolgt der Vollzug der Wegweisung von abgewiesenen Asylsuchenden nichtserbischer Ethnie nicht in die Republika Srpska. Der Bundesrat erachtet es in Anlehnung an die konstante Praxis der Asylbehörden zur innerstaatlichen Fluchtalternative jedoch als zumutbar, dass diese Personen einen alternativen Wohnsitz im Heimatstaat wählen, der nicht dem früheren Wohnort entspricht. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Antworten zur Motion Bühlmann 98.3200, zur Interpellation Bäumlin 98.3079, zum Postulat Vermot 98.3163, \"Pauschale Wegweisung von bosnischen Kriegsvertriebenen\", sowie zur Dringlichen Einfachen Anfrage Suter 98.1149, \"Rückschaffungsstop nach Bosnien-Herzegowina, namentlich in die Teilrepublik Serbska\".<\/p><p>5.\/6. Unter der vorstehend umschriebenen, differenzierten Asyl- und Wegweisungspraxis vertritt  der Bundesrat die Auffassung, dass für jene Asyl suchenden Personen aus Bosnien und Herzegowina, welche die Schweiz verlassen müssen, die Bedingungen für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde erfüllt sind. Es kann aber nicht bestritten werden, dass künftige Verbesserungen in der Entwicklung der zivilen Gesellschaft, namentlich Fortschritte im Bereich der demokratischen Strukturen, auch den Rückkehrern zugute kommen und damit zu deren Wiedereingliederung beitragen.<\/p><p>Der Bundesrat misst daher den Massnahmen, die zur gerichtlichen Aufarbeitung der in Bosnien und Herzegowina verübten Kriegsverbrechen führen, grosse Bedeutung bei. Er sieht diese Bemühungen einerseits als einen Beitrag zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie; andererseits hält er derartige Bemühungen für wesentlich im Hinblick auf die kollektive Bewältigung der jüngeren Vergangenheit. In diesem Sinne weisen sie auch eine wichtige konfliktpräventive und damit friedensfördernde Dimension auf.<\/p><p>Im vergangenen Jahr hat der Bundesrat namhafte Beiträge zur Unterstützung von Massnahmen des Internationalen Tribunals für das ehemalige Jugoslawien sowie anderer Akteure bewilligt, die zur Exhumierung und Identifikation von Opfern aus Kriegesverbrechen, zur Indiziensicherung und zur gerichtlichen Überführung von Kriegsverbrechern beitragen. Einige dieser Massnahmen zielten speziell auf die Ermordeten von Srebrenica ab, etwa die schweizerischen Unterstützungsleistungen an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz oder die International Commission on Missing Persons; andere bezogen sich auf das gesamte Gebiet von Bosnien und Herzegowina. Unter die letztgenannte Kategorie lassen sich auch Bemühungen des Office of the High Representative (OHR) für Bosnien und Herzegowina subsumieren. Gemäss seinem Mandat setzt sich das OHR einerseits spezifisch für die Rückkehr und Reintegration von Flüchtlingen ein; andererseits unternimmt es Anstrengungen, um den Menschenrechtsschutz und die demokratischen Strukturen in Bosnien und Herzegowina in einem umfassenderen Sinne zu fördern. Die Schweiz hat die Arbeit des OHR im vergangenen Jahr mit einem substanziellen Beitrag unterstützt. <\/p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, seine vielfältigen bilateralen und multilateralen Aktivitäten zur Förderung von Menschenrechten und Demokratie und zur Sicherung eines nachhaltigen Friedens in Bosnien und Herzegowina auch in Zukunft weiterzuführen. Anfragen um Unterstützung von entsprechenden Bemühungen wird er wie bis anhin wohlwollend prüfen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 5. Juli 2000 war es fünf Jahre her, seit die UN-Schutzzone Srebrenica vor den Augen der Uno-Blauhelme von den bosnisch-serbischen Einheiten eingenommen und Tausende von bosniakischen Männern, Söhnen und Vätern auf schrecklichste Weise umgebracht und in Massengräbern beseitigt wurden. Der ethnisch motivierte Völkermord im unteren Drinatal trieb Zehntausende in die Flucht, viele davon sind seither schwerst traumatisiert.<\/p><p>Fünf Jahre nach diesen Massakern ist Bosnien-Herzegowina immer noch ein ethnisch geteiltes Land mit über 800 000 internen Flüchtlingen im Föderationsgebiet und einer nach wie vor äusserst schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Situation. Für die aus der jetzigen Republik Srpska Geflüchteten ist bis heute eine Rückkehr in Sicherheit und Würde unmöglich. So sind denn auch weniger als ein Prozent nicht serbische Flüchtlinge in die Drinatalgemeinden zurückgekehrt. Die Rückkehrchancen haben sich seit den kürzlichen Wahlen weiter verschlechtert, da die Nationalistenpartei SDS von Radovan Karadzic die Wahlen gewonnen hat und damit nach wie vor viele Behördenfunktionen besetzt. Es ist die Partei, der viele vermutete und angeklagte Kriegsverbrecher angehören.<\/p><p>In der Schweiz befinden sich heute etwa 1200 Überlebende aus den Srebrenica-Gemeinden im unteren Drinatal. Viele von ihnen sind, obwohl schwerst traumatisiert, zermürbenden Verfahren ausgesetzt und mit Rückschaffungsentscheiden konfrontiert. Dies, obwohl kriegstraumatisierte Menschen in Bosnien nicht nachhaltig und effektiv therapiert werden können, wie dies eine deutsche Expertinnen- und Experten-Delegation im Oktober 2000 festhielt und von den Behörden einen Rückkehr- und Abschiebestopp forderte. Die deutsche Innenministerkonferenz hat dies in ihrem Entscheid vom 24. November 2000 berücksichtigt und schwerst traumatisierten bosnischen Flüchtlingen und ihren Angehörigen ein Bleiberecht erteilt. In der Schweiz vertritt die Selbsthilfeorganisation \"Vereinigung der Überlebenden aus dem Drinatal-Srebrenica\" die Interessen der überlebenden Opfer dieser ethnischen Säuberung und setzt sich insbesondere für vereinfachte Verfahren, eine humanitär begründete Aufenthaltsverlängerung und Anerkennung als spezielle Härtefallgruppe ein.<\/p><p>Aufgrund all dieser Fakten ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie beurteilt er aufgrund der heutigen politischen, sozialen und ökonomischen Situation in Bosnien-Herzegowina die Lebens- und Überlebenschancen rückgeführter, traumatisierter bosniakischer Flüchtlinge, die weiterhin auf therapeutische Behandlung angewiesen sind?<\/p><p>2. Ist ihm bekannt, wie viele Asylverfahren inklusive Rekurse, Revisionsverfahren und Wiedererwägungsgesuche, bei denen schwere Traumatisierung geltend gemacht wird respektive aufgrund der Fluchtgeschichte abgeklärt werden müsste, noch hängig sind?<\/p><p>3. Ist er aufgrund humanitärer Grundsätze und auch vor dem Hintergrund des Entscheides der deutschen Innenminister bereit, bis auf weiteres von Rückschaffungen traumatisierter Flüchtlinge, insbesondere aus dem Srebrenica-Gebiet, abzusehen, und ist er weiter bereit, auf die gegenüber dem EJPD gemachten Vorschläge der \"Vereinigung der Überlebenden aus dem Drinatal-Srebrenica\" einzutreten und sie im Dialog mit den Betroffenen wohlwollend zu prüfen?<\/p><p>4. Teilt er insbesondere die Beurteilung, dass für diese Menschen vorläufig eine gesicherte Rückkehr und Reintegration in die Republik Srpska, speziell ins Srebrenica-Gebiet, nicht zu verantworten ist und dass die letzten Wahlen die ethnische Trennung in Bosnien-Herzegowina weiter zementiert haben?<\/p><p>5. Teilt er weiter die Ansicht, dass die Chance auf echte Rückkehr in Sicherheit und Würde sich stark verbessern wird, wenn alle mutmasslichen Kriegsverbrecher, gegen die ein Haftbefehl des internationalen Tribunals in Den Haag vorliegt, zur Rechenschaft gezogen werden und dass dies abhängig ist von einem verstärkten Engagement der internationalen Staatengemeinschaft und damit auch der Schweiz?<\/p><p>6. Welche konkreten Aktionen wird er - auch gestützt auf seinen Schwerpunkt im Aussenpolitischen Bericht \"Achtung der Menschenrechte und Förderung der Demokratie\" - diesbezüglich in nächster Zeit unternehmen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bosnien-Herzegowina. Aufenthaltsverlängerung für traumatisierte Flüchtlinge"}],"title":"Bosnien-Herzegowina. Aufenthaltsverlängerung für traumatisierte Flüchtlinge"}