﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20001136</id><updated>2025-06-24T22:47:44Z</updated><additionalIndexing>32;Berufsmaturität;Fachhochschule;Gleichbehandlung;Prüfung;Ausbildung im Sozialwesen;Zugang zur Bildung;ärztlicher Beruf</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2527</code><gender>m</gender><id>504</id><name>Rossini Stéphane</name><officialDenomination>Rossini</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4605</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1302050102</key><name>Fachhochschule</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K130101010101</key><name>Berufsmaturität</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13010103</key><name>Prüfung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13020301</key><name>Ausbildung im Sozialwesen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020303</key><name>Gleichbehandlung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030117</key><name>Zugang zur Bildung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K010504</key><name>ärztlicher Beruf</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-02-28T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-12-13T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2001-02-28T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2527</code><gender>m</gender><id>504</id><name>Rossini Stéphane</name><officialDenomination>Rossini</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.1136</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Zuständigkeit für die Regelung der Fachhochschulstudiengänge in den Bereichen Soziales und Gesundheit liegt heute bei den Kantonen. Der Bund und die Kantone sind aber bemüht, die Integration der Bereiche Soziales und Gesundheit in das Fachhochschulgesetz gemeinsam vorzubereiten und neue Entwicklungen und Rahmenbedingungen in den einzelnen Bereichen aufeinander abzustimmen. Das betrifft auch die Fragen der Zulassung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Integrationsarbeiten sind noch nicht so weit vorangeschritten, als dass der Bund zu dieser Frage Stellung beziehen könnte. Mit der am 28. September 1999 überwiesenen Motion 99.3386 der WBK-N hat der Bundesrat den Auftrag erhalten, die Arbeiten für eine Erweiterung des Geltungsbereiches des Fachhochschulgesetzes an die Hand zu nehmen und dabei namentlich auch die Bereiche Soziales und Gesundheit in die Regelungskompetenz des Bundes zu überführen. Dabei drängt es sich ebenfalls auf, die sich im Zusammenhang mit den Arbeiten des neuen Hochschulartikels abzeichnenden Entwicklungen angemessen zu berücksichtigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Zeitlich dürfte die in der Anfrage angesprochene neue Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen, sofern die Arbeiten plangemäss vorankommen, mit dem Inkrafttreten des revidierten Fachhochschulgesetzes Ende 2003, Anfang 2004 greifen. Im heutigen Zeitpunkt bestehen keine Rechtsgrundlagen, um direkten Einfluss auf die Zulassungsbestimmungen in den Bereichen Soziales und Gesundheit in der Westschweiz zu nehmen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Rahmen der Bestimmung der Aufnahmebedingungen für die Fachhochschule (FHS) Gesundheit/Sozialwesen der Westschweiz hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) 1998 ein Profil ausgearbeitet, das genau beschreibt, welche Anforderungen diejenigen erfüllen müssen, die eine solche Ausbildung antreten wollen. Im März 2000 hat die technische Pilotgruppe FHS Gesundheit/Sozialwesen der Westschweiz zu den Aufnahmebedingungen für die Übergangsperiode 2000-2003 zusätzliche Informationen abgegeben. Diese erschweren die Aufnahmebedingungen für Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmatura und für einen Teil der Inhaberinnen und Inhaber eines Mittelschul- oder eines Handelsschuldiploms.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was die Berufsmatura anbelangt, so wurde diese als Diplom anerkannt, das den Zugang zur FHS nach den von der EDK aufgestellten Bestimmungen ermöglichen soll. Nach dem neuen Verständnis der technischen Pilotgruppe jedoch werden die Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmatura nicht grundsätzlich zugelassen, sondern auf Vorlage eines Dossiers. Diese Entwicklung ist fragwürdig! Dies umso mehr, als sie auch relativ vage Begriffe einführt, wie beispielsweise die Forderung nach einer Ausbildung in Humanwissenschaften. Schliesslich bringt diese Änderung der Spielregeln die Sozialschulen in eine unangenehme Lage. Diese haben die von der EDK aufgestellten Aufnahmebedingungen übernommen und ermutigen die Schülerinnen und Schüler zum Abschluss einer Berufsmatura, weil sie dadurch Zugang zu einer FHS für Sozialwesen haben. Weiter - und das ist das wichtigste Argument - gewährleistet eine Lockerung der Übergangsbestimmungen nicht, dass bereits in höheren Schulen für Sozialarbeit zugelassene Personen auch vorbehaltslos in den zukünftigen FHS-Schulausbildungsgängen zugelassen werden (dies käme keiner Übergangslösung mehr gleich).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Besteht zwischen der Bundesbehörde und der FHS Gesundheit/Sozialwesen der Westschweiz eine Absprache betreffend die Änderung der Aufnahmebedingungen, und sind der zuständigen Bundesbehörde solche Änderungen bekannt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie steht die zuständige Bundesbehörde zu dieser Problematik?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Kann die zuständige Bundesbehörde im Rahmen der Kompetenzaufteilung zwischen dem Bund und den Kantonen bei der FHS Gesundheit/Sozialwesen der Westschweiz intervenieren, um die ursprüngliche Lage wiederherzustellen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Fachhochschule Gesundheit/Sozialwesen. Aufnahmebedingungen</value></text></texts><title>Fachhochschule Gesundheit/Sozialwesen. Aufnahmebedingungen</title></affair>