{"id":20001146,"updated":"2025-06-24T22:49:35Z","additionalIndexing":"34;Zahlung;Bundesamt für Kommunikation;Radio- und Fernsehgebühren;Fakturierung","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-12-15T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4605"},"descriptors":[{"key":"L05K1202040105","name":"Radio- und Fernsehgebühren","type":1},{"key":"L05K0703020203","name":"Fakturierung","type":1},{"key":"L05K0703020209","name":"Zahlung","type":1},{"key":"L04K08040702","name":"Bundesamt für Kommunikation","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-02-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(976834800000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(983314800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"00.1146","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Nach der Liberalisierung des Fernmeldemarktes war die bisher übliche Kombination von Telefonrechnung und Inkasso der Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen durch die Telecom PTT nicht mehr möglich. Ab dem 1. Januar 1998 hatte die Billag AG als 100-prozentige Tochter der Swisscom AG das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren auf der Grundlage des Bundesgesetzes für Radio- und Fernsehen (RTVG) sowie einer Departementsverordnung des UVEK durchgeführt. Diese gesetzlich vorgesehene Übergangslösung wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung per 1. Januar 2001 durch ein neues Regime abgelöst. Die Billag AG führt seit Anfang Jahr ihre Tätigkeit aufgrund eines Vertrages mit der Eidgenossenschaft aus. Damit wurde der Billag AG mehr Eigenverantwortung übergeben, gleichzeitig aber auch die Aufsicht durch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) präzisiert.<\/p><p>1. Bis und mit 1994 ist die Zahl der Radio- und Fernsehempfangenden stetig angestiegen. Ab 1995 war die Zuwachsrate rückläufig, 1998 und 1999 nahm der Bestand insgesamt ab. Im Jahre 2000 hat sich eine Trendwende insofern eingestellt, als die Zahl der Gemeldeten erstmals wieder angestiegen ist:<\/p><p>- Dezember 1996: Bestand für Radio: 2 804 572; für TV: 2 646 670; Änderung für Radio: plus 7150; für TV: plus 23 588;<\/p><p>- Dezember 1997: Bestand für Radio: 2 805 237; für TV: 2 662 014; Änderung für Radio: plus 665; für TV: plus 15 344;<\/p><p>- Dezember 1998: Bestand für Radio: 2 758 656; für TV: 2 648 440; Änderung für Radio: minus 46 581; für TV: minus 13 574;<\/p><p>- Dezember 1999: Bestand für Radio: 2 724 432; für TV: 2 622 740; Änderung für Radio: minus 34 224; für TV: minus 25 700;<\/p><p>- November 2000: Bestand für Radio: 2 744 627; für TV: 2 650 251; Änderung für Radio: plus 20 195; für TV: plus 27 511.<\/p><p>Gründe für diesen Rückgang nach dem Systemwechsel waren:<\/p><p>- die Loslösung der Rechnungstellung von der Telefonrechnung und damit der Verlust von systematisch weitergeleiteten Adressdaten von Telefonabonnenten;<\/p><p>- die Bereinigung von Datenbeständen, da viele Kunden sich erst bei der Trennung von der Telefonrechnung bewusst wurden, dass sie die Gebühren unnötigerweise bezahlten; sowie<\/p><p>- praktische Probleme mit dem Systemwechsel zur separaten Rechnungstellung.<\/p><p>2. Bis Ende 2000 wurden rund 6,7 Millionen Franken an uneinbringbaren Gebühren abgeschrieben. Insgesamt rechnet die Billag AG, dass aus allen heute hängigen Betreibungsverfahren rund 17 Millionen Franken abgeschrieben werden müssen. Dies entspricht rund 1 Prozent der fakturierten Gebühren. Die SRG rechnet in ihren Budgets mit diesen Zahlen. Dass gewisse Beträge nicht einbringbar sind, wurde bereits bei der Bemessung der Gebühren berücksichtigt.<\/p><p>3. Seit der Revision des RTVG von 1998 bestehen - neben den betreibungsrechtlichen Massnahmen - keine Möglichkeiten mehr, säumige Gebührenpflichtige zum Begleichen der Schuld zu zwingen. Die strafrechtlichen Mittel beziehen sich nur auf die Melde- nicht aber die Zahlungspflicht. <\/p><p>Da vor dem Systemwechsel die Empfangsgebühren auf der Telefonrechnung eingefordert wurden, drohte bei einer Nichtbezahlung des gesamten Rechnungsbetrages das Abstellen des Telefons. Dieses Druckmittel wirkte sich indirekt auch auf die Zahlungsmoral betreffend Radio- und Fernsehgebühren aus, kommt aber heute nicht mehr zum Tragen.<\/p><p>Eine Ausserbetriebsetzung von Geräten oder ein eigentliches Empfangsverbot kommt auch bei erfolgloser Betreibung nicht in Betracht. Eine solche Praxis widerspräche dem Grundrecht der Informationsfreiheit. Sie wäre ferner mit der Rechtsprechung nicht vereinbar, wonach Radio- und Fernsehgeräte zum betreibungsrechtlichen Notbedarf gehören.<\/p><p>4. Die Inkassostelle ist im Rahmen ihrer Informations- und Akquisitionstätigkeit verpflichtet, Schwarzhörer und Schwarzhörerinnen sowie -seher und -seherinnen zu ermitteln. Zu diesem Zweck verfügt die Billag AG über Kontrolleure, die nicht gemeldete Personen besuchen um abzuklären, ob meldepflichtige Geräte vorhanden sind. Die Kontrolleure der Billag AG verfügen nicht über untersuchungsrichterliche Kompetenzen und können private Räumlichkeiten nicht gegen den Willen der Bewohner betreten. Hegt ein Mitarbeiter der Billag AG den Verdacht, dass ein Verstoss gegen die Meldepflicht vorliegen könnte, meldet er dies dem Bakom.<\/p><p>Das Bakom prüft anschliessend das Vorliegen einer Widerhandlung gegen Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe a RTVG und führt gegebenenfalls ein Verfahren im Sinne des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht durch.<\/p><p>5. Dem Bundesrat liegen lediglich die Statistiken seit der Übernahme der hoheitlichen Aufgaben durch das Bakom, d. h. seit dem 1. Januar 1998, vor. Aus diesen Statistiken ist ersichtlich, dass 1998 820 und 1999 2409 Verfahren durchgeführt worden sind. Für das Jahr 2000 ergibt sich hochgerechnet eine Anzahl von rund 2520 geführten Verfahren.<\/p><p>6. Gemäss Artikel 55 Absatz 1 RTVG muss, wer Radio- oder Fernsehprogramme empfangen will, dies vorgängig der Billag AG melden. Verstösse gegen diese Meldepflicht sind gemäss Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe a RTVG grundsätzlich mit Busse strafbar. Bei Selbstanzeigen, d. h., wenn sich jemand aus eigenem Antrieb rückwirkend anmeldet, kann in Anwendung des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen werden. Das Bakom macht von dieser Möglichkeit regelmässig Gebrauch. Im Jahre 2000 ist bei über 60 000 rückwirkenden Anmeldungen nur in gut 1500 Fällen ein Strafverfahren durchgeführt worden. Eine strafrechtliche Intervention erfolgt nur, wenn die rückwirkende Anmeldung nicht aus eigenem Antrieb erfolgt ist, etwa weil ein Meldepflichtiger bei einem Besuch durch Billag-Angestellte durch seine Anmeldung bloss einem Strafverfahren zuvorkommen will.<\/p><p>7. Anfang 1998 betrieb die Billag AG das Inkasso mit rund 150 Stellen an vier verschiedenen Standorten. Ende November 1999, nach erfolgter Zentralisierung am Standort Freiburg, verfügte die Billag AG über insgesamt 110 Stellen. In Spitzenzeiten, beispielsweise nach Rechnungsversand, werden zusätzliche Hilfspersonen beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt entspricht dies zusätzlichen 30 Stellen.<\/p><p>Aufgrund der erfolgten Reorganisation war die Personalfluktuation bei der Billag AG nach deren eigenen Angaben überdurchschnittlich hoch. Dies hängt primär mit der Aufhebung der bisherigen Standorte zusammen. Im Weiteren haben mehrere Personen von der Möglichkeit der frühzeitigen Pensionierung bei der Swisscom Gebrauch gemacht.<\/p><p>Im Weiteren ist zu bemerken, dass Call Centers allgemein eine hohe Fluktuationsrate aufweisen. Ausserdem ist in diesem Bereich auf dem Platz Freiburg die Konkurrenz gross, da dort mehrere Call Centers beheimatet sind, die sich die Mehrsprachigkeit der Region zunutze gemacht haben.<\/p><p>8. Für die strafrechtlichen Untersuchungshandlungen sind sechs Mitarbeitende des Bakom tätig, die über eine administrative Ausbildung sowie eine juristische Weiterbildung verfügen. Für die Ausfertigung von strafrechtlichen Entscheiden, die Behandlung von Beschwerdeverfahren sowie die allgemeine Aufsicht über die Billag AG werden ferner etwa 400 Stellenprozente eingesetzt, die juristische Tätigkeit, Finanzkontrollen, Führungsaufgaben sowie allgemeine Verwaltungstätigkeit umfassen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Wer in der Schweiz Radio- und Fernsehprogramme empfängt, muss Gebühren bezahlen. Früher waren die PTT-Betriebe für den Bezug der öffentlich-rechtlichen Gebühren zuständig. Die Kundenverwaltung, die Gewinnung neuer Konzessionärinnen und Konzessionäre bzw. neuer Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber und die Ahndung von Widerhandlungen lagen in einer Hand. 1998 hat die Swisscom AG das Radio- und Fernsehbewilligungswesen der zu diesem Zweck gegründeten Billag AG übertragen. Die hoheitlichen Funktionen gingen von der ehemaligen Telecom PTT an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) über. Medienmeldungen zufolge sind mit dieser Trennung der Funktionen Pannen zu verzeichnen. Zum einen im Rechnungswesen und Inkasso der Billag AG, zum anderen im Strafwesen beim Bakom.<\/p><p>Der Bundesrat wird im Zusammenhang mit dem Inkasso der Radio- und Fernsehgebühren um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:<\/p><p>1. Wie hat sich die Zahl der angemeldeten Radio- und Fernsehteilneherinnen und -teilnehmer in den letzten fünf Jahren und insbesondere seit der Gründung der Billag AG am 1. Januar 1998 entwickelt?<\/p><p>2. In welcher Höhe mussten Gebühren als nicht einbringlich abgeschrieben werden?<\/p><p>3. Wie wird gegen Radio- und Fernsehteilnehmerinnen und -teilnehmer vorgegangen, welche die gesetzlichen Gebühren auch nach betreibungsrechtlichen Massnahmen nicht entrichten? Werden die Emfangsanlagen ausser Funktion gesetzt?<\/p><p>4. Wie, durch wen und mit welchen Kompetenzen werden Kontrollen bei vermuteten Schwarzhörerinnen und -hörern sowie Schwarzseherinnen und -sehern durchgeführt?<\/p><p>5. Wie hat sich die Zahl der Strafverfahren gegen Personen, die unangemeldet Radio- und Fernsehanlagen in Betrieb haben, in den letzten fünf Jahren entwickelt?<\/p><p>6. Trifft es zu, dass auch gegen Personen Strafverfahren eröffnet wurden, die ihre Empfangsgeräte - z. B. nach einem Wohnungswechsel - lediglich verspätet angemeldet haben? Ist er nicht auch der Ansicht, dass bei Personen, die ihre Geräte rückwirkend, aber ehrlich anmelden, auf Bussen zu verzichten ist?<\/p><p>7. Wie präsentiert sich die Personalsituation bei der Billag AG heute? Wie hat sie sich seit der Gründung der Unternehmung entwickelt? Wie gross ist der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits vor der Gründung der Billag AG in diesem Geschäftsbereich tätig waren? Wie hoch sind die Personalfluktuationen?<\/p><p>8. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind beim Bakom für die hoheitlichen Funktionen im Rundfunk- und Fernsehgebührenbereich im Einsatz? Über welche Qualifikationen verfügen diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Billag\/Bakom. Radio\/TV-Gebühreninkasso"}],"title":"Billag\/Bakom. Radio\/TV-Gebühreninkasso"}