{"id":20001154,"updated":"2025-06-24T23:00:52Z","additionalIndexing":"32;Berufsmaturität;Gleichbehandlung;Prüfung;Gleichheit vor dem Gesetz","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2061,"gender":"f","id":466,"name":"Fetz Anita","officialDenomination":"Fetz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-12-15T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4605"},"descriptors":[{"key":"L06K130101010101","name":"Berufsmaturität","type":1},{"key":"L04K13010103","name":"Prüfung","type":1},{"key":"L04K05020304","name":"Gleichheit vor dem Gesetz","type":1},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-02-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(976834800000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(983314800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2061,"gender":"f","id":466,"name":"Fetz Anita","officialDenomination":"Fetz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"00.1154","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Verordnung vom 30. November 1998 über die Berufsmaturität (BMV) schreibt in Artikel 37 den Kantonen vor, Übergangsbestimmungen zu erlassen und die Artikel 22 bis 31 BMV ab den Prüfungen im Jahre 2000 anzuwenden. Insbesondere gilt dies für die Artikel 24 (Prüfungsfächer), 25 (Zeitpunkt und Form der Abschlussprüfungen) und 28 (Voraussetzungen für das Bestehen).<\/p><p>Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat mit Schreiben vom 14. Dezember 1998 die zuständigen kantonalen Departemente auf diese neuen Bestimmungen aufmerksam gemacht, damit Berufsmaturandinnen und -maturanden an lehrbegleitenden Berufsmittelschulen frühzeitig über die veränderten Normen informiert werden konnten.<\/p><p>Im Weiteren hat das BBT mit Brief vom 14. Juli 2000 die zuständigen kantonalen Departemente nochmals angewiesen, die BMV korrekt und vollständig einzuhalten. Ebenfalls wurden sie aufgefordert, dem BBT zuhanden der mit der Aufsicht betrauten Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission die jeweiligen kantonalen Übergangsbestimmungen bis zum 31. August 2000 einzureichen.<\/p><p>Die meisten Kantone haben in ihren Rückmeldungen mitgeteilt, dass die neuen Bestimmungen bereits ab 2000 angewendet worden seien oder, wo dies nicht möglich gewesen sei, ab 2001 zum Tragen kämen. Die Antworten der Kantone lassen also darauf schliessen, dass in Bezug auf die Prüfungen 2001 sämtliche Kandidaten und Kandidatinnen ausreichend früh über die veränderten Bedingungen informiert worden sind. Damit sind die Voraussetzungen für die in der Einfachen Anfrage geforderte Chancengleichheit aus der Sicht des Bundesrates vorhanden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit Anfang 1999 gilt die neue Verordnung des Bundes über die Berufsmaturität mit strengeren Prüfungsauflagen. Die Verordnung wurde bei den Prüfungen in diesem Sommer zum ersten Mal angewendet. Sie wird aber von Kanton zu Kanton unterschiedlich angewendet, mit dem Ergebnis, dass Jugendliche durch die Prüfung fallen, die in anderen Kantonen, wo noch die alte Verordnung angewendet wird, bestanden hätten (vgl. \"NZZ\" vom 10. Dezember 2000). Bereits sind mehrere Rekurse hängig, und im Kanton Zürich wurden sogar Prüfungsentscheide von zwanzig \"durchgefallenen\" Jugendlichen rückgängig gemacht und im Nachhinein für \"bestanden\" erklärt. Das Problem stellt sich in den nächsten beiden Jahren weiterhin, solange noch Jugendliche zur Berufsmaturitätsprüfung antreten, die ihre Schule nach altem Reglement begonnen haben.<\/p><p>Was unternimmt der Bundesrat, damit die Chancengleichheit der Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden aus den verschiedenen Kantonen gewährleistet wird?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Unregelmässigkeiten bei den Berufsmaturaprüfungen"}],"title":"Unregelmässigkeiten bei den Berufsmaturaprüfungen"}