{"id":20001156,"updated":"2025-06-24T23:20:12Z","additionalIndexing":"2811;Konferenz;Asylrekurskommission;internationales Treffen","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-12-15T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4605"},"descriptors":[{"key":"L06K010801020101","name":"Asylrekurskommission","type":1},{"key":"L04K10020107","name":"internationales Treffen","type":2},{"key":"L05K1201010301","name":"Konferenz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-03-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(976834800000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(985730400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"00.1156","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Unter dem Namen International Association of Refugee Law Judges (IARLJ) besteht eine Vereinigung von Richtern und Richterinnen, die im Flüchtlings- und Asylrecht tätig sind. Der Fachverband dient der Weiterbildung und dem Informationsaustausch in der richterlichen Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention. Er untersteht dem holländischen Vereinsrecht und hat zurzeit rund 400 Mitglieder aus über sechzig Ländern.<\/p><p>Im Dezember 1998 hat die Präsidentenkonferenz der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) beschlossen, dem von der Vereinigung geäusserten Wunsch nachzukommen und die 4. Konferenz in Zusammenarbeit mit dem UNHCR und der Universität Bern (Institut für öffentliches Recht) zu organisieren. Das 50-Jahr-Jubiläum des UNHCR und der Jahrestag der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 waren für die Wahl des Veranstaltungslandes mitentscheidend. Die auf Ende 2000 aus dem Amt geschiedene UN-Hochkommissarin für Flüchtlinge, Sadako Ogata, war als Hauptreferentin vorgesehen; aufgrund einer Sitzung der Vereinten Nationen musste sie im Vorfeld der Konferenz auf ihre schriftliche Zusage zurückkommen.<\/p><p>An der Konferenz in Bern nahmen rund 200 Personen teil, darunter 176 Richter und Richterinnen aus 61 Ländern, UNHCR-Vertreter und Rechtsprofessoren. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) referierte an der Veranstaltung zu spezifischen Fragen des Asylrechts und der Asylpolitik aus der Sicht der Schweiz. Von der ARK absolvierten elf Richter und Richterinnen das volle Konferenzprogramm; drei weitere waren nur kurzfristig anwesend, dies teilweise auf Kosten ihrer Freizeit. Das vorangegangene, vom UNHCR organisierte und finanzierte Trainingsseminar für (neue) Asylrichter und Asylrichterinnen wurde ausschliesslich von Teilnehmenden aus afrikanischen, asiatischen, lateinamerikanischen und osteuropäischen Ländern besucht.<\/p><p>Das Institut für öffentliches Recht der Universität Bern wird die rechtswissenschaftlichen Referate der Tagung in Buchform auf eigene Kosten herausgeben; der Vertrieb erfolgt über das IARLJ-Sekretariat. <\/p><p>Die Teilnahme der ARK-Richter erfolgte in erster Linie zum Zweck der Weiterbildung. Der ordentliche Geschäftslauf der ARK war während der Konferenz zu jedem Zeitpunkt und in jeder Hinsicht sicher gestellt.<\/p><p>1. Dem EJPD und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) war seit Anfang 1999 bekannt, dass die ARK die 4. IARLJ-Konferenz durchführen wird. Im Geschäftsbericht 1999 der Kommission (zuhanden der Bundesversammlung) ist die Durchführung der Konferenz ausdrücklich erwähnt, und die für die Organisation der Veranstaltung benötigten Mittel sind im Voranschlag 1999 der ARK ausgewiesen.<\/p><p>2. Es handelt sich nicht um einen Beitrag in der Höhe von 300 000 Franken. Unter der Rubrik \"Dienstleistungen Dritter\" hat die ARK auf die Unterrubrik \"IARLJ-Konferenz 2000\" einen Betrag von 40 000 Franken und unter der Rubrik \"Übrige Sachausgaben\" auf die Unterrubrik \"Spesen IARLJ\" 20 000 Franken budgetiert. Für das offizielle Diner hat das EJPD zusätzlich einen Betrag von 15 000 Franken in Aussicht gestellt, falls die ARK diese Summe nicht aus eigenen Mitteln sollte bestreiten können, was voraussichtlich nicht der Fall sein wird. Überhaupt wird die Rechnung der Kommission für das Jahr 2000 - selbst unter Abzug der für die Veranstaltung gesprochenen Kredite - unter dem Voranschlag liegen, was auf eine rigorose Bewirtschaftung der Mittel zurückzuführen ist.<\/p><p>Die Kommission hat die geplanten Ausgaben für die Konferenz im Jahre 1999 auf dem ordentlichen Weg budgetiert. Das Budget der ARK wurde - wie in früheren Jahren - zunächst mit dem EJPD besprochen, anschliessend in den Voranschlag des Departementes aufgenommen und der Eidgenössischen Finanzverwaltung vorgelegt. Mit Bundesbeschluss vom 20. Dezember 1999 über den Voranschlag 2000 hat die Bundesversammlung - nach vorgängiger Prüfung des Budgets durch die zuständigen Kommissionen beider Räte - den Voranschlag für das Jahr 2000 genehmigt.<\/p><p>Nach einer Besprechung im März 1999 wurde zwischen der ARK und der Deza im November 1999 vereinbart, dass die Deza für maximal 30 Personen aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa Stipendien für die Konferenzteilnahme (inklusive An- und Rückreise) finanziert, dies bis zu einem Gesamtbetrag von höchstens 100 000 Franken. Ohne diese 30 Stipendien, für die übrigens der verfügbare Betrag nicht ausgeschöpft werden musste, hätten Interessierte gerade aus jenen Ländern nicht an der Konferenz teilnehmen können, die noch kaum über Strukturen und Erfahrungen im Bereich des Asylrechts verfügen. Die Konferenz und die damit verbundene Ausbildung leisteten hier einen Beitrag, der migrations- und entwicklungspolitisch von Bedeutung ist.<\/p><p>Bei der Tagespauschale der 30 Richter und Richterinnen handelt es sich um denjenigen Betrag, welcher bei vergleichbaren Veranstaltungen auch vom UNHCR entrichtet wird. Er war erforderlich, da diese Personen aus Ländern kamen, deren Währungen eine vergleichsweise sehr geringe Kaufkraft haben und oft gar nicht konvertibel sind. Die Tagespauschale betrug 20 Franken bzw., wenn das Abendessen damit finanziert werden musste, 60 Franken.<\/p><p>An die allgemeinen Konferenzkosten leisteten die Teilnehmenden in Form des Tagungsbeitrages rund 25 000 Franken, das UNHCR 25 000 Franken und der IARLJ-Präsident 2000 Franken. Stadt und Kanton Bern finanzierten zum Abschluss der Veranstaltung einen Aperitif.<\/p><p>3. Im Jahre 1999 wurden für die Staatsrechnung 2000 zwei Unterrubriken (siehe die Antwort auf die zweite Frage) für die IARLJ-Konferenz eröffnet. Im Januar 2000 stellte die Eidgenössische Finanzverwaltung den von der Bundesversammlung im Rahmen der Budgetberatung genehmigten Kredit auf den genannten zwei Rubriken ein. Die Kosten, die die ARK im Zusammenhang mit der IARLJ-Konferenz übernommen hat, wurden auf diese beiden Rubriken verbucht.<\/p><p>4. Der Bundesrat hat der Kommission zusätzliches Personal bewilligt, weil die Verfahrenseingänge in den letzten Jahren und insbesondere seit 1998 (Kosovo-Konflikt) erheblich zugenommen haben und die Pendenzen nicht abgebaut werden konnten. Mit diesem Personal (sechs ausserordentliche Richter und Richterinnen sowie zusätzliche juristische Sekretäre und Sekretärinnen) konnte die ARK die Anzahl der Erledigungen in den Jahren 1999 und 2000 deutlich steigern. <\/p><p>Diese Leistung und die gleichzeitige Durchführung einer von den Teilnehmenden durchwegs als sehr gut und äusserst informativ bezeichneten Tagung zeigt die mittlerweile in der ARK erreichte Professionalität und weist auch auf die internationale Anerkennung dieses Spezialverwaltungsgerichtes hin. Im Übrigen ist der Weiterbildung der Richter und Richterinnen der Kommission auch inskünftig grosse Bedeutung beizumessen, soll die Rechtsprechung in der komplexen Materie des Asylrechtes nicht Schaden leiden.<\/p><p>5. Der Bundesrat sieht für ein Eingreifen keine Veranlassung. Die ARK hat die Interessen des Landes an der 4. IARLJ-Konferenz, welche auch der Kommission wertvolle Erkenntnisse über die Entwicklung der asylrechtlichen Gerichtspraxis anderer Staaten brachte, sehr gut vertreten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit längerer Zeit macht die Asylrekurskommission (ARK) immer wieder in unrühmlicher Weise von sich reden. Mit der Motion vom 23. März 2000 betreffend die Neukonzeption des Beschwerdewesens im Asylrecht habe ich die oft fragwürdige und realitätsfremde Praxis des Asylgerichtes (der ARK) umfassend dargelegt und den Bundesrat aufgefordert, gegenüber der ARK als Sofortmassnahme Ordnungsvorschriften zu erlassen sowie eine Neukonzeption des Asylbeschwerdewesens ins Auge zu fassen. Vorstösse von freisinniger Seite gehen in eine ähnliche Richtung.<\/p><p>Das nachstehend geschilderte Ereignis, das aus verschiedenen zuverlässigen Quellen an mich herangetragen wurde, wirft einmal mehr ein schiefes Licht auf die Praxis und die Arbeitsweise der ARK.<\/p><p>Vom Mittwoch, den 25. Oktober, bis zum Freitag, den 27. Oktober 2000, führte die ARK als Gastgeberin die so genannte IARLJ-Konferenz im Kursaal Bern durch. Obwohl es sich dabei um eine Veranstaltung einer rein privatrechtlichen Ayslrichtervereinigung handelte, wurde der Anlass weitgehend auf Bundeskosten, d. h. zulasten des Steuerzahlers, durchgeführt. Zwölf Richter - also rund die Hälfte - fanden Zeit, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Verschiedene Kammern der ARK (vor allem die II. Kammer, die von Walter Stöckli präsidiert wird) waren vorübergehend nur noch sehr schwach und zum Teil gar nicht mehr besetzt.<\/p><p>Abklärungen haben ergeben, dass die Kosten der Veranstaltung weitgehend durch das EJPD und das EDA bezahlt wurden. Die Kosten dürften 300 000 Franken übersteigen. Für einen Teil der Teilnehmer aus aller Welt, die als \"bedürftig\" eingestuft wurden, hat der Bund auch die Reisespesen, die Unterbringungskosten und sogar ein \"Sackgeld\" übernommen.<\/p><p>Die IARLJ-Konferenz wurde durch Walter Stöckli, Präsident der II. Kammer der ARK und SP-Mitglied, geleitet, assistiert durch die Vizekammerpräsidentin und einen weiteren (ausserordentlichen) Richter aus der II. Kammer. Es wurde bekannt, dass mehrere Richter während rund vier Monaten weitgehend mit der Vorbereitung dieser Konferenz beschäftigt waren.<\/p><p>Wie die überlastete ARK trotz Tausenden von Pendenzen dazu kommt, so viel Zeit für einen privaten Club zu verschwenden, ist unverständlich.<\/p><p>Tausende von pendenten Fällen sind zudem älter als vier Jahre. Aufgrund von Artikel 44 des Asylgesetzes werden sie nach dieser Zeit in der Regel mit einer vorläufigen Aufnahme \"gelöst\".<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Sind ihm als Wahlbehörde der ARK-Richter die erwähnten Sachverhalte bekannt? Wie stellt er sich dazu?<\/p><p>2. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Beitrag von 300 000 Franken aus Steuergeldern an eine rein privatrechtliche Vereinigung geleistet?<\/p><p>3. Unter welchen Konti (der ARK, des EJPD oder des EDA?) wurden die vorliegenden Ausgaben verbucht?<\/p><p>4. Wie beurteilt er den Umstand, dass die ARK trotz Tausenden von Pendenzen eine derartige Zeitverschwendung in Kauf nimmt und gleichzeitig eine Aufstockung des Personals (ausserordentliche Richter) verlangt?<\/p><p>5. Welche Konsequenzen wird er gegenüber der ARK ziehen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Missstände in der Asylrekurskommission"}],"title":"Missstände in der Asylrekurskommission"}