﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003019</id><updated>2024-04-10T08:57:14Z</updated><additionalIndexing>Post;Wettbewerbsbeschränkung;marktbeherrschende Stellung;Posttarif</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2382</code><gender>m</gender><id>318</id><name>Engelberger Edi</name><officialDenomination>Engelberger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-03-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4602</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K12020202</key><name>Post</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K120204010401</key><name>Posttarif</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703010104</key><name>marktbeherrschende Stellung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030101</key><name>Wettbewerbsbeschränkung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-10-06T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-03-22T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-09-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-03-06T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-03-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2368</code><gender>f</gender><id>303</id><name>Bangerter Käthi</name><officialDenomination>Bangerter Käthi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2398</code><gender>m</gender><id>335</id><name>Kofmel Peter</name><officialDenomination>Kofmel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2430</code><gender>m</gender><id>366</id><name>Weigelt Peter</name><officialDenomination>Weigelt</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2189</code><gender>m</gender><id>367</id><name>Widrig Hans Werner</name><officialDenomination>Widrig</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2277</code><gender>m</gender><id>34</id><name>Bührer Gerold</name><officialDenomination>Bührer Gerold</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2369</code><gender>m</gender><id>304</id><name>Baumann J. 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Darunter fallen Brief- und Paketpost, auf denen die Post die Monopolstellung innehat. Erträge aus den reservierten Diensten dürfen zudem von Gesetzes wegen nicht zur Quersubventionierung von sogenannten Wettbewerbsdiensten verwendet werden. Dies sind alle Leistungen der Post, mit denen sie vollumfänglich im Wettbewerb zu anderen Anbietern steht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss Aussagen der Spitzenvertreter die Post gegenüber den Wirtschaftsverbänden war die Briefpost in den letzten zwei, drei Jahren immer kostendeckend. In den letzten zwei Jahren ist indessen weder eine Inflation noch eine "Kostenexplosion" bei der Briefpost festzustellen, d. h., es fehlt bei der Briefpost jeglicher Handlungsbedarf zur Tariferhöhung. Trotzdem wird dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation per 1. Juli 2000 eine Tariferhöhung auf breitester Front beantragt, die der Wirtschaft massive Mehrkosten verursacht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Abklärungen innerhalb der grafischen Branche haben beispielsweise ergeben, dass mit den geplanten Tariferhöhungen der Post die Versandkosten von Katalogen im Bereich Briefpost (unter 500 Gramm) 15 bis 35 Prozent und im Bereich Paketpost (über 500 Gramm) 30 bis 45 Prozent ausmachen. Damit drohen der Branche Verluste von Grossaufträgen mit Volumen von 150 000 bis 1,2 Millionen Exemplaren pro Auftrag ins grenznahe Ausland. Da dieser Prozess erfahrungsgemäss irreversibel ist, droht langfristig gleichzeitig der Verlust an Arbeitsplätzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ebenso lassen sich bei Brief- und Paketpost überhöhte Tariferhöhungen feststellen, die parallel mit einem eigentlichen Leistungsabbau der Post einhergehen (z. B. Abschaffung der "colis prioritaire" bei der Paketpost, verlängerte Zustellfristen).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Frage nach dem Ausmass einer gerechtfertigten Tariferhöhung stellt sich zudem nicht nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht, sondern muss sich auch auf der Grundlage des Postgesetzes rechtfertigen. Gemäss Postgesetz müssen die Leistungen kostendeckend verrechnet werden, und die Erträge aus den reservierten Diensten dürfen nicht dazu benutzt werden, um Wettbewerbsdienste aufzubauen; mit anderen Worten: die Quersubventionierung der Wettbewerbsdienste aus den reservierten Diensten ist gesetzlich ausgeschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Post hat Mitte Februar auf der Grundlage ihrer langfristigen Strategieausrichtung angekündigt, ab Herbst 2000 versuchsweise in die Hybrid-Post, d. h. einen Wettbewerbsdienst, einzusteigen. Es handelt sich damit um einen Markteintritt der Post ins Druckgeschäft, der dem alltäglichen Konkurrenzkampf dieser Branche entspricht. Im Licht der oben stehend dargestellten Diskussionen rund um die geplanten Tariferhöhungen ist allerdings aus dem Blickwinkel der Quersubventionierung dieser Markteintritt der Post nicht unproblematisch und wirft weitere Fragen auf.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Tariferhöhungen bei den reservierten Diensten sind gemäss Postgesetz genehmigungspflichtig. Genehmigungsinstanz ist das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), das vor seinem Entscheid die Meinung des Preisüberwachers einholt. Am 20. Juli hat das UVEK die Preiserhöhungen für Standardbriefe bis 100 Gramm abgelehnt. Gutgeheissen wurden hingegen die beantragten Erhöhungen für die Midi-, Gross- und Maxibriefe sowie für die Pakete bis 2 Kilogramm. Aus dem Geschäftsbericht 1999 geht hervor, dass der Geschäftsbereich Paketpost defizitär ist und daher eine Preiserhöhung rechtfertigte. Aus dem reservierten Bereich erwuchsen der Paketpost in den Jahren 1998 und 1999 Defizite von 140 bzw. 180 Millionen Franken. Auch nach der genehmigten Tariferhöhung wird eine deutliche Kostenunterdeckung im reservierten Paketbereich verbleiben. Die Post rechnet damit, dass der Paketbereich auch in den nächsten Jahren weiterhin rote Zahlen schreiben wird. Zum gleichen Schluss ist im Wesentlichen auch der Preisüberwacher gekommen, der eine Preiserhöhung im Paketbereich ebenfalls als zulässig erachtete - wenn auch in geringerem Ausmass (der Preisüberwacher empfahl eine 10 bzw. 20 Rappen tiefere Erhöhung der Paketpreise im reservierten Bereich).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Postgesetz verbietet es der Post im Übrigen nicht, in den reservierten Bereichen einen Gewinn auszuweisen; auch für die Preise im reservierten Bereich gilt der Grundsatz, dass die Dienstleistungen der Post nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten festgelegt werden müssen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Eine Quersubventionierung liegt nicht vor. Die Post hat den Auftrag, die Grundversorgung, d. h. den reservierten und nicht reservierten Bereich, eigenwirtschaftlich und kostendeckend zu gewährleisten. Die Grundversorgung wird vorab aus dem Monopolbereich finanziert. Das heisst, die reservierten Dienste tragen einen Grossteil der Kosten der Grundversorgung - namentlich der Infrastruktur. Der Grundsatz kostendeckender Leistungserbringung bezieht sich auf die Grundversorgung insgesamt, die einzelnen Bereiche der Grundversorgung müssen nicht allein, sondern insgesamt kostendeckend sein. Das Postgesetz untersagt folglich einzig die Quersubventionierung der Wettbewerbsdienste der Post durch die reservierten Dienste. Die Wettbewerbsdienste dürfen demnach nicht mit Erträgen aus dem Monopolbereich verbilligt werden. An dieses Verbot hält sich die Post. Die stattfindenden Transfers zwischen Wettbewerbs- und Grundversorgungsbereich werden nach Marktpreisen abgewickelt. Durch Führen einer Kostenrechnung für die verschiedenen Bereiche kann die Einhaltung des Verbotes der Quersubventionierung hinreichend geprüft und unterbunden werden. Ein anfängliches Defizit bei Lancierung eines neuen Produktes ist im Übrigen stets zulässig. Die Post hat ein Produkt des Wettbewerbsbereiches dann nicht mehr anzubieten, wenn damit längerfristig keine branchenübliche Rendite erzielt werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bei der jährlichen Berichterstattung an den Bundesrat über die Einhaltung der strategischen Ziele hat die Post auch über die Entwicklung ihrer Wettbewerbsdienste Rechenschaft abzulegen. Diese Überprüfung umfasst insbesondere auch die Rentabilitätsvorgaben für den Wettbewerbsbereich und damit auch alle diesbezüglich relevanten Faktoren. Dazu gehören auch die getätigten Investitionen. Für alle Projekte, die einen bestimmten Mittelbedarf auslösen, erstellt die Post selbstverständlich eine Wirtschaftlichkeitsrechnung. Dabei werden die einschlägig bekannten Verfahren und die entsprechenden Kennzahlen wie Payback, Net Present Value usw. ermittelt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Gemäss Entscheid des UVEK werden die Preise im Sinne des Interpellanten erst auf den 1. Januar 2001 erhöht werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich ersuche den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Kosten der Brief- und Paketpost offen zu legen, um damit den Nachweis zu erbringen, wonach diese Sparten nicht kostendeckend erbracht werden und damit eine Tariferhöhung rechtfertigen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- den für die Öffentlichkeit nachvollziehbaren Nachweis zu erbringen, wonach keine Quersubventionierung aus den reservierten Diensten in die Wettbewerbsdienste stattfindet;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- beim Aufbau neuer Wettbewerbsdienste (wie im Fall der angekündigten Hybrid-Post) eine marktkonforme Investitionsrechnung anwenden zu lassen und diesbezüglich in der Öffentlichkeit für Transparenz zu sorgen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- mit Rücksicht auf bestehende Jahreskontrakte und Jahresbudgets innerhalb der Wirtschaft und - sofern betriebswirtschaftlich gesehen - unumgänglich, eine Tariferhöhung in reduziertem Rahmen erst per 1. Januar 2001 vorzunehmen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Tariferhöhungen bei der Briefpost</value></text></texts><title>Tariferhöhungen bei der Briefpost</title></affair>