{"id":20003020,"updated":"2024-04-10T12:24:17Z","additionalIndexing":"Rechtsschutz;Asylverfahren;Asylrekurskommission","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2529,"gender":"m","id":506,"name":"Scherer Marcel","officialDenomination":"Scherer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-03-06T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4602"},"descriptors":[{"key":"L05K0108010201","name":"Asylverfahren","type":1},{"key":"L06K010801020101","name":"Asylrekurskommission","type":1},{"key":"L03K050402","name":"Rechtsschutz","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-14T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-05-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(952297200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(960933600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2541,"gender":"m","id":519,"name":"Walter Hansjörg","officialDenomination":"Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2385,"gender":"m","id":321,"name":"Föhn Peter","officialDenomination":"Föhn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2454,"gender":"m","id":404,"name":"Baader Caspar","officialDenomination":"Baader Caspar"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2494,"gender":"m","id":470,"name":"Glur Walter","officialDenomination":"Glur"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2399,"gender":"m","id":336,"name":"Kunz Josef","officialDenomination":"Kunz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2508,"gender":"m","id":484,"name":"Laubacher Otto","officialDenomination":"Laubacher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2310,"gender":"m","id":146,"name":"Maurer Ueli","officialDenomination":"Maurer Ueli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2515,"gender":"m","id":493,"name":"Mathys Hans Ulrich","officialDenomination":"Mathys"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2476,"gender":"m","id":452,"name":"Bigger Elmar","officialDenomination":"Bigger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2309,"gender":"m","id":142,"name":"Maspoli Flavio","officialDenomination":"Maspoli Flavio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2415,"gender":"m","id":352,"name":"Schlüer Ulrich","officialDenomination":"Schlüer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2386,"gender":"m","id":322,"name":"Freund Jakob","officialDenomination":"Freund"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2519,"gender":"m","id":542,"name":"Mörgeli Christoph","officialDenomination":"Mörgeli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2547,"gender":"m","id":526,"name":"Zuppiger Bruno","officialDenomination":"Zuppiger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. 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Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes (1. Oktober 1999) müssen alle materiell zu beurteilenden Beschwerden - auch offensichtlich unbegründete - in der Besetzung mit drei Richtern bzw. Richterinnen behandelt werden. Die eidgenössischen Räte und der Bundesrat waren sich bewusst, dass diese Neuerung zu einer Mehrbelastung der ARK führen wird (vgl. AB 1998 S 535ff.). Im Ständerat wurde zudem ergänzend darauf hingewiesen, dass angesichts der steigenden Asylgesuchszahlen ein riesiger Pendenzenberg entstehen werde, wenn nicht in relativ grossem Umfang - sowohl im Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) als auch bei der ARK - neues Personal angestellt werde (vgl. AB 1998 S 537). <\/p><p>Der Bundesrat ernannte am 24. Februar 1999 sechs ausserordentliche Richter und Richterinnen, befristet bis zum 31. März 2000. Diese haben ihr Amt in der ARK am 1. April bzw. 1. Juni 1999 angetreten. Angesichts der weiterhin hohen Anzahl von Verfahrenseingängen hat der Bundesrat sodann am 10. November 1999 beschlossen, die befristete Anstellung der ausserordentlichen Richter und Richterinnen der ARK bis zum 31. März 2001 zu verlängern.<\/p><p>In der Pressemitteilung des EJPD vom 10. November 1999 zur Verlängerung der befristeten Anstellung der ausserordentlichen Richter und Richterinnen der ARK wurde darauf hingewiesen, dass noch nicht absehbar sei, wie sich die Neuerungen des revidierten Asylgesetzes auf die Ausgänge auswirken. Gemäss Angaben der ARK sind im ersten Halbjahr seit Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes (Oktober 1999 bis März 2000) 3754, im gleichen Zeitraum ein Jahr zuvor 3262, Verfahren erledigt worden. Es konnten mithin im ersten Halbjahr trotz der durch den Wegfall der materiellen Einzelrichterurteile verbundenen Mehrbelastung 552 oder 15 Prozent mehr Verfahren erledigt werden als in der Vergleichsperiode ein Jahr zuvor. Die ARK führt dies schwergewichtig auf die Anstellung der ausserordentlichen Richter und Richterinnen und von zusätzlichem juristischem Personal zurück.<\/p><p>Zu den Fragen 1-4 nimmt die ARK wie folgt Stellung: <\/p><p>1.\/2. Die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte 1999 im Vergleich zu 1998 leicht verkürzt werden: 1999 wurden innert einem Monat 15 Prozent (1998: 14 Prozent) der Verfahren, innert 3 Monaten 47 Prozent (1998: 45 Prozent), innert 6 Monaten 62 Prozent (1998: 60 Prozent) und innert 12 Monaten 75 Prozent (1998: 72 Prozent) erledigt. Diese Angaben der ARK basieren auf Erhebungen, in denen nur materielle, nicht aber formelle Urteile, wie beispielsweise regelmässig schnell gefällte Nichteintretensentscheide, berücksichtigt werden. Da rund 20 Prozent aller Verfahren mit einem Nichteintretensentscheid enden, geht die ARK davon aus, dass in den ersten Monaten tatsächlich erheblich mehr Verfahren als vorstehend angegeben erledigt werden.<\/p><p>Die kürzesten Verfahren werden noch am Tag des Eingangs der Beschwerde erledigt. Das bisher am längsten hängige Verfahren wurde 1999 erledigt. In diesem Verfahren wurde 1988 Beschwerde eingereicht. Es handelt sich um eines der bei Schaffung der ARK per 1. April 1992 vom damals zuständigen Beschwerdedienst des EJPD übernommenen 7334 Verfahren, von denen heute noch 31 hängig sind. Das Verfahren zeichnete sich durch einen aussergewöhnlich komplexen Sachverhalt aus, der mehrere Abklärungen der Botschaft vor Ort erforderlich machte. <\/p><p>3. Am 31. März 2000 waren noch 280 Verfahren hängig, die vor dem 1. Januar 1995 eingereicht wurden. Dies entspricht 4,7 Prozent aller bei der ARK am 31. März 2000 hängigen Verfahren. 1999 hat die ARK 212 Beschwerden erledigt, die vor dem 1. Januar 1995 eingereicht wurden. Davon endeten 58 Verfahren mit einer Gutheissung, einer Teilgutheissung oder einer Kassation, 81 mit einer Abweisung, und 73 Beschwerden wurden infolge Rückzug oder aus anderen Gründen als gegenstandslos geworden abgeschrieben.<\/p><p>4. Die ausserordentlichen Richter und Richterinnen haben im ersten Jahr ihrer Tätigkeit bis 31. März 2000 zusammen 925 Verfahren als vorsitzende Richter bzw. Richterinnen oder als Einzelrichter bzw. Einzelrichterinnen erledigt. Dies entspricht einem Anteil von 12,2 Prozent der in dieser Zeit von der ARK total erledigten 7573 Verfahren. Die ausserordentlichen Richter und Richterinnen haben in diesem Zeitraum zudem an rund 2000 weiteren Verfahren als Zweit- oder Drittrichter mitgewirkt. Die dadurch erfolgte Entlastung der ordentlichen Richter und Richterinnen ermöglichte der ARK, die Anzahl der Erledigungen im Jahre 1999 gegenüber dem Vorjahr 1998 deutlich zu erhöhen. Den im Jahre 1999 total 7214 erledigten Verfahren standen allerdings 7320 Neueingänge (1998: 6443) gegenüber, so dass die Pendenzen trotz der gegenüber dem Vorjahr 1998 um 903 bzw. 12,5 Prozent gesteigerten Anzahl Erledigungen nicht abgebaut werden konnten (Pendenzen am 31. Dezember 1999: 5559). Diese Entwicklung hält gegenwärtig noch an. In den ersten drei Monaten des Jahres 2000 standen 1975 Erledigungen 2547 Neueingänge gegenüber. Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres mit 1931 Neueingängen entspricht dies einem Zuwachs von 616 Verfahren bzw. 31 Prozent. Angesichts dieser hohen Anzahl neu eingegangener Verfahren kann auch bei gleichbleibendem Personalbestand der ARK kurzfristig nicht mit einem Abbau der Pendenzen gerechnet werden. Dieser wird sich aber einstellen, wenn sich die rückläufige Anzahl neu eingehender Asylgesuche beim BFF auch bei den Neueingängen der ARK bemerkbar macht. Eine weitere personelle Aufstockung der Kommission drängt sich deshalb im Moment nicht auf.<\/p><p>5. Der Bundesrat hat die ihm erforderlich scheinenden Massnahmen getroffen, indem er die befristete Anstellung der ausserordentlichen Richter und Richterinnen verlängert hat. Weitere Massnahmen sind gegenwärtig nicht vorgesehen. Je nach Verlauf der Beschwerdeeingänge wird aber eine Erhöhung des Personalbestandes zu prüfen sein.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat hat die befristete Anstellung der im Februar 1999 ernannten sechs ausserordentlichen Richterinnen und Richter der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) bis 31. März 2001 verlängert. Gemäss Pressemitteilung des EJPD könne aufgrund des Einsatzes der ausserordentlichen Richterinnen und Richter die Anzahl der Verfahrenserledigungen erhöht werden; die Geschäftslast nahm aber durch die Zunahme der Verfahrenseingänge nicht ab. Zudem rechnet die ARK offenbar damit, dass sich das neue Asylgesetz negativ auf die Ausgänge auswirken wird. Erklärtes Ziel der Asylgesetzrevision war jedoch u. a. eine Beschleunigung der Verfahren. Eine solche ist auch im Interesse der Kantone, die im Vollzug direkt mit den Folgen von Verzögerungen endgültiger Entscheide konfrontiert sind.<\/p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie lange dauern die Rekursverfahren im Durchschnitt? Wie lange dauerte bisher das kürzeste Verfahren, wie lange das bisher längste Verfahren?<\/p><p>2. Konnte die Verfahrensdauer im laufenden Jahr gegenüber dem Vorjahr verkürzt werden?<\/p><p>3. Gemäss Geschäftsbericht 1998 wurde mit gezieltem Mitteleinsatz an Fällen gearbeitet, die bis 1994 bei der ARK eingegangen waren. Auch 1999 sollte das Schwergewicht auf die Erledigung der Beschwerdeverfahren, die älter als vier Jahre sind, gelegt werden. Wie viele von diesen Verfahren sind jetzt noch hängig? Wie viele konnten 1999 erledigt werden?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass ein Abbau der Pendenzen dank der Verlängerung der Anstellung für die ausserordentlichen Richterinnen und Richter erreicht werden kann?<\/p><p>5. Wo sieht er Möglichkeiten, um die Dauer der zweitinstanzlichen Verfahren zu verkürzen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Dauer der Asylrekursverfahren"}],"title":"Dauer der Asylrekursverfahren"}