{"id":20003040,"updated":"2025-06-24T22:51:46Z","additionalIndexing":"Forschungspersonal;Familiennachzug;ausländische\/r Student\/in;ETH;Aufenthalt von Ausländern\/-innen;Ausländerkontingent;Fremdarbeiter\/in;Integration der Zuwanderer","affairType":{"abbreviation":"Emp.","id":7,"name":"Empfehlung"},"author":{"councillor":{"code":2554,"gender":"f","id":535,"name":"Berger Michèle-Irène","officialDenomination":"Berger Michèle-Irène"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2000-03-08T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4602"},"descriptors":[{"key":"L04K16020205","name":"Forschungspersonal","type":1},{"key":"L06K130102010101","name":"ausländische\/r Student\/in","type":1},{"key":"L04K05060101","name":"Aufenthalt von Ausländern\/-innen","type":1},{"key":"L05K0108030602","name":"Integration der Zuwanderer","type":1},{"key":"L06K070203030201","name":"Ausländerkontingent","type":1},{"key":"L05K1302050101","name":"ETH","type":2},{"key":"L04K01080304","name":"Familiennachzug","type":2},{"key":"L05K0702020109","name":"Fremdarbeiter\/in","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2000-06-06T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-05-31T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(952470000000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(960242400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2356,"gender":"m","id":277,"name":"Bieri Peter","officialDenomination":"Bieri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2432,"gender":"f","id":370,"name":"Forster-Vannini Erika","officialDenomination":"Forster"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2458,"gender":"m","id":408,"name":"Jenny This","officialDenomination":"Jenny"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2335,"gender":"f","id":12,"name":"Beerli Christine","officialDenomination":"Beerli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2433,"gender":"m","id":371,"name":"Gentil Pierre-Alain","officialDenomination":"Gentil"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2030,"gender":"m","id":37,"name":"Büttiker Rolf","officialDenomination":"Büttiker"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2549,"gender":"m","id":529,"name":"Cornu Jean-Claude","officialDenomination":"Cornu"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2437,"gender":"f","id":373,"name":"Leumann Helen","officialDenomination":"Leumann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2451,"gender":"m","id":398,"name":"Merz Hans-Rudolf","officialDenomination":"Merz Hans-Rudolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2286,"gender":"m","id":72,"name":"Epiney Simon","officialDenomination":"Epiney"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2361,"gender":"f","id":280,"name":"Langenberger Christiane","officialDenomination":"Langenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2275,"gender":"f","id":30,"name":"Brunner Christiane","officialDenomination":"Brunner Christiane"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2441,"gender":"m","id":374,"name":"Marty Dick","officialDenomination":"Marty Dick"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2435,"gender":"f","id":378,"name":"Saudan Françoise","officialDenomination":"Saudan"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2012,"gender":"m","id":246,"name":"Béguelin Michel","officialDenomination":"Béguelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2551,"gender":"m","id":531,"name":"Stadler Hansruedi","officialDenomination":"Stadler Hansruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2257,"gender":"m","id":194,"name":"Schiesser Fritz","officialDenomination":"Schiesser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2548,"gender":"m","id":528,"name":"Briner Peter","officialDenomination":"Briner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2554,"gender":"f","id":535,"name":"Berger Michèle-Irène","officialDenomination":"Berger Michèle-Irène"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"00.3040","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die schweizerische Wirtschaft leidet zurzeit vor allem in Spitzensektoren, wie dem der Informatik, unter starkem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und dies in einem solchen Mass, dass der Bund Anwerbungskampagnen im Ausland bewilligt hat. Gleichzeitig verhindert der Status der ausländischen ETH-Ingenieure deren wirkliche Integration schon während ihres Studiums und zwingt diese Spezialisten nach der Verleihung des Diploms zur Ausreise.<\/p><p>Besonders paradox ist die Situation der Doktoranden. Diese halten sich drei bis vier Jahre an einer ETH auf und werden dabei gewöhnlich als Assistenten entlöhnt. Sie verfügen somit über ein Einkommen, das ihnen die Gründung einer eigenen Familie erlauben würde; zudem stehen sie in einem Alter, in dem man diesen Gedanken gewöhnlich ins Auge fasst. Trotzdem besitzen sie normalerweise nicht einmal eine Aufenthaltsbewilligung des Typs B, die den Familiennachzug ermöglichen würde; die einzige Ausnahme bilden die Stipendiaten des Bundes. <\/p><p>Doktoranden werden als Studenten betrachtet und besitzen deshalb eine Aufenthaltsbewilligung des Typs L, die den Familiennachzug nicht zulässt. Sie sind im Rahmen eines Arbeitsvertrages über mehrere Jahre hinweg angestellt, werden aber in den vom Bundesrat festgelegten Jahreskontingenten nach Artikel 12 BVO aufgrund der in Artikel 13 Absatz 1 enthaltenen Ausnahmeregelung nicht mitgezählt. Es handelt sich hierbei um einen fiktiven Studentenstatus, der zu dem Zweck geschaffen wurde, die jährlich vom Bundesrat festgelegten Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen nicht zu überschreiten.<\/p><p>Die Aufenthaltsbewilligung des Typs L erlischt automatisch mit dem Ende der Ausbildung, bei Doktoranden also mit der Promotion. Anschliessend wird die betreffende Person zur Ausreise aufgefordert, wenn sie nicht von einem inländischen Unternehmen angestellt wird und eine Aufenthaltsbewilligung des Typs B ausgestellt bekommt.<\/p><p>Die Ausbildung eines jungen Forschers kostet den Bund zwischen einer halben und einer Million Franken, je nachdem, ob der Kandidat sein ganzes Studium absolviert oder lediglich promoviert hat. Ein junger ausländischer Forscher, der Inhaber eines ETH-Doktortitels ist, hat sich im Allgemeinen vier bis zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten. Dennoch hat er keinen Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung, da eine solche zwar normalerweise nach fünf- bis zehnjährigem Aufenthalt erteilt wird, aber die Jahre der Aufenthaltsbewilligung des Typs L nicht mitgezählt werden.<\/p><p>Offensichtlich wendet die Schweiz für die Ausbildung ausländischer Ingenieure und Forscher sehr viel Geld auf, unterstellt sie paradoxerweise aber einem Status, der weder vorsieht, diese Fachkräfte zu integrieren, noch, sie im Land zu behalten. Fast ein Drittel der Diplomingenieure der ETHL und mehr als die Hälfte der Doktoranden beispielsweise sind Ausländer. Es handelt sich also nicht um ein Randproblem. Die Schweiz verzichtet auf einen Teil der hoch qualifizierten Führungskräfte, die sie im Land selbst ausgebildet hat.<\/p><p>In den Vereinigten Staaten und in vielen anderen Ländern wird eine ganz andere Politik betrieben. Es wird alles getan, um ausländische Forscher zur Einreise zu motivieren, zu integrieren und zum Verbleib anzuregen. Wenn der Mangel an Spezialisten zum Hemmschuh für die Entwicklung der Spitzentechnologien wird, steht unsere Politik im Widerspruch zu den Interessen des Landes. Die vorliegende Empfehlung soll diese Anomalie korrigieren. Sie verursacht weder zusätzliche Kosten noch administrativen Mehraufwand noch eine bedeutende Zunahme der bereits ansässigen Ausländer. Sie ermöglicht es, dass die in die ETH investierten Bundesgelder Früchte tragen, und fördert langfristig auch die Entwicklung von Spitzentechnologien, die hoch qualifizierte Arbeitskräfte verlangen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit dieser Empfehlung verlange ich, dass die Verordnung vom 6. Oktober 1986 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) dahingehend geändert wird, dass ausländische Forscherinnen und Forscher, die sich in Ausbildung an den ETH oder anderen Hochschulen befinden, oder die über ein Doktorat dieser Institutionen verfügen, den in der Verordnung vorgesehenen Begrenzungen nicht unterstehen (Art. 4 und 5 BVO).<\/p><p>Zwei Gründe sind für die Änderung ausschlaggebend: Erstens soll während der Vorbereitung des Doktorats der Familiennachzug ermöglicht werden, damit eine bessere Integration des Ausländers in unser Land gewährleistet ist. Zu diesem Zweck sollen ETH-Doktoranden gleichzeitig eine Aufenthaltsbewilligung des Typs B zugebilligt bekommen. Zweitens sollen ausländische Forscherinnen und Forscher ab der Promotion eine Niederlassungsbewilligung des Typs C erhalten. Damit sollen sie motiviert werden, sich in die schweizerische Wirtschaft zu integrieren, der das während der Ausbildung vom Bund mitfinanzierte Know-how zugute kommen soll.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Integration ausländischer ETH-Ingenieure"}],"title":"Integration ausländischer ETH-Ingenieure"}