﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003059</id><updated>2024-04-10T08:44:48Z</updated><additionalIndexing>gerichtliche Untersuchung;Schaffung neuer Bundesstellen;strafbare Handlung;Internet</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2386</code><gender>m</gender><id>322</id><name>Freund Jakob</name><officialDenomination>Freund</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen 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Bundesstellen</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-06-23T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-05-31T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-03-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2000-06-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts 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Missbräuchen elektronischer Kommunikationsmittel durch das Bundesamt für Polizei gilt es zwischen den Massnahmen zu unterscheiden, welche die Bundespolizei als Staatsschutzorgan zur frühzeitigen Erkennung und Abwehr von Gefährdungen durch Terrorismus, verbotenen Nachrichtendienst und gewalttätigen Extremismus (inklusive Rassismus) ergreift, und der strafverfolgenden Tätigkeit, welche die kriminalpolizeilichen Zentralstellen zur Ahndung krimineller Missbräuche des Internets entfalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Sommer 1998 hat die Bundespolizei die schweizerischen Internet Service Provider aufgefordert, eine Reihe von rassistischen und gewaltextremistischen Websites zu sperren, deren Inhalt in Papierform zu Verurteilungen wegen rassendiskriminierenden Äusserungen im Sinne von Artikel 261bis StGB geführt hat. Im Nachgang zu diesem Aufruf hat die Bundespolizei in einem am 15. Mai 2000 veröffentlichten Positionspapier festgehalten, dass Sperrungen das strafrechtlich gebotene Verhalten seien, wenn einem Internet Service Provider konkrete Hinweise einer Strafverfolgungsbehörde auf illegale Netzinhalte vorliegen. Die Sperrung ganzer Websites sei technisch machbar, aber nicht in allen Fällen angemessen und je nach Methode sehr aufwändig. Das Positionspapier stützt sich weitgehend auf ein Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz und auf Abklärungen des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Während die Bundespolizei die Homepages von terroristischen oder extremistischen Organisationen auch aktiv aufspürt und die gewonnenen Erkenntnisse zur gezielten Prävention einsetzt, werden die kriminalpolizeilichen Zentralstellen als reines gerichtspolizeiliches Organ erst tätig, wenn konkrete Hinweise auf strafrechtlich relevante Missbräuche des Internets vorliegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die von der entsprechenden Fachstelle der kriminalpolizeilichen Zentralstellen gesammelten Erfahrungen machten deutlich, dass es sich bei der systematischen gerichtspolizeilichen Verfolgung des kriminellen Missbrauchs des Internets um eine äusserst anspruchsvolle Aufgabe handelt, welche die personellen Ressourcen der Fachstelle bei weitem überforderte. Aus diesem Grunde musste sie ihre Tätigkeit als nationale Anlaufstelle per Anfang Dezember 1999 vorübergehend einstellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Sichtung der grossen Anzahl von privaten Anzeigen, welche sich zu einem hohen Prozentsatz auf strafrechtlich nicht relevante Informationen im Netz beziehen, und die Lokalisierung der Anbieter von strafbaren Angeboten nehmen viel Zeit in Anspruch. Die entsprechenden Arbeiten setzen nicht nur technisches, sondern auch juristisches Fachwissen voraus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die wenigen Spezialisten, über welche die kriminalpolizeilichen Zentralstellen zurzeit verfügen, sind mit der Ahndung der in die Strafverfolgungskompetenz des Bundes fallenden Missbräuche von elektronischen Kommunikationsmitteln voll ausgelastet. Für eine systematische und professionelle Unterstützung der kantonalen Strafverfolgungsbehörden bestehen gegenwärtig seitens der Zentralstellen somit keine Kapazitäten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gerade in den von den Missbräuchen des Internets besonders stark betroffenen Kriminalitätsbereichen der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Verbreitung von Rassismus, Antisemitismus und rassistischem Gedankengut allgemein, welche grundsätzlich in die Strafverfolgungszuständigkeit der Kantone fallen, erweisen sich die zurzeit fehlenden Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes freilich als unbefriedigend. Aus diesem Grunde ist das Bundesamt für Polizei entschlossen, mit seinen Anstrengungen, die kantonalen Korps bei der Verfolgung von strafbaren Missbräuchen des Internets zu unterstützen, fortzufahren. Gegenwärtig ist das Bundesamt daran, zusammen mit seinen kantonalen Ansprechpartnern (Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz, Schweizerische Kriminalkommission, Vereinigung der Schweizerischen Kriminalpolizeichefs, Fachgruppe Informatik der Schweizerischen Polizeitechnischen Kommission sowie Konferenz der Schweizerischen Strafverfolgungsbehörden) eine unter der Leitung der kriminalpolizeilichen Zentralstellen stehende Arbeitsgruppe zu konstituieren. Dieses Gremium wird nach geeigneten Kooperationsmodellen zwischen dem Bund und den Kantonen suchen. Ziel ist es, noch im Laufe dieses Frühjahres eine erste konstituierende Sitzung dieser Arbeitsgruppe durchzuführen, anlässlich welcher die Arbeitsgruppe ihre Aufgaben und die dafür benötigten Ressourcen definieren wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sobald Lösungen gefunden sein werden, welche nicht nur kurz-, sondern auch mittelfristig für eine professionelle Ahndung von Missbräuchen des Internets und anderer elektronischer Kommunikationsmittel Gewähr bieten, wird die bis anhin lediglich für die Durchführung eines zeitlich begrenzten Pilotversuches konzipierte Fachstelle im Bundesamt für Polizei mit den für einen Vollbetrieb erforderlichen Mitteln ausgestattet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten im Rahmen der Washingtoner Holocaust-Konferenz vom November 1997 einen Vorstoss für eine internationale Konferenz über rassistische Inhalte im Internet lanciert. Sie hat diese Thematik im Rahmen der Uno-Menschenrechtskommission im März 1999 wieder aufgebracht und will zusammen mit anderen Staaten eine internationale Konferenz zur Bekämpfung rassistischer und antisemitischer Websites im Internet einberufen. Die dort erarbeiteten Vorschläge für Gegenmassnahmen sollen dann an der für 2001 geplanten internationalen Antirassismuskonferenz verabschiedet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das gemeinsame Ziel einer professionellen Ahndung von Missbräuchen im Bereich der Kommunikationstechniken lässt sich jedoch nur realisieren, wenn Bund und Kantone gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um das für die Bewältigung der technisch anspruchsvollen Aufgaben benötigte Personal zu rekrutieren sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten auf die Beine zu stellen, welche den rasch wandelnden Funktionsweisen der modernen Kommunikationsmittel gerecht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine alleinige Übernahme der finanziellen Lasten durch den Bund kommt aufgrund des sachlich beschränkten Umfanges der Strafgerichtsbarkeit der Eidgenossenschaft nicht in Frage.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Bekanntermassen gibt es täglich immer mehr Internet- und E-Mail-Anschlüsse und somit auch entsprechend mehr Benutzer dieses neuen Mediums. Nebst den vielen positiven Aspekten nimmt leider auch der Missbrauch dieses neuen Mediums zu. Stichworte sind etwa:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Verbreitung verbotener Pornographie;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- rassendiskriminierende Äusserungen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Aufrufe zu verbotenen Kundgebungen und zu Gewalt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Anleitungen im terroristischen Bereich;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Wirtschaftsspionage usw.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Solche Machenschaften sind einerseits zum grossen Teil kriminell und soweit möglich strafrechtlich zu verfolgen; andererseits verursachen derartige Missbräuche einen nicht unerheblichen volkswirtschaftlichen Schaden und auch grosses Unbehagen unter der Bevölkerung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weil das Internet ein globales Medium ist, muss es im Interesse des Bundes sein, Missbräuche im Internet zu erkennen und zusammen mit den Kantonen und allenfalls in Kooperation mit dem Ausland zu bekämpfen. Um international nicht ins Abseits zu gelangen, aber auch im Interesse unserer Bevölkerung, muss der Bund im Bereich der Internetüberwachung auf nationaler Ebene baldmöglichst eine Führungsrolle übernehmen. Dazu gehört auch, dass sich der Bund das nötige Know-how erarbeitet und dieses - nebst der Überwachung - den kantonalen Strafverfolgungsbehörden in komplexen (Internet-)Fällen zur Verfügung stellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ende letzten Jahres teilte das Bundesamt für Polizei mit, dass die ohnehin schon bescheidenen Internetüberwachungsaktivitäten der Zentralstellendienste vollständig eingestellt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Aus welchem Grund wurde die Internetüberwachung der Zentralstellendienste eingestellt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist der Bundesrat bereit, die Zentralstellendienste im Bereiche der Internetüberwachung so auszubauen, dass er die Führungsrolle national übernehmen kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Hat die Verwaltung die dazu nötigen Spezialisten, oder müssen solche rekrutiert werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie viele Personaleinheiten gedenkt der Bund künftig zur Bekämpfung des Missbrauchs im Internet einzusetzen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Besteht ein Konzept, wie der Bund den Missbrauch im Internetbereich bekämpfen will? Wenn ja: Wie sieht dieses aus, wann und wie wird es umgesetzt? Wenn nein: Bis wann wird ein solches Konzept erarbeitet?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Internetaktivitäten des Bundes im Rahmen der Strafverfolgung</value></text></texts><title>Internetaktivitäten des Bundes im Rahmen der Strafverfolgung</title></affair>