{"id":20003075,"updated":"2024-04-10T12:21:34Z","additionalIndexing":"Opfer unter der Zivilbevölkerung;Krieg;internationales humanitäres Recht","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2415,"gender":"m","id":352,"name":"Schlüer Ulrich","officialDenomination":"Schlüer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4602"},"descriptors":[{"key":"L04K05020203","name":"internationales humanitäres Recht","type":1},{"key":"L04K04010404","name":"Opfer unter der 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zukommen zu lassen. Die Genfer Konvention IV, datiert vom 12. August 1949, sagt diesen besonderen Schutz ausdrücklich auch der Zivilbevölkerung in Kriegsgebieten zu. Im Laufe der Jahrzehnte ist es auch gelungen, den Zielsetzungen der Genfer Konventionen Schritt für Schritt weltweiten Respekt zu verschaffen.<\/p><p>Weil diese Konventionen bereits mit ihrem Namen eine besonders enge Verbindung zur Rotkreuz-Stadt Genf zum Ausdruck bringen, leitete der Bundesrat seit Schaffung dieser Konventionen eine besondere Verantwortung für die Schweiz ab, für Gehalt und Ziele der Genfer Konventionen einzutreten. Mit ihrer humanitären Aussenpolitik, mit ihrer jahrelang konsequent verfolgten Politik der Neutralität und der daraus resultierenden besonderen Befähigung zur Leistung Guter Dienste hat die Schweiz diese Verantwortung umgesetzt.<\/p><p>Im Zuge dieser langfristig angelegten humanitären Aussenpolitik ist die Schweiz auch besonders herausgefordert, wenn neue Formen der Kriegführung die Genfer Konventionen ihres Sinnes und ihres Anliegens zu berauben drohen. Mit einer solchen Entwicklung sind die Genfer Konventionen zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegsgebieten heute konfrontiert. Der Einsatz moderner Technologie bewirkt, dass für Armeen und Kriegsmaterial auch bei gewaltsamer Konfliktaustragung maximaler Schutz garantiert werden kann. Andererseits treffen moderne Kriege im Gefolge des Einsatzes von elektronisch äusserst präzise geführten Luftstreitkräften zumindest Teile der Zivilbevölkerung im Zielgebiet mit uneingeschränkter Härte. Kriegerische Auseinandersetzungen in den Neunzigerjahren liefern zu dieser Entwicklung Beweismaterial in wachsender Fülle. Überlegene, präzise Luftkriegführung hat im Weiteren dazu geführt, dass unterlegene Angegriffene zunehmend in Versuchung gerieten, ihre Unterlegenheit dadurch auszugleichen, dass sie Zivilbevölkerung durch lokale oder regionale Umsiedlung oder andere Massnahmen unmittelbar und bewusst den Luftangriffen aussetzen, weil sie sich dadurch schockierendes Bildmaterial für indirekte Kriegführung via Massenmedien versprechen. Ein Vorgehen, das in krassem Widerspruch zu den Genfer Konventionen steht.<\/p><p>Bis heute sind abgesehen von allgemeinen Äusserungen der Besorgnis keinerlei Initiativen sichtbar geworden, das Kriegsvölkerrecht bzw. die Genfer Konventionen an diese neuen Möglichkeiten technologischer Kriegführung und die daraus resultierenden Folgen für die Zivilbevölkerung anzupassen. Solche Initiativen wären indessen dringend erforderlich, sollen die Genfer Rotkreuz-Konventionen nicht einem Prozess der fortschreitenden Aushöhlung ausgesetzt werden. Kein anderes Land als die neutrale Schweiz ist geeigneter, die Initiative zur Anpassung der Rotkreuz-Konventionen an das moderne Kriegsbild an die Hand zu nehmen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die in der Interpellation beschriebene Entwicklung bildet heute Gegenstand intensiver politischer Diskussionen auf multilateraler Ebene, insbesondere im Rahmen der Internationalen Konferenzen des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes sowie der Uno. Noch ist aber die internationale Gemeinschaft weit davon entfernt, umfassende rechtliche Normen und politische Strategien beschlossen zu haben, welche den veränderten Umständen Rechnung tragen. Der politische Prozess ist jedoch im Gange, und unser Land engagiert sich, oft gemeinsam mit Gleichgesinnten, um schnelle Fortschritte zu erzielen. Während der Bundesrat der Weiterentwicklung des \"Genfer Rechtes\" stets höchste Priorität beigemessen hat, zeigen die Entwicklungen der letzten Jahre, dass auch der Uno-Rahmen für die Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechtes an Bedeutung gewonnen hat. Dies ist mit ein Grund, weshalb dem Beitritt der Schweiz zur Uno auch aus der Perspektive der humanitären Politik hohe Bedeutung zukommt.<\/p><p>Der Bundesrat kommt zur Schlussfolgerung, dass die traditionelle Unterscheidung zwischen dem Recht der Genfer Konventionen, welches in erster Linie den Schutz der Kriegsopfer zum Gegenstand hat, und dem Haager Recht mit seinem Hauptakzent auf den Mitteln und Methoden der Kriegführung angesichts der neueren Entwicklung nicht mehr eindeutig vorgenommen werden kann. Die Genfer Konventionen von 1949, auf die sich die Interpellation bezieht, sind wichtige Meilensteine in der Entwicklung des humanitären Völkerrechtes. Allerdings konnten an der diplomatischen Konferenz von 1949 nicht alle Themen angegangen werden. Der Schutz der Zivilbevölkerung, wie er erstmals in der Genfer Konvention IV von 1949 festgelegt wurde, musste dringend ergänzt werden. Diese Fortentwicklung geschah mit den Zusatzprotokollen von 1977 und weiteren Konventionen, die hier nachfolgend erwähnt werden.<\/p><p>Das Zusatzprotokoll I von 1977 hält verbindlich Grundregeln über die Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung fest. So ist es ausdrücklich verboten, Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegführung zu verwenden, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich ebenfalls, bei der Prüfung, Entwicklung, Beschaffung oder Einführung neuer Waffen oder neuer Mittel oder Methoden der Kriegführung festzustellen, ob deren Verwendung stets oder unter bestimmten Umständen durch das Zusatzprotokoll oder durch eine andere anwendbare Regel des Völkerrechtes verboten wäre. Selbst wenn moderne Waffentechnologien geeignet wären, ausschliesslich militärische Ziele zu neutralisieren, sind diese unzulässig, wenn sie die soeben erwähnten Grundsätze und Verpflichtungen verletzen.<\/p><p>Die Schweiz hat deshalb bereits 1986 an der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes die Einschränkung der Laserwaffe gefordert. Der Einsatz der Lasertechnologie als Kampfmittel ist heute verboten, wenn sie zum Zweck der permanenten Blendung des menschlichen Auges entwickelt wurde.<\/p><p>Der Kosovo-Konflikt hat an die von modernen Streubomben ausgehende grosse Gefahr für die Zivilbevölkerung erinnert. Explodieren die aus der Luft abgeworfenen Bomben beim Aufprall nicht, so können sie eine vergleichbare Wirkung wie Antipersonenminen haben. An der ersten Jahreskonferenz im Dezember 1999 zum revidierten Protokoll II des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen von 1980 hat die schweizerische Delegation die Problematik der Streubomben konkret angesprochen.<\/p><p>Angesichts der verheerenden Wirkung von Antipersonenminen auf die Zivilbevölkerung hat sich der Bundesrat konkret und erfolgreich für ein umfassendes Verbot des Einsatzes, der Herstellung, der Lagerung und der Weitergabe von Antipersonenminen auf internationaler Ebene eingesetzt. Die Schweiz spielte bei der Ausarbeitung der Ottawa-Konvention eine führende Rolle. Die Kriegsgeschichte der Gegenwart hat in grausamer Weise gezeigt, dass Antipersonenminen Waffen sind, die unnötige Leiden verursachen. Es wird geschätzt, dass zurzeit weltweit rund 110 Millionen Antipersonenminen verlegt sind. Täglich werden rund 70 Menschen durch solche Minen verstümmelt oder getötet; die meisten Betroffenen sind Zivilisten.<\/p><p>Für den Bundesrat liegt die Problematik aber nicht nur in der Anpassung und Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechtes an die moderne Waffentechnologie. Die Einhaltung des geltenden Rechtes ist nicht minder wichtig für den Schutz der Zivilbevölkerung. Die Verbreitung des humanitären Völkerrechtes ist ein wichtiger Pfeiler zur Bekämpfung möglicher Vertragsverletzungen dieses Rechtes. Die Vertragsstaaten der Genfer Konventionen verpflichten sich denn auch, nicht nur die Abkommen unter allen Umständen einzuhalten, sondern auch deren Einhaltung durchzusetzen.<\/p><p>2.\/3. Bekanntlich hat die Schweiz seit Entstehen des humanitären Völkerrechtes aktiv an dessen Fortentwicklung teilgenommen. Die Tatsache, dass die Zivilbevölkerung im Kriegsfall am meisten zu leiden hat, gibt dem Bundesrat Anlass, sich für ihren Schutz aktiv zu engagieren. Er ist gewillt, formelle wie informelle Revisionsmechanismen zu unterstützen, die die Entwicklung des Völkerrechtes hinsichtlich moderner Waffentechnologien berücksichtigen. Die Schweiz leistete, vorab in Zusammenarbeit mit anderen Staaten, in den letzten Jahren konkrete Beiträge an die Umsetzung und Entwicklung des humanitären Völkerrechtes, die hier, zusammen mit geplanten Aktivitäten, kurz in Erinnerung gerufen werden. Auch hat sich die Schweiz an verschiedenen \"offenen\" Sitzungen des Uno-Sicherheitsrates zu den sie besonders interessierenden Themen beteiligt (humanitäres Völkerrecht, Minen, Kinder, humanitäre Ausnahmen bei Sanktionen).<\/p><p>Die Schweiz hat sich nicht nur für ein umfassendes Verbot des Einsatzes, der Herstellung, der Lagerung und der Weitergabe von Antipersonenminen auf internationaler Ebene eingesetzt. Mit der Errichtung des internationalen Zentrums für humanitäre Minenräumung in Genf unterstrich sie in wirkungsvoller Weise ihr Engagement, die Auswirkungen dieser heimtückischen Waffe zu vermindern. Der Bundesrat plant, das Zentrum weiterhin zu unterstützen. Dieses dient den Vertragsstaaten schon heute als faktische Koordinationsstelle zur Umsetzung der Ottawa-Konvention.<\/p><p>Der Bundesrat hat angeregt, den Fragenkomplex im Zusammenhang mit Streubomben anlässlich der nächsten Überprüfungskonferenz, im Jahre 2001, des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen von 1980 umfassend anzugehen. Möglich wäre insbesondere die Annahme eines weiteren Protokolles zum Übereinkommen. Die zuständigen Bundesstellen werden die Eingabe eines schweizerischen Vorschlages prüfen.<\/p><p>Eine weitere Erkenntnis aus dem Feld ist die Problematik von Klein- und leichten Waffen, insbesondere deren illegale und unkontrollierte Proliferation sowie deren Missbrauch. Der Bundesrat plant, sich in diesem Bereich vermehrt zu engagieren, um die übermässige Anhäufung und Weitergabe sowie die gesetzwidrige Verwendung von Klein- und leichten Waffen einzudämmen und zu verhindern. An einer von der Schweiz organisierten Ministerkonferenz über die menschliche Sicherheit im Mai 2000 in Luzern wurden erste Vorbereitungen zur Uno-Kleinwaffenkonferenz im Jahre 2001 sowie die Rolle von nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteuren in bewaffneten Konflikten diskutiert.<\/p><p>Eine langfristig angelegte humanitäre Aussenpolitik muss, wie die Interpellation dies fordert, den Entwicklungen gerecht werden. Im Jahre 1998 berief die Schweiz das erste periodische Treffen über das humanitäre Völkerrecht ein. Die Themen über die Achtung und Sicherheit von Personal humanitärer Organisationen sowie bewaffnete Konflikte im Zusammenhang mit der Desintegration staatlicher Strukturen wurden dabei besprochen. Es sind dies wichtige Treffen, die es dem Bundesrat auch in Zukunft erlauben werden, Schritte zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechtes zu identifizieren. Im gleichen Jahr organisierte die Schweiz ein Expertentreffen über die Genfer Konvention IV zum Schutz der Zivilpersonen in Kriegszeiten. Am 5. Juni 2000 beschloss der Bundesrat die Einberufung einer diplomatischen Konferenz aller Vertragsstaaten der Genfer Konventionen am 25.\/26. Oktober 2000 zur Neubestätigung und Weiterentwicklung der Schutzzeichen der Genfer Konventionen von 1949, vorausgesetzt, die Konsultationen bei den Vertragsstaaten ergeben ein positives Resultat. Im November 2000 werden die Schweiz und Grossbritannien, in bilateraler Zusammenarbeit, zu einem Seminar über Probleme der Anwendung des humanitären Völkerrechtes bei multinationalen Streitkräften einladen.<\/p><p>Anlässlich der 27. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes hat die Schweiz einige Versprechen abgegeben, die Einzelbeiträge zur Stärkung des humanitären Völkerrechtes sind. So wird die Schweiz am kommenden Uno-Milleniumsgipfel vom 5. bis zum 8. September 2000 in New York das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989 betreffend den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten unterzeichnen. Anlässlich des 100-Jahr-Jubiläums der Haager Friedenskonferenz von 1899 unterzeichnete die Schweiz das Zusatzprotokoll II von 1954 zum Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Auch wird die Schweiz innovative, elektronische Schulungsunterlagen in Form von CD-Rom zur Verbreitung des humanitären Völkerrechtes weiterentwickeln. Die Schweiz unternimmt auf nationaler und internationaler Ebene Anstrengungen zur Verbreitung des humanitären Völkerrechtes.<\/p><p>Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass das humanitäre Völkerrecht aber nicht nur die Beachtung von Schutzbestimmungen fordert, sondern auch die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen. Alle Vertragsstaaten sind verpflichtet, Strafbestimmungen für schwere Verletzungen der Konventionsvorschriften zu erlassen und die Täter ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit und den Ort der Begehung zu verfolgen. Mit der Schaffung der Internationalen Tribunale für Ex-Jugoslawien und Rwanda hat sich die Staatengemeinschaft ein kollektives Instrument zur Erfüllung dieser Pflicht gegeben. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Schweiz mit diesen Strafgerichtshöfen eng zusammenarbeitet. An der diplomatischen Uno-Konferenz vom Juli 1998 in Rom schliesslich konnte ein Durchbruch im Straf-Völkerrecht erreicht werden, da mit der Annahme eines Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes erstmals im humanitären Völkerrecht ein permanentes Strafverfolgungsorgan geschaffen wurde, das schwerwiegende Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht beurteilen wird, so beispielsweise Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Völkermord.<\/p><p>Nachdem der Nationalrat wie der Ständerat die Botschaft betreffend das Übereinkommen von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes sowie die entsprechende Revision des Strafrechtes einstimmig angenommen haben, plant der Bundesrat, das Statut von Rom und die entsprechenden Anpassungen des Schweizer Strafrechtes ohne Verzug den Räten vorzulegen.<\/p><p>Der Bundesrat ist der festen Überzeugung, dass alle diese oben erwähnten juristischen und politischen Bemühungen letztlich zu einem System von Normen führen müssen, welches der Straflosigkeit schwerster Verbrechen an der Zivilbevölkerung ein Ende setzt. Ob solche Normen im Rahmen der Weiterentwicklung der Genfer Konventionen, im Rahmen der Uno oder in Ad-hoc-Foren der internationalen Gemeinschaft eingeführt werden, ob sie generellen oder spezifischen Fragen gewidmet sind, ob sie rechtlich oder politisch verbindlich sind, kann nicht alleine von der Schweiz entschieden werden, sondern ergibt sich aus den gängigen multilateralen Entscheidungsprozessen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Moderne Technologie gestattet heute eine Kriegführung, welche sowohl die Truppen als auch das Material von eingesetzten Armeen maximal schützt, die Zivilbevölkerung im Kriegsgebiet aber weitgehend ungeschützt dem Kriegsgeschehen aussetzt. Das in den Genfer Konventionen, insbesondere in der Konvention IV vom 12. August 1949 zum Schutz der Zivilbevölkerung, festgehaltene Ziel, der Zivilbevölkerung auch im Kriegsfall maximal denkbaren Schutz zukommen zu lassen, wird damit nahezu in sein Gegenteil verkehrt. Ich frage daher den Bundesrat an:<\/p><p>1. Was für Schlussfolgerungen zieht er im Blick auf eine Fortentwicklung der Genfer Konventionen aus Erfahrungen moderner Kriegführung, die Armeen maximal schont, die Zivilbevölkerung umso ungeschützter dem Kriegsgeschehen aussetzt?<\/p><p>2. Plant der Bundesrat, dem als Regierung des Sitzstaates des IKRK besondere Verantwortung für die Rotkreuz-Konventionen zukommt, konkrete Schritte zur Weiterentwicklung der Genfer Konventionen zum Schutz der Zivilbevölkerung, damit dieser Schutz an die Realitäten moderner Kriegführung angepasst wird?<\/p><p>3. Wenn ja: Wie sehen diese konkreten Schritte aus?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Anpassung der Genfer Konventionen"}],"title":"Anpassung der Genfer Konventionen"}