{"id":20003080,"updated":"2024-04-10T14:34:27Z","additionalIndexing":"ökologische Forschung;Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Verwaltungsausgabe;Ausgabenbewilligung;Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft;Sparmassnahme;politische Planung;Haushaltsausgabe;Rahmenkredit","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2486,"gender":"m","id":462,"name":"Fattebert Jean","officialDenomination":"Fattebert"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4602"},"descriptors":[{"key":"L06K080602010201","name":"Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat","type":1},{"key":"L05K0804070501","name":"Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft","type":1},{"key":"L04K11020201","name":"Ausgabenbewilligung","type":1},{"key":"L05K0807010501","name":"politische Planung","type":1},{"key":"L04K11020305","name":"Rahmenkredit","type":1},{"key":"L03K110203","name":"Haushaltsausgabe","type":2},{"key":"L04K11020307","name":"Verwaltungsausgabe","type":2},{"key":"L04K06010306","name":"ökologische Forschung","type":2},{"key":"L04K11080108","name":"Sparmassnahme","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-03-22T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2000-06-05T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(953593200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1016751600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2476,"gender":"m","id":452,"name":"Bigger Elmar","officialDenomination":"Bigger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2461,"gender":"m","id":419,"name":"Beck Serge","officialDenomination":"Beck Serge"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2386,"gender":"m","id":322,"name":"Freund Jakob","officialDenomination":"Freund"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2477,"gender":"m","id":453,"name":"Bugnon André","officialDenomination":"Bugnon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2496,"gender":"f","id":472,"name":"Haller Vannini Ursula","officialDenomination":"Haller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2487,"gender":"m","id":463,"name":"Favre Charles","officialDenomination":"Favre Charles"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2497,"gender":"m","id":473,"name":"Hassler Hansjörg","officialDenomination":"Hassler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2372,"gender":"m","id":307,"name":"Brunner Toni","officialDenomination":"Brunner Toni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2486,"gender":"m","id":462,"name":"Fattebert Jean","officialDenomination":"Fattebert"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"00.3080","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Rubriken 810.3010.010 \"Plafonierte Personalbezüge\", 810.3600.305 \"Vollzug Artenschutz\" und 4600.201 \"Natur- und Landschaftsschutz\", die Gesamtausgaben von 79,3 Millionen Franken aufweisen, sollen im Zeitraum von drei Jahren um 30 Prozent reduziert werden. Die eine Hälfte des ersparten Betrages soll an einen Reservefonds zur Deckung der Kosten von Naturkatastrophen gehen, die andere Hälfte an Waldeigentümer, die ihren Wald pflegen.<\/p><p>Es scheint, dass das Buwal seine Ausgabenschwerpunkte falsch setzt. Einerseits werden Studien finanziert, die nicht unbedingt nötig sind. Projekte werden beurteilt, obgleich diese auf kantonaler Ebene bereits beurteilt wurden. Tierarten, die mehr Probleme bereiten, als sie lösen, werden wiedereingeführt - und das zu hohen Kosten. Andererseits fehlen den Eigentümern von öffentlichem oder privatem Wald Mittel zu dessen Pflege, obwohl der Wald von allen als Erholungsraum genutzt wird. Einer Naturkatastrophe stehen wir machtlos gegenüber. Beweis dafür ist der Orkan Lothar. Seit dem 26. Dezember 1999 sind Leute damit beschäftigt, die Schäden in den Wäldern zu beheben, ohne dass sie bis heute auch nur einen Heller gesehen haben. Mit einem Fonds, über den die Finanzkommission verfügen könnte, liessen sich solche Missstände beheben.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die verschiedenen Kreditrubriken des Buwal, und damit die Prioritäten, werden alljährlich vom Parlament beschlossen. Zudem ist die Verwaltung verpflichtet, sich bei der Budgetierung an die Zahlen des Finanzplans zu halten. Das Buwal ist daher nicht frei bei der Bestimmung der Ausgabenschwerpunkte. <\/p><p>Die Budgets der Verwaltung werden alljährlich sorgfältig erarbeitet und widerspiegeln die aktuelle Bedarfslage in den einzelnen Bereichen, ohne die Berücksichtigung allfälliger Reserven. Für Mehrausgaben in den vom Motionär erwähnten Bereichen hat das Buwal im Budget 2001 bereits interne Kompensationen vorgenommen.<\/p><p>Die Verknüpfung der Schadensbewältigung von Lothar und des Lawinenwinters 1999 mit den vom Motionär genannten Rubriken Personal, Natur und Landschaft sowie Artenschutz ist sachlich aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt:<\/p><p>- Ein Grossteil der budgetierten Ausgaben wird für Subventionen eingesetzt. Bei der angesprochenen Rubrik 810.4600.201 \"Natur- und Landschaftsschutz\" handelt es sich z. B. um eine Subventionsrubrik. Bei der Subventionierung von konkreten Schutz- und Unterhaltsmassnahmen handelt es sich zum grössten Teil um Abgeltungen, auf welche ein gesetzlicher Anspruch besteht. Der grösste Teil der Subventionen fliesst via Kantone in die Privatwirtschaft: an die Bauern für eine besonders ökologische Landwirtschaft; an Ingenieur- und Ökobüros sowie an Bauunternehmungen für Wiederherstellungsmassnahmen von schutzwürdigen und seltenen Lebensräumen, oft in wirtschaftlich benachteiligte Randregionen.<\/p><p>- Auch die Ausspielung der Vollzugsrubrik \"Vollzug Artenschutz\" gegen die Lothar-Schadensbewältigung ist nicht gerechtfertigt und sachlogisch falsch, da die Umsiedlung des Luchses Bestandteil einer ganzheitlichen Wald- und Wildpolitik ist. <\/p><p>- Bezüglich Subventionen für die Behebung von Waldschäden und die Entschädigung von Förstern zeigt sich die Situation wie folgt: Die Ausrichtung von Kostenbeiträgen an subventionsberechtigte Waldeigentümer erfolgt grundsätzlich nach den Bestimmungen des Waldgesetzes. Im Zusammenhang mit der Bewältigung der durch den Orkan Lothar verursachten Schäden haben die eidgenössischen Räte am 24. März 2000 eine Zweiteilung des Massnahmenpaketes beschlossen. Als Soforthilfe für das Jahr 2000 wurden 125 Millionen Franken für Forstschutzmassnahmen im Rahmen der bestehenden Waldgesetzgebung (Aufrüsten, Sturmholzzentralen, Programm \"Holz 2000\" usw.) und 25 Millionen Franken für weitere Massnahmen gestützt auf die Verordnung der Bundesversammlung vom 24. März 2000 über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden (Holzlagerung, Waldreservate, Investitionskredite für die Deckung von Restkosten) bewilligt. Hinzu kommen mit dem Nachtrag I die ordentlichen Investitionskredite (50 Millionen Franken) als Überbrückungshilfe. Von diesen ingesamt 200 Millionen sind 100 Millionen Franken bevorschusst worden. Damit können nun die beschlossenen Sofortmassnahmen effizient eingeleitet werden. Von zahlreichen Votanten im Parlament wurde bestätigt, dass die Bundesverwaltung zur Bewältigung der Lothar-Schäden rasch und kompetent reagiert hat.<\/p><p>Aufgrund dieser Tatsachen ist der Vorwurf der falschen Prioritätensetzung nicht angemessen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss Artikel 22 des Geschäftsverkehrsgesetzes wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu treffen, die notwendig sind, um gewisse Ausgabenschwerpunkte des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) zu überprüfen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Buwal. Überprüfung der Prioritäten"}],"title":"Buwal. Überprüfung der Prioritäten"}