{"id":20003142,"updated":"2024-04-10T08:46:13Z","additionalIndexing":"Flüchtlingsbetreuung;Kanton;Entschädigung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2386,"gender":"m","id":322,"name":"Freund Jakob","officialDenomination":"Freund"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-03-24T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4602"},"descriptors":[{"key":"L04K01080103","name":"Flüchtlingsbetreuung","type":1},{"key":"L05K0507020201","name":"Entschädigung","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-14T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-05-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(953852400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(960933600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2425,"gender":"f","id":362,"name":"Vallender Dorle","officialDenomination":"Vallender"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2386,"gender":"m","id":322,"name":"Freund Jakob","officialDenomination":"Freund"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"00.3142","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Dem Bundesrat liegen keine Angaben anderer Kantone über allfällige Leerstandskosten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Menschen aus Kosovo vor. Er geht davon aus, dass sich die Kantone einerseits der ungewissen Aufenthaltsdauer dieser Personengruppe bewusst gewesen sind und entsprechend umsichtig disponiert und andererseits im Bewusstsein gehandelt haben, allfällige Leerstandskosten mit dem Risikozuschlag der Unterbringungspauschale decken zu müssen.<\/p><p>2. Der Bundesrat anerkennt das Engagement des Kantons Appenzell Ausserrhoden und der anderen Kantone bei der Förderung der Rückkehrwilligkeit. Die erfolgten und die bevorstehenden Rückreisen verursachen zwar eine erhebliche Fluktuation im Unterkunftsbereich. Sie sind indessen nicht die primäre Ursache unverhältnismässiger Leerstände. Diese lassen sich durch gezielte Bewirtschaftung der Unterbringungsstrukturen des Kantons und der Gemeinden vermeiden. Die Kantone sind für die Unterbringung der Personen aus dem Asylbereich verantwortlich. Sie haben die von ihnen oder von beauftragten Dritten angemieteten oder erworbenen Unterbringungsstrukturen optimal, d. h. unter Berücksichtigung der im Asylbereich naturgemäss nicht voraussehbaren Schwankungen, zu bewirtschaften. Die bekannten Leerstandsrisiken, wie Unterbelegung und der Leerstand von Wohnungen während der Kündigungsfrist, sind in der Kalkulation der Unterbringungspauschale sowohl bei den reinen Mietkosten als auch bei den Nebenkosten mit einem Zuschlag von 28 Prozent berücksichtigt worden. Bei adäquater Bewirtschaftung vermag der Risikozuschlag die Kosten der Risiken zu decken. Auch in Zeiten eines grossen Zustroms von schutzsuchenden Menschen ist eine optimale Bewirtschaftung der Unterbringungsstrukturen anzustreben. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen lang-, mittel- und kurzfristigen Engagements ist gerade in einer solchen Situation von entscheidender Bedeutung. Bei einem entspannten Immobilienmarkt - das Angebot war in den letzten Jahren grundsätzlich grösser als die Nachfrage - kann von den Kantonen erwartet werden, dass sie diese Bewirtschaftung in Eigenverantwortung unter Beachtung ihrer finanziellen Möglichkeiten im Rahmen der pauschalen Abgeltung wahrnehmen. Bei dieser Ausgangslage ist der Bundesrat nicht bereit, die dem Kanton Appenzell Ausserrhoden und eventuell weiteren Kantonen entstandenen oder entstehenden Leerstandskosten ausserhalb der gesetzlichen Unterbringungsentschädigung abzugelten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ab Mitte 1998 hat der Bund die Kantone und die Gemeinden immer wieder aufgefordert, ihre Strukturen auf einen ausserordentlichen Zustrom von Asylsuchenden aus dem Krisengebiet Kosovo auszurichten. Dieser Aufforderung kamen die Kantone nach, indem sie, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, die Aufnahmekapazitäten massiv erhöhten.<\/p><p>Der Konflikt in Kosovo wurde überraschend schnell beigelegt. Dies führte zu einer sofortigen und starken Abnahme bei den Neueingängen. Der Anreiz der Rückkehrhilfeprogramme und die intensiven Anstrengungen der kantonalen Rückkehrberatungsstellen hatten zur Folge, dass sich bis Ende 1999 sehr viele Flüchtlinge zur Rückkehr entschlossen.<\/p><p>Diese an sich erfreuliche Entwicklung verursachte massive strukturelle Probleme mit gravierenden finanziellen Auswirkungen für die Kantone und Gemeinden. Zur Abfederung der defizitären Kostenentwicklung hat der Bundesrat Artikel 29 der Asylverordnung 2 geändert, womit die Abgeltungen der kantonalen Betreuungskosten verbessert wurden.<\/p><p>Trotz dieser Verbesserung bleiben vielen Kantonen erhebliche Mietkosten für ungenutzte Unterkünfte, da sie die Mietverträge nur für eine mehrjährige Mietdauer abschliessen konnten. So kann z. B. der Kanton Appenzell Ausserrhoden Leerstandskosten von mehr als 200 000 Franken ausweisen. Damit erwachsen just einem Kanton erhebliche Nachteile, der sich mit grossem Engagement für eine rasche Rückkehr der Asylsuchenden einsetzte. Da er - und sicher auch andere Kantone - mit seinem Einsatz für den Bund viel Geld sparte, wäre es angezeigt, wenn der Bund sich an den effektiven Leerstandskosten beteiligen würde.<\/p><p>Darum bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie hoch sind die proportionalen Leerstandskosten in anderen Kantone?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, sich an den effektiven Leerstandskosten der Kantone zu beteiligen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Asylantenunterkünfte. Abgeltung der Leerstandskosten"}],"title":"Asylantenunterkünfte. Abgeltung der Leerstandskosten"}