﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003165</id><updated>2025-11-14T06:59:39Z</updated><additionalIndexing>arztähnlicher Beruf;Versicherungsleistung;Gebrechlichenpflege;Krankenversicherung;Behinderte/r;soziale Betreuung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2327</code><gender>m</gender><id>221</id><name>Suter Marc Frédéric</name><officialDenomination>Suter Marc Frédéric</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-03-24T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4602</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040109</key><name>Krankenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050401</key><name>arztähnlicher Beruf</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040201</key><name>Behinderte/r</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040402</key><name>Gebrechlichenpflege</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040406</key><name>soziale Betreuung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1110011304</key><name>Versicherungsleistung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-03-22T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2000-05-31T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-03-24T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-03-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2327</code><gender>m</gender><id>221</id><name>Suter Marc Frédéric</name><officialDenomination>Suter Marc Frédéric</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.3165</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung ist vorwiegend auf Akutmedizin ausgerichtet, nicht aber auf chronische Krankheiten und Behinderungen. Deshalb fehlen in der Gesetzgebung taugliche Modelle für die Finanzierung der Langzeitpflege und -assistenz von Behinderten und Chronischkranken, die ein möglichst "normales" und selbst bestimmtes Leben führen möchten. Die anerkannten Spitexorganisationen sind in aller Regel nicht in der Lage, die Leistungen zu erbringen, die für ein solches Leben notwendig sind (z. B. Hilfe für Aufstehen oder Zubettgehen zu gesellschaftlich normalen Zeiten, Pflege am Arbeits- oder Studienplatz). Die Aufnahme von Assistenzleistenden in die Liste der Leistungserbringer, die von den Betroffenen selbst nach ihren Bedürfnissen angestellt werden, hilft, diese Lücke zu schliessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Von der angestrebten Änderung kann ein positiver Effekt auf die Kostensituation erwartet werden. Mit der Beschränkung auf monopolisierte Leistungserbringer werden derzeit die Pflegekosten für Krankenkassen und für die Kantone als Subventionsgeber unnötig hoch gehalten. Wenn Chronischkranke und Behinderte die Möglichkeit erhalten, ihre Assistenzpersonen selber anzustellen, können damit massive Kosten eingespart werden, weil diese zu geringeren Stundenlöhnen als die Spitexorganisationen arbeiten. Dies ist auch unter dem Aspekt der Qualitätssicherung durchaus zu verantworten: Es ist nicht einzusehen, weshalb ausgerechnet die Betroffenen nicht in der Lage sein sollten, die Qualität mitzubestimmen. Der Anspruch auf Schutz der Intimsphäre legt den Beizug von Assistenzpersonen, die von den Betroffenen selbst ausgewählt und angelernt werden, sogar nahe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Festzuhalten ist, dass eine solche Änderung für Chronischkranke und Behinderte keinen Zwang, sondern lediglich die Möglichkeit schafft, mit selbst bestimmter Assistenz zu leben. Betroffene können jederzeit, wenn sie dies wünschen, von den traditionellen Angeboten kompakter Betreuungsdienste Gebrauch machen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung im Sinne des Postulates steht ausser Frage. Das System der obligatorischen Krankenversicherung setzt voraus, dass Leistungserbringer, gestützt auf die in der KVV festgelegten Voraussetzungen, zur Tätigkeit zulasten der Versicherung zugelassen sind. Auch die Leistungen, die sie erbringen, müssen in der Gesetzgebung (Krankenpflege-Leistungsverordnung) festgehalten sein. Nur diese Leistungen werden aufgrund der Tarifverträge vergütet, welche die Leistungserbringer mit den Versicherern abschliessen. Die Leistungen müssen ausserdem von einem Arzt verordnet sein. Aus Gründen der Qualitätssicherung ist es für ein solches Vergütungssystem schliesslich wichtig, dass diese Pflegeleistungen von Gesundheitsfachleuten erbracht werden. Die im Postulat verlangte Abweichung scheint sich deshalb nicht mit dem bestehenden System vereinbaren zu lassen, insbesondere in Bezug auf die als Leistungserbringer zugelassenen Einrichtungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat beantragt deshalb, das Postulat abzulehnen. Er weist aber darauf hin, dass zurzeit im Rahmen der 4. IVG-Revision (einer Versicherung, die nicht durch Kopfprämien finanziert wird) die Einführung einer Assistenzentschädigung geprüft wird. Diese Leistung der IV, welche an die Stelle der heutigen Hilflosenentschädigung, der Pflegebeiträge für Minderjährige und der Beiträge an die Kosten der Hauspflege treten würde, zielt in die gleiche Richtung wie das vorliegende Postulat. Der Bundesrat hat sich deshalb auch bereit erklärt, die Motion Goll Christine  99.3611 als Postulat entgegenzunehmen. Im Übrigen ist er bestrebt, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, Massnahmen für eine Verbesserung der Lebensqualität von behinderten und chronisch kranken Personen zu entwickeln. Im Vordergrund steht das Anliegen, Mängel im heutigen System der Leistungen der IV für die Pflege und Betreuung behinderter Menschen zu beseitigen und so den betroffenen Behinderten mit Assistenzbedürfnissen eine vermehrte Autonomie und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Durch die Verwirklichung des Rechtes, die eigene Wohn- und Betreuungssituation selbst zu wählen - wozu die Bestimmung des Wohnorts, der Art und des Zeitpunktes der Assistenz, der Betreuungspersonen usw. gehört -, sollen behinderte Menschen, welche Assistenz benötigen, mehr Flexibilität und Freiheit erhalten, um sich nicht nur in der Freizeit, sondern auch in der Berufswelt besser behaupten zu können. In diesem Sinne würde die Assistenzentschädigung wichtige Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche (soziale und berufliche) Eingliederung schaffen. Auch in Zukunft wäre jedoch der Bezug einer Assistenzentschädigung der IV neben dem Bezug von Spitexleistungen der obligatorischen Krankenversicherung möglich.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird ersucht, im Krankenversicherungsrecht (Art. 46 der Verordnung über die Krankenversicherung, KVV; Art. 9 der Krankenpflege-Leistungsverordnung) auch Personen für die Leistung ärztlich angeordneter Pflege zu Hause und im Heim zuzulassen, die nicht alle in der KVV festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und die von Chronischkranken und Behinderten selbst angestellt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Behinderte und Chronischkranke. Freie Wahl von Assistenzpersonen</value></text></texts><title>Behinderte und Chronischkranke. Freie Wahl von Assistenzpersonen</title></affair>