{"id":20003195,"updated":"2025-06-25T01:44:29Z","additionalIndexing":"Armut;Bericht;soziale Integration;Arbeitskräftebedarf;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Aufenthalt von Ausländern\/-innen;Berufswanderung;Fremdarbeiter\/in;Gesetz;Integration der Zuwanderer","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"00.016-NR","id":389,"name":"Kommission 00.016-NR","abbreviation1":"00.016-N","committeeNumber":389,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":3},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-05-09T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4603"},"descriptors":[{"key":"L04K05060101","name":"Aufenthalt von Ausländern\/-innen","type":1},{"key":"L05K0108030602","name":"Integration der Zuwanderer","type":1},{"key":"L05K0702020109","name":"Fremdarbeiter\/in","type":1},{"key":"L05K0702020302","name":"Arbeitskräftebedarf","type":1},{"key":"L04K01080302","name":"Berufswanderung","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":2},{"key":"L03K020206","name":"Bericht","type":2},{"key":"L05K0702030305","name":"Wiedereinstieg ins Berufsleben","type":2},{"key":"L04K01040209","name":"soziale Integration","type":2},{"key":"L04K01010203","name":"Armut","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-22T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2000-10-03T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates beider Räte überwiesen","type":19}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-06-13T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"00.016-SR","id":390,"name":"Kommission 00.016-SR","abbreviation1":"00.016-S","committeeNumber":390,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":3},"date":"2000-05-09T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(957823200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(961624800000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Die fehlende Integrationspolitik hatte zahlreiche widerliche Auswirkungen, so wurden beispielsweise unqualifizierte ausländische Arbeitskräfte vom Arbeitsmarkt verdrängt. Die Schweiz muss heute die Verantwortung für diese Politik übernehmen, indem sie sich beispielsweise für die Ausbildung dieser Ausländer bzw. Ausländerinnen einsetzt.<\/p><p>Der Bericht der Kommission Hug (künftige Richtlinien des Ausländergesetzes) geht hauptsächlich und zu Recht vom Abschluss - und der Annahme - des bilateralen Abkommens über den freien Personenverkehr aus. Dieser Bericht hält allerdings fest, dass die Schweiz in Zukunft einzig Bedarf an qualifizierten oder hochqualifizierten ausländischen Arbeitskräften von ausserhalb der EU und der Efta hat. Zahlreiche Experten weisen heute aber darauf hin, dass die Schweiz von ausländischen Arbeitskräften abhängig sein wird. Ein künftiges Ausländergesetz, dessen Zeithorizont nicht über 2008 hinausgeht (Zeitpunkt, in dem das Abkommen über den freien Personenverkehr angenommen bzw. abgelehnt werden soll), muss als lückenhaft bezeichnet werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit der Motion Simmen wurde der Bundesrat im März 1993 beauftragt, ein Migrationsgesetz auszuarbeiten. Im Auftrag des Vorstehers des EJPD verfasste in der Folge der ehemalige Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge, Peter Arbenz, einen Bericht über die Schweizerische Migrationspolitik. Dieser Bericht wurde im Mai 1995 vorgelegt und im gleichen Jahr in ein breites Vernehmlassungsverfahren gegeben, das ausgesprochen kontrovers ausfiel. <\/p><p>Im September 1996 wurde die Expertenkommission \"Migration\" vom Bundesrat eingesetzt, um unter Berücksichtigung des Arbenz-Berichtes und der Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens konkrete Vorschläge für eine künftige Migrationspolitik auszuarbeiten. Dieser Bericht wurde von der Expertenkommission im August 1997 vorgelegt. Der Bundesrat hielt in seiner Stellungnahme vom 8. Juni 1998 fest, dass die Schlussfolgerungen und Vorschläge der Kommission weitgehend mit seinen Zielen im Migrationsbereich übereinstimmen.<\/p><p>Im Auftrag des Bundesrates befasst sich ein Nationales Forschungsprogramm mit den sehr vielfältigen Aspekten der Migration (NFP 39). Wichtige Themen bilden dabei die Auswirkungen der bisherigen Zuwanderungs- und Arbeitsmarktpolitik und die Integration. Entsprechende Publikationen sind in diesem und im kommenden Jahr zu erwarten.<\/p><p>Der umfassende Bericht der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) vom Oktober 1999 über die Integration der Migrantinnen und Migranten enthält u. a. Vorschläge für die Förderung der beruflichen Wiedereingliederung.<\/p><p>Seit 1984 veröffentlicht das Bundesamt für Statistik (BFS) im Auftrag des Bundesrates und in Zusammenarbeit mit dem Perspektivstab der Bundesverwaltung regelmässig Bevölkerungsszenarien für die Schweiz; die nächste Publikation ist für Ende 2000 vorgesehen. Diese Szenarien werden koordiniert mit den volkswirtschaftlichen Szenarien, die das St. Galler Zentrum für Zukunftsforschung zusammen mit der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich ebenfalls im Auftrag des Bundesrates erstellt. Dem Arbeitskräftebedarf und der möglichen Migrationsentwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren wird eine grosse Beachtung geschenkt. Die Vergangenheit hat allerdings gezeigt, dass hier verlässliche Prognosen ausgesprochen schwierig sind, da sie von sehr verschiedenen (insbesondere wirtschaftlichen) Faktoren beeinflusst werden und deren längerfristige Entwicklung kaum absehbar ist. Das BFS veröffentlicht weiter regelmässig eine Publikation mit dem Titel \"Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz\", die sich ebenfalls mit einigen Aspekten der Integration befasst.<\/p><p>Die zukünftige Integrationspolitik ist auch Gegenstand des Entwurfes für eine Verordnung des Bundesrates über die soziale Integration von Ausländerinnen und Ausländern, der sich derzeit in der Vernehmlassung befindet.<\/p><p>Am 10. September 1998 wurde durch den Vorsteher des EJPD eine Expertenkommission eingesetzt mit dem Auftrag, den Entwurf für ein neues Gesetz für Ausländerinnen und Ausländer auszuarbeiten. Die Vorschläge des Berichtes der Expertenkommission \"Migration\" vom August 1997 sowie der Schlussbericht der paritätischen Arbeitsgruppe \"Wegweisungsvollzug\" (Bund und Kantone) vom 31. März 1998 wurden in die Arbeiten einbezogen. Nachdem nun das Referendum zum bilateralen Abkommen mit der EG über die Freizügigkeit abgelehnt wurde, soll die Vernehmlassung zu diesem nun weitgehend nur noch für Drittausländer geltenden, unbefristeten Gesetz im Juni 2000 beginnen. Es berücksichtigt die Auswirkungen des erwähnten bilateralen Abkommens. Würde dieses Abkommen zu einem späteren Zeitpunkt nicht verlängert oder gekündigt, müsste das Gesetz für Ausländerinnen und Ausländer entsprechend angepasst werden.<\/p><p>Die Anliegen der Motion werden bereits weitgehend erfüllt: Tatsächlich liegen insbesondere im Rahmen des NFP 39 und der Arbeiten der EKA bereits zahlreiche, neue Grundlagenberichte und Studien zum Migrationsbereich vor; weitere sind noch in Ausarbeitung begriffen und werden in den nächsten Monaten fertig gestellt. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass ein zusätzlicher Bericht kaum zu neuen Erkenntnissen führen würde. Für ihn steht nun eine zügige Behandlung des neuen Gesetzes für Ausländerinnen und Ausländer im Vordergrund (siehe auch Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Merz vom 16. März 1999; 99.3079). Er ist jedoch bereit zu prüfen, ob zu einem späteren Zeitpunkt eine Zusammenfassung der vielfältigen Forschungsresultate, Berichte und Empfehlungen im Migrationsbereich hilfreich sein könnte.<\/p><p>Niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer sind bereits heute in Bezug auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit den Schweizerinnen und Schweizern sehr weit gehend gleichgestellt, da für sie die Grundsätze der Handels- und Gewerbefreiheit gelten. Die allgemeinen gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften für gewisse Tätigkeiten gelten sowohl für Schweizerinnen und Schweizer als auch für niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer.<\/p><p>Bis auf wenige Ausnahmen können Versicherte mit einer Niederlassungsbewilligung an allen Arbeitsmarktmassnahmen teilnehmen; den spezifischen Problemen der Ausländerinnen und Ausländer wird dabei die notwendige Beachtung geschenkt. Damit ist eine optimale Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt gewährleistet. Der Bundesrat sieht hier deshalb keinen Handlungsbedarf.<\/p><p>Für Angehörige der Mitgliedstaaten der EU enthält das bilaterale Abkommen mit der EG über die Freizügigkeit im Übrigen umfassende Regelungen bezüglich der gegenseitigen Anerkennung der Diplome, des diskriminierungsfreien Zuganges zur Erwerbstätigkeit und der Gleichbehandlung bei Massnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, insbesondere im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (künftiges Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer):<\/p><p>- den eidgenössischen Räten einen ausführlichen Bericht über die Integration der Ausländerinnen und Ausländer mit Arbeitsbewilligung C zu unterbreiten; dieser Bericht soll auch eine eingehende Untersuchung über den Beitrag dieser Arbeitskräfte auf die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft sowie die soziale Sicherheit enthalten;<\/p><p>- den eidgenössischen Räten auf der Grundlage dieses Berichtes sämtliche Massnahmen vorzuschlagen, welche eine schnelle berufliche Wiedereingliederung der Ausländer bzw. Ausländerinnen mit Arbeitsbewilligung C, welche Arbeitslosen- oder Sozialhilfegelder beziehen oder den \"working poors\" angehören, ermöglichen;<\/p><p>- den eidgenössischen Räten Schätzungen über den voraussichtlichen Bedarf an ausländischen Arbeitskräften in den nächsten 15 Jahren vorzulegen, dies auf Grund der Prognosen über die demographische und wirtschaftliche Entwicklung.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die schweren Fehler der Vergangenheit gutmachen und keine neuen begehen"}],"title":"Die schweren Fehler der Vergangenheit gutmachen und keine neuen begehen"}