{"id":20003205,"updated":"2025-06-25T01:46:31Z","additionalIndexing":"Wachstum;Entwicklungszusammenarbeit","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"00.016-NR","id":389,"name":"Kommission 00.016-NR","abbreviation1":"00.016-N","committeeNumber":389,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":3},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-05-29T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4603"},"descriptors":[{"key":"L03K100104","name":"Entwicklungszusammenarbeit","type":1},{"key":"L04K08020233","name":"Wachstum","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-20T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2000-10-03T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates beider Räte überwiesen","type":19}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-06-13T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"00.016-SR","id":390,"name":"Kommission 00.016-SR","abbreviation1":"00.016-S","committeeNumber":390,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":3},"date":"2000-05-29T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(959551200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(961452000000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Als zusätzlichen künftigen Handlungsschwerpunkt nennt er dabei namentlich auch die Bekämpfung der langfristig wirkenden Krisenursachen. Dies deckt sich mit Aussagen im Sicherheitspolitischen Bericht vom Juli 1999, wo davon die Rede ist, dass aufgrund der Entwicklung seit 1990 eine Überprüfung der schweizerischen Sicherheitskonzeption angezeigt sei, dass die Ressourcenzuteilung den effektiven Bedrohungen entsprechen müsse und deshalb eine Umverteilung vorzunehmen sei.<\/p><p>Der Legislaturfinanzplan sieht eine Steigerung von 4,5 Prozent (und damit um 1 Prozent mehr als das Bruttosozialprodukt) vor. Diese Steigerung ist jedoch auf die Jahre 2002 und 2003 beschränkt; im vorangehenden Jahr nimmt die öffentliche Entwicklungshilfe gar um 1,7 Prozent ab. Die vom Bundesrat in Aussicht gestellte Steigerung dürfte deshalb kaum ausreichen, das 0,4-Prozent-Ziel in absehbarer Frist zu erreichen; selbst wenn die Steigerung über das Jahr 2003 hinaus fortgesetzt wird, dürfte das Ziel wohl erst Jahrzehnte später in die Nähe des Erreichbaren rücken.<\/p><p>Will der Bundesrat mit seiner Zielsetzung glaubwürdig bleiben, reicht es nicht aus, diese immer wieder zu bestätigen; vielmehr sollte er ernsthafte Bemühungen unternehmen, diese auch zu erreichen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In der Botschaft des Bundesrates vom 15. Mai 1991 über den Beitritt der Schweiz zu den Institutionen von Bretton Woods hat der Bundesrat festgehalten: \"Der Beitritt der Schweiz zur Weltbankgruppe erfolgt im Rahmen der Politik des Bundesrates, die Beteiligung der Schweiz an der internationalen Entwicklungszusammenarbeit auszubauen und die Mittel der öffentlichen Entwicklungshilfe entsprechend anzupassen. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, bis in die zweite Hälfte der Neunzigerjahre die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit auf mindestens 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes zu erhöhen.\" Im Rahmen der Uno-Konferenz über Umwelt und Entwicklung vom Juni 1992 in Rio de Janeiro wurde der Zeitrahmen dahingehend präzisiert, dass das angestrebte Ziel bis \"ans Ende des Jahrzehnts zu erreichen sei\".<\/p><p>In der Legislaturperiode 1995-1999 konnte das Ziel nicht wie geplant erreicht werden; als Begründung verwies der Bundesrat jeweils auf die ungünstige Finanzlage der Neunzigerjahre. Dank den Sparbemühungen der letzten Jahre im Rahmen des \"Haushaltziels 2001\" können die darin verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Ziele jedoch erreicht werden, so dass der Bundesrat in seiner Legislaturplanung 1999-2003 vom 1. März 2000 wiederum ein Richtliniengeschäft \"Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe\" aufgenommen hat. <\/p><p>In diesem Sinne stellt die Zielgrösse von 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes für öffentliche Entwicklungshilfe eine realistische Zielsetzung dar, die für den Bundesrat weiterhin Gültigkeit hat. Der Bundesrat ist sich der in der Motion aufgeworfenen Problematik sehr wohl bewusst; angesichts der übrigen - zahlreichen - Forderungen nach einem Ausbau staatlicher Leistungen (mit entsprechender Kostenfolge) kann er das in der Motion vorgeschlagene Marschtempo allerdings nur teilweise unterstützen. Wie im Legislaturfinanzplan 2001-2003 vorgesehen, ist er jedoch bereit, die entsprechenden Ausgaben ab 2002 real um 1 Prozent schneller wachsen zu lassen als das Bruttosozialprodukt und diese Wachstumsrate über die aktuelle Finanzplanperiode hinaus weiterzuziehen. Im Rahmen der Vorbereitung der Legislaturplanung 2003-2007 kann der weitere Verlauf der Wachstumsrate, unter Berücksichtigung der entwicklungs- und finanzpolitischen Gegebenheiten, erneut geprüft werden. <\/p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit damit einen deutlichen Akzent in Richtung Ausbau zu setzen und gleichzeitig Spielraum zu schaffen, damit die Entwicklungszusammenarbeit auf die sich ändernden Herausforderungen eingehen kann.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Legislaturfinanzplan 2001-2003 derart zu gestalten, dass die Schweiz ihr Ziel, öffentliche Entwicklungszusammenarbeit im Umfange von 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes zu leisten, in absehbarer Frist erreicht. Als Zeithorizont gilt das Ende der übernächsten Legislaturperiode (d. h. das Jahr 2011). Die hierfür notwendigen Anpassungen der Wachstumsraten sind jeweils im Rahmen der kommenden Legislaturfinanzpläne vorzunehmen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Entwicklungszusammenarbeit. Ziel 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes"}],"title":"Entwicklungszusammenarbeit. Ziel 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes"}