{"id":20003206,"updated":"2025-06-25T01:47:44Z","additionalIndexing":"organisiertes Verbrechen;Geldwäscherei;Computerkriminalität;Eindämmung der Kriminalität;Wirtschaftsstrafrecht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"00.016-NR","id":389,"name":"Kommission 00.016-NR","abbreviation1":"00.016-N","committeeNumber":389,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":3},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-05-29T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4603"},"descriptors":[{"key":"L05K0101020802","name":"organisiertes Verbrechen","type":1},{"key":"L04K12030301","name":"Computerkriminalität","type":1},{"key":"L06K050102010208","name":"Wirtschaftsstrafrecht","type":1},{"key":"L05K1106020104","name":"Geldwäscherei","type":1},{"key":"L04K01040202","name":"Eindämmung der Kriminalität","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-20T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-06-13T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(959551200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(961452000000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1182463200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":20000016,"priorityCode":"S","shortId":"00.016"}],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"00.016-NR","id":389,"name":"Kommission 00.016-NR","abbreviation1":"00.016-N","committeeNumber":389,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":3},"type":"author"}],"shortId":"00.3206","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Zur Bekämpfung des Grossverbrechens werden immer mehr Instrumente entwickelt. Gleichwohl scheint, wie aus den Berichten über die innere Sicherheit hervorgeht, diese Kriminalität unbesiegbar zu sein. Reichen Repressionsmassnahmen und die Verhandlung von sektoriellen Verträgen mit den Nachbarstaaten aus, die richtige Lösung zu finden, oder muss ein neuer Weg eingeschlagen werden, und wenn ja, welcher?<\/p><p>Mit welchen Verbrechensformen werden die Staaten mit dem Aufkommen der E-Kriminalität konfrontiert, und gibt es Mittel zu deren Bekämpfung?<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Um dem Einfluss des organisierten Verbrechens - oder kurz \"OK\" - rechtzeitig entgegenzuwirken und um eine effektive Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Massnahmen in die Wege geleitet oder umgesetzt. In Anbetracht der offenen Fragen bezüglich der Wirksamkeit dieser Massnahmen würde es auch der Bundesrat begrüssen, wenn den eidgenössischen Räten ein Zwischenbericht vorgelegt würde, der diese Fragen beantwortet und des Weiteren eine Bilanz über die bisherige Bekämpfung der \"OK\" und der Wirtschaftskriminalität zieht. Der Bundesrat möchte aber bereits heute darauf hinweisen, dass beispielsweise der neue Artikel 340bis Absatz 1 StGB noch nicht in Kraft getreten ist. Dieser Artikel dehnt die Strafverfolgungskompetenzen des Bundes aus, auf grenzüberschreitende Fälle von organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität, Geldwäscherei, Korruptionshandlungen sowie Verbrechen, welche von einer kriminellen Organisation im Sinne von Artikel 260ter StGB ausgehen.<\/p><p>Die strafrechtliche Bekämpfung von Missbräuchen elektronischer Kommunikationsmittel liegt grösstenteils in der kantonalen Kompetenz. Soweit der Bund in Zukunft eine Zuständigkeit erhält, werden beim Bundesamt für Polizei einerseits präventive Massnahmen (Internet-Monitoring, Sperrempfehlungen) ergriffen und andererseits auch Ermittlungen, vor allem im Bereich Wirtschaftskriminalität, geführt.<\/p><p>Das Ziel einer professionellen Ahndung von Missbräuchen im Bereich der Kommunikationstechniken lässt sich jedoch nur realisieren, wenn Bund und Kantone gemeinsame Anstrengungen unternehmen. Aus diesem Grunde soll das Bundesamt für Polizei die kantonalen Korps beim Erkennen und bei der Verfolgung von strafbaren Missbräuchen des Internets verstärkt unterstützen. Eine alleinige Übernahme der finanziellen Lasten durch den Bund kommt aufgrund des sachlich beschränkten Umfanges der Strafgerichtsbarkeit der Eidgenossenschaft nicht in Frage. Gegenwärtig ist das Bundesamt daran, zusammen mit seinen kantonalen Ansprechpartnern (der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz, der Schweizerischen Kriminalkommission, der Vereinigung der Schweizerischen Kriminalpolizeichefs, der Fachgruppe Informatik der Schweizerischen polizeitechnischen Kommission sowie der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz) nach geeigneten Kooperationsmodellen zwischen dem Bund und den Kantonen zu suchen.<\/p><p>Die verstärkte Einbindung des Bundes bei der Bekämpfung der E-Kriminalität ist aber auch von den künftigen Strukturen im Bundesamt für Polizei abhängig, die auf Anfang 2001 in Kraft treten werden.<\/p><p>Dasselbe gilt für den Ausbau der Organisationsstrukturen des Bundes zur Bekämpfung der \"OK\". Eine erste Phase mit dem Aufbau einer Bundeskriminalpolizei und eines Eidgenössischen Untersuchungsrichteramtes wird in den Jahren 2001 bis 2004 erfolgen. Diese Strukturen werden einerseits zu einem effizienteren Einsatz des bereits vorhandenen Personals führen und es andererseits erlauben, die zur Umsetzung der zusätzlichen Ermittlungskompetenzen zu rekrutierenden Kräften optimal zu integrieren.<\/p><p>Es ist deshalb fraglich, inwieweit die von den Motionären verlangten Berichte einen umfassenden Überblick bieten können, denn im jetzigen Zeitpunkt haben die eingeleiteten Massnahmen grösstenteils noch gar nicht greifen können. Viele Elemente sind erst im Aufbau. Die Frist für die Berichterstattung sollte daher durch die Umwandlung in ein Postulat erstreckt werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert:<\/p><p>- den eidgenössischen Räten im Jahre 2003 einen Zwischenbericht vorzulegen, der eine Bilanz über die bisherige Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Wirtschaftskriminalität zieht. Dabei geht es um die Untersuchung der Wirksamkeit von Artikel 260ter des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), der Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung, der Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei, der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, des Gesetzentwurfes über die verdeckte Ermittlung, des Personenregisters (u. a. Dosis, Isis, Isok), der bilateralen Verträge mit Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich;<\/p><p>- den eidgenössischen Räten Anfang 2001 einen Bericht über die E-Kriminalität und über Massnahmen zu deren Bekämpfung zu unterbreiten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Grossverbrechen. E-Kriminalität"}],"title":"Grossverbrechen. E-Kriminalität"}