{"id":20003251,"updated":"2024-04-10T12:16:49Z","additionalIndexing":"Eherecht;Aufenthalt von Ausländern\/-innen;Mischehe;Eheschliessung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-07T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4603"},"descriptors":[{"key":"L04K05060101","name":"Aufenthalt von Ausländern\/-innen","type":1},{"key":"L04K05060108","name":"Mischehe","type":1},{"key":"L05K0103010304","name":"Eheschliessung","type":1},{"key":"L05K0103010302","name":"Eherecht","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-03-20T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-09-13T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(960328800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(985042800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2385,"gender":"m","id":321,"name":"Föhn Peter","officialDenomination":"Föhn"},"type":"speaker"}],"shortId":"00.3251","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Problematik der Scheinehe ist dem Bundesrat lange bekannt; sie hat aber in den letzten Monaten an Aktualität gewonnen. Die Zivilstandsämter klagen über eine Zunahme der Fälle, bei denen ein solcher Missbrauch des Eheschliessungsverfahrens zu vermuten ist. Auffällig ist insbesondere die Häufung von Eheschliessungen zwischen abgewiesenen jüngeren männlichen Asylbewerbern und Schweizerinnen.<\/p><p>Diese Ehen werden immer häufiger professionell vermittelt, wobei pro Ehe fünfstellige Vermittlungssummen bezahlt und Summen in der gleichen Höhe teilweise auch den Schweizer Ehepartnerinnen versprochen werden. Diese Beträge werden nicht selten über Kleinkredite aufgebracht, deren Raten später dann nicht bezahlt werden können. Konkurse und Fürsorgeabhängigkeiten sind die Folge. Mit Scheinehen wird also nicht nur das Aufenthaltsrecht erschlichen, sondern auch bewusst ein finanzielles Risiko eingegangen, dessen Folgen meist der Staat zu tragen hat. Dies darf nicht länger toleriert werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der am 5. Juli 2000 vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Entwurf für ein neues Bundesgesetz für Ausländerinnen und Ausländer enthält Massnahmen zur Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung auch im Bereich der Scheinehen.<\/p><p>Das Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten ist generell mit der Bedingung verbunden, dass die Ehegatten zusammenleben. Nach einer Trennung besteht es nur weiter, wenn die Ausreise nicht zumutbar ist. Wie bisher entsteht kein Aufenthaltsrecht, wenn die Ehe lediglich eingegangen worden ist, um die ausländerrechtlichen Vorschriften zu umgehen.<\/p><p>Die Täuschung der Behörden wird zudem als neuer Straftatbestand vorgeschlagen. Mit dieser Massnahme soll insbesondere das Eingehen und die Förderung von Scheinehen bekämpft werden, wie dies mit der vorliegenden Motion ebenfalls angeregt wird. <\/p><p>Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass bei den Beteiligten kein Wille zur ehelichen Gemeinschaft besteht, wird im Begleitbericht zum Gesetzentwurf als weitere mögliche Massnahme die Verweigerung der Eheschliessung dargestellt. Die Vernehmlassungsteilnehmer werden aufgefordert, sich dazu ebenfalls zu äussern. Nach der Auswertung des Vernehmlassungsergebnisses ist der Bundesrat bereit, gegebenenfalls eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches zu prüfen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, im Zuge der Revision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer geeignete Bestimmungen aufzunehmen, mit denen missbräuchliche Eheschliessungen bekämpft werden können. Namentlich sind vorzusehen:<\/p><p>- die Möglichkeit für Zivilstandsbeamte, die Eheschliessung bei begründetem Verdacht auf Scheinehe zu verweigern, z. B. wenn bereits eine behördliche Ausreisefrist gesetzt wurde oder wenn die Ehepartner nicht zusammenleben;<\/p><p>- die strafrechtliche Ahndung der Scheinehe;<\/p><p>- die strafrechtliche Ahndung des Vermittelns von Scheinehen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gesetzliche Grundlagen zur Bekämpfung der Scheinehe"}],"title":"Gesetzliche Grundlagen zur Bekämpfung der Scheinehe"}