﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003258</id><updated>2024-04-10T09:22:55Z</updated><additionalIndexing>Ausweis;Organverpflanzung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2333</code><gender>m</gender><id>241</id><name>Zisyadis Josef</name><officialDenomination>Zisyadis</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktionslos</abbreviation><code>FRAKTIONSLOS</code><id>99</id><name>Fraktionslos</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-06-07T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4603</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01050516</key><name>Organverpflanzung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060104</key><name>Ausweis</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-06-21T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2000-08-23T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-06-07T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-06-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2520</code><gender>m</gender><id>497</id><name>Mugny Patrice</name><officialDenomination>Mugny Patrice</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2282</code><gender>m</gender><id>56</id><name>de Dardel Jean-Nils</name><officialDenomination>de Dardel Jean-Nils</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2481</code><gender>m</gender><id>457</id><name>Cuche Fernand</name><officialDenomination>Cuche</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2491</code><gender>f</gender><id>524</id><name>Garbani Valérie</name><officialDenomination>Garbani Valérie</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2513</code><gender>m</gender><id>491</id><name>Maillard Pierre-Yves</name><officialDenomination>Maillard Pierre-Yves</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2333</code><gender>m</gender><id>241</id><name>Zisyadis Josef</name><officialDenomination>Zisyadis</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktionslos</abbreviation><code>FRAKTIONSLOS</code><id>99</id><name>Fraktionslos</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.3258</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger kennt die Schweiz zwei offizielle Ausweisdokumente, den Schweizerpass und die schweizerische Identitätskarte. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in der Verordnung vom 17. Juli 1959 über den Schweizerpass (SR 143.2) und in der Verordnung vom 18. Mai 1994 über die schweizerische Identitätskarte (SR 143.3). Die Identitätskarte dient ihrer Inhaberin oder ihrem Inhaber als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität, und der Schweizerpass ist ordentlicher Staatsangehörigkeits- und Identitätsausweis der Schweizer Bürgerin und des Schweizer Bürgers im Ausland. Die beiden offiziellen Dokumente enthalten einzig Angaben zur Person, die zur Bestimmung ihrer Identität und Nationalität notwendig sind. Es handelt sich dabei weder um einen Gesundheitsausweis, der medizinisch relevantes Datenmaterial enthält, noch um eine Verfügung von Todes wegen, die Verbindlichkeiten über den Tod hinaus festlegt. Die Willenserklärung der Organspende darin aufzunehmen, widerspricht somit dem Zweck dieser Ausweisdokumente. Die beiden Identitäts- bzw. Nationalitätsausweise sind zudem Dokumente, die Dritten zur Identitätsüberprüfung zugänglich gemacht werden. Daten, die den Willen zur Spende von Organen, Geweben und Zellen dokumentieren, sind vom Daten- und Persönlichkeitsschutz her äusserst sensibel. Sie sollten deshalb nicht in einem Dokument aufgeführt werden, das Dritten zu einem nicht mit der Identitätsüberprüfung im Zusammenhang stehenden Zweck zur Verfügung gestellt werden muss. Kommt hinzu, dass Abänderungen nur im Zusammenhang mit der Neuausstellung eines neuen Ausweisdokumentes möglich sind. Bisher sind denn auch keine über den Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit hinausgehenden Angaben in den beiden offiziellen Dokumenten vorhanden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die gemachten Ausführungen gelten auch für die gestützt auf die Verordnung vom 11. August 1999 über die Abgabe von Reisepapieren an ausländische Personen (SR 143.5) vom Bundesamt für Flüchtlinge abgegebenen Reisepapiere und Reiseersatzdokumente. Diese Ausweise bezwecken, Auslandreisen bzw. die Ausreise aus der Schweiz zu ermöglichen. Auch die diversen Ausländerausweise (z. B. die Ausweise A, B, C, N, F), die den kantonalen und eidgenössischen Behörden gegenüber als Ausweispapiere gelten und auch dem Arbeitgeber vorgelegt werden müssen, lassen aus den oben aufgeführten Gründen keine Willenserklärung betreffend die Organspende zu. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das neue Ausweisgesetz sieht die Möglichkeit für einen Organspendeneintrag auf offiziellen Ausweisschriften nicht vor, wie dies in der Vernehmlassung vom Kanton Genf beantragt wurde. Der Bundesrat hat die diesbezügliche Botschaft am 28. Juni 2000 zuhanden des Parlamentes verabschiedet und dabei beschlossen, auf einen Organspendervermerk zu verzichten, weil die zur Diskussion stehenden Ausweise als Dokumente zum Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis nichts mit der Organspende gemein haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Eintrag in ein Transplantationsregister gilt als zuverlässigste Methode, den Willen zur Spende von Organen, Geweben und Zellen bzw. die Ablehnung zu dokumentieren. Im Gegensatz zu Spenderausweisen sind Verwechslungen, Verluste oder Manipulationen kaum möglich. Der Vorentwurf für ein Transplantationsgesetz, das vom Bundesamt für Gesundheit erarbeitet und vom Bundesrat von November 1999 bis Februar 2000 in die Vernehmlassung gegeben wurde, sieht zwar ein Transplantationsregister vor, seine Vor- und Nachteile werden allerdings nochmals eingehend zu prüfen sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dem Mangel an verfügbaren Organen soll unabhängig von der Frage des Transplantationsregisters begegnet werden. Das Transplantationsgesetz sieht zu diesem Zweck eine umfassende Information der Bevölkerung vor. Die Information soll Transparenz gewährleisten, Verständnis für und Vertrauen in die Transplantationsmedizin schaffen und einer Verunsicherung der Bevölkerung vorbeugen, die heute zum Teil für die mangelnde Spendenbereitschaft verantwortlich gemacht wird. Die Information dient damit auch der Förderung der Spendenbereitschaft. Es ist wünschenswert, dass sich möglichst viele Personen zu Lebzeiten gestützt auf die abgegebene Information mit der Frage einer Organspende auseinander setzen, eine persönliche Entscheidung treffen und eine Erklärung zur Organspende abgeben.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, in Ausweispapieren den Status als Organspender eintragen zu lassen. In der Schweiz sterben jährlich Dutzende von Menschen, weil ein Mangel an geeigneten Organen besteht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es wäre ohne weiteres möglich, ein Transplantationsregister einzurichten, dessen Registriernummern auf den Ausweispapieren der Spenderinnen und Spender verzeichnet wären.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Organspenden und Ausweispapiere</value></text></texts><title>Organspenden und Ausweispapiere</title></affair>