﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003260</id><updated>2024-04-10T12:38:15Z</updated><additionalIndexing>Verkauf;Swisscom;Privatisierung;Beteiligung an Unternehmen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-06-07T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4603</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1202020107</key><name>Swisscom</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05070115</key><name>Privatisierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703010202</key><name>Beteiligung an Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701010201</key><name>Verkauf</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-06-21T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-09-06T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-06-07T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-06-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2264</code><gender>m</gender><id>14</id><name>Bezzola Duri</name><officialDenomination>Bezzola Duri</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>00.3260</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Auf den 1. Januar 1998 ist der Fernmeldemarkt durch die Inkraftsetzung eines neuen Fernmeldegesetzes voll liberalisiert worden, und die ehemalige Telecom PTT ist mit dem Erlass des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes in eine Aktiengesellschaft überführt worden. Der gewünschte Wettbewerb ist eingetreten: Im ganzen Land stehen neue, innovative Produkte und Dienstleistungen zu immer günstigeren Preisen zur Verfügung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Telekommunikationsbranche hat sich indessen derart rasant weiter entwickelt, dass die Swisscom, insbesondere durch die spezialgesetzlich geforderte Mehrheitsbeteiligung des Bundes, erheblich benachteiligt ist und längerfristig im Vergleich mit anderen nationalen und internationalen Anbietern gefährlich ins Hintertreffen geraten wird. Dies insbesondere in Bezug auf ihre Allianzfähigkeit. Ohne die Auflage der Mehrheitsbeteiligung könnten dagegen Bund und Swisscom vorausblickend in anderen Dimensionen planen und im Falle einer sich bietenden besonderen Gelegenheit zeitgerecht handeln - z. B. durch das Eingehen einer Partnerschaft mit Aktientausch. Grössere Aktienpakete fehlen aber auch, um Käufe oder Tauschgeschäfte tätigen zu können, die in der Welt der "New Economy" als "Währung" dienen, da Barzahlungen ausserhalb vertretbarer Grössenordnungen geraten sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die wegfallende Pflicht einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes wäre nicht einem sofortigen Verkauf des Bundesanteils gleichzusetzen. Vielmehr könnte der Bundesrat frei entscheiden, ob, wann und in welchem Umfang er sich von den Aktien trennen will. Vor allem besteht aber mit der Kompetenzübertragung an den Bundesrat beste Gewähr, dass die Positionierung der Swisscom markt- und zeitgerecht erfolgen kann. Und nur mit der entsprechenden Kaufkraft in Form namhafter Aktienpakete lässt sich auch durchsetzen, dass die Entscheidungsgremien - zumindest für das Gebiet der Schweiz - im eigenen Land bleiben. Die Alternative wäre längerfristig ein Rückzug der Swisscom aus dem internationalen Geschäft mit entsprechendem Wertverlust auch für die Eidgenossenschaft. Mit der abbröckelnden Allianzfähigkeit der Swisscom dürfe mittelfristig aber auch eine erhebliche Zahl von Arbeitsplätzen gefährdet sein. Jetzt können der Bund und die Swisscom noch aus einer Position der Stärke heraus agieren - sofern das Parlament rechtzeitig die Weichen für eine weitere Privatisierung stellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu prüfen bleibt, wie weit der Bund trotz allfälliger Aufgabe seiner Aktienmehrheit weiterhin Einfluss auf die Swisscom nehmen will. Seine unentziehbare Aufgabe der Versorgung des Landes mit einer ausreichenden und preiswerten Grundversorgung ist über das Fernmeldegesetz und das Konzessionsrecht wahrzunehmen; sie hat mit der Ausgestaltung der Swisscom nichts zu tun. Wenn er sich aus ordnungspolitischen Gründen dennoch gewisse Rechte sichern will, so kann er sich diese - so lange er einen namhaften Aktienanteil behält - über einen Aktionärsbindungsvertrag (z. B. garantierte Vertretung im Verwaltungsrat) sichern. Gegebenenfalls wäre auch denkbar, sich spezialgesetzlich ein Vetorecht in genau zu definierenden Fragen vorzubehalten (z. B. zur Verhinderung einer unerwünschten Übernahme).&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Am 13. Juni 2000 hat der Bundesrat Grundsatzentscheide zur weiteren Entwicklung der Swisscom AG und der Post getroffen, welche im Wesentlichen folgende drei Punkte enthalten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- eine Revision der massgebenden Rechtsgrundlagen mit dem Ziel, die Kompetenz zur Abgabe der Aktienmehrheit des Bundes an der Swisscom dem Bundesrat zu übertragen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Schaffung der erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Gründung einer Postbank;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- ein Paket von flankierenden Massnahmen zugunsten der vom Stellenabbau bei Swisscom und SBB besonders betroffenen Randregionen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Abklärungen durchzuführen und noch in diesem Jahr eine Vernehmlassungsvorlage vorzubereiten. Im Rahmen dieser Arbeiten werden auch die in den sechs parlamentarischen Vorstössen 00.3239, 00.3244, 00.3259, 00.3260, 00.3389 und 00.3394 enthaltenen Forderungen und Fragen seriös geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in den Vernehmlassungsbericht des Bundesrates einfliessen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2000 eine Vorlage auszuarbeiten, welche:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die gesetzlich verankerte Pflicht zur kapital- und stimmenmässigen Mehrheitsbeteiligung des Bundes im Telekommunikationsunternehmungsgesetz aufhebt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- dem Bund aber Kontrollrecht einräumt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist dabei sicherzustellen, dass die Erlöse aus allfälligen Veräusserungen von Swisscom-Aktien in vollem Umfang und ohne Verrechnung der Finanzrechnung des Bundes zugeführt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Keine Pflicht für Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom</value></text></texts><title>Keine Pflicht für Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom</title></affair>