﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003279</id><updated>2025-11-14T06:29:23Z</updated><additionalIndexing>Zusatzversicherung;Taggeldversicherung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-06-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4603</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104010904</key><name>Taggeldversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1110011201</key><name>Zusatzversicherung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-10-06T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-05-09T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-09-06T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-06-14T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2001-05-09T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.3279</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Das KVG hat zwar eine bessere Taggeldversicherung eingeführt. Diese blieb aber weitgehend wirkungslos, weil sich die Versicherer zum grossen Teil am VVG orientieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dadurch entstehen Ungereimtheiten, weil der Sozialversicherung (die insbesondere den Schutz der Schwächsten bezweckt) ein Bereich entzogen wird, der eigentlich alle Merkmale einer Sozialversicherung aufweist. Es lässt sich nämlich nicht bestreiten, dass ein Arbeitnehmer, der wegen Krankheit keinen Lohn erhält, beträchtlichen Unannehmlichkeiten und Risiken ausgesetzt ist. Diese Unannehmlichkeiten und Risiken betreffen auch die Personen, die er unterstützt. Bei langer Arbeitsunfähigkeit muss die kranke Person oft die Fürsorge bemühen, weil eine angemessene Versicherung fehlt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Versicherer, die sich dem Versicherungsvertragsgesetz unterstellen, umgehen die soziale Frage und folgen hauptsächlich kommerziellen Überlegungen (Vergrössern des Marktanteils, indem Versicherungen zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden). Selbstverständlich versuchen die Versicherer, die Leistungen und die Ansprüche der Versicherten zu drücken, damit sie im Preiskampf mit tiefen Prämien bestehen können. Dabei beachten sie nicht ausreichend, dass sie dadurch die Versicherten in grosse Unannehmlichkeiten stürzen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als Beweis für diese Entwicklung seien hier namentlich folgende Aspekte erwähnt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Nach KVG haben Versicherte bei lange andauernder Krankheit Anspruch auf 720 volle Taggelder; bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit (z. B. 50 Prozent) verlängern sich die Fristen für den Bezug des Taggeldes entsprechend. Nach VVG werden die Leistungen nach längstens 730 Tagen eingestellt, und zwar unabhängig vom Grad der Arbeitsunfähigkeit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Nach KVG werden bei Mutterschaft Taggelder für 16 Wochen bezahlt. Aufgrund des VVG müssen die Versicherer - grob gesagt - weniger bezahlen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Nach KVG haben kranke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis gekündigt wird, das Recht, in die Einzelversicherung überzutreten. Das VVG hingegen erlaubt es den Versicherern, gewissen Versichertenkategorien (Grenzgängerinnen und Grenzgängern) den Übertritt in die Einzelversicherung zu verweigern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Nach KVG können auch im Ausland wohnhafte Versicherte beim Versicherungsgericht des Kantons, in dem ihr Arbeitgeber wohnt, Beschwerde erheben. Bei Streitigkeiten in Sachen VVG muss sich der Versicherte hingegen an den ordentlichen Richter des Ortes wenden, an dem der Versicherer seinen Sitz hat. Dadurch entstehen ihm begreifliche Schwierigkeiten; er muss sich nämlich in einer ihm unbekannten Realität zurechtfinden, oft in einer anderen Sprache ausdrücken und nicht zu vernachlässigende Kosten auf sich nehmen (Vorschüsse an den eigenen Anwalt oder an das Zivilgericht).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Nach KVG darf der Versicherer allfällig nicht bezahlte Arbeitgeberbeiträge nicht mit den dem Versicherten im Krankheitsfall geschuldeten Leistungen verrechnen. Das VVG untersagt dagegen solche Verrechnungen nicht. Deshalb kommt es vor, dass arbeitsunfähige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Taggelder mehr erhalten, was für sie persönlich wie auch für ihre Familien sehr schlimme Folgen hat. Bei Konkurs des Arbeitgebers können die Versicherten nicht mehr wie in der Vergangenheit auf die Insolvenzentschädigung nach Avig zurückgreifen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Aufzählung zeigt, dass es nötig ist, die Taggeldversicherung in den Bereich der Sozialversicherungen zu integrieren und damit den Hang der Versicherer zu bremsen, sie kommerziellen Überlegungen unterzuordnen. Der Bundesrat hat diese Notwendigkeit zwar erkannt (Botschaft vom 21. September 1998 zum Bundesbeschluss über die Bundesbeiträge an die Krankenversicherer und zur Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes); deren Dringlichkeit scheint er aber nicht genügend zu erfassen. Er beschränkt sich nämlich darauf zu versichern, dass dieses Thema bei einer nächsten Revision des KVG angegangen werden könnte - eine Zielformulierung, die angesichts der Entwicklungen in diesem Versicherungssektor bei weitem zu vage ist.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist, wie er dies bereits in den Antworten auf die Motion Schmid Odilo vom 21. März 1997 (97.3173) und auf die Motion Maury Pasquier vom 16. Juni 1997 (97.3294) erläutert hat, grundsätzlich der Ansicht, dass die Situation im Bereich der Taggeldversicherung nicht zu genügen vermag. Auch in der Botschaft vom 25. Juni 1997 zum Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG) äusserte der Bundesrat Kritik an der aktuellen Situation in der Taggeldversicherung (Ziff. 123 und 124) und zeigte die Unterschiede zwischen dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag auf. Letzteres hat im Allgemeinen keine "sozialen" und "solidarischen" Wesensmerkmale. Der Bundesrat verwies insbesondere auf die lebenslänglichen Versicherungsvorbehalte (höchstens fünf Jahre nach KVG), auf die Prämienunterschiede je nach Geschlecht oder Risiko, auf die Beschränkung der Leistungsdauer (namentlich bei Mutterschaft), auf die daraus folgende Gefahr einer Anhäufung schlechter Risiken in der Taggeldversicherung nach KVG und auf die Erhöhung der betreffenden Prämien. Von Belang ist diesbezüglich, dass die Taggeldversicherung nach KVG nach dem Ausgabenumlageverfahren finanziert wird und dem Grundsatz der Selbstfinanzierung untersteht. Deshalb gibt es hier weder staatliche Subventionen noch Prämienreduktionen, dies im Gegensatz zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In seiner Botschaft vom 21. September 1998 betreffend den Bundesbeschluss über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung und die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung legte der Bundesrat dar, dass die Probleme mit der Taggeldversicherung bei Krankheit nicht mit einfachen Gesetzeskorrekturen gelöst werden können: "In diesem Stadium der Entwicklung der Taggeldversicherung könnte nur mit einer obligatorischen Taggeldversicherung ein wirklich soziales Taggeld realisiert werden." (Ziff. 33)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der laufenden Legislaturperiode steht für den Bundesrat die Konsolidierung der Sozialversicherungen im Vordergrund. In der anstehenden Teilrevision des KVG wird denn auch die Frage der Spitalfinanzierung im Zentrum stehen. Vorschläge zur Umgestaltung der Taggeldversicherung im Sinne von Frage 1 wird der Bundesrat nicht unterbreiten. Ohne Grundsatzkorrekturen im Gesetz lassen sich aber auch keine Massnahmen im Sinne von Frage 2 treffen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung enthält ein ganzes Kapitel über die Taggeldversicherung bei Krankheit (3. Titel). Die Bestimmungen dieses Kapitels bleiben jedoch weitgehend wirkungslos, weil sich die Versicherer eher am Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) orientieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Situation führt zu immer schlimmeren Mängeln und grösserem Unbehagen. Deshalb frage ich den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hält er es nicht auch für notwendig, dass das Gesetz möglichst rasch so revidiert wird, dass die Taggeldversicherung den Grundsätzen der Sozialversicherung gehorcht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Können in der Zwischenzeit Vorkehren getroffen werden, um den offensichtlichsten Mängeln und Widersprüchen abzuhelfen? Und wenn ja, welche?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Taggeld bei Krankheit</value></text></texts><title>Taggeld bei Krankheit</title></affair>