﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003285</id><updated>2025-06-25T01:48:25Z</updated><additionalIndexing>berufliche Wiedereingliederung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-06-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4603</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070203030501</key><name>berufliche Wiedereingliederung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-10-06T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen</text><type>18</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-09-06T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-06-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2000-10-06T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>2001-06-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2497</code><gender>m</gender><id>473</id><name>Hassler Hansjörg</name><officialDenomination>Hassler</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>00.3285</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Das Ziel "Wiedereingliederung vor Rente" ist für Invalide in Artikel 112 Absatz 6 der Bundesverfassung verankert. In Anbetracht der in den Neunzigerjahren fast explosionsartigen Zunahme der Anzahl der IV-Renten stellt sich die Frage, wieweit dieser Grundsatz heute überhaupt noch befolgt wird. Gründe für die mangelnde Wiedereingliederung sind sowohl die fehlende Bereitschaft der zuständigen Behörden als auch gesetzliche Hürden. Solche Hürden finden sich einerseits in der Ausgestaltung der IV und andererseits in der Bürokratie und in wenig flexiblen Bedingungen für kurzzeitige Anstellungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den Hürden seitens der IV gehört z. B. die sofortige Kürzung der Rente bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit. Dadurch werden IV-Rentnerinnen und -Rentner von einer Aufnahme oder Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit abgehalten. Die Ausgestaltung der Gesetzgebung ist dahingehend zu ändern, dass arbeitsfähige Invalide verstärkt motiviert werden, eine teilweise oder vollständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt stellt ein prioritäres Anliegen der IV dar. Die IV fördert im Rahmen der vorhandenen wirtschaftlichen Strukturen mit verschiedenen Mitteln die berufliche (Wieder-) Eingliederung von invalid gewordenen Personen. Statistisch erhobene Daten belegen, dass auch im heutigen Umfeld gute Eingliederungserfolge zu verzeichnen sind. Eine Untersuchung ergab, dass zwei Drittel der Versicherten, denen eine berufliche Massnahme gewährt wurde, nach deren Abschluss keine Rente mehr (56 Prozent), eine halbe oder eine Viertelsrente (11 Prozent) beziehen. Diese hohe Erfolgsquote ist seit 1993 mit insgesamt rund 66 Prozent konstant. Ferner sieht das geltende Recht die Möglichkeit vor, den Versicherten, die nach Arbeitsaufnahme innerhalb von drei Jahren erneut in rentenbegründendem Ausmass invalid werden, entgegenzukommen, indem ihnen sofort wieder eine Rente ausgerichtet wird. Als weiteres Instrument stehen der IV sodann Taggelder während der Anlernzeit zur Verfügung, wonach den Versicherten während 180 Tagen an einem durch die IV vermittelten neuen Arbeitsplatz Taggelder ausgerichtet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Botschaft vom 25. Juni 1997 zum ersten Teil der 4. IV-Revision hat der Bundesrat die Prüfung der Möglichkeit von steuerrechtlichen und arbeitsmarktlichen Anreizsystemen für Arbeitgebende von behinderten Arbeitskräften angekündigt. Eine aus Fachleuten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner zusammengesetzte Arbeitsgruppe befasste sich mit dieser Fragestellung und kam zum Schluss, dass die heute zur Verfügung stehenden Instrumente zur beruflichen Eingliederung von Behinderten ausreichend seien. Der Bundesrat schlägt in der am 28. Juni 2000 verabschiedeten Vernehmlassungsvorlage zur 4. IV-Revision vor, auf die geprüften Anreizsysteme im Rahmen dieser Gesetzesrevision zu verzichten. Die Prüfung von einzelnen Massnahmen zu einer verbesserten Eingliederung soll auf der bestehenden gesetzlichen Grundlage vorgenommen, und die Massnahmen sollen gegebenenfalls auf Verordnungsstufe realisiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat will vorerst den Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens und dessen Auswertung abwarten. Danach ist er bereit, das Anliegen - unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen - nochmals zu prüfen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, Wege aufzuzeigen, wie durch Anpassungen im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung und im Arbeitsrecht die Wiedereingliederung von IV-Rentnerinnen und -Rentnern in den Arbeitsprozess erleichtert werden kann.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Wiedereingliederung von IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern</value></text></texts><title>Wiedereingliederung von IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern</title></affair>