﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003293</id><updated>2024-04-10T12:00:51Z</updated><additionalIndexing>freie Schlagwörter: Pensionskasse;Landwirt/in;Goldreserve;Berufliche Vorsorge;landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung;Nationalbank</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2333</code><gender>m</gender><id>241</id><name>Zisyadis Josef</name><officialDenomination>Zisyadis</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktionslos</abbreviation><code>FRAKTIONSLOS</code><id>99</id><name>Fraktionslos</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-06-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4603</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104010102</key><name>Berufliche Vorsorge</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401050601</key><name>Landwirt/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K14010506</key><name>landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K110101030101</key><name>Goldreserve</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11030103</key><name>Nationalbank</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-06-21T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2000-09-06T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-06-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-06-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2387</code><gender>m</gender><id>323</id><name>Grobet Christian</name><officialDenomination>Grobet Christian</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2491</code><gender>f</gender><id>524</id><name>Garbani Valérie</name><officialDenomination>Garbani Valérie</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2513</code><gender>m</gender><id>491</id><name>Maillard Pierre-Yves</name><officialDenomination>Maillard Pierre-Yves</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2333</code><gender>m</gender><id>241</id><name>Zisyadis Josef</name><officialDenomination>Zisyadis</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktionslos</abbreviation><code>FRAKTIONSLOS</code><id>99</id><name>Fraktionslos</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.3293</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Prinzip der Altersvorsorge beruht auf den drei Säulen AHV, berufliche Vorsorge und freiwillige Selbstvorsorge. Während die erste Säule der gesamten Bevölkerung ein minimales Einkommen im Alter garantiert, werden vom Obligatorium in der beruflichen Vorsorge nur die unselbständig Erwerbenden erfasst, sofern ihr Einkommen 24 120 Franken übersteigt. Von den Selbständigerwerbenden - und damit auch von den Landwirten - wird im Bereich der beruflichen Vorsorge generell mehr Eigenverantwortung erwartet. Dadurch sind sie auch flexibler im Einsatz des Geldes. Sie können sich aber freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen (Anschluss an die Vorsorgeeinrichtung, bei der das Personal versichert ist, Anschluss an die Auffangeinrichtung oder Anschluss an die Vorsorgestiftung des Berufsverbandes). Die Vorsorgestiftung des Berufsverbandes bietet den Landwirten ein Sparsystem an, das besonders auf deren Bedürfnisse ausgerichtet ist. Der Vorsorgestiftung haben sich bis heute rund 20 000 Personen angeschlossen. Davon haben über 3000 Personen neben dem Risikoschutz für Todesfall und Invalidität auch eine Altersvorsorge eingeschlossen. Neben der Säule 2b (berufliche Vorsorge) stehen den Landwirten die private Vorsorge der Säulen 3a (gebundene Vorsorge) und 3b (freie Vorsorge) für die Vermögensbildung als Reserve für das Alter zur Verfügung. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Beteiligung der Landwirte bei den Säulen 2b, 3a und 3b aufgrund der steuerlichen Begünstigung dieser Formen der Altersvorsorge weiter zunehmen wird. Diese staatlichen Rahmenbedingungen sollen auch in Zukunft einen Anreiz für die freiwillige Vorsorge bieten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nutzen die Landwirte diese Möglichkeiten nicht, beschränkt sich das Vermögen in der Regel auf den Landwirtschaftsbetrieb. Die Altersvorsorge kann in diesen Fällen dann gefährdet sein, wenn bereits vor der Übergabe an die nächste Generation oder der Aufgabe des Betriebs von der Substanz gelebt werden muss. Der Vorschlag des Motionärs würde die Probleme dieser Betriebe nicht lösen. Viele Betriebe könnten die Kriterien für das Mitmachen bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge aufgrund der tiefen Einkommen nicht erfüllen oder sie könnten nur wenig Einkommen versichern. Entsprechend klein wäre die Rente oder das Kapital nach der Pensionierung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Umbruch, in dem sich die Landwirtschaft befindet, zu sozialen Härten führen kann. Befristete soziale Begleitmassnahmen würden dieser Situation aber besser gerecht als ein Obligatorium für alle Betriebe, was eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit zur Folge hätte. Der Bundesrat hat im Mai eine beratende Kommission Landwirtschaft ernannt. Diese wird u. a. auch die Frage von zeitlich befristeten Sozialmassnahmen prüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat lehnt den Vorschlag des Motionärs, die Problematik über eine eidgenössische Pensionskasse zu lösen, deren Startkapital aus dem Verkauf der Goldreserven geäufnet wird und an deren Mittelzufluss sich der Bund laufend mit paritätischen Beiträgen zu beteiligen hat, auch aus anderen grundsätzlichen Erwägungen ab:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die vorgeschlagene Pensionskasse hat weder in Artikel 104 (Landwirtschaft) noch in Artikel 113 (Berufliche Vorsorge) eine Abstützung in der Bundesverfassung und widerspricht dieser sogar teilweise. Auch wenn gemäss Artikel 113 Absatz 2 Buchstabe e der Bundesverfassung der Bund für bestimmte Gruppen von Selbständigerwerbenden die berufliche Vorsorge obligatorisch erklären kann, steht die Forderung des Motionärs nach einer Beteiligung des Bundes an den Kosten im Widerspruch zu Absatz 3 dieses Artikels, der abschliessend festhält: "Die berufliche Vorsorge wird durch die Beiträge der Versicherten finanziert, wobei die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezahlen." Beitragszahlungen des Bundes an andere Personen als an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes sind somit nach heutigem Recht ausgeschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss dem Vorschlag des Motionärs soll die Pensionskasse mit ausreichendem Kapital zur sofortigen Finanzierung der Renten derer, die keine oder nur geringe Beiträge bezahlt haben, dotiert werden. Dadurch würde ein Teil der Landwirte eine Leistung erhalten, ohne einen Beitrag geleistet zu haben. Durch eine solche Massnahme erleiden alle Bauern, die sich freiwillig einer Vorsorgekasse angeschlossen haben, nachträglich für ihr vorausschauendes Verhalten einen finanziellen Nachteil. Im Übrigen erhalten, nach dem Vorschlag des Motionärs, auch ohne vorherige Beitragszahlung, Landwirte mit hohem Einkommen bereits zu Beginn eine hohe Rente, währenddem sich Landwirte mit kleinem Einkommen mit einer kleinen Rente begnügen müssten. Eine solche Massnahme käme einer Umverteilung von unten nach oben gleich und wäre in höchstem Masse unsozial.                                                                                                                                                           &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Verwendung der Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank bereits in die Vernehmlassung gegeben. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis Ende Oktober 2000. Der Bundesrat schlägt vor, dass von den 1300 Tonnen Gold ein Teil - nämlich 500 Tonnen - entsprechend seiner Botschaft vom 17. Mai 2000 für die Bereitstellung des Stiftungskapitals der Solidaritätsstiftung verwendet werden. Für die Verwendung der verbleibenden 800 Tonnen stellt er zwei Varianten zur Diskussion. Zum einen wird die zeitlich gestaffelte Verwendung vorerst für eine Bildungsinitiative und alsdann für Überbrückungsleistungen im Bereich der AHV vorgeschlagen. Als Alternative wird der Abbau von Schulden des Bundes und der Kantone zur Diskussion gestellt. Volkswirtschaftlich kommen diese Verwendungszwecke direkt oder indirekt der gesamten Bevölkerung zugute.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, eine eidgenössische Pensionskasse für die Landwirtschaft zu schaffen, die folgende Elemente beinhaltet:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Pflichtbeitritt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Beiträge, die zu gleichen Teilen von Bund und Landwirten finanziert werden;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- ausreichendes Kapital zur sofortigen Finanzierung der Renten derer, die keine oder nur geringe Beiträge bezahlt haben;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Kapital, das aus dem Verkauf von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank stammt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- ein wesentlicher Teil des Kapitalzinsertrages sollte für die Zahlung vorbezogener Altersrenten verwendet werden, um den strukturellen Wandel zu begünstigen und die Anpassung der Strukturen an die Anforderungen der neuen Landwirtschaftspolitik zu erleichtern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bisher stellte in der Landwirtschaft das Heimwesen der Familie die zweite Säule dar. Seit der Einführung der neuen Agrarpolitik ist der allgemeine Einkommensrückgang nicht ausgeglichen worden. Der Substanzverlust auf dem Familienvermögen wird nach und nach die Vorsorge für die Familie untergraben. Die vorgeschlagene Sozialmassnahme hat den Vorteil, einfach und gerecht zu sein. Sie fügt sich ausserdem ideal in die neue schweizerische und europäische Landwirtschaftspolitik ein.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Eidgenössische Pensionskasse für die Landwirtschaft</value></text></texts><title>Eidgenössische Pensionskasse für die Landwirtschaft</title></affair>