{"id":20003299,"updated":"2024-04-10T14:44:09Z","additionalIndexing":"Randregion;Vertrag mit der EU;Güterverkehr auf der Strasse;kombinierter Transport;regionale Beihilfe;Tessin;öffentliches Unternehmen;benachteiligtes Gebiet;Grenzgebiet","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2409,"gender":"m","id":345,"name":"Pelli Fulvio","officialDenomination":"Pelli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4603"},"descriptors":[{"key":"L05K0301010117","name":"Tessin","type":1},{"key":"L04K09020101","name":"Vertrag mit der EU","type":1},{"key":"L05K0704030101","name":"benachteiligtes Gebiet","type":1},{"key":"L05K0704010108","name":"regionale Beihilfe","type":1},{"key":"L05K0704030103","name":"Grenzgebiet","type":2},{"key":"L07K08070102010704","name":"Randregion","type":2},{"key":"L05K0806011001","name":"öffentliches Unternehmen","type":2},{"key":"L05K1801020204","name":"Güterverkehr auf der Strasse","type":2},{"key":"L04K18010303","name":"kombinierter Transport","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-10-06T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-06-05T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-09-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(961365600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(991692000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":20003300,"priorityCode":"S","shortId":"00.3300"}],"roles":[{"councillor":{"code":2373,"gender":"m","id":309,"name":"Cavalli Franco","officialDenomination":"Cavalli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2492,"gender":"m","id":468,"name":"Gendotti Gabriele","officialDenomination":"Gendotti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2526,"gender":"m","id":503,"name":"Robbiani Meinrado","officialDenomination":"Robbiani"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2533,"gender":"f","id":511,"name":"Simoneschi-Cortesi Chiara","officialDenomination":"Simoneschi-Cortesi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2309,"gender":"m","id":142,"name":"Maspoli Flavio","officialDenomination":"Maspoli Flavio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2522,"gender":"m","id":499,"name":"Pedrina Fabio","officialDenomination":"Pedrina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2409,"gender":"m","id":345,"name":"Pelli Fulvio","officialDenomination":"Pelli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"00.3299","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat hat die Neuorientierung der Regionalpolitik in seiner Botschaft vom 28. Februar 1996 umschrieben. Die Grenzregionen sind darin (neben den Berggebieten, Städten und Agglomerationen) als Gebiete erwähnt, die bei der Umsetzung im Auge zu behalten sind. Dabei standen allerdings weniger Bedrohungsszenarien als vielmehr jene Chancen und Synergien im Vordergrund, welche sich diese Gebiete durch die Zusammenarbeit mit ihren Nachbarn erschliessen können. Mit Interreg II (1995-1999) und Interreg III (2000-2006) werden konkrete grenzüberschreitende, regionale Projekte vom Bund gefördert. Im Gegensatz zu anderen Grenzregionen, wo für beide Seiten der Grenzen interessante und zukunftsträchtige Projekte entstanden, wurde dieses Instrument von der Tessiner Wirtschaft allerdings kaum genutzt.<\/p><p>Einem grossen Teil der Grenzgebiete und so auch den Regionen im Kanton Tessin stehen zudem Förderungsinstrumente des Bundes zur Verfügung, welche diese Gebiete in ihrer Strukturanpassung unterstützen. Dazu gehören das Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete, der Bundesbeschluss über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum sowie der Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat derzeit keine Notwendigkeit, diese Grundausrichtung der Regionalpolitik zu ändern und mit weiteren Instrumenten anzureichern.<\/p><p>2. Der bundesstaatliche Finanzausgleich ist ein ganzheitliches Werk, das aus verschiedenen aufeinander abzustimmenden Massnahmen besteht. Soll das Ganze dabei nicht nur funktionstüchtig, sondern auch noch transparent sein bzw. gegenüber dem heutigen System an Transparenz gewinnen, bleibt für Sonderlösungen kein Platz. Der Finanzausgleich ist für alle 26 Kantone, unter Inkaufnahme einer gewissen Vernachlässigung ihrer ganz spezifischen Besonderheiten, nach einem einheitlichen Regime abzuwickeln. Solchen Besonderheiten kann in den Sektoralpolitiken gezielter Rechnung getragen werden.<\/p><p>Die Kantone sind in das Projekt \"Neuer Finanzausgleich\" eingebunden; sie sind dabei gleichberechtigte Projektpartner des Bundes. Koordiniert wird die Einflussnahme der Kantone im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen, die als Mitträgerin des Vorhabens auf Projektstufe zweifellos bestens in der Lage ist, die Interessen bestimmter Kantonsgruppen wahrzunehmen.<\/p><p>Die finanzielle Bilanz sämtlicher Massnahmen des neuen Finanzausgleiches wird für den Kanton Tessin mit grosser Wahrscheinlichkeit positiv ausfallen. Gerade dieser Kanton dürfte von verschiedenen aufgrund der Vernehmlassung unumgänglichen Nachbesserungen profitieren. Der neue Finanzausgleich wird die Lage des Kantons Tessin nicht verschlechtern, sondern wahrscheinlich verbessern.<\/p><p>Die Swisscom, die Post und die SBB müssen - wenn sie wettbewerbsfähig bleiben wollen - Umstrukturierungen durchführen und sich auf die veränderten Bedürfnisse des Marktes ausrichten. Dabei tragen sie im Rahmen des betriebswirtschaftlich Vertretbaren den Bedürfnissen der Randregionen selbstverständlich Rechnung. Es könnte jedoch weder im Interesse der drei Unternehmungen noch der Randregionen liegen, wenn künstlich Arbeitsplätze aufrechterhalten würden, die weder technologisch notwendig noch betriebswirtschaftlich sinnvoll sind. Da einzelne Kantone - darunter der Kanton Tessin - von den Umstrukturierungen von SBB, Post und Swisscom jedoch überproportional betroffen sind, hat der Bundesrat am 23. August 2000 beschlossen, den eidgenössischen Räten einen Kredit von 80 Millionen Franken zur Verstärkung regionalpolitischer Massnahmen zu beantragen. Die Vorsteherinnen und Vorsteher der kantonalen Volkswirtschaftsdirektionen sind über den Aktionsplan informiert und werden für die Umsetzung die Hauptverantwortung tragen. <\/p><p>3. Die Pflicht zur Umsetzung der Verträge obliegt den Vertragsparteien. Falls ein im Tessin niedergelassener Wirtschaftsteilnehmer durch eine nicht korrekte Anwendung der bilateralen Abkommen seitens eines Mitgliedstaates der EU benachteiligt wird, müsste sich dieser direkt an jene Behörde wenden, welche das Abkommen nicht korrekt anwendet. Sollte ein solches Vorgehen keine Wirkung erzielen, könnten die Bundesbehörden eingeschaltet werden, damit diese auf der entsprechenden Ebene intervenieren.<\/p><p>Bei der vorgesehenen Schaffung eines Verkehrsobservatoriums oder bei den im Rahmen der flankierenden Massnahmen \"Freizügigkeit von Personen\" tätig werdenden tripartiten Kommissionen handelt es sich um Massnahmen, die weniger die Umsetzung der Vertragspflichten als vielmehr eine Beobachtung ihrer Wirkung auf die entsprechenden Marktsegmente bezwecken. <\/p><p>Über die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der bilateralen Verträge auf die Arbeitsmärkte der Grenzregionen (beispielsweise Veränderung der Lohnstruktur und des Lohnniveaus sowie der Branchenstruktur aufgrund der Änderung der Qualifikationsstruktur der ausländischen Arbeitskräfte) besteht zurzeit noch eine Informationslücke. Die Einrichtung eines Arbeitsmarktobservatoriums und die Ausarbeitung eines regionalen Arbeitsmarktmodells auf Bundesebene zwecks \"monitoring\" der Beschäftigungs- und Lohnentwicklung wird gegenwärtig geprüft. Das Seco erarbeitet zurzeit ein Prüfsystem zur Überwachung der regionalen Arbeitsmärkte. Gestützt darauf wird es im Falle einer raschen Zunahme oder einer deutlich überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit den betroffenen Kantonen entsprechende Hinweise erteilen, so dass allenfalls geeignete Massnahmen eingeleitet werden können. Zudem scheint es sinnvoll, auch die Erfahrungen, welche mit den tripartiten Kommissionen gemacht werden, abzuwarten.<\/p><p>Im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement ausserdem eine neue Vereinbarung mit den Kantonen über die Leistungserbringung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und die kantonalen Amtsstellen abgeschlossen. Es ist dabei vorgesehen, die Wirkungen der eingesetzten arbeitsmarktlichen Massnahmen laufend auf regionaler Ebene zu überwachen. <\/p><p>4. Es fehlen detaillierte Analysen zum strukturellen Anpassungsbedarf der verschiedenen Regionen und insbesondere der Grenzregionen in der Schweiz. Die \"International Benchmark Reports\" (1998 und 2000) untersuchen lediglich die regionale Leistungsfähigkeit und Attraktivität von Grossregionen.<\/p><p>Die beschäftigungspolitische Lage des Kantons Tessin erweist sich tatsächlich als ausserordentlich. Auch bezüglich der Arbeitslosigkeit besteht gestützt auf eine Analyse nach sechzehn Arbeitsmarktgebieten insbesondere im Sopraceneri eine besondere Lage. Es dürften dabei vorwiegend ältere Arbeitnehmer von Restrukturierungsmassnahmen betroffen sein. Das in der Antwort zu Frage 2 erwähnte Massnahmenpaket des Bundesrates vom 23. August 2000 wird den Kanton Tessin bei Projekten zur Stärkung der Wertschöpfungskraft subsidiär unterstützen. Ausserdem leisten die Swisscom, die SBB und die Post einen namhaften Beitrag zur Lösungsfindung für die betroffenen Mitarbeiter (Umschulungs- und Weiterbildungsmassnahmen, Unterstützung von Firmengründungen, externe und interne Stellenvermittlung).<\/p><p>Im Rahmen des Avig wird die Schaffung von Arbeitsplätzen im primären Arbeitsmarkt nicht direkt gefördert. Es unterstützt allerdings die strukturelle Anpassung mit Weiterbildungs- und vor allem Umschulungsmassnahmen sowie Ausbildungszuschüssen für Stellensuchende (etwa EDV-Kurse, Sprachkurse, Kurse im Gesundheitsbereich für einen eventuellen Einstieg in Dienstleistungen für die Stellensuchenden aus der Industrie). Es obliegt daher dem Kanton Tessin, die gemäss Avig vorgesehenen Massnahmen gezielt einzusetzen und wenn nötig zu intensivieren. <\/p><p>5. Gemäss Verkehrsverlagerungsgesetz (Art. 6) wird im Strassenverkehrsgesetz (SVG) ein Artikel 53a eingefügt. Dieser räumt dem Bund erstmals eine Verkehrslenkungskompetenz ein. Sie gestattet dem Bundesrat, zur Sicherstellung der Ziele des Verkehrsverlagerungsgesetzes und im Sinne eines sicheren und flüssigen Transitverkehrs durch die Alpen, Verkehrslenkungsmassnahmen für die schweren Motorwagen zum Gütertransport vorzusehen. Um diese Massnahmen zu konkretisieren, hat das UVEK das Projekt Velenk lanciert. Im Rahmen dieses Projektes sollen einerseits eine nationale Verkehrslenkzentrale errichtet und andererseits eine Liste mit vorbehaltenen Entschlüssen erarbeitet werden. In die Projektorganisation sind die Kantone einbezogen. In einer ersten Phase werden vor allem jene Situationen behandelt, bei denen der Verkehr zum Erliegen kommt (z. B. Sperrung des Gotthardtunnels). In einer späteren Phase sollen generell auch andere Stausituationen einbezogen werden.<\/p><p>Um die Wirksamkeit und die Effizienz der Verkehrslenkungsmassnahmen zu gewährleisten, beteiligt sich die Schweiz weiter an entsprechenden Projekten mit den benachbarten Staaten. Zurzeit sind Abklärungen im Gange, inwieweit Verkehrslenkungssysteme - oder Teile davon - mitfinanziert werden können, die zwecks besserer modaler Lenkung des Verkehrs in Richtung Schweiz im Ausland errichtet werden.<\/p><p>Mit dem Ausbau des Schienennetzes und dem Verlagerungspaket soll der Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene verlagert und damit der Stauproblematik entgegengewirkt werden.<\/p><p>6. Der Monte-Ceneri-Basistunnel (CBT) ist Teil der zweiten Phase des Neat-Projektes. Seine Realisierung ist ab 2006 vorgesehen. Die Finanzierung ist innerhalb des neuen Neat-Gesamtkredites vom 8. Dezember 1999 gesichert. Zurzeit sind in diesem Gesamtpaket die Kredite der zweiten Phase noch gesperrt; das Parlament muss sie zu gegebener Zeit freigeben. <\/p><p>Die Planungs- und Projektierungsarbeiten kommen planmässig, entsprechend den Bundesbeschlüssen voran. Zurzeit befindet sich das Projekt des CBT im Hinblick auf den Entscheid über das Tunnelsystem (Doppelspur- oder zwei Einspurröhren) in Bearbeitung. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Frühjahr 2001 darüber entscheiden.<\/p><p>Der Kanton Tessin, der Ersteller (Alptransit Gotthard AG) und die SBB AG streben an, den Termin für die Inbetriebsetzung des CBT jenem des Gotthard-Basistunnels (2012) anzunähern. Zu diesem Zweck sind Prüfungen der finanziellen und rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf die geltenden Bundesbeschlüsse im Gang. Die laufenden Untersuchungen und Optimierungen - in die auch die Anliegen der Region einfliessen - sollen aufzeigen, in welchem Ausmass vorgezogene Arbeiten oder eine Verkürzung des Bauprogrammes möglich sind.<\/p><p>Betreffend die Weiterführung der Neat südlich von Lugano werden zurzeit die technischen Grundlagen für die Evaluation der vier zur Auswahl stehenden Varianten aufgearbeitet. Für den Bundesrat ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen, ob die Strecke dereinst über Chiasso-Como oder Varese geführt werden soll. Im Rahmen seiner Möglichkeiten strebt er jedoch eine bedürfnisgerechte Realisierung - entsprechend der Entwicklung der Nachfrage - an. Erste Gespräche mit dem italienischen Verkehrsministerium sind für den kommenden Herbst geplant.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 21. Mai 2000 haben das Schweizervolk und fast alle Kantone mit einer grossen Mehrheit die bilateralen Verträge, die der Bundesrat mit der Europäischen Union (EU) ausgehandelt hat, gutgeheissen. Im Kanton Tessin wurden diese Verträge allerdings mit 57 Prozent verworfen, obwohl drei der vier wichtigen Parteien wie auch die Arbeitgeberorganisationen und die Gewerkschaften für diese Vorlage eingetreten waren.<\/p><p>Dieser Ausgang hat die restliche Schweiz überrascht. Er lässt sich aber durch die konkreten Sorgen der Bevölkerung eines Grenzkantons erklären, der in einer ganz besonderen und in Bezug auf die anderen Kantone völlig unterschiedlichen Lage ist. Schon im Sommer 1999 hat der Tessiner Staatsrat den Bundesrat auf die besondere Situation hingewiesen, die im Tessin durch die bilateralen Verträge, namentlich durch das Landverkehrsabkommen und das Abkommen über den freien Personenverkehr, entsteht. Das erste wirkt sich im Tessin aus offensichtlichen geographischen Gründen besonders aus, das zweite vor allem, weil das Tessin an eine italienische Region, die Lombardei, grenzt, deren Wirtschaft sich äusserst dynamisch entwickelt, die aber in verschiedenen Sektoren Löhne bezahlt, die um bis zu 40 Prozent unter denjenigen im Tessin liegen, die wiederum 15 bis 20 Prozent unter dem schweizerischen Mittel liegen. Diese Tatsache, die zu einem weiteren Druck auf die Löhne und damit zu neuen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt führen könnte, wird unseres Erachtens nördlich der Alpen und in Bundesbern ungenügend wahrgenommen. <\/p><p>Trotz des Treffens zwischen der Tessiner Regierung und dem Bundesrat wurden weder diese Hinweise berücksichtigt noch Massnahmen zugunsten des Tessins getroffen, dies auch, weil der Bund keine regionalen Ausnahmen zu seiner Politik statuieren will. Nach Auffassung der Tessiner Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollte der Bundesrat aber aufgrund der grossen Sorgen, die im Tessin im Anschluss an den 21. Mai 2000 entstanden, seine Haltung zu den Vorschlägen der Tessiner Regierung neu überdenken. Wenn auch in der Regel Sondermassnahmen zugunsten einer einzigen Region vermieden werden, so muss nun die landesweite Solidarität spielen und berücksichtigen, dass es sich hier um eine ausserordentliche Situation handelt.<\/p><p>Der Bundesrat hat ein erstes positives Zeichen gesetzt, indem er die Verlängerung des Bonny-Beschlusses um weitere fünf Jahre beantragt hat. Die Tessiner Deputation schätzt das sehr, glaubt aber, das reiche nicht aus, auch weil die zur Verfügung stehenden Mittel sehr begrenzt sind. Weitere Massnahmen, wie sie die Tessiner Regierung vorgeschlagen hat oder in anderen Vorstössen verlangt wurden, müssen ergriffen werden, um die Risiken des Tessins in Bezug auf den Schwerverkehr und den Arbeitsmarkt zu minimieren.<\/p><p>Deshalb möchte ich im Namen der Tessiner Deputation vom Bundesrat wissen, ob er bereit ist:<\/p><p>1. die Regionalpolitik des Bundes zu überdenken und neu zu definieren und dabei die spezifischen Probleme, welche die bilateralen Verträge für die Grenzregionen mit sich bringen, zu berücksichtigen;<\/p><p>2. im neuen Finanzausgleich und bei der Umstrukturierung der Bundesbetriebe (Swisscom, Post, SBB) den Bedürfnissen der Randregionen, namentlich des Tessins, angemessen Rechnung zu tragen;<\/p><p>3. die Vorschläge, die der Tessiner Staatsrat seinerzeit vorgebracht hat, noch einmal zu prüfen und dem Parlament entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, namentlich für die Schaffung und die Finanzierung einer Stelle zur Beobachtung der korrekten Umsetzung der bilateralen Verträge in den EU-Staaten und von deren Auswirkungen auf die Schweiz und die Grenzregionen;<\/p><p>4. mit gezielten Massnahmen, wie Strukturanpassungskrediten, Wirtschaftsförderungsmassnahmen, Krediten für Massnahmen zugunsten des Arbeitsmarktes, Beschäftigungslage und Strukturanpassungen in der Wirtschaft zu unterstützen;<\/p><p>5. die Schaffung eines integrierten Systems zur Führung der Lastwagenlawine am \"Südportal\" der Schweiz, das auf den Hauptachsen Staus verhindern und Alternativlösungen für den Güterverkehr Nord-Süd fördern soll, zu finanzieren;<\/p><p>6. die Projektierung bedeutender Strukturarbeiten, insbesondere am Eisenbahntunnel des Monte Ceneri, und den Weiterbau an der Eisenbahnstrecke gegen Süden auf der Linie Como-Chiasso voranzutreiben und somit deren Realisierung in den festgelegten Fristen sicherzustellen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bilaterale Verträge. Massnahmen zugunsten des Kantons Tessin"}],"title":"Bilaterale Verträge. Massnahmen zugunsten des Kantons Tessin"}