{"id":20003304,"updated":"2024-04-10T13:29:41Z","additionalIndexing":"Vetternwirtschaft;Schmiergelder;Exportrisikoversicherung;Korruption;Indonesien","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2365,"gender":"f","id":298,"name":"Aeppli Regine","officialDenomination":"Aeppli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4603"},"descriptors":[{"key":"L05K0701030304","name":"Exportrisikoversicherung","type":1},{"key":"L04K03030301","name":"Indonesien","type":1},{"key":"L05K0501020104","name":"Korruption","type":1},{"key":"L04K08020338","name":"Vetternwirtschaft","type":1},{"key":"L06K050102010401","name":"Schmiergelder","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-10-06T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-09-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(961452000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(970783200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2143,"gender":"m","id":172,"name":"Rechsteiner Paul","officialDenomination":"Rechsteiner Paul"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2282,"gender":"m","id":56,"name":"de Dardel Jean-Nils","officialDenomination":"de Dardel Jean-Nils"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2254,"gender":"f","id":101,"name":"Haering Barbara","officialDenomination":"Haering"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2472,"gender":"m","id":440,"name":"Jossen Peter","officialDenomination":"Jossen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2563,"gender":"f","id":551,"name":"Marty Kälin Barbara","officialDenomination":"Marty Kälin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2491,"gender":"f","id":524,"name":"Garbani Valérie","officialDenomination":"Garbani Valérie"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2326,"gender":"m","id":219,"name":"Strahm Rudolf","officialDenomination":"Strahm Rudolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2426,"gender":"f","id":363,"name":"Vermot-Mangold Ruth-Gaby","officialDenomination":"Vermot-Mangold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2483,"gender":"f","id":459,"name":"Dormond Béguelin Marlyse","officialDenomination":"Dormond Béguelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2423,"gender":"f","id":360,"name":"Thanei Anita","officialDenomination":"Thanei"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2556,"gender":"m","id":527,"name":"Tillmanns Pierre","officialDenomination":"Tillmanns"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2365,"gender":"f","id":298,"name":"Aeppli Regine","officialDenomination":"Aeppli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"00.3304","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Während der Suharto-Ära (1965-1998) zählte Indonesien zu den wichtigsten Empfängerstaaten offizieller Exportrisikogarantien. Ende 1997 betrug das Engagement der schweizerischen Exportrisikogarantie (ERG) in diesem Land 1,098 Milliarden Franken. Damit nahm Indonesien den ersten Platz unter den Empfängerstaaten der ERG ein. Der grösste Anteil des ERG-Engagements entfällt auf drei thermische Kraftwerke. 1992 gewährte die ERG der ABB eine Garantie für das Tanjung-Priok-Projekt, ein Gaskraftwerk von 1180 Megawatt im Hafen von Jakarta. 1994 garantierte die ERG das Muara-Tawar-Projekt, ebenfalls ein thermisches Kraftwerk der Firma ABB mit einer Kapazität von 1090 Megawatt. 1996 deckte die ERG der ABB für das Sengkag-Projekt, ein Gaskraftwerk von 135 Megawatt, einen Auftrag von 115 Millionen Dollar ab.<\/p><p>Unter dem Suharto-Regime galt Indonesien als überaus korrupt. 1998 legte eine Arbeitsgruppe der Weltbank eine Studie über die Ausmasse und die Mechanismen der Korruption in Indonesien vor. Darin kam sie zum Schluss, dass für grössere Projekte systematisch und ausnahmslos geschmiert wurde, und dass 20 bis 30 Prozent des indonesischen Entwicklungsbudgets zweckentfremdet wurden. Bei der Auftragserteilung wurde in vielen Fällen auf die öffentliche Ausschreibung verzichtet.<\/p><p>Nach dem Regierungswechsel in Indonesien wurde eine Untersuchung der Verträge auf Korruption und Vetternwirtschaft angekündigt, und die Strompreise wurden als Folge der ostasiatischen Finanzkrise vom staatlichen Elektrizitätswerk gesenkt. Den Produzenten wurden die geschuldeten Beträge nur noch partiell bezahlt. In der Folge stellten sich die westlichen Regierungen alsbald hinter ihre privaten Kraftwerkbetreiber bzw. hinter ihre Exportfinanzierungsagenturen und setzten die indonesische Regierung unter Druck, indem sie ihr mit dem Rückgang ausländischer Investitionen drohten. An der Ausübung des diplomatischen Drucks beteiligt sich auch die ERG.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat teilt die im Vorstoss zum Ausdruck kommenden Anliegen, \"good governance\" zu unterstützen, gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger anzugehen und bestehenden WTO-Verpflichtungen Nachachtung zu verschaffen. Aus Gründen der Effektivität und Effizienz hält er dafür, jedes dieser Ziele in erster Linie mit den jeweils dazu bestehenden spezifischen Instrumenten zu verfolgen. Soweit bei der Realisierung von binnen- und aussenpolitischen sowie binnen- und aussenwirtschaftspolitischen Zielen Friktionen mit Politiken in anderen dieser Zielbereiche entstehen, werden sie im Hinblick auf den Entscheid sichtbar gemacht, gewichtet und schliesslich gegeneinander abgewogen.<\/p><p>Gesetzlicher Auftrag der ERG ist die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen in der Schweiz und die Förderung des Aussenhandels nach einem von ihren Nutzniessern in der Exportindustrie finanzierten eigenwirtschaftlichen Konzept. Im Sinne der Kohärenzbestrebungen von Aussenpolitik und Aussenwirtschaftspolitik versteht es sich, dass die ERG aussenpolitische Ziele in Bereichen wie Entwicklung, Menschenrechte, Demokratie, friedlichem Zusammenleben der Völker und Umwelt in Betracht zieht, soweit sie mit ihnen bei ihren Geschäften in Berührung kommt. Zur unmittelbaren Realisierung dieser aussenpolitischen Ziele ist die ERG jedoch weniger geeignet: die schweizerischen Exporteure stehen in der Regel im Wettbewerb zu Konkurrenten aus Drittländern, und die ERG hat keine Vertragsbeziehung zum Käufer oder Käuferland mit den entsprechenden Einwirkungsmöglichkeiten. Jedoch tragen bilaterale Wirtschaftsbeziehungen und die persönlichen Kontakte im Rahmen von Ausfuhrgeschäften mit dem damit verbundenen Dialog und Gedankenaustausch langfristig per se bereits zur Förderung aussenpolitischer Ziele bei. Zur Beurteilung allfälliger Nebenwirkungen seiner Ausfuhren hat ein Exporteur je nach Importland, Sektor und Betrag des Ausfuhrvertrages neben dem üblichen Gesuchsformular noch je einen Fragebogen zu entwicklungspolitischen Aspekten oder Umweltauswirkungen zu vervollständigen. Dies trotz den Bestrebungen auch aufseiten der ERG, die Wirtschaft, namentlich auch KMU, von administrativen Belastungen zu erleichtern. Nach dem Inkrafttreten des revidierten Korruptionsstrafrechtes am 1. Mai 2000 nimmt der Exporteur auch ausdrücklich davon Kenntnis, dass die Erteilung und Gültigkeit einer Garantie von der Einhaltung der Gesetzesvorschriften abhängig ist, insbesondere auch der Bestimmungen des Strafgesetzbuches über die Bestechung ausländischer Amtsträger.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Soweit die angesprochenen Grossprojekte staatliche indonesische Gesellschaften zum Käufer hatten, erfolgte der Zuschlag nach den Angaben der Exporteure gegenüber der ERG im Rahmen einer Ausschreibung oder eines direkten Anschlussauftrages dazu. Projekte mit privaten Abnehmern wurden nach deren Regeln abgeschlossen. Informationen, wonach die Verträge wie im Vorstoss geltend gemacht \"massiv überteuert waren\", liegen nicht vor.<\/p><p>2. Der Bundesrat verurteilt die Bestechung ausländischer Amtsträger. Dies kommt in dem am 1. Mai 2000 in Kraft getretenen verschärften Korruptionsstrafrecht zum Ausdruck. Die neuen Bestimmungen gelten auch für ERG-versicherte Ausfuhrverträge. Die Vergabe staatlicher Aufträge nach den Regeln des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesens ist ein geeignetes Vorgehen zum effizienten Einsatz staatlicher Mittel und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Die Schweiz ist dem Übereinkommen, das heute 26 Mitglieder zählt, 1996 beigetreten. Indonesien gehört wie die meisten Entwicklungs-, Schwellen- und Transitionsländer nicht zu den Mitgliedern des Übereinkommens. Diese WTO-Bestimmungen waren deshalb nicht anwendbar und konnten nicht umgangen werden.<\/p><p>3. Die ERG hat mit Indonesien Forderungen aus staatlich garantierten Krediten im Rahmen multilateraler und bilateraler Vereinbarungen umgeschuldet. Kosten entstanden der ERG dadurch nicht, da die neu strukturierten Forderungen rückzahlbar und marktmässig verzinslich sind. Die ERG hat keine Schadenvergütungen wegen notleidenden Zahlungen des Privatsektors ausrichten müssen. Ende 1999 bestanden auf einem Garantieengagement für Indonesien von insgesamt 952,8 Millionen Franken Rückstellungen von 316 Millionen Franken; die Umschuldungsguthaben von 16 Millione Franken sind mit 11 Millionen Franken  zu 70 Prozent wertberichtigt. Es handelt sich hier um buchmässige Rückstellungen und Wertberichtigungen aus der Sicht einer vorsichtigen Bilanzablage. Kosten im Sinne von finanziellen Auslagen sind der ERG dadurch nicht entstanden.<\/p><p>4. In der Antwort auf die Frage 2 nimmt der Bundesrat zum Zusammenhang zwischen ERG und Korruption Stellung. Diese Haltung reflektiert uneingeschränkt auch die Überlegungen des EDA. Das EDA verurteilt die Bestechung ausländischer Amtsträger, wo immer auch diese geschieht. Bei Projekten mit Beteiligung und Finanzierung des Bundes ergreift das EDA seit Juli 1996 zusätzliche Massnahmen zur Verhinderung der Korruption. So wird namentlich in allen Verträgen mit Auftragnehmern, in denen das EDA Vertragspartei ist, sowie in sämtlichen diesbezüglichen Staatsverträgen eine Antikorruptionsklausel eingebaut. Das EDA fördert generell die gute Regierungsführung (\"good governance\") und die Menschenrechte in Indonesien, u. a. durch die Zusammenarbeit mit der nationalen Menschenrechtskommission Komnas-HAM.<\/p><p>5. Die ERG erhielt im Rahmen der von ihr versicherten Indonesien-Geschäfte von den Exporteuren keine Hinweise auf Korruption. Im Falle von Korruptionsbeweisen nach Erteilung der Garantie kann die ERG die Garantie widerrufen oder Schadenvergütungen verweigern, da den Entscheidorganen zum Zeitpunkt der Verfügung wesentliche Elemente zur Risikobeurteilung vorenthalten wurden.<\/p><p>6. Im Falle erwiesener Bestechung wird die ERG-Kommission von der Beantragung einer Garantie Abstand nehmen. Liegen begründete Vermutungen oder Verdachtsmomente vor, wird sie vorgängig zu ihrem Antrag an die Entscheidorgane weitere Abklärungen veranlassen. Liegen Beweise erst nach erteilter Garantie vor, kann die Garantie widerrufen werden, da den Entscheidorganen zum Zeitpunkt von Antrag und Verfügung ein wesentliches Beurteilungskriterium vorenthalten wurde. Mit der gleichen Begründung kann die Vergütung eines geltend gemachten Schadens verweigert werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Ist ihm bekannt, dass die von der Exportrisikogarantie (ERG) gedeckten Engagements der ABB in Indonesien in grossem Umfang in Umgehung der öffentlichen Ausschreibung zustande kamen und teilweise massiv überteuert waren?<\/p><p>2. Ist er nicht auch der Ansicht, dass die Erteilung von Exportrisikogarantien gegenüber schweizerischen Firmen, die ihre Aufträge mittels Gewährung finanzieller Vorteile an Regierungsmitglieder oder Beamte oder in Umgehung von WTO-Richtlinien einholen, den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik (\"good governance\" und Bekämpfung der Korruption) widersprechen?<\/p><p>3. Welche Kosten hat die Indonesien-Krise für die ERG - z. B. durch die Beanspruchung von Garantien oder durch die Bildung von zusätzlichen Rückstellungen - bisher verursacht?<\/p><p>4. Welche Haltung nimmt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, welches die \"good governance\" in Indonesien fördert, in der Frage möglicherweise korrupter ERG-Projekte in diesem Land ein?<\/p><p>5. Gemäss Artikel 9 des ERG-Gesetzes sind die Exporteure \"verpflichtet, die zur Beurteilung des Geschäftes nötigen Angaben zu liefern\". Erhielt die ERG im Fall der Indonesien-Geschäfte von den Exporteuren irgendwelche Hinweise auf das Vorliegen von Korruption? Muss die ERG Schadensfälle übernehmen, die eintreten könnten, weil Indonesien die Bezahlung von Bestechungsgeldern belegen kann, wenn sie zuvor von den Exporteuren unzureichend informiert wurde?<\/p><p>6. Wie gedenkt er Schadensfälle im Bereich der ERG aus Aufträgen, die durch vertragswidrige Schmiergelder zustande kamen, künftig zu behandeln?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Exportrisikogarantie für Grossprojekte in Indonesien"}],"title":"Exportrisikogarantie für Grossprojekte in Indonesien"}