{"id":20003381,"updated":"2025-06-25T01:43:06Z","additionalIndexing":"Strassennetz;Autobahn;Kantonsstrasse","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2321,"gender":"m","id":198,"name":"Schmied Walter","officialDenomination":"Schmied Walter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-23T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4603"},"descriptors":[{"key":"L05K1803010201","name":"Autobahn","type":1},{"key":"L04K18030102","name":"Strassennetz","type":1},{"key":"L05K1803010204","name":"Kantonsstrasse","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-10-06T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-09-06T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(961711200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(970783200000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1338415200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2321,"gender":"m","id":198,"name":"Schmied Walter","officialDenomination":"Schmied Walter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"00.3381","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>1. Dieser kurze Streckenabschnitt, der die Verbindung zwischen den beiden erwähnten Autobahnen herstellt, ist integrierender Bestandteil der Strasse, die Basel mit La Chaux-de-Fonds bzw. mit Neuenburg via Delsberg, Moutier, Tavannes, Sonceboz, Saint-Imier und Renan verbindet. Er ist deshalb von nationaler Bedeutung.<\/p><p>2. Die Planung einer neuen Trasse von nur wenigen Kilometern Länge, die das Fenêtre des Convers der J20 mit Renan via La Cibourg verknüpft, wird von den Kantonen Neuenburg, Bern und Jura vorbehaltlos unterstützt. Dieses Vorhaben gewährleistet einerseits die Verbindung zwischen diesen drei Kantonen über das Strassennetz und trägt andererseits dazu bei, dass mehr Fahrzeuge den Autobahntunnel benützen werden, der Neuenburg mit dem Col-des-Roches (J20) verbindet, und dieser ist nun ohne jeden Zweifel von nationaler Bedeutung (Gegenstand der Motion Berberat vom 24. März 2000, 00.3148).<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In letzter Zeit werden vermehrt Begehren gestellt, welche eine Erweiterung oder den Ausbau des bestehenden Nationalstrassennetzes beinhalten (99.3182 Postulat Bezzola betreffend Umklassierung der Prättigauerstrasse in eine Nationalstrasse dritter Klasse; 99.3374 Motion Bosshard betreffend Hirzeltunnel; 99.3421 Motion Epiney betreffend Grosser St. Bernhard als Alternative zum Montblanc; 99.1101 Einfache Anfrage Hegetschweiler betreffend Nationalstrassenkonzept im Grossraum Zürich; 99.408 Parlamentarische Initiative Brändli betreffend Umklassierung der Prättigauerstrasse; 00.401 Parlamentarische Initiative Wandfluh betreffend Ergänzung Nationalstrassennetz Kandertal; 00.3148 Motion Berberat betreffend J20 von Neuenburg bis Col-des-Roches). Diese Begehren sind durchwegs mit finanziellen und verkehrstechnischen Argumenten begründet. Der Bundesrat hat wiederholt die Meinung vertreten, dass zuerst das beschlossene Netz fertig erstellt, dann das bestehende Werk in seiner Substanz erhalten und schliesslich die vorhandene Kapazität mittels Telematik besser ausgenützt werden soll; ein allfälliger Ausbau kommt erst an vierter Stelle. An dieser Prioritätenordnung ist festzuhalten. Der Bundesrat lehnt daher Vorstösse ab, die einzelfallweise und im Sinne einer Sofortmassnahme Umklassierungen oder Erweiterungen verlangen. <\/p><p>Andererseits ist zu bedenken, dass Nationalstrassenwerke eine lange Planungs-, Projektierungs- und Realisierungsdauer beanspruchen. Daraus folgt die Forderung, die konzeptionellen und planerischen Arbeiten so vorzusehen, dass nicht nach Fertigstellung des beschlossenen Netzes (etwa im Jahre 2015) wegen dann erst anlaufenden Planungsarbeiten lange Verzögerungen eintreten. Deshalb sind die konzeptionellen Grundlagen jetzt zu bearbeiten. Der Bundesrat erachtet dieses Vorgehen einer rollenden Planung als zweckmässig und ist bereit, die notwendigen Aufträge zu erteilen. Die Motion KVF-S (99.3456) betreffend Überprüfung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz zielt in diese Richtung, weshalb der Bundesrat die Forderung des Vorstosses inhaltlich entgegengenommen hat. Er hat indessen klargestellt, dass er diese Überprüfung nicht isoliert für den Strassenbereich sieht, sondern als verkehrspolitisches Ganzes, insbesondere unter Einbezug der Verlagerungsziele und der für den Schienenverkehr getätigten Investitionen.<\/p><p>Es steht nichts entgegen, im Rahmen der konzeptionellen Arbeiten zum Thema Ausbau und Erweiterung des Nationalstrassennetzes auch die Situation der vom Motionär erwähnten Strecke zu überprüfen. Der Bundesrat kann sich heute hinsichtlich dieser Strecke nicht binden lassen. Er lehnt darum den Vorstoss als Motion ab, ist aber bereit, ihn als Postulat entgegenzunehmen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Änderungsentwurf zum Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11) zu unterbreiten, wonach der Strassenabschnitt im Vallon de Saint-Imier, der den Autobahntunnel der J20 (auf der Höhe des Fenêtre des Convers) mit der Autobahn A16 (Sonceboz-Kreuz) verbindet, in eine Nationalstrasse zweiter oder dritter Klasse umgewandelt wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Autobahnverbindung J20 und A16. Klassierung als Nationalstrasse"}],"title":"Autobahnverbindung J20 und A16. Klassierung als Nationalstrasse"}