﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003383</id><updated>2024-04-10T07:51:14Z</updated><additionalIndexing>Unternehmenssteuer;Steuersenkung;Aktionär/in;Wertzuwachssteuer;Steuer natürlicher Personen;Steuerbelastung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2277</code><gender>m</gender><id>34</id><name>Bührer Gerold</name><officialDenomination>Bührer Gerold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-06-23T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4603</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070307</key><name>Steuersenkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070409</key><name>Wertzuwachssteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070304010101</key><name>Aktionär/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070403</key><name>Steuer natürlicher Personen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070407</key><name>Unternehmenssteuer</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070308</key><name>Steuerbelastung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-06-21T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-10-02T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-06-23T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-06-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2535</code><gender>m</gender><id>513</id><name>Spuhler Peter</name><officialDenomination>Spuhler</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2316</code><gender>m</gender><id>170</id><name>Raggenbass Hansueli</name><officialDenomination>Raggenbass</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2277</code><gender>m</gender><id>34</id><name>Bührer Gerold</name><officialDenomination>Bührer Gerold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.3383</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Verbesserung der Wirtschaftslage dürfte in den nächsten Jahren in der Schweiz zu deutlich wachsenden Steuereinnahmen führen. Damit besteht die Gefahr, dass neue Ausgaben beschlossen werden und es nicht gelingt, aus dem Teufelskreis der steigenden Fiskal- und Staatsquote auszubrechen. Die Schweiz hat auf diesem Gebiet sukzessive an Terrain verloren, während es verschiedenen anderen OECD-Staaten gelungen ist, ihre Staats- und Fiskalquoten zu reduzieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bereich der Unternehmensbesteuerung kann sich die Schweiz dem internationalen Trend zu tieferen Steuersätzen bei den juristischen Personen (Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und andere) nicht entziehen. Ein wichtiges Signal setzt diesbezüglich auch das EU-Mitglied Irland, dem es in der Vergangenheit gelungen ist, durch tiefe Steuersätze für Unternehmen (zum Teil 10 Prozent) ausserordentlich positive volkswirtschaftliche Effekte auszulösen. Dass eine Milderung der Steuerbelastung bei den Unternehmen nicht notwendigerweise zu einem Rückgang der entsprechenden Steuererträge führen muss, zeigt sich am Beispiel der Unternehmenssteuerreform 1997. Unter anderem dank der Verbesserung der Standortattraktivität waren bereits im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten Mehreinnahmen von 0,6 Milliarden Franken (gegenüber 1998) bei der direkten Bundessteuer von juristischen Personen zu verzeichnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die sehr steile Progression für natürliche Personen bei der direkten Bundessteuer führt zusammen mit den kantonalen und kommunalen Einkommenssteuern sowie den Sozialabgaben mit Fiskalcharakter zu hohen Gesamtsteuerbelastungen (über 50 Prozent). Dies hemmt die Leistungsbereitschaft und die unternehmerische Initiative der Betroffenen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Staaten wird zudem die wirtschaftliche Doppelbelastung der von einer juristischen Person ausgeschütteten Gewinne beim Bund und in den meisten Kantonen nicht gemildert. Für private Aktiengesellschaften und vor allem für KMU bildet dies einen gewichtigen steuerlichen Nachteil.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die schweizerischen Regelungen im Bereich der Verlustverrechnung sind im Vergleich mit anderen Staaten zu restriktiv ausgestaltet. Dies vermindert die Innovations- und Risikobereitschaft, insbesondere von KMU, und beeinträchtigt die Bildung von Holdingstrukturen. Verbesserungen sind sowohl beim Einzelunternehmen (zeitlich unlimitierter Verlustvortrag sowie Verlustrücktrag) als auch bei Unternehmensgruppen (Konzernbetrachtung) vorzusehen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die mit der Unternehmenssteuerreform 1997 eingeleitete Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für den Unternehmensstandort Schweiz noch gezielt zu optimieren ist. Er ist daher gewillt, die Vervollkommnung der in Rede stehenden Attraktivität anzustreben. Dies hängt indes von verschiedenen finanzpolitischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen ab. Zunächst muss gewährleistet sein, dass die mit dem gegenwärtigen Steuerpaket in Kauf zu nehmenden Ertragsausfälle von insgesamt 1,6 Milliarden Franken (wovon 1,2 Milliarden Franken auf den Bund und 400 Millionen Franken auf die Kantone entfallen) nicht durch anders lautende Beschlüsse der eidgenössischen Räte überschritten werden. Dass die auf der Ausgabenseite sich aufdrängende Disziplin nachhaltig praktiziert wird und der gegenwärtige wirtschaftliche Aufschwung anhält, sind weitere Voraussetzungen für eine Optimierung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Nur auf diese Weise wird es möglich sein, die Fiskal- und Staatsquote der Schweiz im OECD-Vergleich an den vorteilhaftesten Stellen zu halten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Den Steuerreduktionen im Bereich der Unternehmenssteuern sind jedoch ganz allgemein Grenzen gesetzt, die auch von unseren ausländischen Konkurrenten beachtet werden müssen, wenn sie von der OECD nicht des schädlichen Steuerwettbewerbes bezichtigt werden wollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Von den geplanten Entlastungen bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung im Umfang von 1,3 Milliarden Franken (wovon 900 Millionen Franken auf den Bund und 400 Millionen Franken auf die Kantone entfallen) werden fast alle Steuerpflichtigen profitieren. Dem Anliegen des Motionärs nach einer Senkung der Steuerbelastung für natürliche Personen wird somit gebührend Rechnung getragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es ist seit jeher die Auffassung des Bundesrates, dass mässige Steuersätze - sowohl bei der Körperschaftssteuer als auch bei der Einkommenssteuer - die sachgerechte Antwort auf die wiederkehrende Forderung nach Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Aktiengesellschaft und Aktionär sind. Das bisherige Konzept drängt sich umso mehr auf, als ein klarer Nachweis, dass die Aktiengesellschaft und ihr Aktionär generell stärker belastet werden als ein im Übrigen identisches Personenunternehmen, nie erbracht wurde. Bisher haben nämlich sämtliche Untersuchungen gezeigt, dass selbst bei jährlicher Ausschüttung einer normalen Dividende (= marktgerechte Verzinsung des effektiven Eigenkapitals) die Gesamtbelastung von Aktiengesellschaft und Aktionär meist geringer, teilweise sogar erheblich geringer ausfällt, als wenn das gleiche Unternehmen mit gleichen Beteiligungsverhältnissen in Form eines Personenunternehmens (Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft) geführt würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die vom EFD eingesetzte und von Professor Xavier Oberson, Genf, geleitete Expertenkommission "Rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung" wird sich auch mit Steuerbelastungsvergleichen auseinander setzen. Ihr Hauptziel ist indes die gerechtere Besteuerung aller Unternehmensgewinne, indem ungeachtet der Rechtsform der Unternehmen die Gewinne und die Gewinnausschüttung bzw. -bezüge nach gleichen Massstäben steuerlich erfasst werden. Gleichzeitig wird diese Expertenkommission prüfen müssen, ob die Veräusserungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und von Teilhaben an Personenunternehmen ebenfalls nach gleichen Massstäben besteuert werden müssten. Das Risikokapital soll überdies generell steuerlich gefördert werden, so dass auch dem chronischen Mangel an Eigenmitteln der KMU - ungeachtet ihrer Rechtsform - begegnet werden soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sicher ist, dass Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung und zur gezielten Optimierung der steuerlichen Rahmenbedingungen nicht mehr ohne Einbezug der Kantonssteuern getroffen werden dürfen. So könnten z. B. auch die Kantone die Abschaffung der Kapitalsteuer in Aussicht nehmen, denn Substanzsteuern sind für den Unternehmensstandort Schweiz nicht förderlich. Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), das eine Kapital- und Vermögenssteuer vorschreibt, wäre gegebenenfalls entsprechend anzupassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Zumal der Bundesrat gewillt ist, im Rahmen der finanzpolitischen Machbarkeit alles zu unternehmen, um die Rahmenbedingungen des Unternehmensstandortes Schweiz gezielt zu optimieren, wird er sich erneut mit den Vorschriften über die individuelle Verlustverrechnung auseinander setzen und nötigenfalls grosszügigere Lösungen vorschlagen. Dass auch das StHG entsprechend angepasst werden müsste, dürfte selbstverständlich sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schwieriger wird die Lösung in Bezug auf die Gewinn- und Verlustverrechnung im innerschweizerischen Teil eines Konzern sein, da die Kantone bereits anlässlich der Unternehmenssteuerreform 1997 sich nicht mit dem Gedanken anfreunden konnten, Verluste einer ausserkantonalen Konzerngesellschaft zu übernehmen. Ein diesbezüglicher Konsens unter den Kantonen wird daher die Conditio sine qua non sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus den obigen Ausführungen geht hervor, dass der Bundesrat zurzeit steuerpolitisch sehr aktiv ist und daher auf einen uneingeschränkten Handlungsspielraum angewiesen ist. Es wäre daher unangebracht, diesen Spielraum durch Entgegennahme von verbindlichen Aufträgen einzuengen, die nur im Rahmen der finanzpolitischen Gesamtstrategie berücksichtigt werden können. Insbesondere muss verhindert werden, dass der längerfristige Haushaltausgleich durch untragbare Steuerentlastung gefährdet wird.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, zur Erhaltung der steuerlichen Attraktivität des Unternehmensstandortes und insbesondere zur Entlastung der KMU sowie des Mittelstandes ein weiteres Steuerpaket vorzulegen, das die folgenden Massnahmen enthält:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Reduktion des Gewinnsteuersatzes bei den juristischen Personen und Senkung der Steuerbelastung für natürliche Personen bei der direkten Bundessteuer;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung (juristische Person/Anteilsinhaber) der ausgeschütteten Gewinne bei der direkten Bundessteuer und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) mit dem Ziel, beim Aktionär eine spürbare Entlastung zu erreichen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Verbesserungen bei der Verlustrechnung (Einzelunternehmen und Gruppe) bei der direkten Bundessteuer und im StHG.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes</value></text></texts><title>Steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes</title></affair>