{"id":20003413,"updated":"2025-06-25T01:44:28Z","additionalIndexing":"freie Schlagwörter: Parallelimport;Einfuhrbeschränkung;Einfuhrpolitik;Einfuhr;Patentrecht;Preispolitik;Konsumentenschutz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"WAK-NR","id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR","abbreviation1":"WAK-N","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-07-03T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4604"},"descriptors":[{"key":"L04K07010302","name":"Einfuhrpolitik","type":1},{"key":"L05K0701020303","name":"Einfuhr","type":1},{"key":"L05K0701020103","name":"Einfuhrbeschränkung","type":1},{"key":"L06K160204020204","name":"Patentrecht","type":1},{"key":"L03K110503","name":"Preispolitik","type":1},{"key":"L05K0701060301","name":"Konsumentenschutz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-12-15T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-10-18T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(962575200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(976834800000+0100)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1102978800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2199,"gender":"m","id":245,"name":"Zwygart Otto","officialDenomination":"Zwygart"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2308,"gender":"m","id":140,"name":"Marti Werner","officialDenomination":"Marti Werner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2457,"gender":"f","id":407,"name":"Genner Ruth","officialDenomination":"Genner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2326,"gender":"m","id":219,"name":"Strahm Rudolf","officialDenomination":"Strahm Rudolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2294,"gender":"f","id":94,"name":"Goll Christine","officialDenomination":"Goll"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"type":"cosign"},{"committee":{"abbreviation":"WAK-NR","id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR","abbreviation1":"WAK-N","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"00.3413","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Bundesgericht hat im Zusammenhang mit dem Kodak-Entscheid (BGE 126 III 129) festgestellt, dass in Bezug auf die Regelung von Parallelimporten im Patentrecht eine \"echte Lücke\" besteht: \"Die Frage der Zulässigkeit von Parallelimporten im Patentrecht ist weder im nationalen noch im für die Schweiz geltenden internationalen Recht geregelt, weshalb von einer echten Lücke auszugehen ist (E. 1-3).\"<\/p><p>Die Frage der Zulassung von Parallelimporten ist von erheblicher (aussen-)wirtschafts-, aber auch wettbewerbspolitischer Bedeutung. Sie tangiert die verfassungsmässig gewährleistete Handels- und Gewerbefreiheit ebenso wie zentrale Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Der Gesetzgeber ist deshalb aufgefordert, diese Lücke so bald wie möglich zu schliessen.<\/p><p>Die Verhinderung von Parallelimporten führt zu einer räumlichen Marktaufteilung und schränkt damit den Preiswettbewerb erheblich ein. Für die Schweiz als Hochpreisland ist die Folge einer Marktabschottung besonders gravierend. Das im Vergleich zum Ausland überhöhte Preisniveau in der Schweiz ist ein bedeutender Standortnachteil für unser Land. Die Abschöpfung von überhöhten Monopolrenten, insbesondere durch ausländische Unternehmen, ist schädlich für die schweizerische Volkswirtschaft. Sie führt nicht zuletzt dazu, dass sich Geschäfte ins nahe Ausland verlagern, um vom Einkaufstourismus zu profitieren.<\/p><p>Zwar kann die Schweiz die internationale Erschöpfung im Patentrecht nur einseitig einführen. Ökonomisch betrachtet wirkt sich diese Einseitigkeit auf die Schweiz aber nicht nachteilig aus. Denn Länder, die über ein tieferes Preisniveau verfügen als die Schweiz - wie etwa die Mitgliedstaaten der EU, die USA und andere OECD-Staaten -, werden aus dem Hochpreisland Schweiz ohnehin keine Parallelimporte tätigen. Im Gegenteil: Ausländische Unternehmen sind am Parallelimportverbot der Schweiz interessiert. Dieses erlaubt ihnen nämlich, die Preise für den Schweizer Markt höher anzusetzen und damit in der Schweiz besonders komfortable Monopolrenten abzuschöpfen. Das Argument, mit der Einführung der internationalen Erschöpfung im Patentrecht einen wichtigen handelspolitischen Trumpf aus der Hand zu geben, sticht deshalb nicht. Vielmehr ist die Zulassung von Parallelimporten ein Trumpf, der im Interesse der Schweiz so schnell wie möglich ausgespielt werden sollte.<\/p><p>Im internationalen Rechtsvergleich fällt auf, dass auf nationaler Ebene in den meisten Ländern noch das Regime der nationalen Erschöpfung herrscht.  Allerdings ist die Grösse eines US-Marktes kaum mit jenem der Schweiz zu vergleichen. Ausserdem gilt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes für alle Immaterialgüterrechte die regionale Erschöpfung. Aufgrund der Grösse des EU-Binnenmarktes und der herrschenden Konkurrenz kommt die regionale Erschöpfung deshalb einer internationalen nahe. Den Schweizer Markt, der um ein Vielfaches kleiner ist als der gesamte EU-Binnenmarkt, mit der Situation der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu vergleichen, ist deshalb weder möglich noch zulässig.<\/p><p>Die Pharmaindustrie hat sich gegen die Einführung der internationalen Erschöpfung im Patentrecht ganz besonders gewehrt. Sie tut dies mit dem Argument, damit werde der Forschungsstandort Schweiz insgesamt geschwächt und gefährdet. Die Schweizer Pharmaindustrie erwirtschaftet auf dem (kleinen) Schweizer Markt aber nur gerade 2 Prozent des Weltmarktes. Damit kann sie - selbst wenn sie in der Schweiz eine hohe Monopolrente abschöpft - die für die Forschungs- und Entwicklungskosten notwendigen Finanzmittel niemals erwerben. Schliesslich ist auch nicht einzusehen, warum Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten einen höheren Anteil an die Forschung und Entwicklung bezahlen sollen als Konsumentinnen und Konsumenten im Ausland. Das Verbot von Parallelimporten im Pharmabereich kann auch nicht mit der Medikamentensicherheit begründet werden, denn diese wird durch öffentlich-rechtliche und nicht durch wettbewerbsbeschränkende Bestimmungen gewährleistet.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat in der Beantwortung einer Anfrage der WAK-N am 31. Mai 2000 Bericht über die Problematik \"Parallelimporte und Patentrecht\" erstattet. Darin wurden gerade auch die von den Motionären aufgeworfenen Fragestellungen untersucht. Der Bundesrat ist im erwähnten Bericht zum Schluss gekommen, dass er die Frage nach den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Systemwechsels von der nationalen zur internationalen Erschöpfung gegenwärtig nicht beantworten kann und deshalb ein entsprechender Entscheid nicht voreilig in die Wege geleitet werden soll. Aus diesen Gründen hat er vorgeschlagen, im Hinblick auf die Erschöpfungsfrage weitere Abklärungen zu treffen.<\/p><p>Der Bundesrat hat sich nun bereit erklärt, das Postulat der WAK-N (00.3411, Parallelimporte. Bericht zur Erschöpfungsproblematik) anzunehmen, welches ihn beauftragt, eben diese Abklärungen zu treffen. Erst nach Erstellung des diesbezüglichen Berichtes - voraussichtlich Ende 2002 - wird er über die nötigen Erkenntnisse verfügen, die es ihm erlauben, den Handlungsbedarf in Bezug auf eine Regelung der Erschöpfung im Patentrecht unter Berücksichtigung der von der Schweiz eingegangenen internationalen Verpflichtungen erneut zu prüfen. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass über eine allfällige Änderung des Patentgesetzes erst nach Vorliegen dieses Berichtes entschieden werden kann.<\/p><p>Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Stellungnahme vom 31. Mai 2000 zur Motion Spielmann vom 8. März 2000 (00.3042, Patentgesetz. Änderung); er beantragt, diese ebenfalls in ein Postulat umzuwandeln.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis zum Sommer 2001 Bericht und Antrag für die Einführung der internationalen Erschöpfung im Patentrecht vorzulegen. Die gesetzgeberische Lücke im Immaterialgüterrecht soll damit geschlossen werden, und es sollen damit:<\/p><p>- der internationale Preiswettbewerb gefördert;<\/p><p>- überhöhte Preise in der Schweiz verhindert; und<\/p><p>- Standortnachteile für die Schweiz abgebaut werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Parallelimporte. Änderung des Patentrechtes"}],"title":"Parallelimporte. Änderung des Patentrechtes"}