﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003432</id><updated>2024-04-10T12:08:15Z</updated><additionalIndexing>Rechtsradikalismus;Repression;Rassendiskriminierung;äussere Rechte;Nationalsozialismus</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-09-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4604</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K08020421</key><name>Rechtsradikalismus</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08050202</key><name>äussere Rechte</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020401</key><name>Rassendiskriminierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04030305</key><name>Repression</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020418</key><name>Nationalsozialismus</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-10-05T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-10-02T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-09-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2000-10-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2046</code><gender>f</gender><id>63</id><name>Dormann Rosmarie</name><officialDenomination>Dormann Rosmarie</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>00.3432</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat am 23. August 2000 eine Lagebeurteilung zum Rechtsextremismus in der Schweiz vorgenommen, und die Bundespolizei hat in ihren Staatsschutzberichten und zuletzt mit ihrem Bericht von Anfang September 2000 über Skinheads in der Schweiz regelmässig über diese Problematik berichtet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Insgesamt ist die Situation heute im Bereich Rechtsextremismus allgemein und im Speziellen die Skinheads betreffend nicht als grosse Gefahr für die nationale Sicherheit der Schweiz einzustufen, sondern bildet ein lokales, oft kurzfristig auftretendes und ernst zu nehmendes Gewaltpotenzial. Kurz-, mittel- und langfristig geben allerdings einige Entwicklungen Anlass zur Sorge und erhöhter Wachsamkeit. So ist kurzfristig mit einer weiteren Zunahme der rechtsextremen Aktivitäten und des Gewaltpotenzials in der Schweiz zu rechnen. Mittelfristig könnte sich eine Führerfigur in der Skinheadszene etablieren, und rechtsextreme Kreise könnten die Skinheads weiter politisieren. Langfristig ist nicht auszuschliessen, dass es zu einem Anwachsen der politischen Akzeptanz extremistischer Auffassungen in der Bevölkerung kommen könnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Strategie des Bundesrates im Bereich Rechtsextremismus fusst auf drei Säulen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Rassismus und Rechtsextremismus müssen, wie alle Formen des Extremismus, mit sämtlichen zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumenten und Mitteln bekämpft werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Es darf in der Schweiz keine Toleranz für Gewalt, Rassenhass und Fremdenfeindlichkeit geben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Rechtsextremismus muss gleichzeitig präventiv und repressiv, durch Koordination und Information, national in Bund, Kantonen und Gemeinden sowie international bekämpft werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als bestehende Massnahmen sind die laufenden präventiven und repressiven Massnahmen gegen den Rechtsextremismus zu nennen, die von den Staatsschutzbehörden von Bund und Kantonen durchgeführt werden. Verschiedene rechtsextreme Gruppierungen stehen unter deren Beobachtung; in diesem Bereich konnten in letzter Zeit dank der präventiven Vorarbeit mehrere Delikte aufgeklärt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat am 2. Oktober 2000 beschlossen, die nationale und internationale polizeiliche und diplomatische Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Rassismus intensiv weiterzuführen. Daneben hat er die Prüfung und Unterbreitung einer Reihe gesetzgeberischer Massnahmen in Auftrag gegeben, so insbesondere in den Bereichen des Strafrechtes und der inneren Sicherheit. Die Umsetzung der gesellschafts- und bildungspolitischen Empfehlungen soll geprüft, und entsprechende Vorschläge sollen unterbreitet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Verfassungsunmittelbare Notmassnahmen, wie eine Sofortregelung gegen die Einfuhr von Propagandamaterial oder Partei- oder Organisationsverbote, werden bis auf Weiteres nicht getroffen. Die Lage ist nicht so dramatisch, dass zu diesem Mittel gegriffen werden muss. Der Bundesrat zieht es vor, in diesen Bereichen den Weg der ordentlichen Gesetzgebung zu beschreiten, solange sich die Lage nicht wesentlich zuspitzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ein Parteiverbot ist in der Schweiz traditionell kein übliches Mittel der Extremismusbekämpfung (es wurde auch im Zusammenhang mit der PKK nicht eingesetzt). Zuletzt wurde im Jahre 1944 eine politische Partei verboten. Gemäss Bundesverfassung müsste eine schwere Störung der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit eingetreten sein oder unmittelbar drohen. Ein Parteiverbot kommt daher nur als letzte Massnahme in Betracht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Verbot hätte nach der Lehre noch keine Auflösung der Partei als Verein zur Folge. Diese müsste gegebenenfalls nach den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im richterlichen Verfahren durchgeführt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Eine Anpassung von Artikel 261bis StGB zieht der Bundesrat vorläufig nicht in Erwägung. Die Rechtsprechung im Bereich der Rassendiskriminierungsstrafnorm beginnt sich zu etablieren und greift. Die Bundespolizei wird einen bereits bestehenden Leitfaden aufdatieren, um die kantonalen Polizeiorgane beim Vollzug der Strafnorm weiter zu unterstützen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, ihm Vorschläge zur Umsetzung der gesellschafts- und bildungspolitischen Empfehlungen der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus zu unterbreiten. Dort sollen auch Postulate der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus berücksichtigt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Kantone werden laufend über die Arbeiten im Bereich der Bekämpfung des Rechtsextremismus konsultiert und informiert. Sie sind ebenfalls in die Arbeitsgruppe des EJPD einbezogen worden. Viele der möglichen Massnahmen gegen Rechtsextremismus, speziell im Bildungs- und Sozialbereich, können nur in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen umgesetzt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Es ist noch verfrüht, ohne gründliche weitere Abklärungen über mögliche personelle und finanzielle Konsequenzen der ins Auge gefassten Massnahmen zu berichten. Eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Kantonen in diesem Bereich könnte einen entsprechenden Ressourcenbedarf auf Bundesebene auslösen, welcher im ordentlichen Verfahren beantragt würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Rechtsextremismus wird schon lange gepflegt und bewährt sich. Auf Justiz- und Polizeiebene finden regelmässige Kontakte speziell mit den Nachbarländern statt. An der Konstanzer Innenministerkonferenz vom 4. bis 6. September kamen die Schweiz sowie ihre Nachbarländer in einer gemeinsamen Erklärung überein, die Zusammenarbeit weiter zu intensivieren.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Häufigkeit rechtsradikaler Auftritte und Aktionen erfordert auch vom Bund Massnahmen, um der Entwicklung wirkungsvoll begegnen zu können. Es sind Schritte in folgenden Bereichen einzuleiten: Repression, Prävention und Intervention. Dabei ist ein koordiniertes Vorgehen mit Organisationen vorzusehen, die über entsprechende Fachkompetenz verfügen. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Lagebeurteilung nimmt er vor, und welche Massnahmen zieht er in Betracht oder hat er bereits eingeleitet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Erwägt er ein Verbot von Parteien, die sich explizit rechtsradikalem, neonazistischem und rassistischem Gedankengut verpflichtet fühlen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Denkt er an eine Anpassung von Artikel 261bis StGB (Antirassismusgesetz)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Aufgaben gedenkt er der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus aufgrund der aktuellen Situation zu übertragen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. In welcher Weise werden die Kantone in die Strategie des Bundes einbezogen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welche personellen und finanziellen Mittel ist er bereit für die von ihm ins Auge gefassten Massnahmen einzusetzen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die internationale Vernetzung rechtsradikaler Gruppen ist evident. Welche Schritte leitet er ein, um die Zusammenarbeit, namentlich mit europäischen Regierungen, sicherzustellen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Massnahmen gegen Rechtsradikalismus</value></text></texts><title>Massnahmen gegen Rechtsradikalismus</title></affair>