﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003484</id><updated>2024-04-10T16:37:26Z</updated><additionalIndexing>freie Schlagwörter: Nachtflugverbot;Flughafen;Lärmbelästigung;Gesundheitsrisiko;Luftreinhaltung;Luftverunreinigung;Frankreich;Lärmschutz;Luftverkehr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2295</code><gender>f</gender><id>95</id><name>Gonseth Ruth</name><officialDenomination>Gonseth</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-10-02T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4604</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K18040104</key><name>Luftverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18040101</key><name>Flughafen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020309</key><name>Luftverunreinigung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020308</key><name>Lärmbelästigung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050510</key><name>Gesundheitsrisiko</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010106</key><name>Frankreich</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010411</key><name>Luftreinhaltung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010410</key><name>Lärmschutz</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-06-22T00:00:00Z</date><text>Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Graf.</text><type>90</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-10-04T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2001-02-14T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-10-02T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-10-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2395</code><gender>m</gender><id>332</id><name>Imhof Rudolf</name><officialDenomination>Imhof</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2520</code><gender>m</gender><id>497</id><name>Mugny Patrice</name><officialDenomination>Mugny 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der Verkehr in den nächsten zwanzig Jahren zu, ohne spürbar umweltfreundlicher und sicherer zu werden. Beim Flugverkehr wird eine Zunahme von 50 bis 60 Prozent prognostiziert. Solche beängstigenden Prognosen erfordern ein entschlossenes politisches Handeln im Interesse der Gesundheit unserer Bevölkerung, der kommenden Generation und der Umwelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die unbegrenzte Entwicklung der Flugbewegungen ist zu stoppen, denn die Beeinträchtigung des Wohlbefindens und die Gesundheitsbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner rund um den Flughafen durch den rasant gewachsenen Flugverkehr ist heute schon enorm. Die Verletzungen des Umweltschutzgesetzes und der entsprechenden Verordnungen sind aus gesundheitspolitischen Gründen nicht weiter zu tolerieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach wie vor ist unsere Bevölkerung gesundheitsschädigender Luftverschmutzung ausgesetzt. Von einer Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung sind wir weit entfernt. Insbesondere der Ausstoss von Stickoxiden, von flüchtigen organischen Verbindungen, von lungengängigen Feinstäuben und krebserregenden Stoffen muss noch wesentlich gesenkt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Tolerierung der ständigen Zunahme der Luftbelastung durch den Flugverkehr widerspricht aber auch den für eine nachhaltige Entwicklung eingegangenen Verpflichtungen, weil der internationale Flugverkehr zu einer der massivsten Gefahren für das Klima (Stichwort: Klimaerwärmung) und für die schützende Ozonschicht geworden ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der zunehmende Fluglärm macht das Leben tagsüber und besonders in der Nacht für viele Menschen zur Qual. Die Nachtflugbewegungen liegen in absoluten Zahlen in Basel gar höher als in Zürich-Kloten. Lärm ist ein gravierender Störfaktor für einen gesunden Schlaf. Zahlreiche Studien belegen dessen schwerwiegende Auswirkungen auf Wohlbefinden und Gesundheit. Klar eingehaltene Lärmpausen sind deshalb zumindest während der Nacht unerlässlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Heraufsetzung der Lärmgrenzwerte rund um Flughäfen ist im Gesundheitsinteresse der Bevölkerung rückgängig zu machen, und die Grenzwerte sind auf die von der Expertenkommission vorgeschlagenen Werte herabzusetzen. Die betroffenen Gemeinden qualifizieren die Neuregelung als "Bankrotterklärung des Umweltschutzgedankens und als klare Missachtung der Rechte der vom Flugverkehr betroffenen Bevölkerung".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Volksabstimmung über die Ausbaukredite im Juni 1999 haben die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt und die Verantwortlichen des Flughafens immer bekräftigt, man wolle lediglich einen regionalen Flughafen für die Bedürfnisse der trinationalen Region. Diese Bedürfnisse sind heute abgedeckt. Doch trotzdem zeigt der Flughafen immer wieder seine Absicht zu weiterem Wachstum, insbesondere auch bei den Frachttransporten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die erste trinationale Nachbarschaftskonferenz der Agglomeration Basel, der 81 Mitglieder aus dem Landkreis Lörrach, den beiden Basel und dem südelsässischen Zweckverband "District des Trois frontières" angehören, fordert in einer Resolution eine Reduktion der Lärm- und Schadstoffbelastung durch den EuroAirport, insbesondere ein Verbot der Standläufe im Freien, die zielstrebige Eliminierung der lärmintensiven Maschinen und mehr Transparenz.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Flughafen Basel-Mülhausen ist für die Region Nordwestschweiz, südliches Elsass und Südbaden ein gewichtiger Wirtschaftsfaktor. Mit seinen zurzeit 64 Direktverbindungen zu den grossen Zentren Europas dient er vor allem dem wirtschaftlich unabdingbaren Geschäftsreiseverkehr, insbesondere mit seinen Tagesrandverbindungen. Diese erlauben den Geschäftsleuten eine Aufenthaltsdauer am Bestimmungsort von rund zehn Stunden mit einer Rückkehr nach Basel-Mülhausen noch am gleichen Tag. Solche Flüge sind für die Standortqualität der Region sehr wichtig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aber auch als Arbeitgeber ist der Flughafen gesamtwirtschaftlich von grossem Interesse, bietet er doch zurzeit über 6000 Arbeitsplätze an.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Flughafen hat im Umweltbereich eine grössere Anzahl Massnahmen getroffen, um den Flugverkehr möglichst umweltschonend abzuwickeln. Dazu gehören u. a. nach Lärmentwicklung abgestufte Landegebühren, lärmoptimierte An- und Abflugverfahren, eine differenzierte Regelung der Flüge in der Nacht und verschiedene Massnahmen im Bereich der Standläufe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Regelung der Nachtflüge ist eine Benützungsvorschrift im Sinne von Artikel 13 der Statuten (Anhang I) des französisch-schweizerischen Staatsvertrages vom 4. Juli 1949 über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen. Zuständig ist dafür der paritätisch zusammengesetzte Verwaltungsrat des Flughafens, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen französischen und schweizerischen Behörden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anhand der kontinuierlichen Messungen des Fluglärms in der Umgebung des Flughafens Basel-Mülhausen kann nachgewiesen werden, dass der Fluglärm in den letzten Jahren ziemlich konstant geblieben ist, trotz der Zunahme der Bewegungen. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass die Fluggesellschaften und namentlich auch die Crossair in ihrer Flottenpolitik darauf hinwirken, immer leisere Flugzeuge zu beschaffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Flughafen Basel-Mülhausen verursacht auf schweizerischem Gebiet zurzeit keine Überschreitungen der Lärmimmissionsgrenzwerte. Aufgrund von neueren, detaillierten Berechnungen der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) kann davon ausgegangen werden, dass diese Feststellung auch auf den künftigen Betrieb des Flughafens (Zeithorizont 2020) zutreffen wird. Sowohl für den Status quo als auch für die zukünftige Entwicklung gälte die vorstehende Feststellung selbst dann, wenn man den Berechnungen der EMPA die ursprünglich von der Expertenkommission vorgeschlagenen Immissionsgrenzwerte zugrunde legen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Beitrag des Luftverkehrs zur Luftbelastung wird oft überschätzt; er beträgt im Fall Basel-Mülhausen nicht mehr als etwa 1 Prozent der gesamten Stickstoffdioxidkonzentration. Damit auch der Schadstoffausstoss des Zu- und Wegbringerverkehrs zum und vom Flughafen in Grenzen gehalten werden kann, setzen sich die Bundesbehörden als auch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie der Flughafen selbst für die Realisierung des Bahnanschlusses des Flughafens Basel-Mülhausen ein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Forderungen der Motionärin:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ein Nachtrag Nr. 5 zum Anhang II des französisch-schweizerischen Staatsvertrages vom 4. Juli 1949 über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen im Sinne der Motionärin ist insoweit überflüssig, als dass die Zielsetzungen betreffend Begrenzung des Lärms und des Schadstoffausstosses in der französischen und schweizerischen Gesetzgebung für das jeweilige Hoheitsgebiet bereits enthalten sind. Wie erwähnt werden diese Grenzwerte auf schweizerischem Hoheitsgebiet nicht überschritten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ein striktes Start- und Landeverbot zwischen 22.00 und 07.00 Uhr wäre eine äusserst einschneidende Massnahme, welche für den Flughafen als auch für die Fluggesellschaften und namentlich für die Crossair, deren Heimatbasis der Flughafen Basel-Mülhausen ist, schwerwiegende Folgen hätte. Zurzeit gelten in Basel-Mülhausen als auch auf den beiden anderen Landesflughäfen Genf und Zürich bereits Beschränkungen in der Zeit zwischen 22.00 und 24.00 Uhr sowie in der Zeit zwischen 05.00 und 06.00 Uhr. Zwischen 24.00 und 05.00 Uhr besteht ein weitgehendes Start- und Landeverbot.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Hauptverkehr auf dem Flughafen Basel-Mülhausen sind die Linien-Tagesrandverbindungen, welche primär der Wirtschaft der Region und eines weiteren Einzugsgebietes dienen. In diesem Zusammenhang gilt es zu bedenken, dass diese Tagesrandverbindungen auch im Verbund mit kleineren Flughäfen (z. B. Bern-Belp) angeboten werden. Die letztgenannten Flüge erfolgen grossteils in der Zeit zwischen 06.00 und 07.00 Uhr sowie zwischen 21.30 und 23.00 Uhr. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Ausdehnung der Nachtflugsperre auf 22.00 bis 07.00 Uhr hätte für die Fluggesellschaften und den Flughafen bedeutende Einnahmeausfälle zur Folge. Die Crossair veranschlagt diese auf rund 50 Millionen Franken pro Jahr. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weiter ist anzuführen, dass der Bundesrat mit der Änderung der Lärmschutz-Verordnung bzw. der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) vom 12. April 2000 für die Landesflughäfen Genf und Zürich eine detaillierte Nachtflugregelung verabschiedet hat, welche Flüge unter gewissen Bedingungen (Lärmindex unter 96 bzw. 98) auch zwischen 22.00 und 24.00 Uhr (bei Verspätungen bis 00.30 Uhr) sowie 05.00 und 06.00 Uhr zulässt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die von der Motionärin geforderte Ausdehnung der Nachtflugsperre wäre im Lichte der bundesrätlichen Verordnung eine unverhältnismässige Massnahme, der die schweizerischen Behörden bei der Ausübung des Genehmigungsrechtes im Sinne des erwähnten Artikels 13 der Statuten des französisch-schweizerischen Staatsvertrages nicht zustimmen könnten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ähnliches gilt für die französische Seite. Diese Einschätzung ergibt sich aus den seinerzeitigen Beratungen im Verwaltungsrat anlässlich des sehr weniger weit gehenden Entscheides betreffend Vorverlegung der Charterflugsperre auf 23.00 Uhr.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Verwaltungsrat des Flughafens hat am 1. Dezember 2000 verschiedene Verschärfungen der geltenden Nachtflugregelung beschlossen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ab 1. April 2001 gilt für die lärmintensivsten Flugzeuge, d. h. die so genannten Kapitel-II-Flugzeuge im Sinne des Anhangs 16 zum Übereinkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt, neu eine Sperrfrist ab 20.00 bis 07.00 Uhr (bisher 22.00 bis 06.00 Uhr).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ab 1. November 2001 werden die lautesten so genannten Kapitel-III-Flugzeuge zwischen 22.00 und 06.00 Uhr nicht mehr zugelassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ab 1. Januar 2001 gilt zudem ein absolutes Verbot von Standläufen im Freien zwischen 22.00 und 06.00 Uhr sowie an Sonntagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Lärmbelastungsgrenzwerte für die Landesflughäfen wurden vom Bundesrat erstmals am 12. April 2000 festgesetzt. In der Zwischenzeit hat das Bundesgericht entschieden, dass diese nicht anwendbar seien. Der Bundesrat wird demzufolge die Lärmbelastungsgrenzwerte für die Landesflughäfen neu festlegen müssen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, sich bei den französischen Behörden für einen Nachtrag Nr. 5 zum Anhang II des französisch-schweizerischen Staatsvertrages vom 4. Juni 1949 mit folgender Stossrichtung einzusetzen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Flugbetrieb des Flughafens muss so ausgestaltet werden, dass die Luftreinhalte- und Lärmschutz-Verordnungen auch in der Flughafenregion eingehalten werden. Dabei ist die Gesamtbelastung aus luft- und landseitigem Verkehr rund um den Flughafen zu berücksichtigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es soll ein striktes Start- und Landeverbot zwischen 22.00 und 07.00 Uhr gelten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird ausserdem gebeten, sich bei den verantwortlichen Gremien dafür einzusetzen, dass möglichst schnell Standläufe im Freien verboten und lärmintensive Maschinen eliminiert werden und dass auch mehr Transparenz hergestellt wird. Zudem ist die Heraufsetzung der Lärmgrenzwerte rund um Flughäfen rückgängig zu machen, und die Lärmgrenzwerte sind auf die von der Expertenkommission vorgeschlagenen Werte herabzusetzen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>EuroAirport Basel-Mülhausen. Reduktion der Lärm- und Schadstoffbelastungen</value></text></texts><title>EuroAirport Basel-Mülhausen. Reduktion der Lärm- und Schadstoffbelastungen</title></affair>