{"id":20003500,"updated":"2024-04-10T14:07:25Z","additionalIndexing":"Steuerbefreiung;Stempelsteuer","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2503,"gender":"m","id":479,"name":"Kaufmann Hans","officialDenomination":"Kaufmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-10-04T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4604"},"descriptors":[{"key":"L04K11070106","name":"Stempelsteuer","type":1},{"key":"L05K1107030701","name":"Steuerbefreiung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-10-04T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2001-03-09T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(970610400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1033682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2067,"gender":"m","id":84,"name":"Frey Walter","officialDenomination":"Frey Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2454,"gender":"m","id":404,"name":"Baader Caspar","officialDenomination":"Baader Caspar"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2486,"gender":"m","id":462,"name":"Fattebert Jean","officialDenomination":"Fattebert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2508,"gender":"m","id":484,"name":"Laubacher Otto","officialDenomination":"Laubacher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2408,"gender":"m","id":344,"name":"Oehrli Fritz Abraham","officialDenomination":"Oehrli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2310,"gender":"m","id":146,"name":"Maurer Ueli","officialDenomination":"Maurer Ueli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2535,"gender":"m","id":513,"name":"Spuhler Peter","officialDenomination":"Spuhler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2515,"gender":"m","id":493,"name":"Mathys Hans Ulrich","officialDenomination":"Mathys"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2484,"gender":"m","id":460,"name":"Dunant Jean Henri","officialDenomination":"Dunant"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2415,"gender":"m","id":352,"name":"Schlüer Ulrich","officialDenomination":"Schlüer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2386,"gender":"m","id":322,"name":"Freund Jakob","officialDenomination":"Freund"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2519,"gender":"m","id":542,"name":"Mörgeli Christoph","officialDenomination":"Mörgeli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2419,"gender":"m","id":356,"name":"Speck Christian","officialDenomination":"Speck"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2017,"gender":"m","id":21,"name":"Blocher Christoph","officialDenomination":"Blocher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2372,"gender":"m","id":307,"name":"Brunner Toni","officialDenomination":"Brunner Toni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2503,"gender":"m","id":479,"name":"Kaufmann Hans","officialDenomination":"Kaufmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"00.3500","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In den letzten Jahren wurden neben einem dringlichen Bundesbeschluss vom 19. März 1999 auch eine Vernehmlassung bezüglich der Möglichkeit durchgeführt, das Bundesgesetz über die Stempelabgaben zur Abschaffung des Umsatzstempels auf Wertpapieren in jenen Bereichen vorzulegen, die durch eine Abwanderung ins Ausland gefährdet sind. Diese Massnahmen waren von der berechtigten Annahme geprägt, dass dem schweizerischen Börsen- und Finanzplatz der Handel mit gewissen Papieren bzw. mit einem gewissen Kundensegment verloren geht. Die Stempelsteuer bringt dem Finanzplatz einen klaren Standortnachteil. Die SVP konnte sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklären, fordert aber den Bundesrat auf, die Umsatzabgabe ganz abzuschaffen, damit in einem zweiten Schritt auch die Kleinanleger von dieser Steuersenkung profitieren können. Auf jegliche Kompensationsversuche ist klar zu verzichten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Kompetenz des Bundes, auf Wertpapieren eine Stempelsteuer zu erheben, ergibt sich aus Artikel 132 Absatz 1 der Bundesverfassung. Nach dem geltenden Bundesgesetz vom 27. Juni 1973  über die Stempelabgaben (StG) erhebt der Bund neben der Emissionsabgabe und der Abgabe auf Versicherungsprämien eine Umsatzabgabe auf dem Handel mit Wertschriften.<\/p><p>Durch die im zweiten Abschnitt des StG geregelte Umsatzabgabe auf Wertschriftentransaktionen flossen dem Bund in den Jahren 1998 und 1999 je rund 2 Milliarden Franken zu. Im Jahr 2000 warf diese Steuer einen Ertrag von 2,8 Milliarden Franken ab. Somit stellt die Umsatzabgabe eine wichtige Steuerquelle des Bundes dar.<\/p><p>2. In den letzten Jahren ist vermehrt der Ruf nach einer teilweisen oder gänzlichen Abschaffung der vom Bund erhobenen Umsatzabgabe laut geworden. So sind in den letzten Jahren denn auch diverse Entlastungen bei der Umsatzabgabe vorgenommen worden. Es sei hierbei an die Teilrevision des StG vom 4. Oktober 1991 sowie an die auf dem Dringlichkeitsweg beschlossenen Teilrevisionen vom 19. März 1999 sowie vom 15. Dezember 2000 erinnert.<\/p><p>Die bereits verabschiedeten Erleichterungen sind nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Globalisierung der Märkte und der damit zusammenhängenden massiven Verschärfung des Wettbewerbsdrucks zwischen den einzelnen Finanzplätzen zu sehen. Weil der Finanzplatz Schweiz attraktiv bleiben muss und der Abwanderungsgefahr von Börsengeschäften wirksam zu begegnen ist, sind in den vergangenen beiden Jahren auf dem Dringlichkeitsweg die nötigen Massnahmen getroffen worden. Diese mit Mindereinnahmen verbundenen, der Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen dienenden Entlastungen gewisser Bereiche des Handels mit Wertschriften sind angesichts des ebenfalls unbestrittenen sorgfältigen Umgangs mit den Bundesfinanzen gerade noch verkraftbar.<\/p><p>3. Die mit der vorliegenden Motion geforderte Abschaffung der Umsatzabgabe und der ebenfalls geforderte Verzicht auf Kompensationsmassnahmen kann vom Bundesrat nicht unterstützt werden und wäre nicht zu verantworten. Die Umsatzabgabe muss als Steuerquelle des Bundes erhalten bleiben; eine Abschaffung wäre aus finanzpolitischer Sicht heute und in der absehbaren Zukunft nicht zu verkraften.<\/p><p>Die nach dem Finanzplan für die nächsten Jahre erwarteten Einnahmenüberschüsse des Bundes könnten, wie dies die neuesten Analysen aufzeigen, rasch verschwinden. Dies wäre namentlich dann der Fall, wenn der Bundesanteil an den künftigen Erhöhungen der Mehrwertsteuersätze zugunsten der AHV\/IV aufgehoben würde. Aus diesem Grund wird der Bund weder im Ausgabenbereich noch im Bereich der Steuersenkungen alle Wünsche erfüllen können. Insbesondere wird er aus budgetären Gründen weiterhin auf den Ertrag der Umsatzabgabe angewiesen sein. Entlastungen im Bereich der Umsatzabgabe sind daher wie schon bisher auf die besonders dem Wettbewerbsdruck und der Abwanderungsgefahr ausgesetzten Bereiche zu beschränken. Bei den Privatkunden und den Kleinanlegern dürfte die Abwanderungsgefahr gering sein. Für sie ist nicht ein Minimum an Transaktionskosten dafür verantwortlich, ob Wertschriftengeschäfte im einen oder anderen Land abgewickelt werden. Vielmehr dürften diesbezüglich der Qualität der Dienstleistungen, der Stabilität sowie der Diskretion eines Finanzplatzes primäre Bedeutung zukommen. Auch die Mehrheit der eidgenössischen Räte hat bei ihrem in der Wintersession 2000 getroffenen Entscheid über die neuen dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe die Revision konsequent auf jene Bereiche beschränkt, in denen eine Abwanderungsgefahr besteht.<\/p><p>4. Schliesslich sei auch daran erinnert, dass der Bundesrat die durch eine Volksinitiative geforderte Einführung einer Kapitalgewinnsteuer ablehnt. Es wäre dem Stimmbürger wohl nur schwerlich erklärbar, weshalb den Personen, welche durch Börsengeschäfte teilweise grössere, nicht steuerbare Gewinne erzielen, nun auch noch die vergleichsweise sehr moderate Umsatzabgabe erlassen werden sollte. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Umsätze beim Handel mit Wertpapieren - um eine Überschneidung mit der Emissionsabgabe und der Umsatzabgabe zu vermeiden - von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, den zweiten Abschnitt des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1973 über die Stempelabgaben zu streichen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abschaffung des Umsatzstempels"}],"title":"Abschaffung des Umsatzstempels"}