{"id":20003515,"updated":"2024-04-10T08:23:20Z","additionalIndexing":"Auslandschweizer\/in;Botschaft im Ausland;nationale Identität;Präsenz der Schweiz im Ausland;Nationalfeiertag","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2490,"gender":"m","id":467,"name":"Galli Remo Giosué","officialDenomination":"Galli Remo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-10-04T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4604"},"descriptors":[{"key":"L05K0101010104","name":"Nationalfeiertag","type":1},{"key":"L04K10010602","name":"Präsenz der Schweiz im Ausland","type":1},{"key":"L04K05060103","name":"Auslandschweizer\/in","type":1},{"key":"L04K08020219","name":"nationale Identität","type":1},{"key":"L06K100201020103","name":"Botschaft im 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Bundesfeieranlässe sind auch ein Mittel der Imagepflege im Ausland gegenüber dem betreffenden Land, aber auch ein Mittel der schweizerischen Identitätsstärkung für die Auslandschweizerinnen und -schweizer. Dass Jugendliche und Kinder von einer in der Schweiz üblichen Behandlung ausgeschlossen werden, ist fragwürdig. Dass eine Auslandvertretung nur Getränke, nicht mal eine Brezel oder ein Schinkengipfeli spendieren darf, tönt schon nach Seldwyla .... Dass z. B. der Botschafter in Zaire den Bundesfeieranlass aus eigener Tasche berappte, ist kein schweizerisches Markenzeichen. Nachdem der 1. August zum nationalen Feiertag und freien Tag erklärt wurde, wurde dieser Tag aufgewertet - die Entsprechung im Ausland scheint selbstverständlich. Eine Optimierung auch in Zusammenarbeit mit der neuen \"Präsenz Schweiz\" scheint prüfenswert.<\/p><p>Ein Bundesfeiertag ist ein Tag des Staates, der Schweiz, und nicht in erster Linie ein Tag der Wirtschaft. Wenn es in Deutschland dem Botschafter gelungen ist, mit Wirtschaftsbeiträgen von über einer Millionen Franken ein beachtliches Image-Event zu gestalten, sollte dies nicht zur Selbstverständlichkeit werden (in gewissen Ländern ist ein derartiges Wirtschaftssponsoring auch nicht möglich). Indessen, wenn der Bundesrat mit neuen Bestimmungen die Bundesfeier im Ausland aufwertet, allenfalls auch die Mitwirkung von Parlamentarierinnen und Parlamentariern im Ausland ermöglicht, so wird dies auch für die Wirtschaft an anderen Orten interessant bzw. so wird eine Kombination von Staat und Wirtschaft für einen Image-Auftritt im Ausland anlässlich einer Bundesfeier sicher förderlich sein.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die vom Parlament in den Neunzigerjahren beschlossenen Sparmassnahmen hatten auch im EDA Konsequenzen. Die für Repräsentation und Interessenwahrung im Ausland zur Verfügung stehenden Mittel sind beschränkt und müssen deshalb gezielt eingesetzt werden. Dabei hat die Pflege des Schweizer Image gegenüber Entscheidungsträgern und Öffentlichkeit des Gastlandes und gegenüber Vertretern aus Drittstaaten erste Priorität. Die 1.-August-Feiern sind je nach den örtlichen Verhältnissen ein wichtiger Teil dieser Imagepflege. Sie dienen, ganz im Sinne des Interpellanten, der Selbstdarstellung unseres Landes und seiner Identität.<\/p><p>In Ländern, in welchen die Usanz besteht, dass diplomatische und konsularische Vertretungen zur Feier des Nationaltages einladen, wird auch von unseren Vertretungen eine entsprechende Einladung organisiert, entweder auf der Residenz des Missions- oder Postenchefs oder in gemieteten Räumlichkeiten. Diese Feiern erfolgen im Rahmen der allgemeinen Repräsentationspflichten. Ihr Zielpublikum sind in erster Linie die Behörden des Gastlandes, Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft, Handel, Wissenschaft, Kultur, Medien und Tourismus sowie Mitglieder des diplomatischen Korps. Es ist also nicht so, dass sich diese Einladungen auf Wirtschaftskreise beschränken. Dabei werden auch Vertreter der Schweizer Vereine im Ausland eingeladen. In Gastländern weilende Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind selbstverständlich an solchen Anlässen sehr willkommen. Es böte sich ihnen dabei eine nützliche Gelegenheit zur Kontaktpflege mit lokalen Entscheidungsträgern.<\/p><p>Von einer Degradierung der Bundesfeieranlässe im Ausland kann nicht die Rede sein: Einladungen an alle Auslandschweizer zu formellen Empfängen sind sowohl aus infrastrukturellen, logistischen als auch aus Kostengründen nicht machbar. Hingegen ist es üblich, dass die Organisation und Durchführung von 1.-August-Feiern im traditionellen Rahmen, wie sie in der Schweiz durchgeführt werden, für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger im Ausland durch die örtlichen Schweizer Vereine erfolgt. Dazu werden in der Regel auch die Kinder eingeladen. Solche jährlich wiederkehrende Feiern finden allgemein einen guten Anklang und erfüllen ihren Zweck der Identitätsstärkung für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Dabei ist es die Aufgabe der Auslandvertretungen, die Schweizer Vereine nach Möglichkeit zu unterstützen. Üblicherweise spendet der Missions- oder Postenchef für diesen Anlass eine angemessene Menge Schweizer Weine, sofern im Gastland keine Beschränkungen bestehen.<\/p><p>Je nach lokalen Usanzen sind auch Mischformen solcher Anlässe möglich. In gewissen Ländern der Dritten Welt, in solchen mit mangelnder Infrastruktur oder dort, wo keine Schweizer Vereine existieren, werden die Anlässe für die Koloniemitglieder wenn immer möglich in der offiziellen Residenz des Missions- oder Postenchefs durchgeführt.<\/p><p>Die vom Interpellanten zitierten Bestimmungen betreffend die Bundesfeier-, Jungbürger- und Kinderanlässe sind in der Tat nicht glücklich formuliert. Bei nächster Gelegenheit werden Anpassungen vorgenommen, damit die in der vorliegenden Antwort festgehaltenen Grundsätze klarer zum Ausdruck kommen. Immerhin kann festgehalten werden, dass auch die bestehenden Bestimmungen von unseren Beamtinnen und Beamten im Ausland in der Regel richtig interpretiert werden.<\/p><p>Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass die offiziellen Bundesfeieranlässe im Ausland das Image der Schweiz wirkungsvoll fördern. Unsere diplomatischen und konsularischen Vertretungen unterstützen die Schweizer Vereine bei der Durchführung von 1.-August-Feiern für die Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland und fördern dadurch den Kontakt unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Heimat. Angesichts der bestehenden knappen Haushaltsmittel sieht der Bundesrat keinen Anlass, den Kostenrahmen für Bundesfeieranlässe im Ausland zu erweitern.<\/p><p>Der Bundesrat hält fest, dass kein Verbot zur Durchführung von Jungbürgerfeiern oder Kinderanlässen besteht. Bereits heute werden insbesondere Kinderanlässe in unseren Aussenvertretungen durchgeführt. Sie werden meist von Mitarbeitenden unserer Vertretungen oder von Schweizer Vereinen organisiert und finanziert. Die Repräsentationsmittel müssen jedoch aufgrund der Kreditbeschränkungen in der Regel für andere Zwecke verwendet werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Betreffend der Bundesfeieranlässe gingen u. a. folgende Bestimmungen an Botschaften und Konsulate:<\/p><p>\"Falls es die örtlichen Verhältnisse erlauben, ist auf die Organisation von Bundesfeierempfängen zu verzichten. Für Bundesfeieranlässe der Kolonie sollte sich die Beteiligung der Auslandvertretung auf eine vertretbare Menge unentgeltlich zur Verfügung gestellter Getränke beschränken. Die Durchführung von Jungbürgerfeiern oder Kinderanlässen ist nicht angebracht.<\/p><p>Für Bundesfeieranlässe sind - vorbehältlich der Einschränkung gemäss Artikel .... - die effektiven Kosten, maximal jedoch 15 Franken pro Person, abzurechnen. Ausnahmen sind vom Generalsekretariat zu bewilligen.\"<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, Auskunft zu geben:<\/p><p>- inwiefern er bereit ist, die Bestimmungen für Bundesfeiern der Auslandvertetungen neu anzugehen?<\/p><p>- in welcher Form er bereit ist, die Bundesfeierauftritte der Schweiz als Imagepflege für Schweizer im Ausland wie für die Schweiz im betroffenen Land mehr zu fördern und zu optimieren?<\/p><p>- inwiefern er gewillt ist, eine Jungbürgerfeier und Kinderanlässe usw. nicht mehr zu verbieten, wo im Ausland ein Wille für solche Veranstaltungen besteht?<\/p><p>- inwiefern er bereit ist, grundsätzlich und bei vorliegenden guten einzelnen Anlasskonzepten den Kostenrahmen zu erweitern bzw. neu zu gestalten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bundesfeieranlässe im Ausland"}],"title":"Bundesfeieranlässe im Ausland"}