{"id":20003530,"updated":"2025-11-14T08:29:12Z","additionalIndexing":"Lagerung radioaktiver Abfälle;Durchführung eines Projektes;nukleare Sicherheit;radioaktiver Abfall;Schaden","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-10-05T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4604"},"descriptors":[{"key":"L05K0601020302","name":"Lagerung radioaktiver Abfälle","type":1},{"key":"L04K06010109","name":"radioaktiver Abfall","type":1},{"key":"L04K17030106","name":"nukleare Sicherheit","type":1},{"key":"L06K070305010102","name":"Durchführung eines 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August 1996 hat der Bundesrat dem Zwischenlager Würenlingen AG (Zwilag) die Bau- und am 6. März 2000 die Betriebsbewilligung für die Verbrennungs- und Schmelzanlage (Plasmaofen) erteilt. Ausstehend ist die Freigabe der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) für die nukleare Inbetriebnahme des Plasmaofens. Ein allfälliger Konkurs der Firma Moser-Glaser &amp; Co. (MGC) schliesst die Inbetriebnahme des Ofens nicht aus.<\/p><p>Der Investitionsbeitrag des Bundes an den gesamten Abfallbehandlungsanlagen (Konditionierungs- sowie Verbrennungs- und Schmelzanlage) beläuft sich auf 30 Millionen Franken (entsprechend 15 Prozent der ursprünglich kalkulierten Anlagekosten). Dies entspricht auch dem mutmasslichen Anteil des Paul-Scherrer-Instituts (PSI) an der Benutzung der Abfallbehandlungsanlagen.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Vorliegend handelt es sich nicht um Verluste, sondern um Zusatzkosten. Nach Informationen der Zwilag betragen diese für die Fertigstellung des Plasmaofens etwa 15 bis 20 Millionen Franken. Nach Angaben der Zwilag wird der Verwaltungsrat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2000 über den zusätzlichen Kredit entscheiden.<\/p><p>2. Aufgrund der eingetretenen Teuerung wird mit dem vom Parlament bewilligten Bundesbeitrag von 30 Millionen Franken der vorgesehene Anteil von 15 Prozent nicht ganz erreicht. Er wird ohne Berücksichtigung der Zusatzkosten für die Fertigstellung des Plasmaofens etwa 12 Prozent betragen. Der genaue Anteil des Bundes kann erst nach Vorliegen der Bauabrechnungen der Zwilag festgelegt werden. Dabei werden nur diejenigen Anlagenteile in die Abrechnung einbezogen, welche für die Entsorgung der Bundesabfälle gebraucht werden.<\/p><p>Im Dienstleistungsvertrag vom 25. September 1996 zwischen der Zwilag und dem PSI ist Folgendes festgelegt: Beträgt der Anteil des PSI an der Benutzung der Abfallbehandlungsanlagen 15 Prozent, muss das PSI den anteiligen Betriebsaufwand ohne Abschreibungen, Fremdkapitalzinsen und Jahresgewinn bezahlen. Falls der über fünf Jahre gemittelte Benutzungsanteil des PSI vom Investitionsanteil abweicht, muss eine entsprechende Gebührenanpassung vorgenommen werden. Sollte es sich zeigen, dass der vom Bund geleistete Investitionsbeitrag im Vergleich zur effektiven Nutzung dauernd zu niedrig ist, müsste dies durch eine entsprechende Nachzahlung korrigiert werden.<\/p><p>3.\/7. Die Inbetriebnahme verzögert sich, weil die Vorgaben der Luftreinhalte-Verordnung (konventioneller Bereich) noch nicht vollständig erfüllt und Anpassungen bei der Abfallbeschickung nötig sind. Es ist Aufgabe der Zwilag und nicht des Bundes, die aufgetretenen Probleme zu lösen. Trotz der getätigten Investition von 30 Millionen Franken steht es dem Bundesrat nicht zu, der Zwilag als Eigentümerin der Anlage dafür Fristen zu setzen. Ziel der Zwilag ist, im Verlaufe des Sommers 2001 der HSK den Freigabeantrag für die nukleare Inbetriebnahme des Plasmaofens zu unterbreiten. Die Frage nach Alternativen für den Plasmaofen stellt sich nicht.<\/p><p>4. Anlagen der gleichen Grössenordnung und Technologie, die den Betrieb bereits aufgenommen haben, gibt es im Moment noch keine.<\/p><p>Die Anlage von Munster (Deutschland), die ebenfalls mit wesentlicher Beteiligung von MGC erstellt wurde, ist noch nicht betriebsbereit. Auch dort wird evaluiert, wie der Plasmaofen ohne die MGC fertig gestellt werden kann.<\/p><p>Eine zweite dem Zwilag-Plasmaofen sehr ähnliche Anlage wird beim japanischen Kernkraftwerk Tsuruga erstellt. Verglichen mit der Zwilag-Anlage ist dieser Ofen etwa ein Jahr im Rückstand.<\/p><p>Im Muttenzer Werk der MGC ist eine Plasmarc-Pilot-Anlage (RIF) für die Behandlung von Chemieabfällen seit acht Jahren in Betrieb. Sie diente auch umfangreichen Versuchsprogrammen im Zusammenhang mit den Projekten von Zwilag, Munster und Tsuruga.<\/p><p>Plasmaöfen zur Titanherstellung sind zum Teil seit 30 Jahren in Betrieb. Die dort akkumulierte Erfahrung mit verschiedenen Komponenten wie Plasmabrenner, Ofenausmauerung, Abgasanlagen, Kühlkreisläufen usw. ist in die Konstruktion und Herstellung der Zwilag-Anlage eingeflossen.<\/p><p>Seit 1995 ist in Cadarache (Frankreich) ein kleiner Plasmarc-Ofen im Probebetrieb, allerdings bis jetzt noch nicht mit radioaktivem Material. Auch hier hat die Lage der MGC zu einem momentanen Stillstand geführt. Das weitere Vorgehen ist nicht bekannt.<\/p><p>5. Das Einhalten der Abgasgrenzwerte gemäss Luftreinhalte-Verordnung untersteht der Aufsicht des Standortkantons und wird von ihm geprüft. Die Sicherstellung der notwendigen Betriebsparameter (z. B. Temperatur), die Prüfung des Betriebsverhaltens der Komponenten in der Inbetriebsetzungsphase und die Behebung auftretender Fehler erfolgen hingegen durch den Betreiber. Die Zwilag hat nach eigenen Angaben am 19. Oktober 2000 eine Expertengruppe eingesetzt.<\/p><p>Die HSK ist die Aufsichtsbehörde in Bezug auf die nukleare Sicherheit der Anlage und den Strahlenschutz. Die Dimensionierung von Anlageteilen ist durch die HSK nur insoweit zu prüfen, als diese sicherheits- und strahlenschutztechnisch relevant ist. Vor dem Erteilen der Betriebsfreigabe wird die HSK prüfen, ob die Funktionstüchtigkeit des Ofens gemäss technischen Spezifikationen gegeben ist, ob z. B. die Abfallbeschickung störungsfrei läuft und insbesondere ob die nukleare Sicherheit und der Strahlenschutz gewährleistet sind.<\/p><p>6. Wegen der Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des Plasmaofens müssen weitere Verbrennungskampagnen im bestehenden Ofen des PSI durchgeführt werden. Nach Angaben der Zwilag werden die Kosten für das Jahr 2001 etwa 2 Millionen Franken betragen. Sie werden den Kernkraftwerkbetreibern in Rechnung gestellt. Der Bund verfügt über keine Angaben, wieviel Kosten pro Tag bei den Kernkraftwerken durch die verzögerte Inbetriebnahme anfallen. Für den Bund fallen zurzeit keine zusätzlichen Kosten für die Entsorgung der brennbaren Abfälle aus dem Verantwortungsbereich des Bundes an.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Diversen Presseberichten konnte entnommen werden, dass beim Plasmaofen im Zentralen Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen (ZZL) gravierende Probleme auftraten, so dass die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) die Bewilligung für die Inbetriebsetzung des Ofens bisher nicht erteilen konnte. Zudem droht der Generalunternehmerin Moser-Glaser &amp; Co. (MGC) der Konkurs. Da die Probleme um diesen Plasmaofen und die Firma MGC seit über fünf Jahren bekannt sind und der Bund mit 30 Millionen Franken am Projekt beteiligt ist, stellt sich die Frage nach der Kompetenz der Verantwortlichen des Zwischenlagers Würenlingen AG (Zwilag) sowie nach der Tauglichkeit des Plasmaofenkonzeptes.<\/p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie hoch sind die Verluste, die der Zwilag durch die Zahlungsunfähigkeit von MGC entstanden sind?<\/p><p>2. Wie viel muss der Bund an diese Verluste bezahlen? Wird es nötig werden, den seinerzeitigen Investitionsbeitrag zu erhöhen? Oder wirken sich die Verluste der Zwilag vor allem auf die Höhe der Behandlungsgebühren für die radioaktiven Abfälle aus? Wurde zwischen Bund und Zwilag für diese radioaktiven Abfälle aus dem Verantwortungsbereich des Bundes bereits eine verbindliche Gebührenordnung vereinbart? Was sieht sie vor?<\/p><p>3. Nachdem bereits vor fünf Jahren von verschiedensten Seiten auf die Probleme dieses Atomofens aufmerksam gemacht wurde und unterdessen offensichtlich die Inbetriebnahme dieses Ofens noch nicht gesichert ist, stellt sich die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit der zuständigen Leitung der Zwilag. Gedenkt der Bundesrat die weitere Entwicklung fachlich zu begleiten? Hat er der Zwilag verbindliche Termine bis zur Erfüllung des Auftrages gesetzt?<\/p><p>4. Wie viele Anlagen der gleichen Grössenordnung stehen heute weltweit generell für Abfallbehandlungszwecke im Einsatz? Wie sind die Betriebserfahrungen? Wie viele waren es im Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung? Wie ist das Verhältnis zwischen den weltweiten Betriebserfahrungen bei der konventionellen und der radioaktiven Abfallbehandlung? Inwieweit und aufgrund welcher Ähnlichkeiten sind die Betriebserfahrungen in der Metallurgie auf den Einsatz der Plasmatechnologie im Abfallbehandlungsbereich, insbesondere im Bereich der radioaktiven Abfälle, übertragbar? Wie sind die Erfahrungen mit der sechsmal kleineren Entwicklungs- und Testanlage in Cadarache (Frankreich)? Verfolgt Frankreich nach den ersten Erfahrungen die Plasmaofentechnik für die Behandlung von radioaktiven Abfällen weiter? Mit welchen nächsten Entwicklungsschritten?<\/p><p>5. In der Presse werden die bestehenden Probleme von den Verantwortlichen als relativ harmlos und behebbar dargestellt. Hat er Einblick in die Prüfberichte des nicht funktionierenden Ofens? Teilt er aufgrund des Studiums dieser Prüfberichte die Auffassung, dass die noch bestehenden Mängel einfach zu beheben sind? Ein Problem bestand offenbar darin, dass der Abhitzekessel zu klein dimensioniert wurde. Weshalb hat die HSK diesen Design-Fehler bei der Prüfung des Projektes nicht entdeckt? Wurde eine umfassende Nachberechnung aller Projektgrundlagen durch externe Fachleute vorgenommen?<\/p><p>6. Der ZZL-Betriebsleiter sagte in einem Interview der \"Aargauer Zeitung\" vom 4. September 2000, es sei noch unbestimmt, wann der Plasmaofen in Betrieb gesetzt werden könne. Wie gross sind die Kosten, die durch die Verzögerung pro Tag entstehen?<\/p><p>7. Wie lange ist er bereit, Verzögerungen zu tolerieren? Welche Alternativen werden geprüft, falls der Plasmaofen sich als völlig untauglich erweisen sollte?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Würenlingen. Technische Mängel beim Plasmaofen und finanzielle Verluste"}],"title":"Würenlingen. Technische Mängel beim Plasmaofen und finanzielle Verluste"}