﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003541</id><updated>2025-06-25T00:15:45Z</updated><additionalIndexing>Krankenversicherung;Zusatzversicherung;Krankenkasse</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-10-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4604</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1110011201</key><name>Zusatzversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040109</key><name>Krankenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0104010902</key><name>Krankenkasse</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-03-20T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen</text><type>18</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2019-05-09T00:00:00Z</date><text>Abschreibung</text><type>15</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council i:nil="true" /><date>2019-05-09T00:00:00Z</date><text>Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 17.043.</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2000-11-22T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-10-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2001-03-20T00:00:00</date><id>26</id><name>Angenommen</name></state><state><date>2019-05-09T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><handling><date>2001-03-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4606</session></handling><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2272</code><gender>m</gender><id>26</id><name>Borer Roland F.</name><officialDenomination>Borer</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>00.3541</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Im Bereich des Wechsels der Krankenversicherung wurden mit dem neuen KVG bedeutende Vereinfachungen eingeführt. Es ist seither problemlos möglich, die Grundversicherung zu wechseln. Diese Massnahme hat zu positiven Auswirkungen geführt, nämlich zu einer verstärkten Konkurrenzsituation unter den Versicherern und einer besseren Position der Versicherten. Trotz dieser grundsätzlichen Neuregelung ist der Wechsel der Versicherung für zahlreiche Versicherte mit grossen Schwierigkeiten verbunden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Problem liegt darin, dass viele Versicherer den Abschluss bzw. die Weiterführung einer Zusatzversicherung von einer bestehenden Grundversicherung abhängig machen. Dies wird z. B. durch das Erheben einer Verwaltungsgebühr bewerkstelligt. So ist es oft nicht möglich, bei einem Wechsel der Grundversicherung tatsächlich von den tieferen Prämien zu profitieren, wenn nicht auch die Zusatzversicherung bei einer anderen Krankenversicherung abgeschlossen wird. Die fehlende Flexibilität beim Wechsel der Zusatzversicherung behindert deshalb das Funktionieren des freien Marktes bei der Grundversicherung. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Attraktivität der Zusatzversicherung wird also mit dem geltenden System in erheblichem Mass reduziert. Versicherte in der oben geschilderten Situation entscheiden sich oft für das Auflösen der Zusatzversicherung. An sich wäre in einem Markt ohne Quersubventionen nichts gegen diese Tendenz einzuwenden. Die Zusatzversicherung darf jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Im Gesamtzusammenhang des Gesundheitswesens spielt sie für die Finanzierung der Spitäler eine wichtige Rolle. Die öffentliche Hand leistet nämlich bis heute für Zusatzversicherte, anders als für Personen, die nur über eine Grundversicherung verfügen, keine Subventionen an die Spitäler. Würden alle Zusatzversicherungen gekündigt, entstünde eine grosse zusätzliche Belastung. Die zu beobachtende Tendenz weg von den Zusatzversicherungen hat bereits zu einem grossen Schaden geführt und muss unbedingt bekämpft werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die geforderte Einschränkung im Privatrecht ist zwar unschön, stellt jedoch im Gesamtkontext eine wichtige Massnahme dar. Der Erosion im Zusatzversicherungsbereich ist unbedingt Einhalt zu gebieten. Ansonsten droht den Prämien in der Grundversicherung eine noch stärkere Zunahme. Vorbehalte bei der Aufnahme neuer Versicherter, die jahrzehntelang zurückliegen und heute bei gewissen Versicherern zu einer Vertragsverweigerung führen, sind auch aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll. Sie müssen als reine Schikanen bezeichnet werden, die den freien Markt behindern.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Es ist unbestritten, dass ein Vorbehalt bei einer bestehenden Krankenzusatzversicherung den Übertritt zu einem neuen Zusatzversicherer erschwert. Die obligatorische Befristung von Vorbehalten beim Abschluss der neuen Zusatzversicherung kann, je nach Grund des Vorbehaltes, den Versicherer jedoch dazu verleiten, den Antrag auf Aufnahme überhaupt abzulehnen, falls ihm das zu übernehmende Risiko zu hoch erscheint. Bei Zusatzversicherungen nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) besteht für den Versicherer keine Verpflichtung, auf einen Antrag einzutreten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein gesetzlicher Annahmezwang im VVG würde aber einen unverhältnismässigen Eingriff in die Vertragsfreiheit bedeuten. Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort zur Interpellation Robbiani (00.3112; KVG. Zusatzversicherungen) zu verstehen gegeben, dass er am geltenden System der Krankenzusatzversicherungen mit weitgehender Freiheit in Bezug auf Prämien- und Vertragsgestaltung festhalten wolle.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die in der Begründung der Motion angeführte Erosion im Zusatzversicherungsbereich darf ja auch den Versicherern nicht gleichgültig sein. Krankenversicherer haben somit selbst ein Interesse, Vorbehalte flexibel zu handhaben und z. B., je nach Grund und Entstehungszeitpunkt des Vorbehaltes, die Befristung zu staffeln oder auf den Vorbehalt ganz zu verzichten. Es geht letztlich um Fragen der Risikoprüfung und Risikoeinschätzung, die im privaten Versicherungsbereich in die Verantwortung der Geschäftsleitung fallen. Pauschale und undifferenzierte Einschränkungen auf dem Gebiet der Risikoprüfung können die Solvenz des Versicherers gefährden.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ein wichtiges Marktelement des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ist der vereinfachte Wechsel der Krankenversicherung. Für viele Versicherte gilt die gewünschte Freizügigkeit nur bedingt, da beim Wechsel der Zusatzversicherung von den Versicherern oft Vorbehalte wegen Erkrankungen gemacht werden, die zum Teil Jahre zurückliegen. Es ist deshalb eine maximale Frist einzuführen, während der beim Abschluss einer neuen Zusatzversicherung Vorbehalte angebracht werden können. Nach Ablauf dieser Frist dürfen solche Beschränkungen nicht mehr zulässig sein.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Volle Freizügigkeit beim Wechsel der Zusatzversicherung</value></text></texts><title>Volle Freizügigkeit beim Wechsel der Zusatzversicherung</title></affair>