{"id":20003542,"updated":"2025-06-25T00:08:08Z","additionalIndexing":"Versicherungsvertrag;Krankenversicherung;Zusatzversicherung;Krankenkasse;Versicherungsprämie","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-10-05T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4604"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010902","name":"Krankenkasse","type":1},{"key":"L05K1110011201","name":"Zusatzversicherung","type":1},{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L04K11100113","name":"Versicherungsvertrag","type":1},{"key":"L05K1110011305","name":"Versicherungsprämie","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-03-20T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2019-05-09T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":null,"date":"2019-05-09T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 17.043.","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2000-11-27T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(970696800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(985042800000+0100)\/","id":26,"name":"Angenommen"},{"date":"\/Date(1557352800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"handling":{"date":"2001-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4606"},"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"type":"speaker"}],"shortId":"00.3542","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Im Bereich des Wechsels des Krankenversicherers wurden mit dem neuen Krankenversicherungsgesetz (KVG) bedeutende Vereinfachungen eingeführt. Es ist seither problemlos möglich, die Grundversicherung zu wechseln. Diese Massnahme hat zu positiven Auswirkungen geführt, nämlich zu einer verstärkten Konkurrenzsituation unter den Versicherern und einer besseren Position der Versicherten. Trotz dieser grundsätzlichen Neuregelung ist der Wechsel der Versicherung für zahlreiche Versicherte weiterhin mit grossen Schwierigkeiten verbunden. <\/p><p>Das Problem liegt darin, dass viele Versicherer den Abschluss bzw. die Weiterführung einer Zusatzversicherung von einer bestehenden Grundversicherung abhängig machen. Dies wird z. B. durch das Erheben einer Verwaltungsgebühr bewerkstelligt. So ist es oft nicht möglich, bei einem Wechsel der Grundversicherung tatsächlich von den tieferen Prämien zu profitieren, wenn nicht auch die Zusatzversicherung bei einer anderen Krankenversicherung abgeschlossen wird. Die fehlende Flexibilität beim Wechsel der Zusatzversicherung behindert deshalb das Funktionieren des freien Marktes bei der Grundversicherung. <\/p><p>Die Attraktivität der Zusatzversicherung wird also mit dem geltenden System in erheblichem Mass reduziert. Versicherte in der oben geschilderten Situation entscheiden sich oft für das Auflösen der Zusatzversicherung. An sich wäre in einem freien Markt ohne Quersubventionen nichts gegen diese Tendenz einzuwenden. Die Zusatzversicherung darf jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Im Gesamtzusammenhang des Gesundheitswesens spielt sie für die Finanzierung der Spitäler eine wichtige Rolle. Die öffentliche Hand leistet nämlich bis heute für Zusatzversicherte, anders als für Personen, die nur über eine Grundversicherung verfügen, keine Subventionen an die Spitäler. Würden alle Zusatzversicherungen gekündigt, entstünde eine grosse zusätzliche Belastung. Die zu beobachtende Tendenz weg von den Zusatzversicherungen hat bereits zu einem grossen Schaden geführt und muss unbedingt bekämpft werden. <\/p><p>Die geforderte Einschränkung im Privatrecht ist zwar unschön, stellt jedoch im Gesamtkontext eine wichtige Massnahme dar. Der Erosion im Zusatzversicherungsbereich ist unbedingt Einhalt zu gebieten. Ansonsten droht den Prämien in der Grundversicherung eine noch stärkere Zunahme.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Gegensatz zur obligatorischen Krankenversicherung ist bei den Zusatzversicherungen nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) der Wechsel zu einem anderen Zusatzversicherer erschwert, und zwar nicht nur wegen des Verlustes von Versicherungsvergünstigungen, wie sie der Text des Vorstosses erwähnt, sondern weil insbesondere die Versicherer nicht verpflichtet sind, einen Zusatzversicherten neu aufzunehmen. So nehmen Zusatzversicherer in der Regel keine neuen Interessenten auf, die älter als 50 Jahre sind oder die ein erhöhtes gesundheitliches Risiko aufweisen.<\/p><p>In der Grundversicherung wird der Wechsel des Versicherers ermöglicht, indem das Recht auf einen Wechsel gesetzlich verankert ist und Artikel 105 KVG einen Risikoausgleich zwischen den Kassen vorsieht, um nicht zuletzt die Abwanderung so genannt guter Risiken zu kompensieren. <\/p><p>Solange der Zusatzversicherer nicht verpflichtet ist, einen Aufnahmeantrag anzunehmen, bleibt die Weitergabe von Prämienvergünstigungen an den Folgeversicherer toter Buchstabe. Der neue Versicherer wird den Versicherungsantrag ablehnen, wenn er nicht gewillt ist, Vergünstigungen zu gewähren, deren Ausmass von seinem Konkurrenten festgelegt worden ist. Das Recht auf den Wechsel des Versicherers müsste deshalb auch für die Zusatzversicherungen nach VVG gesetzlich verankert werden, allenfalls versehen mit flankierenden Massnahmen (Risikoausgleich). <\/p><p>Die Aufnahme eines solchen Rechtes würde einen schwerwiegenden Eingriff in die vom VVG gewährte Vertragsfreiheit bedeuten. In seiner Antwort zur Interpellation Robbiani (00.3112; KVG. Zusatzversicherungen) erklärte der Bundesrat, dass er am geltenden System der Krankenzusatzversicherungen mit weitgehender Freiheit in Bezug auf Prämien- und Vertragsgestaltung festhalten wolle.<\/p><p>Die Begründung der Motion erwähnt den erheblichen Beitrag der Zusatzversicherungen an die Spitalfinanzierung, insbesondere weil die Kantone für Privat- und Halbprivatpatienten keine Subventionen an die Spitäler ausrichten wollen; deshalb sei der Erosion im Zusatzversicherungsbereich Einhalt zu gebieten. Es ist unbestritten, dass das heutige System der Spitalfinanzierung eine Ungerechtigkeit gegenüber den Zusatzversicherten bedeutet. Es ist daher fragwürdig, diesen Zustand mit den von der Motion angestrebten Mitteln zementieren zu wollen. Allerdings wird die Neuregelung der Spitalfinanzierung, wie sie der Bundesrat in seiner am 18. September 2000 verabschiedeten Botschaft zu einer Teilrevision des KVG formuliert, insofern für Entlastung sorgen, als vorgeschlagen wird, dass die Finanzierung der Spitalbehandlung, unabhängig vom Ort der Behandlung, je hälftig vom Wohnkanton und vom Versicherer zu übernehmen ist.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Versicherungsvergünstigungen in der Zusatzversicherung, die den Versicherten durch die Anzahl der Versicherungsjahre, durch Schadensfreiheit usw. zugestanden werden, sind durch den Folgeversicherer ebenfalls zu gewähren, sofern er solche Vergünstigungen für seine bisherigen Versicherten vorsieht. Die so genannt \"goldenen Fesseln\" in der Zusatzversicherung können damit entfernt werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Versicherungsvergünstigungen beim Wechsel der Zusatzversicherung"}],"title":"Versicherungsvergünstigungen beim Wechsel der Zusatzversicherung"}