{"id":20003545,"updated":"2024-04-10T14:32:14Z","additionalIndexing":"Sonderabfall;Deutschland;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Basel (Kanton);chemische Verunreinigung;Trinkwasser;Abfalllagerung;Frankreich;Bodenverseuchung;chemische Industrie","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-10-05T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4604"},"descriptors":[{"key":"L04K06010111","name":"Sonderabfall","type":1},{"key":"L04K06020303","name":"chemische Verunreinigung","type":1},{"key":"L04K06020301","name":"Bodenverseuchung","type":1},{"key":"L04K06010203","name":"Abfalllagerung","type":1},{"key":"L04K07050103","name":"chemische Industrie","type":2},{"key":"L05K0301010103","name":"Basel (Kanton)","type":2},{"key":"L04K03010106","name":"Frankreich","type":2},{"key":"L04K03010105","name":"Deutschland","type":2},{"key":"L04K10010207","name":"grenzüberschreitende Zusammenarbeit","type":2},{"key":"L05K0603030210","name":"Trinkwasser","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-12-15T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-11-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(970696800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(976834800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2395,"gender":"m","id":332,"name":"Imhof Rudolf","officialDenomination":"Imhof"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2501,"gender":"m","id":477,"name":"Janiak Claude","officialDenomination":"Janiak"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"00.3545","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Gemäss dem vor kurzem erschienen Buch \"Farbenspiel - Ein Jahrhundert Umweltnutzung durch die Basler chemische Industrie\" des Basler Journalisten Martin Forter gibt es in den drei Ländern der Region Basel 47 alte Deponien, in denen Chemiemüll abgelagert wurde oder wo Hinweise darauf bestehen, dass solcher angeliefert wurde. Bei 15 Deponien ist nachgewiesen, dass Hoffmann-La Roche und die Vorgängerfirmen der heutigen Basler Chemiekonzerne Novartis AG, Clariant AG und Ciba AG von 1946 bis etwa 1961 Chemiemüll anliefern liessen. Diese Altlasten liegen im französischen Oberelsass, im deutschen Südbaden und im Kanton Basel-Landschaft, dort zum Teil unmittelbar neben der Basler Trinkwasserversorgungsanlage in der Muttenzer \"Hard\". <\/p><p>Die Basler Konzerne bestätigen, dass sie diese 11 ungesicherten Gruben mit rund 30 000 Tonnen Chemiemüll beliefern liessen. Sie seien auch bereit, die \"Verantwortung für ihre Abfallvergangenheit\" zu übernehmen. Trotzdem geschieht gemäss Forter (S. 252ff.) wenig bis nichts, obwohl die meisten dieser 11 Chemiemülldeponien in den grundwasserreichen Zonen der Rheinebene liegen, die auch als Trinkwasserquellen genutzt werden. Bis heute ist nur in Ausnahmefällen bekannt, welche Verschmutzung des Grundwassers sie anrichten: Denn weder im französischen noch im deutschen noch im schweizerischen Teil der Region Basel wurden sie eingehend untersucht, geschweige denn ihre Beseitigung auf Kosten der Verursacher ins Auge gefasst. <\/p><p>Gemäss dem schweizerischen Umweltschutzgesetz und der Altlastenverordnung haftet in der Schweiz der Betreiber der Deponie, der seinerseits wiederum Regress auf Abfalllieferanten nehmen kann. Erfolgreich umgesetzt wurde dieses Verursacherprinzip bei der Chemiemülldeponie im jurassischen Bonfol: Sie wird auf Kosten der Basler chemischen Industrie ausgehoben. Vergleichbare Gesetze, die den Verursacher zur Verantwortung ziehen, bestehen auch in Deutschland und in Frankreich: Per Verfügung können die Behörden Abfalllieferanten zur Untersuchung und Sanierung von Deponien verpflichten. Die französischen Behörden haben aber keine vom Aufwand her gangbare Möglichkeit, auf in der Schweiz domizilierte Firmen zurückzugreifen, die Altlasten auf französischem Boden verursacht haben. Deutsche Behörden bestätigen, dass das Verursacherprinzip über die Landesgrenzen hinweg aus rechtlichen Gründen nicht anwendbar ist: Entsprechende öffentlich-rechtliche Verfügungen einer deutschen Behörde seien in der Schweiz nicht durchsetzbar.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Aufgrund von Artikel 32c Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes, der Verordnung vom 26. August 1998 über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV) sowie der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 ist es Aufgabe der Kantone, dafür zu sorgen, dass Deponien mit hohem Gefährdungspotenzial vordringlich untersucht und, falls es sich um gefährliche Altlasten handelt, rasch saniert werden. Das Buwal als zuständige Bundesbehörde hat in der Zwischenzeit die nötigen Vollzugshilfen geschaffen, um die Untersuchungsprioritäten festzulegen, die Untersuchungen fachgerecht durchzuführen und deren Resultate zu beurteilen sowie schliesslich die erforderlichen Sanierungen umweltgerecht, wirtschaftlich und nach dem Stand der Technik zu projektieren und durchzuführen. <\/p><p>Es kann gesagt werden, dass Sonderabfalldeponien über nutzbaren Grundwasservorkommen in der Regel untersuchungsbedürftig sind (Art. 5 Abs. 4 Bst. b AltlV). Es liegt aber in der Kompetenz der Vollzugsbehörden zu beurteilen, welche belasteten Standorte dringend zu untersuchen und welche davon zu sanieren sind. <\/p><p>2. Das Buwal hat nicht nur den Kantonen die nötigen Vollzugshilfen rasch bereitgestellt, sondern in jüngster Vergangenheit auch einzelne Kantone (Jura, Aargau, Wallis) auf deren Anfrage hin bei der Sanierung von Chemiealtlasten fachlich unterstützt. Der Bundesrat ist bereit, diese Unterstützung auch den anderen Kantonen auf deren Wunsch zukommen zu lassen.<\/p><p>3. Das Buwal pflegt im Altlastenbereich bereits seit längerer Zeit engste Kontakte zu den nationalen Behörden Deutschlands sowie zu den Umweltbehörden Baden-Württembergs. Im Zusammenhang mit den Bemühungen um eine Lösung für die Deponiealtlast Bonfol ist auch die Zusammenarbeit mit den französischen Behörden in jüngster Zeit intensiviert und das Vorgehen so weit als nötig koordiniert worden. Schliesslich bringt die Schweiz ihre Politik der nachhaltigen Altlastensanierung auch in die verschiedenen altlastenrelevanten Gremien der EU, der Nato und der Uno ein.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die zuständigen regionalen Behörden durchaus in der Lage sind, die Untersuchung und Sanierung von Altlasten in Zusammenarbeit mit der verantwortlichen Industrie in der Grenzregion zu koordinieren. Sollten die Betroffenen es als notwendig erachten, so ist der Bund bereit, die Aktivitäten im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und zu koordinieren. Zur Früherkennung allfälliger Problemfälle wird sich der Bundesrat, in Absprache mit den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, über die Situation der von der Basler chemischen Industrie belieferten Chemiemülldeponien in Südbaden und im Oberelsass informieren.<\/p><p>4. In der Regel hat in der Vergangenheit ein Basler Chemieunternehmen seine Abfälle einem Deponiebetreiber im benachbarten Ausland zur Ablagerung angeliefert. In diesen Fällen kann die Umweltbehörde des Staates, in dem sich die Deponie befindet, von deren Inhaber die Untersuchung und allfällige Sanierung verlangen. Gemäss dem Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988 (Lugano-Übereinkommen) hat der ausländische Deponiebetreiber die Möglichkeit, Ansprüche aus Verträgen oder aus unerlaubter Handlung in der Schweiz durchzusetzen. <\/p><p>Wenn ein Basler Chemieunternehmen eine Deponie im Ausland selber betrieben hat, so hat die ausländische Umweltbehörde keine rechtliche Grundlage, eine Verfügung zur Untersuchung bzw. Sanierung gegenüber diesem Unternehmen in der Schweiz durchzusetzen.<\/p><p>Aufgrund der bisher bekannten Altlastenfälle in der Region Basel sieht der Bundesrat aber keine Notwendigkeit, hierzu weiter gehende Regelungen zu schaffen. Sollten sich aber konkrete Fälle ergeben, so ist der Bundesrat der Meinung, dass diese auf bilateraler Ebene gelöst werden sollten. Er ist überzeugt, dass, wie in anderen Fällen, mit der chemischen Industrie einvernehmliche Lösungen gefunden werden können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Während zum Schutz des Rheins und in der Behandlung von Sonderabfällen eine institutionalisierte grenzüberschreitende Zusammenarbeit stattfindet, lässt die Kooperation zur Sanierung der Chemiemülldeponien auf sich warten. Dadurch werden risikoreiche Altlasten nicht beseitigt und die Durchsetzung des Verursacherprinzips über die Landesgrenzen hinweg verhindert. Aufgrund dieser Situation bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie beurteilt er die Notwendigkeit, die ungesicherten, alten Chemiemülldeponien der Basler Industrie in der Region Basel zu untersuchen und gegebenenfalls zu beseitigen?<\/p><p>2. Ist er bereit, den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt bei diesem Vorhaben die Unterstützung von Bundesbehörden zukommen zu lassen, wie er es bei der Chemiemülldeponie Bonfol im Kanton Jura zu Beginn des Jahres 2000 getan hat?<\/p><p>3. Ist er bereit, in Zusammenarbeit mit den regionalen und nationalen Behörden von Frankreich und Deutschland die Vorgehensweise über die Landesgrenzen hinweg zu koordinieren?<\/p><p>4. Ist er bereit, möglichst schnell die rechtliche Basis dafür zu schaffen, dass deutsche und französische Behörden mit vertretbarem Aufwand das Verursacherprinzip auch über die Landesgrenzen hinweg durchsetzen können? Das heisst, dass die benachbarten, ausländischen Behörden entsprechende Untersuchungs- und Sanierungsverfügungen für Deponien in den Nachbarländern auch in der Schweiz durchsetzen können, die nachweislich von Schweizer Firmen beliefert worden sind.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sanierung alter Chemiemülldeponien. Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten"}],"title":"Sanierung alter Chemiemülldeponien. Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten"}