{"id":20003576,"updated":"2024-04-10T08:38:21Z","additionalIndexing":"Milizsystem;Armee;Nachrichtendienst","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2323,"gender":"m","id":214,"name":"Stamm Luzi","officialDenomination":"Stamm"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-10-06T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4604"},"descriptors":[{"key":"L05K0402031401","name":"Nachrichtendienst","type":1},{"key":"L04K08070104","name":"Milizsystem","type":1},{"key":"L03K040203","name":"Armee","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-06-08T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-02-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(970783200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(991951200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2323,"gender":"m","id":214,"name":"Stamm Luzi","officialDenomination":"Stamm"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"00.3576","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Bundesrat hat den SND jüngst aus dem Generalstab ausgegliedert, aber im VBS belassen. Die zugehörigen Armeestabsteile mit Milizoffizieren, -unteroffizieren und -soldaten sollen aufgelöst werden, doch soll dem Vernehmen nach noch eine substanzielle Milizkomponente weiterhin im Nachrichtendienst belassen werden.<\/p><p>Das Ineinandergreifen der Kompetenz permanenter Mitarbeiter im SND einerseits und der Beizug von Milizpersonen andererseits (z. B. in Krisensituationen oder nach Bedarf) ermöglichte es bisher, mit einem minimalen Aufwand (einige Diensttage mit Sold und Erwerbsersatzordnung) grossen nachrichtendienstlichen Mehrwert für unsere Landesregierung und unser Land zu erzeugen.<\/p><p>Die bisherige Lösung mit Hunderten von engagierten Milizpersonen hat sich bewährt. Auch nach dem Fall der Berliner Mauer hat sich die Arbeit als wichtig erwiesen, wie Beispiele vom Golfkrieg bis zur Währungskrise in Asien zeigen, bei denen wertvolle Dienste von Milizangehörigen der Armee in Anspruch genommen werden konnten, die von einer staatlichen Behörde nicht hätten geleistet werden können. Je mehr Milizangehörige beigezogen werden, desto mehr kann ihr breit abgestützter Sachverstand aus den zivilen Berufen einfliessen. Zudem hat die bisherige Lösung dazu beigetragen, dass auch der sensible Bereich des Nachrichtendienstes bei den tragenden Schichten des Landes verankert war. Der Einsatz von Milizpersonen hat beigetragen, dass bisher im Nachrichtendienst kein \"Staat im Staate\" entstehen konnte.<\/p><p>Kein nachrichtendienstlicher Fehler der letzten Jahre war der Miliz anzulasten, was zeigt, dass die bisherige Lösung gerade in sensiblen Bereichen funktioniert. Es lässt aufhorchen, wenn funktionierende Milizteile abgeschafft und später in einer offenbar noch diffusen Art wieder eingeführt werden sollen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Kapitel \"Demilitarisierung des Strategischen Nachrichtendienstes (SND)\" des Berichtes der Studienkommission \"Untergruppe Nachrichtendienst\" vom 15. Februar 2000 wurde als eine der Massnahmen die Auflösung der dem SND zugeordneten Armeestabsteile empfohlen. Gleichzeitig wurde gefordert, dass die Leistungsfähigkeit des SND in jeder Lage aufrechterhalten werden müsse.<\/p><p>Eine durch externe Experten verstärkte Projektorganisation der Untergruppe Nachrichtendienst (UG ND) hat im Rahmen der Analyse der Empfehlungen auch die Auflösung der Armeestabsteile des SND diskutiert. In ihrem Bericht an den Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat sie klar auf die Konsequenzen einer Auflösung hingewiesen: <\/p><p>\"Ein Verlust der Armeestabsteile würde zu einer massiven Leistungseinbusse führen, wenn er nicht durch die Zuweisung zusätzlicher personeller und finanzieller Ressourcen an den SND kompensiert würde. Eine solche Kompensation ist darum zwingend nötig.\" Ebenfalls wurde aufgezeigt, dass die Armeestabsteile Dienstleistungen erbringen, die der SND selbst nicht erbringen kann. <\/p><p>Der Bundesrat hat am 6. September 2000 beschlossen: \"Die zum SND gehörenden Armeestabsteile sind gestaffelt aufzulösen. Dabei ist alles daran zu setzen, die in der Miliz vorhandene Expertise in geeigneter Form beizubehalten.\" Der SND erarbeitet zurzeit zusammen mit dem Generalsekretariat VBS und der Untergruppe Personelles der Armee ein Konzept zur \"Beibehaltung der Expertise der Miliz\".<\/p><p>Der Bundesrat nimmt zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die enge Zusammenarbeit der Mitarbeiter des SND mit dem in dessen Armeestabsteilen eingeteilten Milizpersonal bisher sehr nutzbringend war. Die Armeestabsteile stellen einerseits ein Aufwuchspotential für die Bewältigung von Krisen dar, andererseits bilden sie ein fast unerschöpfliches Potenzial an Spezialwissen, das im SND nicht vorhanden ist. Die Schweiz hat von diesem Wissenspotenzial in der Vergangenheit stark profitiert.<\/p><p>2. Gemäss Empfehlung 8 der erwähnten Studienkommission, in der vorwiegend Parlamentarier und Parlamentarierinnen vertreten waren, sollen die dem SND zugeordneten Armeestabsteile aufgelöst werden. Die UG ND hat die Planung derart an die Hand genommen, dass eine Auflösung gestaffelt, spätestens mit Beginn der Transformation der \"Armee 95\" in die \"Armee XXI\", vollzogen wird.<\/p><p>3. Der Bundesrat hat mit der Entflechtung der UG ND den politischen Willen der Volksvertretung umgesetzt. Mit der Auflösung der Armeestabsteile wird der SND institutionell vollständig aus dem militärischen Kontext herausgelöst. Damit wird der zivile Charakter des SND unterstrichen. Die Expertise von wehrpflichtigen Milizangehörigen kann aber durchaus mit einer anderen organisatorischen Lösung erhalten werden. <\/p><p>4. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Auflösung der Armeestabsteile des Nachrichtendienstes in ihrer heutigen Form missverstanden werden kann, andererseits dokumentiert dieser Schritt auch das Primat der Politik. Der Bundesrat strebt eine Lösung an, welche es dem Nachrichtendienst auch in Zukunft erlaubt, Wissensbeschaffung als legitimes Mittel eines Staates zu verankern.<\/p><p>5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die erwähnten neuen Aufgaben nicht in den alleinigen Zuständigkeitsbereich des SND gehört. Die Thematik ist im Rahmen des Sicherheitsausschusses des Bundesrates und operationell in der Lenkungsgruppe Sicherheit zu behandeln, und allfällige Anträge an den Bundesrat sind durch das zuständige Departement zu stellen.<\/p><p>Das Treffen geeigneter Massnahmen zur Erhaltung der Expertise der Miliz gehört aus Gründen der Sicherheit und der nachrichtendienstlichen Kompetenz auf operationeller Stufe in den Zuständigkeitsbereich des SND. <\/p><p>Der Direktor des SND als Mitglied der Lenkungsgruppe Sicherheit legt dem Sicherheitsausschuss eine Grundsatzlösung vor.<\/p><p>6. Der Bundesrat sieht sich zur vertieften Überprüfung der in der Interpellation angesprochenen Problematik veranlasst, weil<\/p><p>- die Leistungsfähigkeit des SND erweitert werden muss; <\/p><p>- mit einem Verzicht auf die Nutzung des Milizpotenzials eine Leistungseinbusse verbunden wäre, die mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln nicht aufgefangen werden könnte;<\/p><p>- nun auch grössere ausländische Nachrichtendienste die Effizienz der Miliz erkannt haben und vermehrt nutzen wollen. <\/p><p>Der Sicherheitsausschuss wird demnach dem Bundesrat im Zusammenhang mit der neu zu findenden Lösung aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 6. September 2000 entsprechende Anträge stellen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Teilt er die Meinung, dass die enge Zusammenarbeit der berufsmässigen Mitarbeiter des Strategischen Nachrichtendienstes (SND) und der Milizpersonen bisher der Schweiz Nutzen gebracht hat?<\/p><p>2. Ist die Einschätzung richtig, dass die geplante Umstrukturierung zur Folge hat, dass der Milizbeitrag drastisch sinkt?<\/p><p>3. Wie lässt sich diese Entwicklung mit den dauernden Beteuerungen des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) vereinbaren, die Miliz werde in Zukunft einen wichtigen Stellenwert behalten?<\/p><p>4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass ein Verdrängen der Miliz aus angestammten Bereichen als staatspolitisch gefährliches Zeichen verstanden werden kann?<\/p><p>5. Wie will er die neuen Aufgaben (u. a. anrollende Angriffe auf den Finanzplatz Schweiz) abwehren, wenn er den Nachrichtendienst durch Abschaffung der Milizarmeestabsteile verkleinert?<\/p><p>6. Wie soll die Leistungsfähigkeit des Nachrichtendienstes aufrecht erhalten werden können, wenn eine Vielzahl von Milizpersonen mit ihrem ausgewiesenen Sachverstand praktisch ersatzlos gestrichen werden, obwohl sich die Gefahren und Risiken immer mehr in den zivilen Bereich verlagern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Nachrichtendienst. Problematische Reorganisation"}],"title":"Nachrichtendienst. Problematische Reorganisation"}