{"id":20003580,"updated":"2024-04-10T10:29:20Z","additionalIndexing":"Ausländer\/in;Einbürgerung;Aufenthalt von Ausländern\/-innen;Mischehe;Eheschliessung;Rechtsmissbrauch;Bürgerrecht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. Alexander","officialDenomination":"Baumann J. 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Diskussion verschoben","type":27},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-03-20T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-12-04T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(970783200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1016578800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2503,"gender":"m","id":479,"name":"Kaufmann Hans","officialDenomination":"Kaufmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2310,"gender":"m","id":146,"name":"Maurer Ueli","officialDenomination":"Maurer Ueli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2484,"gender":"m","id":460,"name":"Dunant Jean Henri","officialDenomination":"Dunant"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2415,"gender":"m","id":352,"name":"Schlüer Ulrich","officialDenomination":"Schlüer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2519,"gender":"m","id":542,"name":"Mörgeli Christoph","officialDenomination":"Mörgeli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2547,"gender":"m","id":526,"name":"Zuppiger Bruno","officialDenomination":"Zuppiger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2017,"gender":"m","id":21,"name":"Blocher Christoph","officialDenomination":"Blocher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2523,"gender":"m","id":500,"name":"Pfister Theophil","officialDenomination":"Pfister Theophil"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2491,"gender":"f","id":524,"name":"Garbani Valérie","officialDenomination":"Garbani Valérie"},"type":"controvert"},{"councillor":{"code":2294,"gender":"f","id":94,"name":"Goll Christine","officialDenomination":"Goll"},"type":"controvert"},{"councillor":{"code":2426,"gender":"f","id":363,"name":"Vermot-Mangold Ruth-Gaby","officialDenomination":"Vermot-Mangold"},"type":"controvert"},{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. 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Juli 2000 vor, in dem dargelegt wird, \"dass etwa 42 Prozent der in der Schweizer Botschaft vorsprechenden Personen, die nach der in der Türkei geschlossenen Ehe einen Antrag auf Familiennachzug stellen, genau nach folgendem Schema vorgehen:<\/p><p>- meistens illegale Einreise in die Schweiz;<\/p><p>- anschliessend Asylantrag;<\/p><p>- Ablehnung des Asylantrages, Ausweisung, Wiedereinreise;<\/p><p>- Heirat mit einer Schweizerin, die in 98 Prozent der Fälle um viele Jahre älter ist;<\/p><p>- diesen türkisch-schweizerischen Ehen entstammen meistens keine Kinder, was für einen türkischen Mann absolut atypisch ist;<\/p><p>- nach fünf Jahren Ehe wird die erleichterte Einbürgerung beantragt;<\/p><p>- nach Erhalt des Schweizer Passes erfolgt anschliessend die Ehescheidung;<\/p><p>- kurze Zeit danach wird die in der Türkei lebende Imam-Gattin legal geheiratet;<\/p><p>- Vorsprache auf der Botschaft, Gesuch um Familiennachzug (inklusive all den Kindern).<\/p><p>Da der Vater das Schweizer Bürgerrecht besitzt, erhalten all diese Kinder automatisch die schweizerische Nationalität\".<\/p><p>Im Schreiben wird weiter ausgeführt: \"Über solche Schein- bzw. Zweckehen wurde schon viel geschrieben und berichtet. Unternommen wurde aber in den meisten Fällen nichts. Ich weiss um die Machenschaften im Rahmen dieser Familienzusammenführungen, stehe der Situation aber machtlos gegenüber. Diese Personen verfügen über alle erforderlichen Kenntnisse und sind sehr gut organisiert. Dabei geschieht nichts Illegales, sie machen nichts Anderes, als die gültige schweizerischen Gesetzgebung auf das Trefflichste auszunutzen. Bezeichnenderweise haben die meisten auch sofort einen Rechtsberater in der Schweiz zur Hand, der eingreift, wenn es trotzdem zu Schwierigkeiten kommen sollte.\"<\/p><p>Dem Schreiben liegt eine vertrauliche Aufstellung von Heiratsfällen mit vorherigen Scheidungen in einer kurzen Periode von etwa drei Monaten bei.<\/p><p>In Pressemeldungen über einen Lagebericht des Bundesamtes für Polizei wird darauf hingewiesen, dass Kabaretttänzerinnen aus Russland im Auftrag von kriminellen ausländischen Organisationen den Auftrag wahrnehmen würden, sich durch Heirat mit einem Schweizer zunächst die Aufenthaltsbewilligung zu beschaffen und dann Angehörigen von Verbrechersyndikaten die Einreise zu ermöglichen.<\/p><p>Die erwähnten Darstellungen sind Umstände, die aufhorchen lassen müssen und die vom Bundesrat ein entschlossenes Anpacken der angesprochenen Missstände erwarten lassen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die überwiegende Mehrzahl der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz respektiert die gesetzlichen Bestimmungen und verhält sich korrekt.<\/p><p>Die in der Motion erwähnte Problematik der missbräuchlichen Eheschliessungen ist den Behörden des Bundes und der Kantone bekannt. Bereits das geltende Recht erlaubt es in diesen Fällen, das Aufenthaltsrecht zu entziehen. Die Vollzugsbehörden sind über diese Möglichkeit gut orientiert. Allerdings ist der Nachweis einer Schein- oder Ausländerrechtsehe nicht einfach, da er oft nur mittels Indizien erbracht werden kann (vgl. beispielhaft BGE 122 II 289ff.). Die Schwierigkeit besteht insbesondere darin, diese Missbräuche für den Richter rechtsgenügend zu belegen. Die im Schreiben der Schweizer Vertretung in Ankara erwähnten Indizien reichen deshalb oft nicht aus, um die Erteilung einer Bewilligung zu verweigern. Das Vorliegen einer Scheinehe kann in aller Regel nur im Nachhinein festgestellt werden. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich beim fraglichen Schreiben um eine Antwort auf eine konkrete Anfrage aus einem nichtöffentlichen Korrespondenzwechsel zwischen der Auslandvertretung und einer kantonalen Behörde handelt. Die im Schreiben erwähnten Zahlen stellen eine subjektive Meinungsäusserung des betreffenden Beamten dar. Zuverlässige Angaben, welche diese persönliche Ansicht bestätigen, bestehen nicht. Allein die Tatsache, dass nach einer Heirat mit einem Schweizer Bürger oder einer Schweizer Bürgerin eine zweite Ehe eingegangen wird, genügt für den Nachweis eines Missbrauches nicht. In der Praxis konnten deshalb bisher nur in Einzelfällen solche Missbrauchskaskaden nachgewiesen werden.<\/p><p>Der am 5. Juli 2000 vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Entwurf für ein neues Bundesgesetz für Ausländerinnen und Ausländer sieht daher neue Massnahmen zur Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Scheinehen vor:<\/p><p>Das Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten ist generell mit der Bedingung verbunden, dass die Ehegatten auch zusammenleben. Nach einer Trennung besteht es nur weiter, wenn die Ausreise nicht zumutbar ist. Wie bisher entsteht kein Aufenthaltsrecht, wenn die Ehe lediglich eingegangen worden ist, um die ausländerrechtlichen Vorschriften zu umgehen.<\/p><p>Mit dem zusätzlich vorgeschlagenen neuen Straftatbestand \"Täuschung der Behörden\" sollen insbesondere die Eingehung und Förderung von Scheinehen auch strafrechtlich bekämpft werden können.<\/p><p>Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass bei den Beteiligten nie ein Wille zur ehelichen Gemeinschaft bestand, werden im Begleitbericht zum Gesetzentwurf als weitere mögliche Massnahmen die Verweigerung der Eheschliessung oder eine nachträgliche Nichtigerklärung der Ehe aufgeführt. Die Vernehmlassungsteilnehmer werden aufgefordert, sich dazu zu äussern. Nach der Auswertung des Vernehmlassungsergebnisses ist der Bundesrat bereit, gegebenenfalls eine Änderung des Zivilgesetzbuches zu prüfen.<\/p><p>Vor der erleichterten Einbürgerung von ausländischen Ehegatten von Schweizer Bürgern verlangt das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) eine schriftliche Erklärung beider Ehegatten, wonach sie tatsächlich in einer ehelichen Gemeinschaft zusammenleben und dass weder Trennungs- noch Scheidungsabsichten bestehen. Diese Voraussetzung wird durch zusätzliche Erhebungen überprüft.<\/p><p>Wird festgestellt, dass unwahre Angaben gemacht wurden, kann die Einbürgerung nach Artikel 41 Absatz 1des Bürgerrechtsgesetzes vom BFA mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons während einer Frist von fünf Jahren nichtig erklärt werden. Damit verliert die betroffene Person das Bürgerrecht wieder. Die Bewerberin oder der Bewerber wird auf diese Folgen einer Trennung, Scheidung oder Auflösung der ehelichen Gemeinschaft während oder unmittelbar nach dem Einbürgerungsverfahren aufmerksam gemacht. Allerdings ist der eindeutige Nachweis einer Umgehungsabsicht schwierig, da er auch hier oft nur indirekt mittels Indizien erbracht werden kann.<\/p><p>Mit Blick auf das neue Ausländergesetz und die geplante Revision im Einbürgerungsbereich ist der Bundesrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.<\/p><p>Ergänzend wird auf die Ausführungen des Bundesrates zu den folgenden Vorstössen verwiesen: Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (00.3251, Gesetzliche Grundlagen zur Bekämpfung der Scheinehe); Motion Freund (00.3249, Stabilisierung des Ausländeranteils); Postulat Heim (99.3504, Eheschliessungen zwecks Erlangung des Aufenthaltrechtes); sowie Motion Scherrer Jürg (99.3083, Ehe-Nichtigkeitsgesuch. Ergänzung von Artikel 120 ZGB).<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, Vorschläge zu unterbreiten, mit welchen Massnahmen er den massiv grassierenden Einbürgerungsbetrug, der mittels Scheinehen begangen wird, bekämpfen will. Insbesondere sind auch Bestimmungen über die Annullierung der Einbürgerung aufzuzeigen.<\/p><p>Ferner sollen auch einheitliche Vollzugsrichtlinien für die kantonalen Behörden erlassen werden, nach welchen durch Scheinehen erschlichene Aufenthaltsbewilligungen zu widerrufen und die betreffenden Personen auszuweisen sind.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bekämpfung des Aufenthaltsbetruges bzw. Einbürgerungsbetruges mit Scheinehen"}],"title":"Bekämpfung des Aufenthaltsbetruges bzw. Einbürgerungsbetruges mit Scheinehen"}