{"id":20003601,"updated":"2025-06-25T01:43:35Z","additionalIndexing":"04;12;organisiertes Verbrechen;Kostenrechnung;Drogenhandel;gerichtliche Untersuchung;Beziehung Bund-Kanton;Wirtschaftsstrafrecht;Strafvollzugsrecht;Korruption","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"FK-NR","id":2,"name":"Finanzkommission NR","abbreviation1":"FK-N","abbreviation2":"FK","committeeNumber":2,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-11-07T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4605"},"descriptors":[{"key":"L03K050103","name":"Strafvollzugsrecht","type":1},{"key":"L04K05040102","name":"gerichtliche Untersuchung","type":1},{"key":"L07K08070102010101","name":"Beziehung Bund-Kanton","type":1},{"key":"L05K0703020201","name":"Kostenrechnung","type":1},{"key":"L05K0101020802","name":"organisiertes Verbrechen","type":2},{"key":"L05K0501020104","name":"Korruption","type":2},{"key":"L06K050102010208","name":"Wirtschaftsstrafrecht","type":2},{"key":"L04K01010205","name":"Drogenhandel","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-11-29T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2001-06-07T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates beider Räte überwiesen","type":19}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-11-27T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"FK-SR","id":15,"name":"Finanzkommission SR","abbreviation1":"FK-S","abbreviation2":"FK","committeeNumber":15,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2000-11-07T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[],"sessionId":"4608"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(973551600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(975452400000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Für verschiedene Aufgaben in der Strafverfolgung gewährte der Bund Bau- und Betriebsbeiträge.<\/p><p>Durch die Verschiebung der Ermittlungskompetenz für schwerwiegende Straftaten entstehen dem Bund erhebliche Mehrkosten, während die Kantone entlastet werden. Daher rechtfertigt sich ein zumindest teilweiser Ausgleich bei den Kosten zwischen Bund und Kantonen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Am 22. Dezember 1999 hat das Parlament die Vorlage über \"Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung\", die so genannte Effizienzvorlage, verabschiedet. Die Effizienzvorlage (EffVor) beinhaltet insbesondere neue Verfahrenskompetenzen des Bundes in den Deliktsbereichen organisierte Kriminalität, Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität.<\/p><p>Die Referendumsfrist ist am 20. April 2000 unbenutzt abgelaufen. Die Vorlage ist noch nicht in Kraft; der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt.<\/p><p>Hauptsächlicher Auslöser für die Schaffung der neuen Ermittlungskompetenzen des Bundes sind die neuen komplexen und grenzüberschreitenden Formen der Kriminalität, namentlich das organisierte Verbrechen, die Geldwäscherei sowie bestimmte Arten der Wirtschaftskriminalität. Der Bund hat in diesen Deliktsbereichen bis anhin keine Ermittlungszuständigkeit (Ausnahme: passive Korruption von Bundesbeamten).<\/p><p>Der Botschaft zur Effizienzvorlage (Botschaft vom 28. Januar 1998, 98.009, BBl 1998 1529) liegt die Tatsache zugrunde, dass die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden der Kantone mehr und mehr Mühe bekunden, komplexe und umfangreiche Strafverfahren erfolgreich bzw. überhaupt führen zu können. Entsprechend sah der bundesrätliche Entwurf ursprünglich vor, dass der Bund im Sinne einer Kann-Vorschrift neben den Kantonen, welche für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Geldwäscherei, der Korruption und der Wirtschaftskriminalität grundsätzlich weiter zuständig bleiben würden, einzelne Ermittlungsverfahren von sich aus aufgreifen oder auf Antrag eines Kantons übernehmen würde, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt wären.<\/p><p>Das Parlament hat indessen anders entschieden. In der verabschiedeten Version des neuen Artikels 340bis StGB (BBl 2000 70) ist der Bund mit dem Inkrafttreten der Vorlage ausschliesslich zuständig für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Korruption (AS 2000 1121ff.) und der Geldwäscherei, wenn die strafbaren Handlungen zu einem wesentlichen Teil im Ausland oder in mehreren Kantonen begangen wurden und dabei kein eindeutiger Schwerpunkt in einem Kanton besteht. Nur im Bereich der Wirtschaftskriminalität wurde dem bundesrätlichen Vorschlag entsprechend (lediglich) eine subsidiäre Kompetenz des Bundes begründet.<\/p><p>Die neuen Ermittlungskompetenzen des Bundes bedingen natürlich auch einen Ausbau von dessen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden. Der Bundesrat hat Anfang Oktober ein vom EJPD erarbeitetes Umsetzungskonzept zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat er den Finanzkommissionen von Nationalrat und Ständerat die Mittel für die Umsetzung der Effizienzvorlage (EffVor) im Voranschlag 2001 nachgemeldet und beantragt, die entsprechenden Kredite aufzustocken. Für die Bundesanwaltschaft, das Bundesgericht und das Bundesamt für Polizei belaufen sich die zusätzlichen Ausgaben im Voranschlagsjahr 2001 auf gut 16 Millionen Franken. Zudem hat der Bundesrat die Finanzkommissionen über den aktuellen Stand der Finanzplanung für die Umsetzung der EffVor informiert: Für die Finanzplanjahre weist das Umsetzungskonzept des EJPD zusätzliche Kosten von rund 40 bis 80 Millionen Franken aus, wobei diese Zahlen noch nicht alle finanzrelevanten Aspekte beinhalten. Insbesondere im Infrastrukturbereich und im Bereich der Haft- und Strafvollzugskosten rechnet der Bundesrat mit hohen zusätzlichen Kosten.<\/p><p>Der Bundesrat hat dem finanziellen Aspekt der Umsetzungsplanung ein besonderes Augenmerk gewidmet. Das Konzept des EJPD und insbesondere dessen finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt wurden auch im Bundesrat und innerhalb der Bundesverwaltung intensiv diskutiert. Der Bundesrat kann deshalb nachvollziehen, dass die Finanzkommission Massnahmen im Hinblick auf eine Entlastung des Bundes wünscht. Der Bundesrat hat - nicht zuletzt wegen der finanziellen Auswirkungen der EffVor - Anfang Oktober das EJPD beauftragt, sein Konzept im Sinne einer rollenden Planung bis im Frühjahr nochmals zu überarbeiten und zu verfeinern. Der Bundesrat wird darauf achten, dass wirtschaftliche und effiziente Umsetzungslösungen ergriffen werden. Er macht aber ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umsetzung dieses Parlamentsbeschlusses auch über die laufende Finanzplanperiode hinaus einen hohen zusätzlichen Mitteleinsatz bedingen wird.<\/p><p>Sicherlich werden beim Bund aufgrund der Verlagerung der Ermittlungskompetenzen zusätzliche hohe Kosten anfallen, welche ansonsten zu einem grossen Teil bei den Kantonen anfallen würden. Die Entlastungswirkung, die einzelne kantonale Haushalte erfahren, dürfte schwer zu quantifizieren sein. Demgegenüber können die zusätzlichen Kosten, die beim Bund anfallen werden, mit relativ geringem Aufwand ermittelt werden.<\/p><p>Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese neuen Bundeskompetenzen zu einer Entlastung bei den Kantonen im Verhältnis eins zu eins führen werden. Dies u. a. auch deshalb, weil in verschiedenen Kantonen viele Fälle auf ihre Bearbeitung warten, die aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht an die Hand genommen werden konnten. Zudem liegen der Effizienzvorlage die Erkenntnisse zugrunde, dass Defizite bei der Bekämpfung der internationalen Schwerstkriminalität bestehen, indem Fälle von den kantonalen Strafverfolgungsbehörden aufgrund fehlender Spezialisten oder aufgrund fehlender personeller Ressourcen zum Teil gar nicht erkannt werden (Dunkelfeld). Die EffVor ist dementsprechend eine Investition in die Bekämpfung der Schwerstkriminalität.<\/p><p>Im Zusammenhang mit der Behandlung der EffVor hat das Parlament bei der Regelung über die Verwendung von Bussen und Einziehung von Vermögenswerten zwar den Vorschlag des Bundesrates akzeptiert, wonach in den Fällen, die neu der Bundeskompetenz unterstehen, diese Gelder an den Bund fallen. Gleichzeitig wurde diese Regelung aber als zu bundeslastig bewertet, weshalb diese nur als Übergangslösung angesehen wurde. Mittels einer Motion wurde der Bundesrat beauftragt, eine Lösung vorzulegen, bei der diese Einziehungserträge zwischen Bund und Kantonen aufzuteilen sind. Je nach Ausgestaltung der daraus resultierenden \"Sharing-Vorlage\" kann dies zu weiteren negativen finanziellen Auswirkungen zulasten des Bundes führen.<\/p><p>Der Bundesrat verschliesst sich der Stossrichtung der Motion keineswegs. Er wird mit den Kantonen das Gespräch suchen und mit diesen die Möglichkeiten im Sinne der Motion ausloten. Dabei ist natürlich nebst politischen und rechtlichen Aspekten auch die Konformität mit der Neugestaltung des Finanzausgleiches in die Betrachtung einzubeziehen. Zudem ist auch zu berücksichtigen, dass nur wenige Kantone heute von solchen Fällen betroffen sind. Deshalb wird eine allfällige Entlastung auch nur bei wenigen Kantonen eintreten.<\/p><p>Der Bundesrat macht an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass zuerst eine Rechtsgrundlage geschaffen werden müsste, die die Kantone verpflichten würde, eine Kostenbeteiligung im Sinne der Motion zu leisten. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass die in der Motion erwähnten Bau- und Betriebsbeiträge des Bundes im Straf- und Massnahmenvollzug im Rahmen des Stabilisierungsprogramms bereits gekürzt worden sind.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit den Kantonen eine Lösung zu finden, wie die Kosten für die Übernahme der Strafverfolgung, der Ermittlung und des Strafvollzuges bei organisierter Kriminalität, Korruption und Drogendelikten sowie in schweren Fällen von Wirtschaftskriminalität durch den Bund und die entsprechende Entlastung bei den Kantonen zu mindestens zwei Dritteln abgegolten werden können.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abgeltung von Kosten durch die Kantone für die Übernahme der Strafverfolgung durch den Bund"}],"title":"Abgeltung von Kosten durch die Kantone für die Übernahme der Strafverfolgung durch den Bund"}