﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003604</id><updated>2024-04-10T12:34:16Z</updated><additionalIndexing>28;08;12;indigenes Volk;IAO;internationale Konvention;Wirtschaftsfreiheit;Gleichbehandlung;Ratifizierung eines Abkommens;Recht auf Kultur</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><committee><abbreviation>APK-NR</abbreviation><id>4</id><name>Aussenpolitische Kommission NR</name><abbreviation1>APK-N</abbreviation1><abbreviation2>APK</abbreviation2><committeeNumber>4</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-11-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4605</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01090202</key><name>indigenes Volk</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K15040303</key><name>IAO</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020308</key><name>Recht auf Kultur</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020601</key><name>Wirtschaftsfreiheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020303</key><name>Gleichbehandlung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002020108</key><name>Ratifizierung eines Abkommens</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002020205</key><name>internationale Konvention</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-06-05T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2001-12-05T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-01-31T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>APK-SR</abbreviation><id>17</id><name>Aussenpolitische Kommission SR</name><abbreviation1>APK-S</abbreviation1><abbreviation2>APK</abbreviation2><committeeNumber>17</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2000-11-14T00:00:00Z</date><registrations /></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-11-14T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2001-06-05T00:00:00</date><id>11</id><name>Motion an 2. Rat</name></state><state><date>2001-12-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><committee><abbreviation>APK-NR</abbreviation><id>4</id><name>Aussenpolitische Kommission NR</name><abbreviation1>APK-N</abbreviation1><abbreviation2>APK</abbreviation2><committeeNumber>4</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></role></roles><shortId>00.3604</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><isMotionInSecondCouncil>true</isMotionInSecondCouncil><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Übereinkommen Nr. 169 wurde an der 76. Session der Allgemeinen Konferenz der IAO (1989) angenommen und trat am 5. September 1991 in Kraft. Das Übereinkommen Nr. 169 verpflichtet die Regierungen, zusammen mit den interessierten Völkern koordinierte und systematische Massnahmen zum Schutz der Rechte von eingeborenen und in Stämmen lebenden Völkern auszuarbeiten und deren Integrität zu garantieren. Es sind spezielle Massnahmen zum Schutz ihrer Personen, Institutionen, Güter, Arbeitsformen, Kultur und Umgebung zu ergreifen. Das Übereinkommen wurde bisher von 14 Staaten ratifiziert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hatte bereits 1991 Gelegenheit, das Instrument zu prüfen (BBl 1991 III 869). Damals lehnte er die Ratifizierung ab, machte aber gleichzeitig klar, dass er deren allgemeine Ziele unterstützt. Der Bundesrat zog es vor, zuerst andere internationale Verträge zum Schutz der Menschenrechte zu ratifizieren. Dazu ist festzuhalten, dass unser Land seither die Rahmenkonvention des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert hat (BBl 1998 1293), welche für die Schweiz am 1. Februar 1999 in Kraft getreten ist. Das Übereinkommen Nr. 169 und die Rahmenkonvention des Europarats beruhen auf den gleichen allgemeinen Prinzipien, doch beinhaltet das Übereinkommen Nr. 169 für jeden Vertragsstaat präzisere und zwingendere Vorschriften in den erwähnten Bereichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In seiner Stellungnahme vom 24. November 1999 zur Motion Gysin Remo (99.3433, IAO-Übereinkommen Nr. 169 zum Schutze indigener Völker) hatte der Bundesrat ausserdem bereits Gelegenheit zu einer Stellungnahme über eine mögliche Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 169. Dabei kam er zum Schluss, dass eine gewisse Zurückhaltung angezeigt sei, was die Zweckmässigkeit der Ratifizierung dieses Instruments angeht, wiederholte und bekräftigte aber erneut, dass er die allgemeinen Ziele des Übereinkommens unterstütze. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die Prinzipien des Übereinkommens in seine Aussenpolitik und seine Entwicklungshilfepolitik zu integrieren, sich auf Bundesebene davon leiten zu lassen und die Kantone einzuladen, sich ihm anzuschliessen. Das Parlament folgte dem Bundesrat und hiess die Umwandlung der Motion in ein Postulat gut.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Stellungnahme des Bundesrates beruhte auf dem Bericht der zuständigen Bundesstellen über die Folgen einer Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 169. Dieser zuhanden der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates erstellte Bericht wurde vom Bundesrat am 24. November 1999 gutgeheissen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Laut dem Bericht ist es in der Schweiz wie auch in anderen Ländern nicht möglich, mit Sicherheit die Frage des Anwendungsbereiches ratione personae des Übereinkommens Nr. 169 zu klären. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Fahrenden als "Stammesvolk" (laut der in Art. 1 Bst. a des Übereinkommens festgehaltenen Definition) von diesem Übereinkommen gedeckt sein könnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bericht werden unter Berücksichtigung unserer Ratifizierungspolitik die voraussehbaren Konsequenzen für den Fall analysiert, dass die Fahrenden vom Übereinkommen gedeckt wären. Er zählt die Gesetzesänderungen und praktischen Anpassungen auf, welche nötig wären, um die Anforderungen des Übereinkommens Nr. 169 erfüllen zu können, namentlich in den Bereichen Raumplanung, Ausbildung und Arbeitsbedingungen (Kinderarbeit). Der Bericht erwähnt ausserdem, dass die Umsetzung finanzielle Belastungen für den Bund, die Kantone und die Gemeinden zur Folge haben könnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bericht führt weiter aus, dass die Annahme der vom Übereinkommen Nr. 169 vorgesehenen Massnahmen im Rahmen eines Sondergesetzes zugunsten der Fahrenden erfolgen könnte. Dies könnte zu einer Intervention des Bundes in die traditionell den Kantonen und Gemeinden vorbehaltenen Kompetenzen führen oder eine verstärkte Zusammenarbeit mit kantonalen und kommunalen Stellen notwendig machen. Unabhängig von der gewählten Lösung würde eine Sondergesetzgebung in den oben erwähnten Bereichen den Fahrenden spezifische Rechte zugestehen, welche generell über jene der restlichen Bevölkerung hinausgingen. Unser Land hat bereits viele Massnahmen getroffen, welche die besonderen Bedürfnisse der fahrenden Bevölkerung berücksichtigen, wie z. B. die Gründung der Stiftung "Sicherung der Zukunft der Fahrenden in der Schweiz", Subventionen für Organisationen, welche Fahrende vertreten, und verschiedene kantonale Initiativen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Fahrenden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Frage des Anwendungsbereiches noch immer offen ist, und dass die Verpflichtungen und Folgen einer möglichen Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 169 nicht genau bekannt sind, namentlich was die Finanzen und die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden angeht. Eine Ratifizierung ohne Klärung des Anwendungsbereiches ratione personae des Übereinkommens wäre eine bedeutende Abkehr von der Ratifikationspraxis der Schweiz bei internationalen Verträgen, was der Bundesrat ablehnt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deshalb wiederholt der Bundesrat die Schlussfolgerungen seiner Stellungnahme vom 24. November 1999 zur Motion Gysin Remo. Er möchte nochmals daran erinnern, dass er die allgemeinen Ziele des Übereinkommens Nr. 169 unterstützt, wie er bereits in seiner Botschaft von 1991 und in seiner Stellungnahme vom 24. November 1999 erklärt hat; dies tut er ebenfalls mit seinem Beschluss, die Prinzipien dieses Übereinkommens in seine Entwicklungshilfepolitik zu integrieren, sich in seiner Aussenpolitik davon leiten zu lassen und die Kantone aufzufordern, sich ihm anzuschliessen. Ferner will der Bundesrat, da er die im ersten Abschnitt der Motion ausgedrückte Sorge teilt, seine Aktivitäten zugunsten der indigenen Völker in verschiedenen Bereichen weiterführen, so durch eine aktive Teilnahme bei der Ausarbeitung einer Uno-Deklaration der Rechte der indigenen Völker, durch eine Unterstützung der baldigen Schaffung eines ständigen Forums zu Fragen der indigenen Völker (das von der Ecosoc abhängt und möglicherweise in Genf ansässig sein wird), durch den Empfang von Delegierten indigener Völker bei internationalen Konferenzen in Genf und durch Projekte im Feld.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ferner ist der Bundesrat entschlossen, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um die Frage des Anwendungsbereiches des Übereinkommens Nr. 169 zu klären. Er hat bereits mehrmals beim IAA um Präzisierungen nachgesucht, auf die er offizielle, aber informelle (nicht publizierte) Stellungnahmen erhalten hat, wie es der Praxis der IAO in solchen Fällen entspricht. Nun hat das EVD das IAA um eine offizielle und formelle Stellungnahme ersucht. Damit wurde ein Verfahren wieder aktiviert, das beim IAA seit 1988 nicht mehr angewandt wurde. Es ist vorgesehen, dass das IAA seine Analyse in den üblichen Bericht des Generaldirektors an den Verwaltungsrat im März 2001 mit dem Titel "Fortschritte bei der internationalen Arbeitsgesetzgebung" aufnehmen und in seinem offiziellen Bulletin veröffentlichen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hofft, dass die offizielle Stellungnahme des IAA, die im Verwaltungsrat diskutiert werden kann, klar genug ist, um einen Beschluss zu fassen. Sollte dies nicht der Fall sein, dürfte bei der Diskussion im Verwaltungsrat auch die Wahl des anzuwendenden Verfahrens zur Sprache kommen, um die nötige Klarheit zu erhalten. Diese ausserordentlichen Verfahren bieten zwei Möglichkeiten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die IAO selber richtet sich im Auftrag des IAA-Verwaltungsrates an den Internationalen Gerichtshof, um ein Rechtsgutachten gemäss Artikel 96 der Uno-Charta und Artikel 65 des Statuts des Gerichtshofs zu erhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die internationale Arbeitskonferenz schafft auf Vorschlag des IAA-Verwaltungsrates ein internes IAO-Gericht, um die Interpretationsfragen des Übereinkommens in Anwendung von Artikel 37 Absatz 2 der IAA-Verfassung zu klären.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei diesem Vorgehen wird die Schweiz alle Bemühungen für eine Klärung im Anwendungsbereich des Übereinkommens unterstützen und ihre Aktivitäten mit den Sozialpartnern und sich in einer ähnlichen Situation befindenden Staaten koordinieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat möchte damit auf konsequente und kohärente Weise zur Interpretation der korrekten Anwendung des internationalen Rechtes beitragen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In vielen Teilen der Welt ist das Leben indigener Völker durch die Missachtung ihrer Landrechte sowie ihrer politischen und zivilen Rechte, durch die Zerstörung ihres Lebensraumes und ihrer Lebensweise sowie durch Völkermord bedroht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist daher aufgefordert, die Konvention Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation zu ratifizieren bzw. alle dazu notwendigen Schritte umgehend einzuleiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese einzige international gültige Übereinkunft zum Schutze der Ureinwohner trat am 27. Juni 1989 in Kraft. Sie verankert nicht nur die Gleichberechtigung indigener Völker in der Arbeitswelt, sondern legt überdies Grundrechte fest, wie das Recht auf ein eigenes Territorium, auf eine eigene Lebensweise, Kultur und Sprache.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ratifizierung der IAO-Konvention Nr. 169 durch die Schweiz</value></text></texts><title>Ratifizierung der IAO-Konvention Nr. 169 durch die Schweiz</title></affair>