﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003616</id><updated>2025-11-14T06:32:17Z</updated><additionalIndexing>55;2841;Gesundheitsrisiko;Futtermittel;Gesundheitszustand;Schlachtabfall;Rinderwahnsinn</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2321</code><gender>m</gender><id>198</id><name>Schmied Walter</name><officialDenomination>Schmied Walter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-11-27T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4605</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1402050110</key><name>Schlachtabfall</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401010401</key><name>Futtermittel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K140101030103</key><name>Rinderwahnsinn</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050523</key><name>Gesundheitszustand</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050510</key><name>Gesundheitsrisiko</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-06-05T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird angenommen und gleichzeitig abgeschrieben.</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2001-02-28T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-11-27T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-06-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2321</code><gender>m</gender><id>198</id><name>Schmied Walter</name><officialDenomination>Schmied Walter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.3616</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Ausrottung der Tierseuche BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) muss vorangetrieben werden. Die neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft verlangen noch klarere Rahmenbedingungen für die Grossviehfütterung und Verwendung von tierischen Abfällen, damit der Konsumentenschutz optimal gewährleistet werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Speziellen darf es nicht sein, dass der Bundesrat einseitig inländische Massnahmen erlässt, ohne dass die entsprechenden Massnahmen in aller Klarheit auch beim Import von Grossvieh, Fleisch, Tierfutter und Tiermehl umgesetzt werden. Im Zusammenhang mit der BSE-Krise der vergangenen Jahre haben diverse EU-Länder nicht gezögert, den Vieh- und Fleischexport aus der Schweiz zu verbieten, obwohl die Schweiz enorme Anstrengungen zur Bekämpfung von BSE unternommen hat. Dies hat der schweizerischen Landwirtschaft enorm geschadet. Die SVP-Fraktion fordert den Bundesrat auf, die Verwendungsverbote in der Schweiz und die entsprechenden Importverbote aus den gefährdeten Ländern sofort in die Wege zu leiten. Es gilt den Gefahrenherd einzudämmen und die Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten der Schweiz zu gewährleisten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Aufgrund der aktuellen BSE-Situation hat der Bundesrat auf den 1. Januar 2001 den Einsatz von Mehlen tierischer Herkunft sowie von Extraktionsfetten bei der Fütterung sämtlicher Nutztiere verboten. Eine Ausnahme bildet das Fischmehl, welches unter strengen Auflagen weiterhin an Schweine, Geflügel und Fische verfüttert werden darf. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Einfuhr von Tiermehlen, weiteren Tierfutterkomponenten und bestimmten Schlachtnebenprodukten verboten und ihre Verwendung zur Herstellung von Dünger der Bewilligungspflicht unterstellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für importierte Fleischerzeugnisse gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie in der Schweiz. Seit 1996 dürfen Fleischerzeugnisse nur noch unter der Bedingung eingeführt werden, dass keine Risikomaterialien wie Gehirn oder Rückenmark darin enthalten sind. Die Schweiz kontrolliert die Einhaltung dieser Bedingung als erstes Land weltweit, indem stichprobenweise inländische und ausländische Wurstwaren mit einem neuartigen Test untersucht werden, welcher Gehirn- und Rückenmarksgewebe nachweisen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Einfuhr von Tieren der Rindergattung wird in erster Linie abgeklärt, welchen Status das Herkunftsland bezüglich BSE aufweist. Lebende Rinder aus Risikoländern dürfen nur in die Schweiz importiert werden, wenn sie sechs Monate nach dem Erlass (im Herkunftsland) folgender Regelungen geboren wurden: Das Verfüttern von tierischen Mehlen an Wiederkäuer muss verboten sein, und die spezifischen Risikoorgane sowie Kadaver müssen verbrannt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Alle Massnahmen haben auf dem Prinzip der wissenschaftlichen Begründbarkeit unter Einschluss des Vorsorgeprinzips und der Verhältnismässigkeit zu erfolgen. Weiter gehende Einfuhrverbote oder handelsbeschränkende Vorschriften, welche nicht dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier dienen und auch keinen Beitrag an die Ausrottung der Seuche leisten, entbehren nicht nur einer Rechtsgrundlage, sondern sind auch nicht im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Bundesrechtes und der WTO-Regeln.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, ein sofortiges Verwendungsverbot von Mehlen tierischer Herkunft zu erlassen. Die für den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten wichtige Massnahme muss sowohl auf die aus dem Inland stammenden als auch auf die aus dem Ausland kommenden Futtermittel, auf Schlachtnebenprodukte, auf Tiermehl, auf Fleisch von Grossvieh und auf lebendes Grossvieh angewandt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Fütterungsverbot von Tiermehl</value></text></texts><title>Fütterungsverbot von Tiermehl</title></affair>