{"id":20003618,"updated":"2024-04-10T14:37:03Z","additionalIndexing":"24;12;Geldwäscherei;Wirtschaftsstrafrecht;Gesetzesevaluation","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2556,"gender":"m","id":527,"name":"Tillmanns Pierre","officialDenomination":"Tillmanns"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-11-27T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4605"},"descriptors":[{"key":"L05K1106020104","name":"Geldwäscherei","type":1},{"key":"L06K050102010208","name":"Wirtschaftsstrafrecht","type":1},{"key":"L04K08070301","name":"Gesetzesevaluation","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-03-23T00:00:00Z","text":"Diskussion 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Mit besonderem Interesse verfolgt er die Entwicklung der Situation bei der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kontrollstelle).<\/p><p>Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt er wie folgt Stellung:<\/p><p>- Das GwG ist ein neues Gesetz, das erstmals in unserem Land den Nichtbankensektor reglementiert. Während ungefähr 420 Banken und Effektenhändler der Aufsicht der Bankenkommission unterstellt sind und rund 170 Versicherungen der Aufsicht des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) unterstehen, haben sich nahezu 6000 Finanzintermediäre einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen oder darum ersucht, der Kontrollstelle direkt unterstellt zu werden. Das Ausmass der gestellten Aufgabe ist also gross, vor allem wenn man bedenkt, dass unser Land in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernommen hat. Es scheint verfrüht, unter solchen Umständen nicht einmal ein Jahr nach Ablauf der Übergangsfrist (31. März 2000) behaupten zu wollen, die Umsetzung der Geldwäschereigesetzgebung sei ein Misserfolg. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) unternimmt gezielte Anstrengungen, damit dieses Gesetz optimal umgesetzt wird, unter anderem mit dem im vergangenen November angeordneten Massnahmenpaket.<\/p><p>Nach Meinung des Bundesrates wird man erst in zwei bis drei Jahren über den Erfolg oder Misserfolg der Umsetzung des GwG urteilen können.<\/p><p>- Die grosse Zahl und die Vielfalt der Anbieter von Finanzdienstleistungen waren einer der Hauptgründe, die den Gesetzgeber bewogen haben, sich für das Prinzip der Selbstregulierung auszusprechen. Während der im GwG vorgesehenen Übergangszeit konnten zwölf SRO geschaffen werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.<\/p><p>Nicht nur die Kontrollstelle, auch die SRO wurden in den ersten Monaten mit verschiedenen Problemen konfrontiert; angefangen bei der Schwierigkeit, das notwendige Fachpersonal zu finden. Deutlich spürbar wurde im Übrigen das Fehlen einer einheitlichen Grundauffassung unter den SRO. Zwar weisen die einzelnen Organisationen grosse Unterschiede bezüglich der Erfüllung der gesetzlichen Auflagen auf; man muss aber auch hervorheben, dass die meisten SRO-Verantwortlichen gewillt sind, die bestehenden Probleme in einem konstruktiven Geist zu lösen.<\/p><p>Mit seinem Massnahmenpaket beabsichtigt das EFD, den notwendigen Anstoss zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen der Kontrollstelle und den SRO zu geben; das gemeinsam ausgearbeitete Leitbild soll die Definition einer einheitlichen Grundauffassung über den Inhalt und die Verwirklichung der Selbstregulierung ermöglichen.<\/p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ist es knapp ein Jahr nach Ablauf der im GwG festgelegten Übergangsfrist noch verfrüht, das Selbstregulierungsprinzip infrage zu stellen. Während auf der einen Seite noch zu wenig Erfahrungen gesammelt werden konnten, hat sich bisher noch keine valable Ersatzlösung für die Selbstregulierung gefunden.<\/p><p>- Das GwG stammt zwar aus dem Jahr 1998; es wird jedoch erst seit Ablauf der Übergangsfrist, also seit April 2000, tatsächlich angewendet. Aus dieser Zeit stammen auch die ersten Schwierigkeiten bei der Gesetzesauslegung, was an sich bei einem neuen Gesetz nichts Aussergewöhnliches ist, eben so wenig wie die Tatsache, dass die Vollzugsbehörden ihre Praxis fortlaufend den Entscheiden der Beschwerde-Instanz anpassen müssen.<\/p><p>Einige Entscheide der Beschwerde-Instanz haben die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) in ihrer Eigenschaft als Vollzugsbehörde mit der Frage konfrontiert, ob die auf Artikel 36 des Gesetzes gestützte Anzeige ein adäquates Mittel sei. Der Direktor der EFV hat darauf im Oktober 2000 ein Anzeigenmoratorium verhängt, das so lange dauern sollte, bis aus den Entscheiden der Beschwerdeinstanz die nötigen Lehren gezogen werden konnten und die Praxis der Kontrollstelle entsprechend angepasst war. Verschiedene Kontakte und Abklärungen haben es ermöglicht, rasch eine befriedigende Lösung zu finden, so dass das Moratorium bereits vor Ende November wieder aufgehoben werden konnte. Die zukünftige Praxis wird so aussehen: Bei eindeutigen Fällen, in denen der Finanzintermediär sich weigert, ein Gesuch um Unterstellung unter das Gesetz einzureichen, greift die Kontrollstelle weiterhin zum Mittel der Anzeige. Geht es jedoch in erster Linie darum, die Unterstellungspflicht zu klären, erlässt die Kontrollstelle in Zukunft eine Feststellungsverfügung. Damit bleibt das Ganze eine Angelegenheit des Verwaltungsrechtes: die Betroffenen können Einsprache erheben, und der letztinstanzliche Entscheid über die Unterstellung liegt bei der Beschwerdeinstanz bzw. dem Bundesgericht. Wird die gesetzliche Unterstellung bejaht, hängt das weitere Vorgehen von der Bereitschaft der Betroffenen ab, sich diesem Entscheid zu fügen.<\/p><p>Nach Meinung des Bundesrates ist dies die Vorgehensweise, die dem heutigen Vollzugsstand des GwG am besten entspricht.<\/p><p>- Der Bundesrat ist bestrebt, das Problem der Geldwäscherei zu bekämpfen und will alle Massnahmen ergreifen, die eine wirksame Umsetzung des GwG ermöglichen. Im November 2000 hat das EFD eine Reihe von Massnahmen im Hinblick auf den Ausbau der Kontrollstelle und die stärkere Unterstützung ihrer Aktivitäten angeordnet. Diese Massnahmen wurden in der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates detailliert vorgestellt, bevor sie den Medien und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht wurden (vgl. Pressemitteilung des EFD vom 29. November 2000).<\/p><p>Die Realisierung dieser Massnahmen ist in vollem Gang. Es können bereits erste konkrete Resultate verzeichnet werden, insbesondere:<\/p><p>-  Ab 1. Januar 2001 ist die Kontrollstelle mit ihrer Umwandlung von einer Sektion in eine Abteilung hierarchisch aufgewertet und personell verstärkt worden. Es konnten neue Mitarbeiter gewonnen werden; bis zu ihrem Stellenantritt und der Beendigung ihrer Einarbeitungszeit gewährleisten Juristen aus anderen EFD-Dienststellen die Verstärkung der Kontrollstelle.<\/p><p>- Verschiedene Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Gesetzes konnten geklärt werden; es wurde eine Expertise in Auftrag gegeben, die die Einführung von Grenzwerten hinsichtlich der Aktivitäten prüfen soll, die in den gesetzlichen Geltungsbereich fallen. Das EFD wird im Verlaufe des 2. Quartals 2001 über die Ergebnisse dieser Expertise sowie über das weitere Vorgehen berichten.<\/p><p>- Es wurde eine Expertenkommission bestellt, die die Funktion eines unabhängigen Beratungsorganes übernimmt und die Kontrollstelle insbesondere bei der Erarbeitung und Aktualisierung ihrer Strategie beraten und unterstützen soll.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Nach der Kündigungswelle bei der Meldestelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei vor einigen Monaten häufen sich jetzt auch in der Kontrollstelle die Abgänge: vier der sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihre Kündigung eingereicht. Zahlreiche Finanzintermediäre haben sich weder einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen noch darum ersucht, der Kontrollstelle direkt unterstellt zu werden. Flächendeckende Kontrollen wurden nicht durchgeführt, und etwa 600 Gesuche von Finanzintermediären, die sich der Kontrollstelle unterstellen wollten, wurden nicht erledigt. Der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung hat für Anzeigen ein Moratorium angeordnet. Potenzielle Geldwäscher können sich also wieder ungestraft ihrem \"schmutzigen\" Geschäft hingeben. Sie ermuntern damit bei der Kontrollstelle gemeldete Kollegen, ihre Geldwäschereitätigkeit wieder aufzunehmen.<\/p><p>Daher frage ich den Bundesrat:<\/p><p>- Ist er der Ansicht, dass die Umsetzung der neuen Geldwäschereigesetzgebung bisher ein Misserfolg war?<\/p><p>- Ist er der Ansicht, dass das \"privatisierte\" Selbstregulierungssystem seine Aufgaben korrekt erfüllt?<\/p><p>- Was hält er davon, dass für Anzeigen ein Moratorium angeordnet wurde?<\/p><p>- Ist er bereit, das Übel Geldwäscherei mit allem Nachdruck zu bekämpfen? Wenn ja, welche gesetzlichen Änderungen müssen vorgenommen und welche Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit dieses Ziel erreicht werden kann?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bekämpfung der Geldwäscherei. Misserfolg"}],"title":"Bekämpfung der Geldwäscherei. Misserfolg"}