{"id":20003619,"updated":"2024-04-10T14:06:18Z","additionalIndexing":"55;2841;Gesundheitsrisiko;Fleischerzeugnis;Rinderwahnsinn;Rindfleisch;Lebensmittelkontrolle","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2498,"gender":"m","id":474,"name":"Hess Bernhard","officialDenomination":"Hess Bernhard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-11-27T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4605"},"descriptors":[{"key":"L06K140101030103","name":"Rinderwahnsinn","type":1},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":1},{"key":"L06K010506060201","name":"Lebensmittelkontrolle","type":1},{"key":"L05K1402030306","name":"Fleischerzeugnis","type":1},{"key":"L05K1402050108","name":"Rindfleisch","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-03-23T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-02-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(975279600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(985302000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2498,"gender":"m","id":474,"name":"Hess Bernhard","officialDenomination":"Hess Bernhard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"}],"shortId":"00.3619","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>1990 wurde in der Schweiz die Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer verboten. 1995 wurden zwar noch 68 Fälle von BSE gemeldet, aber erfreulicherweise waren die Zahlen danach rückläufig. 1997 überwogen dann die Fälle von Rindern, die nach dem Verbot der Verfütterung von Tiermehl geboren wurden. Insgesamt 20 der bis Mitte Dezember 1997 registrierten 34 Fälle von BSE entfielen auf das Jahr 1997. Dieses Jahr sind ebenfalls wieder neue Fälle bekannt geworden, nachdem das letzte Jahr die stattliche Zahl von 49 Fällen ausgewiesen hatte.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Schweiz bekämpft die Rinderseuche BSE seit 1990 wirksam: Dank dem Verbot der Fütterung von Mehlen tierischer Herkunft an Rinder, Schafe und Ziegen und dank dem umfassenden Melde- und Überwachungssystem sowie weiteren Massnahmen nimmt die Anzahl klinischer BSE-Fälle deutlich ab. Mit der laufenden Anpassung der Massnahmen an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse hofft der Bundesrat, sein Ziel, die Seuche in der Schweiz auszurotten, möglichst bald zu erreichen.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Das aktuelle BSE-Risiko in der Schweiz hat sich durch die Zunahme der Fälle im Ausland nicht verändert. Mit all den getroffenen Massnahmen haben wir, basierend auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, alles getan, um das Risiko einer Neuinfektion von Rindern mit BSE zu minimieren. Wegen der langen Zeit, die zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit liegt, kann die Wirkung der neuen Massnahmen erst in etwa fünf Jahren beurteilt werden. Deshalb muss weiterhin mit einer geringen Zahl an BSE-Fällen bei Rindern gerechnet werden. Die Anzahl der klinischen Fälle von BSE, d. h. die Anzahl Kühe, die offensichtlich an BSE erkrankt sind, ist von 25 im Jahr 1999 auf 17 im Jahr 2000 weiter gesunken. Seit zwei Jahren führt die Schweiz als weltweit erstes Land ein aktives BSE-Überwachungsprogramm durch und kann damit eindeutig belegen, dass die Anzahl der Fälle in der Schweiz abnimmt. Im Rahmen dieses Untersuchungsprogrammes sind flächendeckend alle umgestandenen und krankgeschlachteten Kühe sowie pro Jahr etwas über 7000 Kühe aus Normalschlachtungen getestet worden. Im Jahr 1999 sind dabei 25, im Jahr 2000 16 BSE positive Kühe gefunden worden.<\/p><p>2.\/3. Neben den bereits getroffenen Massnahmen und der Ausdehnung des 1990 eingeführten Fütterungsverbotes für Tiermehle von den Wiederkäuern auf alle Nutztiere besteht zurzeit keine Veranlassung, weitere Massnahmen in Betracht zu ziehen.<\/p><p>4. Fleisch und, da seit 1990 alle Risikoorgane aus der Nahrungsmittelkette entfernt werden, auch Fleischerzeugnisse stellen nach den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Gefahr für Konsumentinnen und Konsumenten dar. Da flächendeckende Tests bei allen Rindern über 30 Monaten daher keinen Beitrag zur Risikominderung leisten, werden sie nicht staatlich angeordnet. Den Anbietern von Fleisch und Fleischwaren steht es jedoch frei, solche Tests durchführen zu lassen, wobei mit den heute existierenden Nachweismethoden auch ein negatives Testresultat nicht aussagen kann, dass ein Tier nicht mit BSE infiziert ist.<\/p><p>Die Einhaltung des Verbotes von Risikoorganen in Fleischerzeugnissen wird stichprobenweise mit einem Test, der Gehirn- und Rückenmarkgewebe nachweisen kann, kontrolliert. Bisher wurde kein Fleischerzeugnis gefunden, welches Gehirn- oder Rückenmarkmaterial von Kühen enthielt.<\/p><p>5. Aus der Nahrungsmittelkette werden entfernt:<\/p><p>- Gehirn, Rückenmark, Augen und Därme von über sechs Monate alten Rindern (Infektiosität bei BSE-Rindern nachgewiesen; bei Darm nur in einem bestimmten Abschnitt und nur bei experimentell infizierten Tieren);<\/p><p>- Tonsillen, Thymus und Milz von über sechs Monate alten Rindern (keine Infektiosität bei BSE-Rindern nachweisbar);<\/p><p>- die Wirbelsäule von Kühen (Infektiosität von Nervenknoten in der Wirbelsäule im Endstadium der Krankheit gefunden);<\/p><p>- sichtbares Nerven- und Lymphgewebe sowie die Lymphknoten von Rindern jeden Alters (keine Infektiosität nachgewiesen).<\/p><p>6. Die Fleischkontrolleure, die in jeder Schlachtanlage die Fleischuntersuchung durchführen müssen, überwachen die Elimination dieser Organe. Fleischerzeugnisse werden übrigens bisher nur in der Schweiz mit dem oben erwähnten Test auf das Vorhandensein von Gehirn bzw. Rückenmark überprüft.<\/p><p>7. Es dürfen keine tierischen Organe importiert werden, die in der Schweiz nicht als Lebensmittel zugelassen sind. Fleischerzeugnisse aus dem Ausland werden ebenfalls stichprobenweise mit dem erwähnten Test auf das Vorhandensein von Gehirnmaterial überprüft.<\/p><p>8. Die Schaffung von Qualitätsstandards und die Beurteilung der Auswirkungen muss der Wirtschaft überlassen werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Aufgrund der akuten Gefahr, dass die Zahl der BSE-Fälle erneut zunehmen kann (Frankreich verzeichnet für das Jahr 2000 bereits 86 neue Fälle), bitte ich den Bundesrat um die dringliche Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie bewertet er das aktuelle BSE-Risiko?<\/p><p>2. Welche Massnahmen werden zur Vermeidung neuer Infektionen mit BSE bei Rindern vorgenommen?<\/p><p>3. Werden diese Massnahmen auch auf andere Tierspezies ausgedehnt?<\/p><p>4. In welchem Masse werden Tests zur Vermeidung der Übertragung von BSE auf die Konsumenten von Fleischprodukten durchgeführt?<\/p><p>5. Welche Organe, die als infektiös erkannt oder vermutet werden, sind aus der Nahrungs- und Futtermittelkette zu entfernen?<\/p><p>6. Wie wird die Praxis beschlossener Massnahmen kontrolliert?<\/p><p>7. In welchem Masse kann Importfleisch im gleichen Sinne zuverlässig kontrolliert werden?<\/p><p>8. Kann die Schaffung eines kontrollierten Qualitätsstandards von Fleischprodukten zur Wiedererlangung des Vertrauens des Fleischkonsumenten in Betracht gezogen werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"BSE. Neubewertung des Risikos"}],"title":"BSE. Neubewertung des Risikos"}