{"id":20003622,"updated":"2024-04-10T10:42:28Z","additionalIndexing":"55;2841;Tierernährung;Gesundheitsrisiko;Handel mit Agrarerzeugnissen;Futtermittel;Schlachtabfall;Rinderwahnsinn","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2481,"gender":"m","id":457,"name":"Cuche Fernand","officialDenomination":"Cuche"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-11-28T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4605"},"descriptors":[{"key":"L06K140101030103","name":"Rinderwahnsinn","type":1},{"key":"L04K14010104","name":"Tierernährung","type":1},{"key":"L05K1401010401","name":"Futtermittel","type":1},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":1},{"key":"L05K1402050110","name":"Schlachtabfall","type":2},{"key":"L05K0701020304","name":"Handel mit Agrarerzeugnissen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-03-23T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-06-05T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-02-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(975366000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1023228000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2481,"gender":"m","id":457,"name":"Cuche Fernand","officialDenomination":"Cuche"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"00.3622","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Es sind noch grosse Anstrengungen notwendig, um die BSE-Seuche in der Schweiz endgültig auszurotten. Man hätte bei der bisherigen Bekämpfung der BSE-Seuche jedoch viel schneller vorgehen können und spätestens seit der nationalen Fleischtagung im Mai 1996 in Bern zusätzliche Massnahmen ergreifen können.<\/p><p>Aus wirtschaftlichen Interessen wurden Massnahmen der Bundesbehörden seit dem Ausbruch der BSE-Seuche nicht nur verlangsamt und gebremst, sondern sogar lahmgelegt. Man befürchtete insbesondere negative Reaktionen aufgrund des Gatt (Handelshemmnisse) und war - so unbegreiflich es auch scheinen mag - vor allem unfähig, strikte Spielregeln aufzustellen, an die sich Tiermehl- und Futtermittelhersteller hätten halten sollen.<\/p><p>So vergingen beispielsweise zwei Jahre, bevor vorgeschrieben wurde, dass bestimmte, den Futtermitteln für Rinder zugesetzte tierische Fette zwanzig Minuten lang unter Druck auf 133 Grad Celsius erhitzt und sterilisiert werden müssen. Bevor diese Bestimmung zur Anwendung kam, hatten diese Fette als gesundheitlich unbedenklich gegolten. Auch die Verwendung von Blutmehl in Futtermitteln von Rindern wurde erst ab 1999 verboten.<\/p><p>Und viereinhalb Jahre lang musste man warten, bis am 1. November 2000 die Nulltoleranz für die Verwendung von Tiermehl in Futtermitteln für Wiederkäuer eingeführt wurde. In all diesen Jahren hat der Bund die Meinung vertreten, dass eine Nulltoleranz technisch nicht erreicht werden könne. Ebenso lange hat er, ohne Sanktionen zu verhängen, Rückstände des für Wiederkäuer verbotenen Tiermehls toleriert (von den zwischen 1991 und 1999 durchgeführten Stichproben waren 38 Prozent BSE-positiv); damit war der Ausbreitung der Seuche Tür und Tor geöffnet. <\/p><p>Angesichts der für die menschliche Gesundheit dramatischen Entwicklung der BSE-Seuche schlägt das Bundesamt für Veterinärwesen dem Bundesrat vor, die Verfütterung von Mehlen tierischer Herkunft an alle Nutztiere zu verbieten. Solange der Bund und die Futtermittelhersteller nicht garantieren können, dass die Produkte keine aktiven Prionen aufweisen, ist das Verbot die einzige geeignete Massnahme, um Ansteckungen durch verseuchte Rückstände zu verhindern.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Seit dem ersten BSE-Fall in der Schweiz im Jahr 1990 hat es sich der Bundesrat zum Ziel gesetzt, diese Seuche auszurotten und den Menschen vor einer allfälligen Ansteckung zu schützen. Eine offene Informationspolitik sowie die laufende Anpassung der getroffenen Massnahmen an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse waren und sind dabei seine obersten Prinzipien.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Das Verbot der Fütterung von Mehlen tierischer Herkunft an alle Nutztiere ist auf 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Davon betroffen sind in erster Linie die Schweine und das Geflügel, da für die Fütterung der Rinder, Schafe und Ziegen das Verbot bereits seit 1990 gilt. Es handelt sich dabei nicht um eine Massnahme zur Verhinderung der Übertragung von BSE auf die neu vom Verbot betroffenen Nutztiere, sondern es soll damit ausgeschlossen werden, dass bei der Lagerung, beim Transport und beim Tierhalter Rinderfutter selbst in geringsten Spuren mit Tiermehl kontaminiert wird. Deshalb dürfen Restbestände von Futtermitteln, die noch Tiermehl enthalten und sich bereits im Handel oder bei den Tierhaltern befinden, im Sinne einer Übergangsbestimmung noch bis am 1. März 2001 an Schweine und Geflügel verfüttert werden. Die Landwirte werden nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass Wiederkäuer keinesfalls Zugang zu diesem Futter haben dürfen.<\/p><p>2. Zur Fütterung von Wiederkäuern sind sämtliche Mehle tierischer Herkunft, inklusive Fischmehle, sowie Fette, die aus nicht geniessbaren Schlachttierkörperteilen extrahiert wurden, bereits verboten.<\/p><p>3. Zwischenprodukte der Entsorgung von Fleischabfällen, insbesondere Mehle und Extraktionsfette, dürfen nicht importiert werden. Für importierte Futtermittel gelten die gleichen Bestimmungen wie für in der Schweiz hergestellte Futtermittel.<\/p><p>Ein umfassendes Importverbot für Fleisch, von dem aus nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen kein Risiko bezüglich BSE ausgeht, würde weder dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier dienen noch einen Beitrag an die Ausrottung der Seuche leisten und steht somit nicht im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Bundesrechtes und der WTO-Regeln.<\/p><p>4. Die Durchsetzung der Massnahmen von der Futtermühle über den Bauernhof bis zum Schlachthof und dem Entsorgungsbetrieb ist von hoher Priorität und wird zukünftig noch strenger kontrolliert werden. Der Bund wird zu diesem Zweck in Zusammenarbeit mit den Kantonen seine Kontrollen verstärken. Allfällig festgestellte Verstösse gegen die verordneten Massnahmen wurden und werden auch in Zukunft von den Kontrollbehörden bei den zuständigen Strafbehörden angezeigt und nach den geltenden Strafnormen des Tierseuchengesetzes (Art. 47ff.) bestraft.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Damit Vorkehrungs- und Ausrottungsmassnahmen so rasch wie möglich umgesetzt werden, fordere ich den Bundesrat auf, in folgenden Punkten tätig zu werden:<\/p><p>1. Sofortige Umsetzung des Verbotes für die Verwendung von Mehlen tierischer Herkunft zur Fütterung aller Nutztiere sowie die Beschlagnahme und die Entsorgung aller Lagerbestände.<\/p><p>2. Rückkehr zu einer ausschliesslich pflanzlichen Fütterung der Pflanzenfresser sowie das Verbot der Verwendung von Fleischmaterial, von Fetten tierischer Herkunft und von Fischmehl.<\/p><p>3. Importverbot: Die Bemühungen der Schweiz dürfen nicht durch die Einfuhr von tierischen Abfällen und Futtermitteln, die den Anforderungen der Schweiz nicht genügen, zunichte gemacht werden. Eine Beurteilung der aktuellen Lage bedingt, dass alle Importe verboten werden müssen, da die Herkunft von Fleisch sich nicht zurückverfolgen lässt.<\/p><p>4. Verstärkung der Kontrollen und Verhängung von Sanktionen: Das Problem muss an der Wurzel angepackt werden. Es ist unbedingt erforderlich, dass alle im Handel erhältlichen Erzeugnisse keine Gefahr der Ansteckung durch BSE in sich bergen. Dieses Resultat ist von den Bundesbehörden mittels verstärkter Kontrollen und geeigneter Sanktionen herbeizuführen. Alle Fragen nach der Haftung bei der Ausbreitung der BSE-Seuche haben sich bisher am Immobilismus des Bundes gestossen!<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"BSE. Dringliche zusätzliche Massnahmen"}],"title":"BSE. Dringliche zusätzliche Massnahmen"}