﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003623</id><updated>2024-04-10T15:24:51Z</updated><additionalIndexing>34;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Gebühren;Lehrstelle;Informationstechnologie;Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung;Konzession;service public</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-11-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4605</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K120202010102</key><name>Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010103</key><name>Konzession</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107020401</key><name>Gebühren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020103</key><name>elektromagnetische schädliche Auswirkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12020307</key><name>Informationstechnologie</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070202030801</key><name>Lehrstelle</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08060111</key><name>service public</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-10-05T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-12-13T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-08-29T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-11-28T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-12-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>00.3623</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Am 6. Dezember 2000 führte die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) die Auktion zur Vergabe von vier Funkkonzessionen für die Bereitstellung von IMT-2000/UMTS-Fernmeldediensten in der Schweiz durch. Die Auktion endete nach vier Runden. Die Konzessionen Nummer 1, 2, 4 wurden für 50 000 000 Franken und die Konzession Nummer 3 für 55 000 000 Franken zugeschlagen. Der aus der Auktion erzielte Gesamterlös wird sich somit auf 205 000 000 Franken belaufen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat die Interpellation der für die UMTS-Konzessionen zuständigen Comcom zur Stellungnahme vorgelegt. Diese nimmt wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;"Die von der Comcom erlassenen Zulassungsentscheide sowie die definitiven Auktionsregeln und Termine zu widerrufen und die Frequenzen direkt zuzuteilen, wäre aus rechtlichen Gründen hoch problematisch. Es konnte weder den im Verfahren verbleibenden noch den sich aus dem Verfahren zurückgezogenen Kandidatinnen ein Regelverstoss, der einen Abbruch des Verfahrens gerechtfertigt hätte, nachgewiesen werden. Eine Änderung des Verfahrens wäre unter den Gesichtspunkten der Rechtssicherheit und der Willkür sehr fraglich. Die voraussichtlich zu erwartenden Beschwerden beim Bundesgericht hätten - unabhängig vom Ausgang der Verfahren - zu einer bedeutenden Verzögerung der Konzessionierung und damit der Einführung der UMTS-Technologie in der Schweiz geführt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Auktion mit nur vier Teilnehmern macht insofern Sinn, als dass die verschiedenen Konzessionen für die einzelnen Bieter einen unterschiedlichen Wert haben können. Während der Auktion hat denn auch eine Firma 5 Millionen Franken mehr für eine bestimmte Konzession geboten als die drei anderen Bewerberinnen. Die Auktion diente somit der Ermittlung der Verteilung der einzelnen Konzessionen an die Bewerberinnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesen Gründen erscheint es der Comcom als gerechtfertigt, wenn das Vergabeverfahren in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt wurde."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dem Bildungsbereich eine zentrale Rolle für die Schweiz auf dem Weg in das Informationszeitalter zukommt. Er hat deshalb in seinem Beschluss vom 30. August 2000 zu Kreditaufstockungen und Finanzplan 2002-2004 rund 14,3 Millionen Franken für die Zeit von 2001 bis 2004 für Projekte der Berufsbildung gesprochen. Für den Aufbau eines Virtuellen Campus Schweiz wurden für die Jahre 2000-2003 30 Millionen Franken bewilligt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulplatzes Schweiz mittel- und langfristig zu sichern. Was die Schulbildung anbelangt, bereitet der Bundesrat ein Gesetz über die Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien vor, das insbesondere die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften an öffentlichen Schulen beinhalten wird. Aus diesem Grund arbeitet das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie bereits seit Sommer 2000 an einem Grossprojekt "Schulen im Netz" im Rahmen einer Public-Private-Partnership mit der Erziehungsdirektorenkonferenz der Kantone und Vertretern der Wirtschaft. Ziel dieses Projektes ist es, alle Primar-, Sekundar-, Mittel- und Berufsschulen in der Schweiz ans Internet anzuschliessen. Der Bund wird sich mit einem Beitrag von voraussichtlich 100 Millionen Franken an diesem Projekt finanziell beteiligen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Finanzpolitisch gesehen ist jede Zweckbindung der Erträge aus dem Vergabeverfahren der UMTS-Konzessionen problematisch. Zweckbindungen schränken den Spielraum für das Setzen von Prioritäten ein und können überdies Anreiz zur Mittelverschwendung geben (Mittel sind vorhanden, also müssen sie ausgegeben werden). Damit die Steuerbarkeit und Transparenz des Haushalts gewährleistet bleiben, sind Zweckbindungen zu vermeiden. Diese Stossrichtung wird auch in dem vom Bundesrat verabschiedeten Finanzleitbild verfolgt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Grundsätzlich wird die Wirtschaftsfreiheit durch die Bundesverfassung garantiert. Zudem wird die transparente Buchführung und Rechnungslegung in genügender Weise durch die Bestimmungen des Obligationenrechtes geregelt. Es ist davon auszugehen, dass mit vier UMTS-Konzessionärinnen im Schweizer Markt der Wettbewerb spielen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Wettbewerbsmärkten sind Quersubventionen nur beschränkt möglich, da die Gewinnmargen zu klein sind, um unrentable Produkte oder Verluste in anderen Ländern zu subventionieren. Dies gilt auch für den zukünftigen UMTS-Markt in der Schweiz. Konzessionärinnen ohne eine bereits bestehende Kundenbasis sind beim Markteintritt gezwungen, aggressive Preisstrategien anzuwenden, um einen genügend hohen Marktanteil zu erlangen. Konzessionärinnen, welche keine hohen Lizenzkosten aus dem Ausland mitzufinanzieren haben, können die anderen Konzessionärinnen ebenfalls durch günstige Preise unter Druck setzen. Zudem können die Kunden bei überhöhten UMTS-Preisen auf andere Technologien ausweichen und so den Technologiewettbewerb spielen lassen. Der Wettbewerb wird es kaum erlauben, dass Lizenzkosten aus anderen Ländern durch Schweizer Abonnenten getragen werden müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Falls es dennoch zu Preisabsprachen unter den einzelnen Konzessionärinnen kommen sollte, steht mit dem Kartellgesetz ein wirksames Instrument zur Verfügung, diese zu unterbinden. Zudem kann der Preisüberwacher gestützt auf das Preisüberwachungsgesetz Massnahmen ergreifen, um allfällige überhöhte Preise zu korrigieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat sieht aus diesen Gründen zurzeit kein Bedürfnis für eine weiter gehende Regelung. Die zuständigen Behörden werden jedoch die Entwicklung aufmerksam verfolgen und bei Bedarf intervenieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die in der Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) festgelegten Immissions- und Anlagegrenzwerte erfüllen nach heutigem Kenntnisstand die Kriterien, welche das Umweltschutzgesetz für den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vorgibt. Zu diesem Schluss ist auch das Bundesgericht gekommen. Der Bundesrat wird auf diese Grenzwerte erst zurückkommen, wenn die Forschung neue, bisher unberücksichtigte Gesundheitsrisiken nachweisen sollte oder wenn der technische Fortschritt es erlaubt, Mobilfunknetze mit niedrigerer Strahlungsbelastung zu betreiben als heute.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um der Problematik der Koordination beim Bau von Antennenanlagen vermehrt Rechnung zu tragen, hat der Bund zusammen mit der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz Empfehlungen erarbeitet. Diese sollen dazu beitragen, dass ausserhalb der Bauzonen die Antennen verschiedener Konzessionärinnen auf möglichst wenige Standorte konzentriert werden. Innerhalb der Bauzone sind der Konzentration von Antennen hingegen wegen der Anlagegrenzwerte der NISV Grenzen gesetzt. Die Comcom hat vorgesehen, die in der Arbeitsgruppe erarbeiteten Empfehlungen materiell in die UMTS-Konzessionen aufzunehmen. Mit den Empfehlungen liegt eine für die ganze Schweiz einheitliche Lösung vor. Damit sollten die Kantone in der Lage sein, die raumplanungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig die entsprechenden Bewilligungsgesuche speditiv zu bearbeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bevor weitere Massnahmen ins Auge gefasst werden, sollen Erfahrungen mit den Empfehlungen gesammelt und ausgewertet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Zum jetzigen Zeitpunkt setzt der Bund nur geringe Mittel für die Erforschung der Umweltfolgen und der gesundheitlichen Folgen der nicht ionisierenden Strahlung ein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine begleitende Forschung zu allfälligen gesundheitlichen Auswirkungen erachtet der Bundesrat als nötig. Im Vordergrund stehen dabei umweltmedizinische Untersuchungen von Personen, die sich in ihrer Gesundheit oder ihrem Wohlbefinden durch nicht ionisierende Strahlung beeinträchtigt fühlen. Zur Erhellung von Wirkungsmechanismen von nicht ionisierender Strahlung sind ausserdem Untersuchungen im Labor vorzusehen. Neben der Ressortforschung der betroffenen Bundesämter werden zusätzliche Möglichkeiten für eine Verstärkung dieser Forschungsaktivitäten zum Beispiel im Rahmen eines nationalen Forschungsprogrammes geprüft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Das UVEK prüft zurzeit eine solche Beratungsstelle für Fragen im Zusammenhang mit den Mobilfunkantennen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Grundversorgungskonzessionärin hat die in der entsprechenden Konzession vorgesehenen Dienste flächendeckend und zu nicht diskriminierenden Preisen anzubieten. Die Grundversorgung wurde vom Gesetzgeber jedoch bewusst technologieneutral ausgestaltet. Es ist der Inhaberin der Grundversorgungskonzession überlassen, mittels welcher Technologie sie ihrem Versorgungsauftrag nachkommen will.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Mobilfunkkonzessionen sind nicht mit der Grundversorgungskonzession gleichzusetzen. Die Mobilfunkkonzessionen enthalten der jeweiligen Technologie angepasste Auflagen hinsichtlich Flächendeckung. Bei den UMTS-Konzessionen ist die Vorgabe bezüglich Flächendeckung auch aufgrund der Unsicherheit der Marktakzeptanz und eines sinnvoll gestalteten Netzaufbaus geringer als bei den GSM-Konzessionen, wo 95 Prozent der Bevölkerung zu versorgen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um dennoch eine gute Versorgung der Bevölkerung mit mobilen Breitbanddiensten sowie einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen, hat die Comcom in der Ausschreibung zur Vergabe der vier IMT-2000/UMTS-Konzessionen Erleichterungen betreffend nationalem "roaming" für neu im Markt auftretende Anbieterinnen aufgenommen. Zudem ist es den Anbieterinnen erlaubt, bei der über die mit eigenen Mitteln zu erbringenden Mindestversorgung von 50 Prozent der Bevölkerung hinausgehenden Versorgung untereinander zusammenzuarbeiten und ein nationales "roaming" einzurichten. Dies wird den Versorgungsgrad gerade auch in ländlichen Gebieten erhöhen. Zudem können auch mit aufgerüsteten GSM-Netzen breitbandige Mobilfunkdienste angeboten werden. Das gilt speziell für die Randregionen, wo den Betreiberinnen dazu genügend Frequenzen zur Verfügung stehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird bei der Anpassung der Dienste der Grundversorgung der jeweiligen gesellschaftlichen und technologischen Entwicklung Rechnung tragen. Er wird daher zum geeigneten Zeitpunkt prüfen, ob auch breitbandige Mobilfunkdienste in die Grundversorgungskonzession aufgenommen werden und zu nicht diskriminierenden Preisen angeboten werden müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bereits jetzt sind auf dem freien Markt mobile Datendienste mittels GPRS-Technologie über die gut ausgebauten GSM-Netze erhältlich, die für Datenkommunikation und für den Zugang zum Internet eingesetzt werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Die Comcom hat in den Konzessionen vorgesehen, dass die Konzessionärinnen angemessen Lehrtöchter und Lehrlinge ausbilden sollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem wurde schon bei der Zulassung zum Auktionsverfahren überprüft, wie die zukünftige Konzessionärin die arbeitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten und insbesondere die Arbeitsbedingungen der Branche zu gewährleisten gedenkt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat begrüsst es, wenn die Fernmeldedienstanbieterinnen Firmengesamtarbeitsverträge abschliessen. Er ist auch bereit, einen Gesamtarbeitsvertrag in der Fernmeldebranche allgemeinverbindlich zu erklären, wenn die Bedingungen gemäss Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erfüllt sind.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Bundesamt für Kommunikation hat nach Rücksprache mit der Eidgenössischen Kommunikationskommission die auf Mitte November 2000 angesetzte Versteigerung der UMTS-Konzessionen gestoppt. Nachdem aufgrund von Rückzügen, Unternehmenskonzentrationen und Absprachen nur noch vier Bewerberinnen im Rennen um die vier Lizenzen verblieben sind, drohte eine Vergabe zum Mindestangebotspreis von 50 Millionen Franken pro Konzession - ein Verscherbelungspreis im Vergleich zum Ausland. Der Stopp bietet die Chance, die Rahmenbedingungen der Konzessionsvergabe nochmals zu überprüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, im Zusammenhang mit der UMTS-Konzessionsvergabe folgende Fragen zu beantworten: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er nicht auch der Ansicht, dass die vier Konzessionen nicht in einer "Auktion" zu vergeben sind, sondern unter den vier verbleibenden Bewerberinnen für die gesamte Laufzeit (fünfzehn Jahre) zu einer Gebühr zuzuteilen sind, die sich am Mittelwert der in den europäischen Nachbarländern erzielten Einnahmen orientiert und jährlich zu bezahlen ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er bereit, die Einnahmen aus den UMTS-Konzessionsgebühren - nach Abgeltung der zusätzlichen Aufwendungen des Bundes im Zusammenhang mit der Konzessionsvergabe - zweckgebunden für die Förderung der Telekommunikation und für eine alle Bevölkerungsschichten umfassende Bildungsoffensive im Bereich der Informationstechnologie in der Schweiz zu verwenden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie kann sichergestellt werden, dass die Konzessionsnehmerinnen ihre Betriebsrechnung für das Schweizer Netz gesondert ausweisen und dass Quersubventionierungen zulasten der Schweiz verhindert werden und dass überhöhte Gewinne mit Tarifsenkungen den Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden? Ist er auch bereit, gegebenenfalls die notwendigen Instrumente für eine transparente Rechnungslegung und Preiskalkulation zu schaffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er bereit, die Umwelt- und Gesundheitsauflagen für die Erstellung der UMTS-Antennen unter Einbezug der Umweltorganisationen nochmals zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Anlagen - soweit dies zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischer Strahlung sinnvoll ist - gemeinsam betrieben werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie viele Mittel setzt der Bund heute für die Erforschung der Umweltfolgen und der gesundheitlichen Folgen der nicht ionisierenden Strahlung ein? Ist er bereit, den Mitteleinsatz zu erhöhen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Auf wann ist mit der Errichtung der Beratungsstelle des Bundes für die Bevölkerung, die Kantone und die Gemeinden für Fragen im Zusammenhang mit den Mobilfunkantennen zu rechnen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wie wird sichergestellt, dass alle Regionen den gleichen Zugang zur mobilen Breitbandtechnologie erhalten und regionale Preisdifferenzierungen der Netzbetreiberinnen ausgeschlossen sind? Ist er bereit, nach vier Jahren die regionale mobile Breitbandabdeckung zu evaluieren und mit der Konzessionserteilung die Auflage zu verbinden, dass die vier Netzbetreiberinnen in Regionen mit einer ungenügenden Erschliessung zur gemeinsamen Erstellung eines allen vier Betreiberinnen zugänglichen UMTS-Netzes verpflichtet werden können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Ist er bereit, die Konzessionserteilung mit der Auflage der beruflichen Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Lehrlings-, Aus- und Weiterbildung) und zum Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen zu verbinden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>UMTS-Konzessionen</value></text></texts><title>UMTS-Konzessionen</title></affair>