{"id":20003626,"updated":"2024-04-10T09:18:48Z","additionalIndexing":"24;12;Geldwäscherei;Arbeitskräftebedarf;Vollzug von Beschlüssen;Wirtschaftsstrafrecht","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-11-28T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4605"},"descriptors":[{"key":"L05K1106020104","name":"Geldwäscherei","type":1},{"key":"L06K050102010208","name":"Wirtschaftsstrafrecht","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":1},{"key":"L05K0702020302","name":"Arbeitskräftebedarf","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-12-13T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-02-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(975366000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1039734000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2388,"gender":"m","id":324,"name":"Gross Jost","officialDenomination":"Gross Jost"},"type":"speaker"}],"shortId":"00.3626","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor (GwG) ist ein neues Gesetz, das erstmals in unserem Land den Nichtbankensektor reglementiert. Nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist (31. März 2000) ist der Vollzug dieses Gesetzes auf Schwierigkeiten gestossen, was an sich nichts Ungewöhnliches darstellt.<\/p><p>Der Bundesrat anerkennt die Schwierigkeiten beim Vollzug des Geldwäschereigesetzes (GwG) und schenkt ihnen die gebührende Beachtung. Mit besonderem Interesse verfolgt er die Entwicklung der Situation bei der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kontrollstelle). <\/p><p>Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt er wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Die Kündigungen sind einerseits auf persönliche Gründe und attraktivere Lohnangebote in der Privatwirtschaft, andererseits auf die exponierte Situation der Kontrollstelle, auf die Überlastung im Zusammenhang mit der grossen Zahl hängiger Dossiers sowie auf die juristischen Probleme, die sich nach den ersten Entscheiden der Beschwerdeinstanz im Zusammenhang mit der Gesetzesauslegung ergeben haben, zurückzuführen.<\/p><p>2. Von einer mangelnden Bereitschaft zur Zusammenarbeit vonseiten der Selbstregulierungsorganisationen (SRO) kann in diesem Sinne nicht gesprochen werden. Es stimmt hingegen, dass die einzelnen Organisationen grosse Unterschiede bezüglich der Erfüllung der gesetzlichen Auflagen aufweisen; das führt in den Beziehungen zur Kontrollstelle gelegentlich zu gewissen Schwierigkeiten. Die meisten SRO-Verantwortlichen sind jedoch gewillt, die bestehenden Probleme in einem konstruktiven Geist zu lösen.<\/p><p>Die Qualität der Beziehungen zwischen der Kontrollstelle und den SRO ist kein direkter Grund für Kündigungen bei der Kontrollstelle.<\/p><p>3. Die Expertengruppe Finanzmarktaufsicht unter dem Vorsitz von Professor Jean-Baptiste Zufferey hat im November 2000 ihren Bericht zur \"Finanzmarktregulierung und -aufsicht in der Schweiz\" veröffentlicht. Unter anderem wird im Bericht angeregt, eine integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde zu schaffen, welche die bisherigen Aufgaben der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) und des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) übernehmen würde. Im Weiteren sollen drei Anbieter von Finanzdienstleistungen neu einer umfassenden, prudentiellen Aufsicht unterstellt werden (unabhängige Vermögensverwalter, Introducing Brokers und Devisenhändler). Der Bericht empfiehlt, die Beaufsichtigung dieser neu zu regulierenden Anbieter von Finanzdienstleistungen auch in Bezug auf die Einhaltung der Pflichten nach GwG der integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde zuzuweisen. Die Umsetzung der vorstehend erwähnten Empfehlungen der Expertengruppe hätte für die Kontrollstelle zur Folge, dass der Kreis der ihr unterstellten Finanzintermediäre kleiner würde. <\/p><p>Abgesehen von den oben genannten Punkten äussert sich der Bericht der Expertengruppe nur am Rande zum Selbstregulierungsprinzip. Der Bundesrat wird aber zu prüfen haben, ob und in welchem Ausmass die bisherigen Aufgaben der Kontrollstelle und der SRO nicht auch der neu zu schaffenden integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde übertragen werden sollten. Bis zum Abschluss der gesetzgeberischen Folgearbeiten zum Expertenbericht, d. h. etwa bis 2005, werden die Kontrollstelle und die Selbstregulierungsorganisationen ihre Tätigkeit voraussichtlich im gewohnten Rahmen fortführen.<\/p><p>4. Der Bundesrat ist bestrebt, alle Massnahmen zu ergreifen, die eine wirksame Umsetzung des GwG ermöglichen. Im November 2000 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Reihe von Massnahmen im Hinblick auf den Ausbau der Kontrollstelle und die stärkere Unterstützung ihrer Aktivitäten angeordnet. Diese Massnahmen wurden in der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates detailliert vorgestellt, bevor sie den Medien und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht wurden (vgl. Pressemitteilung des EFD vom 29. November 2000).<\/p><p>Die Umsetzung dieser Massnahmen ist in vollem Gang. Bereits sind erste konkrete Resultate zu verzeichnen:<\/p><p>- Ab 1. Januar 2001 ist die Kontrollstelle mit ihrer Umwandlung von einer Sektion in eine Abteilung hierarchisch aufgewertet und personell verstärkt worden. Es konnten neue Mitarbeiter gewonnen werden; bis zu ihrem Stellenantritt und der Beendigung ihrer Einarbeitungszeit gewährleisten Juristen anderer EFD-Dienststellen die Verstärkung der Kontrollstelle.<\/p><p>- Verschiedene Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Vollzug des Gesetzes konnten geklärt werden; es wurde eine Expertise in Auftrag gegeben, die die Einführung von Grenzwerten hinsichtlich der Aktivitäten prüfen soll, die in den gesetzlichen Geltungsbereich fallen. Das EFD wird im Verlaufe des 2. Quartals 2001 über die Ergebnisse dieser Expertise sowie über die geplanten Folgemassnahmen berichten. <\/p><p>- Es wurde eine Expertenkommission bestellt, die die Funktion eines unabhängigen Beratungsorganes übernimmt und die Kontrollstelle, insbesondere bei der Erarbeitung und der Aktualisierung ihrer Strategie, beraten und unterstützen soll.<\/p><p>5. Es ist wichtig, dass der Finanzplatz Schweiz im Ausland keinen Image-Schaden erleidet. Zu diesem Zweck wird der Bundesrat für die möglichst rasche Umsetzung des oben erwähnten Massnahmenpakets sorgen. Anfangsschwierigkeiten bei der Umsetzung von Gesetzesbestimmungen über die Geldwäscherei gibt es nicht nur in der Schweiz. Im internationalen Vergleich besitzt die Schweiz auf dem Gebiet der Bekämpfung der Geldwäscherei einen gewissen Vorsprung; im Nichtbankensektor nimmt sie zweifellos eine Vorreiterrolle ein.<\/p><p>Nach Überzeugung des Bundesrates werden die Schweizer Anstrengungen bei der Bekämpfung der Geldwäscherei im Ausland nicht diskreditiert werden, sofern die im vergangenen November angeordneten Massnahmen umfassend und konsequent umgesetzt werden.<\/p><p>6. Die grosse Zahl (mindestens 6000) und die Vielfalt der Anbieter von Finanzdienstleistungen waren Hauptgründe, die den Gesetzgeber bewogen haben, sich für das Prinzip der Selbstregulierung auszusprechen. Nicht einmal ein Jahr nach Ablauf der im GwG festgelegten Übergangsfrist wäre es verfrüht, dieses Prinzip infrage stellen zu wollen. Einerseits konnten noch zu wenige Erfahrungen gesammelt werden. <\/p><p>Andererseits hat sich bisher noch keine valable Ersatzlösung für die Selbstregulierung gefunden.<\/p><p>Mit Blick auf die politische Debatte zu den Schlussfolgerungen des Berichtes Zufferey hat der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt nicht die Absicht, das Prinzip der Selbstregulierung infrage zu stellen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die SP-Fraktion ist äusserst besorgt über die Vorgänge, namentlich über die Kündigungen, in den verschiedenen Vollzugsorganen des Geldwäschereigesetzes. Sie bittet den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Welches sind die Gründe der Kündigungen der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?<\/p><p>2. Besteht ein Zusammenhang mit dem unkooperativen Verhalten der Selbstregulierungsorganisationen?<\/p><p>3. Wie beurteilt er die Empfehlungen der Expertengruppe Zufferey, die unter anderem das Konzept der Selbstregulierung infrage stellt?<\/p><p>4. Auf welche Weise will er den raschen und rechtsgleichen Vollzug des Gesetzes gewährleisten?<\/p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass die Zustände in den Vollzugsbehörden die Glaubwürdigkeit der Bestrebungen der Schweiz gegen die Geldwäscherei im Ausland schwer schädigen?<\/p><p>6. Ist er bereit, das Konzept der Selbstregulierung durch ein Konzept der staatlichen Aufsicht zu ersetzen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vollzug des Geldwäschereigesetzes"}],"title":"Vollzug des Geldwäschereigesetzes"}