{"id":20003628,"updated":"2024-04-10T14:39:31Z","additionalIndexing":"55;2841;Fleischindustrie;Gesundheitsrisiko;nicht verwertbarer Abfall;Futtermittel;Schlachtabfall;Rinderwahnsinn;Gesetzesevaluation","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-11-28T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4605"},"descriptors":[{"key":"L06K140101030103","name":"Rinderwahnsinn","type":1},{"key":"L04K08070301","name":"Gesetzesevaluation","type":1},{"key":"L05K1401010401","name":"Futtermittel","type":1},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":1},{"key":"L05K1402050110","name":"Schlachtabfall","type":1},{"key":"L04K06010108","name":"nicht verwertbarer Abfall","type":2},{"key":"L05K1402030102","name":"Fleischindustrie","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-03-23T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-06-05T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-02-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(975366000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1023228000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"type":"speaker"}],"shortId":"00.3628","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die BSE-Fälle in der Schweiz und in Europa schrecken die Bevölkerung auf. Kann Rindfleisch bedenkenlos gegessen werden oder nicht? Diese Frage stellen sich immer mehr Leute. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) bemüht sich, das Vertrauen der Bevölkerung in das Schweizer Rindfleisch wiederherzustellen. Einerseits wurden vom BVET bereits verschiedene Massnahmen erlassen, andererseits werden von verschiedenen Seiten auch neue Massnahmen gefordert, wie das flächendeckende Einführen von BSE-Tests.<\/p><p>Heute hat das Verbrennen der Schlachtabfälle einen präventiven Charakter und ist daher zu unterstützen. Als längerfristige Massnahme ist es aber ein ökologischer Unsinn. Wertvolles, tierisches Eiweiss wird verbrannt und durch pflanzliches Eiweiss ersetzt. Als Ersatz wird vor allem Soja eingeführt. Der Sojaanbau geht in der Dritten Welt auf Kosten der Produktion von Grundnahrungsmitteln für die einheimische Bevölkerung.<\/p><p>Es ist selbstverständlich, dass auch in Zukunft nie Schlachtabfälle von BSE-Rindern und keine der so genannten Risikoorgane zu Futtermehl verarbeitet werden dürfen. Weiter darf auch längerfristig kein tierisches Eiweiss und Fett an reine Pflanzenfresser, wie Rinder und Schafe, verfüttert werden.<\/p><p>Die Bevölkerung ist wegen der BSE-Fälle stark verunsichert. Weitere Massnahmen der BSE-Bekämpfung stehen kurz vor der Einführung. In dieser Situation muss die Bevölkerung dringend klar und offen über Sinn und Zweck der verschiedenen erlassenen oder neu geforderten Massnahmen informiert werden und darüber, welche Sicherheit die verschiedenen Massnahmen bringen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Schon bevor der erste Fall von BSE im Jahr 1990 in der Schweiz diagnostiziert wurde, war es das Ziel des Bundesrates, durch gezielte Forschung, Information und Prävention die möglichen durch die Seuche verursachten Schäden in Grenzen zu halten. Obwohl diese gänzlich neuartige Erkrankung noch immer viele Fragen aufwirft, sind wir überzeugt, dass der von uns im letzten Jahrzehnt eingeschlagene Weg richtig ist, und wir sind weiterhin bereit, neue Erkenntnisse rasch und offen zu kommunizieren sowie die daraus sich ergebenden Massnahmen zu ergreifen.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Die Untersuchung aller Rinder über dreissig Monate würde epidemiologisch nur minimale zusätzliche Erkenntnisse bringen. Sie könnte eine zusätzliche Elimination weniger Träger des BSE-Erregers ermöglichen. Da Fleisch nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen bezüglich BSE sicher ist, würde dadurch der Gesundheitsschutz von Konsumentinnen und Konsumenten nicht verbessert. Der grosse Nachteil der heute zur Verfügung stehenden BSE-Tests ist, dass sie den Erreger im Tier erst kurz vor dem Auftreten von klinischen Symptomen nachweisen können. Ein negatives Testresultat garantiert also nicht, dass das Tier tatsächlich von BSE-Erregern frei ist. Die Kosten für den BSE-Test dürften sich für die Untersuchung aller geschlachteten Rinder über dreissig Monate jährlich auf rund 20 Millionen Franken belaufen. Für eine Übernahme dieser Kosten durch den Bund im Falle eines Testobligatoriums fehlt eine entsprechende Rechtsgrundlage.<\/p><p>2. Ein generelles Fütterungsverbot für Mehle tierischen Ursprungs bringt eine weitere Minimierung des Risikos neuer BSE-Infektionen, da dadurch jegliche Kontamination von Rinderfutter mit Tiermehlen verhindert werden kann. Damit kann die Ausrottung der Seuche in der Schweiz beschleunigt werden. Die Vernichtung von grossen Mengen an tierischem Protein ist dabei ein hoher Preis, der bezahlt wird, und muss aus ökologischen Gründen sicher als Nachteil eingestuft werden. Die Mehrkosten belaufen sich auf rund 36 Millionen Franken und werden bis zu maximal 75 Prozent vom Bund übernommen. Der Rest der Kosten wird sich auf die landwirtschaftlichen Produzenten, die Schlachthöfe und Metzgereien sowie die Konsumenten verteilen.<\/p><p>3. Es liegen derzeit keine verlässlichen Daten bzw. Schätzungen zu dieser Frage vor.<\/p><p>4. Pflanzliche Tierfutter werden zum grössten Teil aus den Ländern der EU importiert. Ausnahmen bilden Sojabohnen und -schrot, welche hauptsächlich aus den USA, Brasilien und Argentinien stammen. Der Bundesrat hat zudem verschiedene Massnahmen getroffen, um den Selbstversorgungsgrad bei den Eiweisskomponenten im Kraftfutter zu erhöhen.<\/p><p>5. Mit der Verbrennung der Schlachtabfälle ist die Unterbrechung des Infektionszyklus sichergestellt, da damit verhindert werden kann, dass Futtermittel für Rinder mit geringen Mengen an Tiermehl verunreinigt wird. Die heute zur Verfügung stehenden BSE-Tests können nicht mit Sicherheit aussagen, ob ein Tier mit BSE infiziert ist oder nicht. Ein negatives Testresultat ist also keine Gewähr dafür, dass in Risikoorganen nicht doch genügend Erreger vorhanden sein könnten, um damit andere Rinder anzustecken. Damit ist die flächendeckende Untersuchung aller Rinder über dreissig Monate als Massnahme zur Ausrottung der BSE nicht genügend sicher.<\/p><p>6. Sobald die BSE ausgerottet sein wird, werden wir die Lage neu beurteilen und gegebenenfalls den Einsatz von tierischen Mehlen als Futtermittel für Nutztiere, welcher aus ökologischen Gründen durchaus sinnvoll ist, unter strengen Bedingungen wieder gestatten.<\/p><p>7. Um jegliches Risiko auszuschliessen, dass infektiöses Material in den Futterkreislauf von Wiederkäuern gelangt, ist das Inverkehrbringen von Düngern mit tierischen Mehlen seit dem 1. Januar 2001 einer Bewilligungspflicht unterstellt.<\/p><p>8. Nach heutigem Wissensstand wird davon ausgegangen, dass Rinder durch geringe Mengen von Tiermehl infiziert worden sind. Eine Kontamination von Rinderfutter mit Mehlen tierischer Herkunft ist in den Futtermühlen, beim Transport und auf den landwirtschaftlichen Betrieben möglich. Obwohl Rinderfutter seit 1996 kein Tiermehl mehr enthalten darf, ist es aufgrund der gemachten Erfahrungen auch bei rigorosesten Massnahmen und Kontrollen nicht möglich, eine Kontamination gänzlich zu verhindern. Das vollständige Verfütterungsverbot ist daher die einzige Möglichkeit, diesen Infektionsweg ganz zu unterbrechen.<\/p><p>9. Trotz intensiver Forschungstätigkeit konnten bisher keine anderen Übertragungswege von BSE nachgewiesen werden; eine Übertragung von der Kuh auf das Kalb kann unter bestimmten Umständen nicht ganz ausgeschlossen werden, ist in der Schweiz aber bisher noch nie beobachtet worden. Die diesbezüglichen epidemiologischen Abklärungen werden intensiv fortgesetzt. Als Sicherheitsmassnahme werden in der Schweiz alle direkten Nachkommen von an BSE erkrankten Tieren getötet.<\/p><p>10. Der Bundesrat wird wie bisher alle nach dem Stand des Wissens erforderlichen Schutzmassnahmen anordnen. Zurzeit sind keine weiteren grundsätzlich neuen Bekämpfungskonzepte vorgesehen.<\/p><p>11. Es liegt nicht im Ermessen des Bundesrates, den Fleischkonsum und damit die Fleischproduktion zu beeinflussen. Der Markt soll über den Bedarf entscheiden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: <\/p><p>1. Welches sind aus der Sicht des Bundesrates die Vor- und Nachteile eines flächendeckenden BSE-Testes? Wie hoch wären die Kosten für einen flächendeckenden BSE-Test, und von wem müssten diese übernommen werden?<\/p><p>2. Welches sind aus seiner Sicht die Vor- und Nachteile eines generellen Verbotes der Tiermehlverfütterung? Welche Kosten entstehen bei der Verbrennung aller Schlachtabfälle, und von wem müssen diese übernommen werden?<\/p><p>3. Welches sind die Folgen eines generellen Tiermehlverfütterungsverbotes unter den Gesichtspunkten Flächenverbrauch, Transportenergie, Pestizideinsatz und Gentechnik?<\/p><p>4. Woher werden die pflanzlichen Tierfutter importiert, wenn ein generelles Tiermehlverfütterungsverbot in Kraft tritt?<\/p><p>5. Soll mit der Verbrennung der Schlachtabfälle verhindert werden, dass Fleischreste von BSE-Rindern, deren BSE-Erkrankung bei der Schlachtung nicht erkannt wurde, unbeabsichtigt verfüttert werden? Falls ja, wäre es dann nicht ökologischer und billiger, dieses Risiko durch den generellen Einsatz von BSE-Tests bei geschlachteten Rindern zu minimieren?<\/p><p>6. Wäre es nicht sinnvoll, die Schlachtabfälle von Rindern, deren \"wertvolles\" Fleisch in den Verkauf gebracht wird, längerfristig wieder zu Tiermehl zu verarbeiten, das dann ausschliesslich an Schweine und Hühner verfüttert wird?<\/p><p>7. Wäre es denkbar, Tiermehl als organischen Dünger zu verwerten, oder besteht auch dabei eine Infektionsgefahr?<\/p><p>8. Besteht eine wissenschaftliche Hypothese, dass BSE in Rindern dadurch entstehen kann, dass diese Rinder eine geringe Menge von Futtermehl frassen (als unbeabsichtigte Verunreinigung von pflanzlichem Kraftfutter), das aus Muskelfleisch und Innereien gesunder Tiere hergestellt wurde? Falls ja, wäre es dann nicht sinnvoller, diese unbeabsichtigte Verunreinigung durch Auflagen an die Futtermittelhersteller auszuschliessen statt mit riesigem Kostenaufwand sämtliche Schlachtabfälle zu vernichten?<\/p><p>9. In England und Spanien sind Rinder an BSE erkrankt, die nie mit Tiermehl in Berührung kamen. Welche anderen Übertragungsmöglichkeiten für BSE werden in der Wissenschaft diskutiert und können als Ursache nicht wirklich ausgeschlossen werden?<\/p><p>10. Welche weiteren Schutz- und Seuchenbekämpfungsmassnahmen erachtet der Bundesrat als prüfenswert, um auch weitere mögliche Wirkungsketten bei der BSE-Übertragung zu eliminieren?<\/p><p>11. Wäre es nicht angebracht, angesichts der nun seit Jahren ungelösten BSE-Problematik, die Fleischproduktion in der Schweiz auf ein den schweizerischen Futtermittelressourcen entsprechendes Niveau zu senken?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Massnahmen gegen BSE"}],"title":"Massnahmen gegen BSE"}