{"id":20003633,"updated":"2024-04-10T09:11:46Z","additionalIndexing":"04;nachrichtenlose Vermögen;Geschichtswissenschaft;Judentum;Bericht;Flüchtling;Zweiter Weltkrieg;Nationalsozialismus","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-11-30T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4605"},"descriptors":[{"key":"L04K16030106","name":"Geschichtswissenschaft","type":1},{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":1},{"key":"L04K01060208","name":"Judentum","type":1},{"key":"L04K08020418","name":"Nationalsozialismus","type":1},{"key":"L03K020206","name":"Bericht","type":1},{"key":"L05K0201010409","name":"Zweiter Weltkrieg","type":2},{"key":"L05K1104020501","name":"nachrichtenlose Vermögen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-03-06T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2001-02-21T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(975538800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1015369200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2519,"gender":"m","id":542,"name":"Mörgeli Christoph","officialDenomination":"Mörgeli"},"type":"speaker"}],"shortId":"00.3633","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Auftrag des Parlamentes (Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 an die UEK betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte) lautete, \"Umgang und Schicksal von Vermögenswerten aller Art\" wissenschaftlich zu untersuchen. Diesem Auftrag ist die UEK nicht nachgekommen, sei es, weil sie die entsprechenden Forschungsanstrengungen scheute, sei es, weil ihr das notwendige ökonomische und bankenspezifische Sachwissen abging. Zahlreiche ihrer Angaben halten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand. Sollte innert kürzerer oder längerer Frist das Thema Vermögenswerte von Flüchtlingen im Zweiten Weltkrieg erneut Gegenstand internationaler Kontroversen werden, verfügten Regierung und Parlament trotz grossem Finanzaufwand und Beschäftigung zahlreicher Wissenschaftler über keine brauchbaren Grundlagen. Wichtige, für die Schweiz sprechende historische Tatsachen bleiben unerwähnt, was der Wahrnehmung der schweizerischen Interessen schadet. Daneben werden aber auch finanzpolitisch fragwürdige Seiten der schweizerischen Flüchtlingspolitik oberflächlich oder überhaupt nicht ausgeleuchtet, was künftigen Auseinandersetzungen neuen Nährboden bietet.<\/p><p>Keine Erwähnung findet im Flüchtlingsbericht von 1999 die Tatsache, dass die Leistungen des Bundes für das Flüchtlingswesen in den Jahren 1939 bis 1950 mit 128 Millionen Franken die Aufwendungen der privaten Hilfswerke weit übertrafen. Bei den Ausgaben der Hilfswerke ist nicht konsequent ausgewiesen, welche Summen davon von der öffentlichen Hand stammten. Und die Solidaritätsabgabe - es handelt sich dabei um Leistungen der Flüchtlinge - wird gar unter die Subventionen der Behörden subsummiert. Zwischen den mehrheitlich von den Hilfswerken unterstützten Emigranten und den weitgehend vom Bund finanzierten Zivilflüchtlingen wird - auch in den Fallbeispielen - nicht unterschieden; dies führt zu einer unbrauchbaren Darstellung der Finanzierung. Die gemäss Ludwig-Bericht von 1940 bis 1955 von der Schweiz bezahlten 372 Millionen Franken zur Unterstützung von Flüchtlingen und Kriegsgeschädigten im Ausland werden mit keiner Silbe erwähnt. Unvollständig aufgezeigt werden die finanziellen Leistungen des Bundes nach Kriegsende, wie denn die Art der Finanzierung der nach 1945 in der Schweiz verbliebenen Flüchtlinge überhaupt ausgeblendet wird.<\/p><p>Die Leistungen der Flüchtlinge als primär Zahlungspflichtige für ihre private Unterkunft in Hotels, Heimen und Pensionen sind nicht berücksichtigt. Ebenso wenig thematisiert ist die fragwürdige Praxis des Bundes, Wiedergutmachungsleistungen der BRD an die Opfer für die Finanzierung ihres Aufenthaltes in der Schweiz einzufordern. Was die Hinterlegungspflicht für Flüchtlingsvermögen betrifft, so ist weder die Rolle des EJPD noch die Zahl der betroffenen Flüchtlinge, weder Art und Umfang der Vermögen noch deren Verwendungszweck in brauchbarer Art dargestellt, obwohl der UEK jede Einsichtsmöglichkeit in die entsprechenden Bankakten offen steht. Die Rolle der Schweizerischen Nationalbank als Treuhandstelle des EJPD bei der Verwaltung der Flüchtlingsvermögen wird lediglich durch die seitenweise Abschrift der entsprechenden Vereinbarung wiedergegeben; es fehlt jede weitergehende Untersuchung der tatsächlichen Umsetzung dieses Mandates. Die Zinslosführung der Flüchtlingskonten findet keinerlei kritische Wertung und Vergleichung, etwa mit anderen ausländischen Kunden. Die schon damals kritisierten hohen Bankspesen werden ebenso wenig untersucht wie die Bankauskünfte an die Behörden, was einer Aufhebung des Bankgeheimnisses für Flüchtlinge gleichkam. Der Bericht geht nicht auf die Tatsache ein, dass neben dem Bund auch die Hilfswerke Ansprüche auf die hinterlegten Guthaben machen konnten. Auch bleibt völlig ungeklärt, ob und in welchem Umfang der Bund den Flüchtlingen persönlichen Schmuck abgenommen und allenfalls zur Bezahlung von Internierungskosten verwendet hat. Der Unterschied zwischen Konten und Depots ist der UEK unbekannt, dafür verwendet sie das unsinnige Wort \"Spesengebühren\". Hinzu kommen falsche Additionen, falsche Abschriften von Zahlen aus den Archivakten und unzählige weitere Fehler.<\/p><p>Die UEK-Forscher haben in der \"NZZ\" vom 6. September 2000 zugegeben, dass sie bezüglich Flüchtlingsvermögen \"die Praxis nicht systematisch erschliessen konnten\" - statt dessen verweisen sie auf ihre Fallbeispiele! Damit ist die UEK ihrem von Bundesrat und Parlament erteilten Mandat in keiner Weise nachgekommen. Insgesamt muss der Flüchtlingsbericht der Kommission Bergier für die politischen Behörden, für die Geschichtswissenschaft und vor allem für die Schweizer Bevölkerung als absolut ungenügend und teilweise geradezu als wertlos bezeichnet werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Anlässlich der Veröffentlichung des Berichtes \"Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus\" der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) hat der Bundesrat am 10. Dezember 1999 eine Erklärung abgegeben, in der er zur Thematik eingehend Stellung bezogen hat. Dabei hat er auch unterstrichen, dass der Bericht bestimmte Sichtweisen in den Vordergrund stellt und zugleich gewisse Lücken und Mängel aufweist. Dieser Befund bildet indes für den Bundesrat keinen Anlass, den Bericht zur Neubearbeitung zurückzuweisen. Es ist Aufgabe und erklärte Absicht der UEK, den von verschiedenen Seiten geäusserten Anregungen, Kommentaren und Kritiken zu ihren bisher veröffentlichten Berichten im Rahmen ihres Schlussberichtes Rechnung zu tragen. In dieser Hinsicht gilt es in Erinnerung zu rufen, dass diese Berichte, die sowohl in der Schweiz wie im Ausland generell als wichtige Beiträge zur Forschung gewürdigt wurden, als Zwischenberichte gelten und daher nicht Anspruch auf erschöpfende Abhandlung der betreffenden Themen erheben.<\/p><p>Die Arbeiten der UEK können und sollen eine Debatte - mitunter auch kontroverser Natur - auslösen, die der Bundesrat jedoch positiv wertet und in keiner Weise zu beeinträchtigen gedenkt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, den Flüchtlingsbericht der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz\/Zweiter Weltkrieg (UEK) vom Dezember 1999 zur Neubearbeitung zurückzuweisen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rückweisung des Flüchtlingsberichtes der Kommission Bergier"}],"title":"Rückweisung des Flüchtlingsberichtes der Kommission Bergier"}