{"id":20003651,"updated":"2024-04-10T14:26:18Z","additionalIndexing":"48;Verkehrsberuhigung;Grenzverkehr;St. Gallen (Kanton);gegenseitige Anerkennung;Österreich;Autobahnvignette","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2499,"gender":"m","id":475,"name":"Hess Walter","officialDenomination":"Hess Walter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-12-11T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4605"},"descriptors":[{"key":"L04K18010102","name":"Grenzverkehr","type":1},{"key":"L05K1802010201","name":"Autobahnvignette","type":1},{"key":"L05K0506020501","name":"gegenseitige Anerkennung","type":1},{"key":"L04K18020207","name":"Verkehrsberuhigung","type":2},{"key":"L04K03010114","name":"Österreich","type":2},{"key":"L05K0301010116","name":"St. Gallen (Kanton)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2001-03-23T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2001-02-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(976489200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(985302000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2499,"gender":"m","id":475,"name":"Hess Walter","officialDenomination":"Hess Walter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"00.3651","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Seit der Einführung der Nationalstrassenabgabe im Jahre 1985 wurden von verschiedener Seite immer wieder Forderungen laut, Sonderregelungen im grenznahen Bereich grenzüberschreitender Autobahnen zu treffen. Mit Rücksicht auf einen rechtsgleichen und konsequenten Vollzug hat der Bundesrat Sonderregelungen bisher stets abgelehnt. Er vertrat auch immer die Meinung, dass der vergleichsweise geringe Abgabebetrag den Autofahrerinnen und -fahrern zumutbar sei. Ein Ausweichen auf andere Strassen sei für die Abgabepflichtigen schliesslich kostspieliger, als die Vignette zu erwerben. Untersuchungen über Verkehrsverlagerungen infolge Einführung der Abgabe wurden keine gemacht. Die Praxis hat aber keine Hinweise auf solche Verschiebungen gegeben. <\/p><p>Nach Artikel 86 Absatz 2 der neuen Verfassung erhebt der Bund \"eine Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen durch Motorfahrzeuge und Anhänger, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterstehen\". Diese Bestimmung erlaubt dem Bundesrat grundsätzlich nicht mehr, die Nationalstrassenabgabe mittels selbstständiger Verordnung zu regeln. Um die Abgabe in der heutigen Form weiter vollziehen zu können, bleibt jedoch Artikel 36quinquies der alten Verfassung in seinen wesentlichen Elementen bis zum Erlass eines Gesetzes gültig (Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1998 über eine neue Bundesverfassung). Die Arbeiten für einen Gesetzentwurf und die entsprechende Botschaft werden in absehbarer Zeit von der Verwaltung in Angriff genommen. Dabei werden Besonderheiten des grenzüberschreitenden Verkehrs sicher thematisiert. Weiter können die Intentionen des Interpellanten im Rahmen der verschiedenen Vernehmlassungsverfahren und der parlamentarischen Beratungen einfliessen.<\/p><p>1. Die Möglichkeit, in einem Staatsvertrag die gegenseitige Anerkennung der Vignetten in einem definierten grenznahen Raum festzulegen, ist nach Einschätzung des Bundesrates kaum realistisch. Man müsste beispielsweise, analog einem Tarifverbund öffentlicher Verkehrsmittel, einen beide Seiten befriedigenden finanziellen Ausgleich schaffen, was u. a. genaue Kenntnisse über die entsprechenden Verkehrsleistungen abgabepflichtiger Fahrzeuge in beiden Ländern voraussetzen würde. <\/p><p>2. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, ob es auf österreichischer Seite zu messbaren Verkehrsverlagerungen nach Einführung des \"Pickerls\" gekommen ist. Zwischen Österreich und der Schweiz besteht zurzeit keine grenzüberschreitende Autobahn.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Sowohl in der Schweiz als auch im benachbarten Österreich herrscht Autobahnvignettenpflicht. Andere Nachbarländer können in Zukunft die Vignette ebenfalls einführen. Bewohnerinnen und Bewohner solcher Grenzregionen sind aus verschiedenen Gründen (Beruf, Familie usw.) gezwungen, die Strassennetze beider Länder zu benützen. Viele unterlassen es aber, beide Vignetten zu kaufen, meiden dann die Autobahn des Nachbarlandes und schleichen sich durch die Siedlungen. So, wie dies heute schon in der Region St. Gallen-Rheintal-Vorarlberg geschieht, könnte dies später auch in anderen Grenzregionen der Fall sein.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: <\/p><p>1. Sieht er eine Möglichkeit, mit Österreich (später eventuell auch mit anderen Nachbarländern) einen Vertrag auszuarbeiten, in dem die gegenseitige Anerkennung der Autobahnvignetten in einer bestimmten (noch zu definierenden) Grenzregion geregelt werden könnte?<\/p><p>2. Teilt er die Meinung, dass dies wesentlich zur Entlastung vieler Dörfer in dieser Region führen würde, und ist er gewillt, diesbezüglich etwas zu unternehmen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kleiner Grenzverkehr. Gegenseitige Anerkennung der Autobahnvignetten"}],"title":"Kleiner Grenzverkehr. Gegenseitige Anerkennung der Autobahnvignetten"}