﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20003652</id><updated>2025-11-14T07:49:31Z</updated><additionalIndexing>09;Zivilschutz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2189</code><gender>m</gender><id>367</id><name>Widrig Hans Werner</name><officialDenomination>Widrig</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-12-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4605</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K04030201</key><name>Zivilschutz</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-06-22T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-09-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2001-03-16T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2000-12-11T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2001-09-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2395</code><gender>m</gender><id>332</id><name>Imhof Rudolf</name><officialDenomination>Imhof</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2306</code><gender>m</gender><id>131</id><name>Leu Josef</name><officialDenomination>Leu Josef</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2189</code><gender>m</gender><id>367</id><name>Widrig Hans Werner</name><officialDenomination>Widrig</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>00.3652</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;In grundsätzlicher Hinsicht möchte der Bundesrat festhalten, dass per 31. Dezember 1999 nicht 341,7 Millionen Franken eingenommen worden sind, sondern dass diese Summe dem aktuellen Nettostand an vorhandenen, d. h. seit 1978 erhobenen und verwendeten Ersatzbeiträgen entspricht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Nach der heutigen Gesetzgebung (in Kraft seit 1. Januar 1995) dienen die Ersatzbeiträge der Erstellung, Erneuerung und Ausrüstung von öffentlichen Schutzbauten (Art. 2 Abs. 3 des Schutzbautengesetzes, BMG; SR 520.2). In den Jahren 1997-1999 wurden insgesamt 41,4 Millionen Franken dafür eingesetzt. Erst wenn in einer Gemeinde alle öffentlichen Schutzbauten erstellt worden sind, können die Ersatzbeiträge für weitere Zivilschutzmassnahmen wie für den Unterhalt oder die Wartung eingesetzt werden (Art. 7 Abs. 4 der Schutzbautenverordnung, BMV; SR 520.21).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. In den meisten Kantonen weisen heute die Gemeinden einen hohen Ausbaustand an vollwertigen Schutzräumen für die Bevölkerung aus. Mehrere Gemeinden verfügen in einzelnen Gemeindeteilen oder sogar über das ganze Gemeindegebiet gesehen über mehr als 100 Prozent an Schutzplätzen im Wohnbereich. Das Bundesamt für Zivilschutz (BZS) hat deshalb im Jahre 1996 Weisungen zur Steuerung des Schutzraumbaus erlassen mit dem Ziel, die Produktion überzähliger Schutzplätze zu verhindern und bestehende Lücken im Schutzraumbau noch gezielter zu schliessen. Deren Umsetzung hat bisher je nach Kanton einen unterschiedlichen Stand erreicht. Das BZS ist deshalb bestrebt, die Kantone in ihrer Planungs- und Vollzugsarbeit bestmöglich zu unterstützen. Gegenwärtig kann man davon ausgehen, dass rund 79 Prozent der Gemeinden - d. h. 2304 von insgesamt 2904 Gemeinden - die Massnahmen zur Steuerung des Schutzraumbaus vollzogen haben. Sind in einer Gemeinde für 100 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung Schutzplätze erstellt, so kann der Kanton gestützt auf Artikel 2 Absatz 3 BMG die Erhebung von Ersatzbeiträgen anstelle des Baus von weiteren Schutzräumen anordnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das Zivilschutzgesetz und das BMG sollen - wie übrigens auch die dazugehörigen Verordnungen (Zivilschutzverordnung und BMV) - im Rahmen des Projektes Bevölkerungsschutz zusammengelegt werden. Ziel des neuen Bevölkerungsschutzgesetzes im baulichen Bereich ist einerseits eine verstärkte Steuerung des Schutzraumbaus, indem z. B. nur noch Neubauten, aber nicht mehr Anbauten eine Schutzraum-Baupflicht auslösen. Andererseits wird vermehrt Gewicht auf den Unterhalt und die Erneuerung bestehender Schutzbauten gelegt. Die Werterhaltung der Schutzbauten ist in verschiedener Hinsicht sinnvoll. So liegt der Zeitbedarf für deren Erstellung im Falle eines bewaffneten Konflikts deutlich über der angenommenen, mehrjährigen Vorwarnzeit. Auch angesichts des nach wie vor weltweit grossen Potenzials an ballistischen Fernwaffen mit oder ohne Massenvernichtungsmittel ist es zwingend, dass die Schutzbauten erhalten bleiben. Dies ist mit einem verhältnismässigen finanziellen Aufwand realisierbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Projektorganisation, in der die Kantone stark vertreten sind, schlägt aber vor, dass, wie bereits dargetan, im Interesse der Chancengleichheit für jede Einwohnerin und jeden Einwohner und im Hinblick auf nach wie vor bestehende Lücken im Schutz der Bevölkerung in einzelnen Regionen an der Baupflicht festgehalten wird. Ebenso soll das Prinzip der Ersatzbeiträge - unter dieser oder einer anderen Bezeichnung - beibehalten werden. Die Höhe der Ersatzbeiträge wird den Bedürfnissen für Bau, Ausrüstung und Unterhalt der Schutzbauinfrastruktur angepasst; als Mittelwert kann mit Ersatzbeiträgen in der Höhe von etwa 50 Prozent der heutigen Ansätze gerechnet werden. Geprüft werden sollen auch deren zukünftige Verwendung und die Frage, ob sich allenfalls eine Übergangsregelung aufdrängt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das neue Bevölkerungsschutzgesetz befindet sich derzeit in Bearbeitung. Es ist vorgesehen, es im April dieses Jahres in die Vernehmlassung zu schicken, sodass in der Wintersession 2001 und in der Frühjahrssession 2002 die eidgenössischen Räte darüber befinden können. Dies würde es ermöglichen, das neue Gesetz auf den 1. Januar 2003 in Kraft zu setzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Ersatzbeitrag entspricht den beim Bau eines Schutzraums entstehenden Mehrkosten. Artikel 6 Absatz 2 BMV legt dessen Höhe auf maximal 5 Prozent der Baukosten fest. Den Kantonen ist es somit verwehrt, die Höhe der Ersatzbeiträge nach freiem Gutdünken festzulegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Kanton Wallis sind seit Einführung der Ersatzbeiträge im Jahre 1978 insgesamt rund 98 Millionen Franken an Ersatzbeiträgen einkassiert worden. Davon wurden rund 33,3 Millionen Franken verwendet, was per Ende 1999 einen Stand von 64,7 Millionen Franken ergibt. Über gesamtschweizerisch genaue Zahlen verfügt der Bundesrat indessen nicht, da gemäss Artikel 7 Absatz 3 BMV die Gemeinden die Ersatzbeiträge verwalten und der Kanton sie beaufsichtigt. Dieser ist auch befugt, die Verwendung der Ersatzbeiträge für weitere Zivilschutzmassnahmen anzuordnen bzw. freizugeben, wenn alle vorgeschriebenen Schutzbauten erstellt, ausgerüstet und erneuert worden sind (Art. 7 Abs. 4 BMV).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als weitere Zivilschutzmassnahmen im Sinne der Gesetzgebung gelten Unterhalt, Wartung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von öffentlichen Schutzbauten, Ausrüstung von Pflichtschutzräumen, aber auch Unterhalt und zusätzliche Beschaffung von Ausrüstung oder Material zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft von Leitungen und Formationen sowie Kosten für Ausbildungsdienste.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Per 31. Dezember 1999 sind in der Schweiz 341,718 Millionen Franken an Ersatzbeiträgen für die Abgeltung des Baus eingenommen worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage deshalb den Bundesrat: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie viele dieser 341 Millionen Franken wurden bis Ende 1999 in Unterhalt, Wartung und Ausrüstungsbeschaffung investiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gemäss Weisung des Bundesamtes für Zivilschutz vom 8. August 1996 über die Steuerung des Schutzraumbaus wurde in den Gemeinden der Schweiz das Verfahren Ausgleichsgebiet realisiert. Wie viele der etwa 3000 Gemeinden haben den Auftrag erfüllt, und wie ist das Resultat?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Was bezwecken die kommenden neuen Gesetze:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Zivilschutzgesetz; und&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Schutzbautengesetz (BMG);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;und wann gehen sie in die Vernehmlassung? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Können mit einer Übergangsfrist Massnahmen vorgezogen werden, bzw. können mit Erlassen in jenen Gemeinden die Ersatzbeiträge reduziert werden, falls ein Überangebot an Schutzplätzen besteht und die Unterhaltskosten klein sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Haben die Kantone über die weitere Verwendung der Ersatzbeiträge schon anderweitig entschieden (Art. 2 Abs. 3 BMG und Art. 7 Abs. 1 und 2 der Schutzbautenverordnung)? Wie setzen sich die 63 Millionen Franken Ersatzbeiträge des Kantons Wallis zusammen, und wie wurden sie verwendet?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ersatzbeiträge im baulichen Zivilschutz</value></text></texts><title>Ersatzbeiträge im baulichen Zivilschutz</title></affair>